Debatte zum Bundeshaushalt 2020 über 413 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“

Bundestagsrede Peter Boehringer 29.09.2020

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 29.9. 2020 (10 Uhr): Debatte zum Bundeshaushalt 2020 über 413 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115(2)/6 GG: Erste Lesung, Auftaktrede nach Einbringung FM Olaf Scholz

Eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht derzeit einfach NICHT!
Die Sterberate liegt in Deutschland 2020 NICHT über dem langjährigen Durchschnitt.
Zu KEINEM Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Schon die gesetzgeberische EINFÜHRUNG des BEGRIFFS der „Epidemischen Lage“ war rechtsmissbräuchlich, weil er mangels objektiver Kriterien gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 80 Grundgesetz verstößt.
Der Begriff wurde erst Ende MÄRZ 2020 völlig neu ERFUNDEN: Der uralte und bewährte §5 des InfSchGesetzes wurde dazu grundlegend verändert; die Notlage von den Altparteien hier im Haus dann auch SOFORT ausgerufen und im Juli NOCHMALS willkürlich bis heute verlängert.
Vermutlich wird die Regierung sogar eine WEITERE Verlängerung bis Ende 2021 vorschlagen!
Die Fakultät für Gesundheitsrecht der Uni Regensburg bezeichnet dieses Vorgehen des Gesundheits-Ministeriums als „verfassungsrechtlich hochgradig problematisch“, als „Ausnahmerecht, Blankovollmacht“ und als „Ermächtigungsgrundlage“.

Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat, ist weiterhin völlig unbelegt!
Vielmehr hat erst die seit April FAKTENFERN anhaltende staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt!
Darum wird auch die HAUSHALTS-Notsituation des Artikels 115(2)/6 GG nun für den Haushalt ‘21 von der Bundesregierung ERNEUT missbräuchlich genutzt, denn dieser Artikel verlangt, dass sich die Notsituation „der Kontrolle des Staates entzieