Der demokratische Zivilisationsbruch: “Entzug von Grundrechten gegen Oppositionelle”

Die Gruppen, die die Staatsgewalt innehaben, schützen ihre Gewalttaten und ihr Unrecht mit eben dieser.

Der demokratische Zivilisationsbruch: “Entzug von Grundrechten gegen Oppositionelle”

Nach dem abgehalfterten Peter Tauber meint nun auch noch Innenminister Seehofer einen anti-demokratischen Zivilisationsbruch „gegen Rechts“ bzw. gegen das Recht mitbetreiben zu müssen. Er steht damit zusammen mit grünen und linksextremen Totalitären in der unseligen Tradition der brutal per Rufmord, Verfolgung und Massenmord eine „Einheitsmeinung“ im Volk erzwingenden EINHEITSsozialisten von Mao über SED bis zu Pol Pot!
Dabei war es Seehofer SELBST (!), der in einem Anflug von Wahrheitsliebe vor einiger Zeit von der „Herrschaft des Unrechts“ seit 2015 an den [von Merkel und seinem Amtsvorgänger de Maizière] faktisch aufgelösten deutschen Grenzen sprach. Mit allen massenhaft kriminellen Folgen dieses Unrechts gegen das Grundgesetz bzw. gegen die Deutschen. Angesichts dieses Zustands sollte er darum dringend prüfen, ob nicht Merkel SELBST wegen andauernder Verstoß gegen Recht und Ordnung (eben erst erneut durch Staatsrechtler R. Scholz festgestellt) gemäß Art 18 GG die Grundrechte aberkannt werden könnten!

Es ist absurd, diskursverweigernd, antidemokratisch und letztlich totalitär, Mahnern wie UNS die Grundrechte entziehen zu wollen! Während man diejenigen, die nicht mahnenden WORTE sprechen, sondern TATEN gegen das Recht begehen, diese Rechte belässt – und sogar noch heuchlerisch unter ihnen als Innenminister dient!

Lesen Sie unten im GG-Artikel 18 ganz genau, was zum Entzug der Grundrechte führen kann. Dann werden sie erkennen, dass es just die Regierung und die Systempresse und die all diese Art-18-Rechte durch brutale und illegitime TATEN (und eben nicht nur WORTE) krass missbrauchenden Systeminstitutionen sind, vor denen das GG EIGENTLICH schützen wollte!

Die Gruppen, die die Staatsgewalt innehaben, schützen ihre Gewalttaten und ihr Unrecht mit eben dieser. Mit der Ausgrenzung von Kritikern fängt es an. Mit der Diffamierung geht es weiter. Von der Diffamierung ist es dann nur noch ein kleiner Schritt zur Entrechtung. Dieser letzte Schritt vor der OFFENEN Verfolgung soll nun auch noch getan werden, wenn es nach den Volldemokraten der CDU/CSU und den Spezialdemokraten der Linken geht! Die in jeder Demokratie konstitutiv erforderliche Opposition wird zum „Feind der Demokratie“ erklärt. Orwell lebt. Die von ihm in „1984“ beschriebene Dystopie auch!
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Innenminister Seehofer will Entzug von Grundrechten prüfen
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/seehofer-zu-tauber-idee-entzug-von-grundrechten-pruefen-16248474.html 22.6.2019




“Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0” Verstöße können mit einer halben Million Euro geahndet werden

Mietpreisbremse in Berlin

“Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0” Verstöße können mit einer halben Million Euro geahndet werden

Modernisierungsmaßnahmen künftig genehmigungspflichtig!

Neue Info aus der Hauptstadt der Neo-DDR, Berlin. 30 Jahre seit 1989 sind offenbar zu lang für das kollektive Gedächtnis der Linken. Der RotRotGrüne Senat will mit Gewalt wieder Wohnsubstanz-Zustände wie damals…
Und angesichts der STRAFEN bei „Zuwiderhandlung“ gegen dieses absurd in die Vertragsfreiheit freier Menschen eingreifende Gesetz von über 500.000 EUR und mehr (!!), gilt hier schon fast mal wieder Solschenizyn:
Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen [ = GG-Brecher im Berliner Senat, siehe Artikel] verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.
PS: Das passt übrigens auch gut zum erst gestern hier verlinkten Wunsch von Habeck nach planzentralistischen Zuständen. Ob die Grünen es nun so aussprechen oder nicht: Sie WOLLEN zurück zum Plansozialismus. An ihren Taten sollt ihr sie messen! Die SPD natürlich auch (Kühnerts Enteignungsforderung ist ja bereits in der Welt). Die der LINKEN ja ohnehin.
=> Schöne neue GrünRotRote Welt – im AGH Berlin bereits heute zu besichtigen. Es wird enden wie in der DDR: Repressalien und Armut in einer Welt ohne Bürgerrechte und Privateigentum.

Mietendeckel: Berlin = DDR 2.0

19. Juni
2019 https://www.mmnews.de/wirtschaft/125994-mietendeckel-berlin-ddr-2-0

Rot-rot-grün mach
Ernst. 29 Jahre nach der Wiedervereinigung kommt die Kehrtwende: Von freie
Marktwirtschaft zurück in sozialistische Planwirtschaft. Mit Mietendeckel
werden die Hauptstadtwohnungen dem Verfall preisgegeben. Berlin droht zur
Kulisse einer Sowjet-Stadt zu werden.

Gestern hat der
Berliner Senat das Einfrieren der Hauptstadt-Mieten für die nächsten fünf Jahre
beschlossen. Der Beschluss des rot-rot-grünen Senats ist Vorlage für ein
entsprechendes Landesgesetz.
Der
entscheidende Passus – Neuvermietungen – wird wohl lauten: “Bei Vermietung
von Wohnungen darf höchstens die zuletzt vereinbarte Miete aus dem vorherigen
Mietverhältnis verlangt werden, sofern diese die Mietobergrenze nicht
übersteigt.”

Doppelte Begrenzung: Einfrieren alter Mieten + Obergrenze .

Verstöße werden können
mit einer halben Million Euro geahndet werden

Bei
dieser Begrenzung handelt es sich nicht bloß um ein einfaches Einfrieren
bestehender Mieten, sondern um eine doppelte Begrenzung. Nicht nur wird die
“alte Miete” eingefroren, bei einer Neuvermietung wäre diese Miete – wenn sie
die Obergrenze übersteigt – sogar zu reduzieren.

Verstöße gegen diesen
Mietendeckel sollen als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 500.000 Euro Geldbuße
geahndet werden, hinzu kämen zivilrechtliche Forderungen auf Rückzahlung und
Schadenersatz der getäuschten Mieter.

[Anm PB: Welche Strafen
gibt es noch für Asylbetrug, Vergewaltigung und Mord?]

Modernisierungsmaßnahmen zukünftig genehmigungspflichtig
Instandsetzungen werden so wohl auf die lange Bank geschoben
und der Neubau fällt hinten runter.

Doch
SPD, Linke und Grüne machen beim bloßen Einfrieren und dem Festsetzen einer
Obergrenze noch nicht Halt: auch Modernisierungsmaßnahmen sollen zukünftig
genehmigungspflichtig sein. Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
twitterte mit Sorge: “Ein #Mietendeckel ist nicht das
Entspannungs-Instrument für das es der Senat verkaufen möchte. Instandsetzungen
werden so wohl auf die lange Bank geschoben und der Neubau fällt hinten
runter.”

Doch
bei allem Aktionismus der (Dunkel-)Roten und Grünen in der Hauptstadt bleibt
die Frage, ob die Pläne zur Wohnungsplanwirtschaft mit dem Grundgesetz
vereinbar sind.

Ist die Berliner Wohnungsplanwirtschaft mit dem Grundgesetz
vereinbar?
Unbestritten liegt
die (zivilrechtliche) Gesetzgebungskompetenz in Sachen Miete beim Bund. Das
Mietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt; Hausherr hier ist der
Bund und nicht die Länder, also auch nicht Berlin. Doch seit der
Föderalismusreform 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für “das
Recht des Wohnungswesens” – ohne das eindeutig geklärt ist, was alles darunter
fällt.
Nach Ansicht der Berliner SPD fällt eine
öffentlich-rechtliche (nicht zivilrechtliche) Regulierung der Mietenhöhe in
diesen Bereich.
  …
Experte warnt: Selbst
wenn Berlins Vorstoß verfassungswidrig sei, könnte es Jahre dauern bis die
Regelung gekippt wird. Ob Vermieter dann Entschädigung erhalten, sei unklar.




Target-Forderungen besichern und Gold zukaufen

Zahlmeister in der EU

Target-Forderungen besichern und Gold zukaufen

Das Target-System der Bundesbank ist nach langen Jahren des Totschweigens inzwischen ein öffentlich als brisant erkanntes Thema. »Target-2« sollte eigentlich nur ein Verrechnungssystem von Zentralbanken des Euro-Systems für grenzüber­schreitende Zahlungen im Euro-Raum sein. Die Target-Forderungen der Bundesbank stiegen jedoch seit 2008 von einem bis dato normalen Stand um die Nulllinie herum an – und haben nun eine auf einem Verrechnungskonto völlig wesensfremde Höhe von 941 Milliarden Euro erreicht! Target-2 hat sich so heute faktisch zum größten, wenn auch unerklärten, Euro-Rettungsvehikel entwickelt. Mit einem Volumen von drei Jahressteuereinnahmen ist Target bedeutsamer als etwa der ESM.

Die Ursachen der Target-Salden »Handelsungleichgewichte als Folge des Euro-Wechselkurskorsetts« und »Kapitalflucht aus den Euro-Südländern als Folge dauerhaft verlorenen Vertrauens der Sparer« sind unverändert wirksam! Auch die Erwartung der Bundesbank von 2018 war leider falsch, mit dem Ende der Anleihekäufe der EZB würde auch der Target-Saldo nicht mehr weiter aufwachsen. Dem ist NICHT so: Der aktuelle Saldo liegt nach einem kurzen technisch bedingten Rückgang nun mit 941 Milliarden fast wieder auf Allzeithoch!

Target-2 ist im Ergebnis eine Kreditvergabe der Bundesbank an das Ausland ohne Fälligkeitsdatum, ohne Tilgungspflicht, ohne Obergrenze, ohne Verzinsung. Es sind unbesicherte, nicht eintreibbare und damit buchhalterisch wertlose Forderungen, für die die Bundesbank auch keinerlei Risikovorsorge betreibt. Schlimmer noch: die Bundesbank leugnet sogar den Risiko-Charakter dieser riesigen Kreditposition, die volle 50% ihrer Bilanzsumme ausmacht! Das Glaubensbekenntnis dahinter ist unerschütterlich: Die Euro-Zone wird als unveränderbar, ja UNSTERBLICH angesehen – obwohl es jeden Tag überall im Gebälk knirscht. Italien etwa hat eben wieder seine Defizitprognose stark erhöht, die Haushaltszahlen im gesamten Euro-Südraum sind schon jetzt besorgniserregend und geschönt und werden im kommenden Abschwung sofort wieder kritische Bereiche erreichen. Die Analysten der UBS und die Finanzmedien diskutieren aktuell wieder einen Italo-Exit. In Griechenland oder Spanien sehen die Zahlen kaum besser aus. Und doch sagt die Bundesbank noch immer: »Target-Salden sind keine Forderungen, sondern ›irrelevante Verrechnungspositionen‹.« Doch es SIND eindeutig Kreditforderungen, sonst könnte man sie nicht als solche auf der Aktivseite der Bilanz verbuchen. Die Frage ist sogar ganz offiziell bereits geklärt: EZB-Chef Draghi hat 2018 klargestellt, dass ein ausscheidendes Land seine Target-Schulden begleichen muss! Target-Salden SIND Kredite – auch wenn Italien seine 490 Milliarden bei einem Euro-Exit natürlich NIEMALS als letzte EU-Morgengabe zurückzahlen würde!

Auch in der wissenschaftlichen Debatte und beim Bundesrechnungshof wurden in jüngster Zeit Stimmen hörbar, die im Target-System ein Risiko auch beim Fortbestand des Euro-Systems sehen. Eine Sichtweise, die die AfD schon seit Jahren einnimmt: Die Target-Forderungen sind in jedem Fall riskant – d. h. nicht erst bei einem Zusammenbruch des Euro-Systems insgesamt! Schon materiell ist im Falle eines Euro-Austritts vollkommen klar, dass die Target-Forderungen der Bundesbank durch Italien und Spanien als größte indirekte Schuldnerstaaten niemals mehr werthaltig zurückgezahlt werden können. Volkswirtschaftlich stehen diese Forderungen voll im Risiko.

Übrigens war die Bundesregierung bereits 2012 ehrlicher bei der Risikoeinschätzung: Sie sagte damals: »Risiken aufgrund der Target-Salden können sich [schon] beim Austritt eines Landes aus der Währungsunion manifestieren.«

Heute wird dieses Verlustrisiko geleugnet mit dem Verweis auf die EZB als Gegenpartei der Bundesbank bei Target; und die könne ja »nie illiquide werden …«. Das ist bei 941 Milliarden Euro unverantwortlich, denn auch für die EZB gilt: Schon eine TEIL-Abschreibung der Target-Forderungen würde sofort ihr Eigenkapital aufzehren. Damit wäre auch die Bundesbank als Gesellschafterin der EZB betroffen. Sie könnte dann auf Jahre hinaus keinen Gewinn an den Bund abführen, was den Bundeshaushalt entsprechend belasten würde. Unter Umständen müsste die Bundesbank sogar mit Steuergeld in dreistelliger Milliardenhöhe rekapitalisiert werden. Der deutsche Steuerzahler würde mal wieder für die Rettung der Euro-Südstaaten bezahlen.

Wie aber soll man Bankern helfen, die nicht in der Lage sind, ein Problem darin zu erkennen, wenn ein Verrechnungssystem zu einer für Deutschland unbeherrschbaren, bald billionenschweren Kreditquelle für Ausländer mutiert? Target als risikofreie »Verrechnungssalden« abzutun, kommt einer Ablehnung ordentlicher Bilanzbuchführung gleich! Und damit einer Leugnung der hinter den Salden liegenden ökonomischen Zusammenhänge!

Die AfD-Fraktion hat im Bundestag bereits zweimal von der Bundesbank und von den Vertretern der deutschen Steuerzahler im Bundestag ein verantwortungsvolleres Verhalten verlangt. Doch beide Male wurden sehr seriös formulierte AfD-Anträge zur Besicherung von Target-2 und damit zum Schutz dieser fast 50% des Nettoauslandsvermögens der Deutschen abgelehnt! Die Debattenbeiträge der Altparteien waren dabei wahlweise von wenig Sachkenntnis geprägt, dem Stand der wissenschaftlichen Debatte hinterherhinkend, unverantwortlich-abwiegelnd oder gar dreist die Zahlenentwicklung seit 2008 und damit die Target-Realität verleugnend. So war es z. B. kein Ausweis ökonomischer Verantwortung, als etwa der SPD-Abgeordnete Binding ernsthaft und trotzig sagte: »Forderungen sind erst dann ein Problem, wenn man sie fällig stellt.« Nun denn: Auch Plutonium in der Atombombe ist völlig harmlos, solange niemand auf den Zünder drückt. Dieses komplette Ausblenden von Risiko ist infantile Vogel-Strauß-Politik. Auch die SPD muss zehn Jahre nach der Weltfinanzkrise, die durch gewaltige Kredite an schlechte Schuldner ausgelöst wurde, endlich einmal das Zerstörungspotenzial von faulen Krediten verstehen.

Und ja, Target-2 ist nur ein Symptom: ein superteures Ventil zur Verlängerung der Lebenslüge des fehlkonstruierten Euro. Ohne den Euro müsste es keine steuerbesicherte Kreditvergabe ohne Fälligkeitsdatum, Tilgungspflicht und Verzinsung geben. Internationale Geldtransaktionen würden dann vom privaten Interbankenmarkt gegen Sicherheitsstellung und mit klarem Rückzahlungsdatum ausgeführt – wie das jahrzehntelang überall auch ohne Target-System funktioniert hat! Target schaltet planwirtschaftlich die angemessenen Risikoprämien der Länder aus. Keine marktwirtschaftlich agierende Bank würde solche Kredite vergeben!

Dass die Deutsche Bundesbank den Euro-Südländern unbegrenzte Kreditlinien für die Ewigkeit einräumen MUSS, darüber hat niemals je ein Abgeordneter entschieden. Über eine solche »demokratisch nicht legitimierte, erzwungene Umverteilung« per »goldener Kreditkarte« MUSS aber im Bundestag entschieden werden. Das gehört eindeutig zur parlamentarischen Hoheit über Einnahmen und Ausgaben, welche unveräußerliches Souveränitätsrecht aller Parlamente ist! Die Zitate stammen übrigens vom »Wirtschaftsrat der CDU«! Die CDU leistet sich ein solches scheinbar bürgernahes Marketing-Gremium, das manchmal die Wahrheit sagen darf – das aber in der politischen Praxis keinerlei Einfluss hat.

Die AfD-Anträge sehen mit der Besicherung der Target-Forderungen und implizit damit auch wieder einer positiven Verzinsung eine Lösung vor. Es gäbe daneben weitere denkbare Varianten zur Reduzierung des Target-Saldos: Zum Beispiel einen Mittelmeerfonds, gespeist aus deutschen Krediten; oder ein großes Investitionsprogramm zur Sanierung deutscher Schulen und Straßen, welches aber operativ durch Firmen aus Euro-Schuldnerländern durchgeführt werden müsste. Das wäre zwar keynesianisch-schuldentreibend – es würde aber den sonst wertlosen Target-Saldo der Bundesbank einer guten Verwendung zuführen. Das wäre eigentlich sogar etwas für linke Parteien, die doch sonst immer gerne Kredite einsetzen …

Manche sagen: »Die USA haben doch AUCH ein Target-System.« Korrekt – aber die EZB hat 1999 eine schlechte Kopie dieses Fed-Wire-Systems geschaffen: Den praktisch UNBEGRENZTEN Risikotransfer, der in Target eingebaut ist, gibt es bei Fed-Wire nicht: Die Regionalbanken des Fed-Systems müssen jährlich ihre Defizite mit realen Vermögenswerten ausgleichen; formell sogar mit Gold! Und so kommt es im US-Target-System niemals zu so absurden Verwerfungen wie im EZB-Target-System!

Auch Goldkäufe wären deswegen ein guter Weg: Für 941 Milliarden Euro bekämen wir derzeit 25.000 Tonnen Gold – oder fast acht Mal das offizielle Staatsgold der Bundesbank! Gold ist eben doch kein barbarisches Relikt.

Antrag der AfD im Bundestag: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/045/1904544.pdf

Rede im Original als Video: https://www.youtube.com/watch?v=4_Z63D7RZ_g
 



Treffen mit ägyptischem Minister Al-Anani in Berlin

Al-Anani Boehringer Berlin

Heute gutes Treffen mit dem ägyptischen Minister Al-Anani. Neben kulturellen und Haushalts-Themen ging es u.a. um die Politik des ägyptischen Präsidenten Al-Sisi, der zwar das Land mit harter Hand regiert – aber dabei Erfolge erzielt: Man hat erfolgreich die “Terroristen” (O-Ton zu Muslimbruderschaft und Co) im Land bekämpft. Die christlichen Kopten in Ägypten haben (trotz weiterhin bestehender Schwierigkeiten) nach den für sie dunklen Verfolgungsjahren 2012/13 heute unter Al-Sisi immerhin wieder eine Perspektive auf den Fortbestand ihrer 2000-jährigen Kultur in Ägypten. Und man ist sich mit der AfD auch darin einig, dass weiterhin keine Flüchtlingsboote von Ägypten aus nach Mitteleuropa starten sollen.




EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt

Kritik an ESM-Anlagerichtlinien

EZB-Nullzinspolitik holt den ESM ein: Steuergelder werden ins Risiko gestellt

Peter Boehringer, MdB und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag kommentiert die vom ESM vorgeschlagene und von den Altparteien im Haushaltsausschuss mitgetragene neue, risikoreichere Anlagerichtlinie für bis zu 700 Mrd. EUR wie folgt:

“Der nunmehr nach massiver öffentlicher Kritik auch
der AfD vorgesehene Verzicht des ESM auf den Kauf risikoreicher
Unternehmensanleihen ist zwar begrüßenswert – greift allein jedoch zu kurz:

Die Ursache der Renditeprobleme der EU-Institution ESM ist die unnatürliche Null- und Negativzinspolitik der EU-Institution EZB. Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Problem, das es ohne die EU-EZB-Politik nie gegeben hätte, nun explizit nur für den ESM gelöst werden soll, während Millionen von Kleinsparern und Hunderte Pensionsfonds die Folgen der Fehlpolitik tragen müssen. Zudem sind die vorgeschlagenen Mittel zur „Lösung“ des Renditeproblems ungeeignet bzw. aus Sicht der haftenden deutschen Steuerzahler nicht akzeptabel.

Die neue Ausrichtung des ESM zum Kauf höher rentierender
Anleihen geht unvermeidlicherweise einher mit einem ansteigenden Ausfallrisiko.
Dieses erweiterte Kreditausfallrisiko wird durch die angestrebte
Investitionsstrategie ‘Halten bis zur Endfälligkeit’ (‘Hold-to-Maturity-Tranche,
HTMT’) bestenfalls in die Zukunft verschoben, nicht aber seriös vermieden.

Der Ansatz, das ESM-Kapital ‘längerfristig höher
verzinst’ und zugleich ‘sicher [wie bisher]’ anzulegen, kommt einer Quadratur
des Kreises gleich:

Es gehört zum 1×1 der Anlagetheorie, dass höhere Verzinsung immer mit höherem Risiko einhergeht.

Zudem enthält die neue Richtlinie weitere Widersprüche: So soll angeblich ‘die Liquidität des ESM nicht beeinträchtigt werden, obwohl die Verwertung der HTMT-Investitionen vor Endfälligkeit nicht vorgesehen ist’. Diese Behauptung widerspricht bereits dem NAMEN der Tranche: ‘hold to maturity / HTM’ bedeutet ja gerade, dass diese Mittel NICHT kurzfristig liquide verfügbar sind. Natürlich würde somit ein Halten bis zur Endfälligkeit die Fähigkeit des ESM einschränken, sein volles Kapital bei Bedarf zur Verfügung zu haben. Es war darum traurig-‘konsequent’, dass der neue Text eine ‘Umformulierung’ – also eine AUFGABE des Kapitalerhaltungsziels (als bisher oberstem ESM-Anlageziel) enthält. Die o.g. Einschränkung soll zwar durch ‘Repogeschäfte’ oder im Wege von ‘Absicherungen über Derivatgeschäfte’ wieder umgangen werden. Aller Erfahrung nach kosten
solche Absicherungen jedoch ihrerseits Geld – so dass sich das Problem der negativen
Rendite auch weiterhin stellen dürfte.

Weiterhin liegt den Anlagerichtlinien das (weitverbreitete) Missverständnis zugrunde, dass ‘Sicherheit’ einer Anlage mit ‘geringer Volatilität’ gleichzusetzen ist. Die wahren Risiken solcher großer Portfolia zur Absicherung von Megarisiken wie dem Zusammenbruch ganzer Banken- und Staatenlandschaften oder gar des Euros stammen aber nicht aus der Volatilität des Verkehrswerts des Portfolios, sondern aus dem Ausfallrisiko der Emittenten. Dieses wird jedoch mit dem Vorschlag größer statt kleiner:

‘Staatsnahe Stellen’ oder [beliebige, nicht weiter
definierte] ‘Supranationale Einrichtungen’ oder ‘Gebietskörperschaften’ können
im Einzelfall durchaus zweifelhafte Emittenten sein – zumal der ESM in
Einzelfällen sogar Papiere mit Kreditrisiken von nur noch ‘A’ akzeptieren darf.
Bei Finanzinstituten und Staaten entfällt sogar JEDES Mindestrating!

Dabei fallen nach aktuellen Berichten inzwischen unter
‘zulässige Ratingagenturen’ auch mindestens zwei relativ unbekannte – jenseits
der drei Marktführer S&P, Fitch und Moody´s.

Als weiteres Missverständnis fällt auf, dass der ESM eine ‘Diversifizierung’ (und damit angeblich Risikominimierung) seines Portfolios
ausgerechnet durch verstärkte Engagements in ‘supranationale Institutionen’
sowie bei ‘Emittenten außerhalb des Euro-Währungsgebiets’ anstrebt. Dieser
Ansatz entspringt einer Vulgär-Markowitz-Denke, die zwölf Jahre nach ihrem
Scheitern in der letzten Finanzkrise endlich einmal überwunden werden sollte.
Die für die neue Anlagerichtlinie behauptete ‘statistische Sicherheit für einen
Maximalverlust von nur 2%’ gibt es heute in einem Umfeld
Zentralbank-generierter systemischer Risiken nicht mehr. Die Wahrscheinlichkeit
für sogenannte ‘Schwarze Schwan’-Ereignisse ist heute sogar noch erheblich
höher als 2007.

Weiterhin nicht akzeptabel ist der (unveränderte) Satz in
der Anlagerichtlinie ‘Ist ein Vermögenswert nicht […] zulässig im Sinne dieser
Anlageleitlinie, KANN der Geschäftsführende Direktor […] entscheiden, das
Engagement in diesem Vermögenswert zu reduzieren.’. Diese KANN-Bestimmung
müsste eine “MUSS”-Bestimmung sein. Welchen Zweck haben sonst
unverbindliche Richtlinien in einem Vehikel mit potenziell bis zu 700 Mrd EUR?
Solche Satzungen wären in der freien Wirtschaft undenkbar – schon bei
Geschäfts-Volumina von nur einem Promille des ESM!

Die AfD hat im Haushaltsausschuss in seiner 35. Sitzung (3. April) diese Beschlussvorlage abgelehnt. Leider wurden wir von allen anderen Fraktionen überstimmt. Die Steuermilliarden im ESM unterliegen somit ab sofort einem höheren Anlagerisiko – sogar in Zeiten, in denen der ESM gar nicht im Rettungs-Einsatz für den Euro ist, weil derzeit andere Vehikel diese Daueraufgabe übernehmen…”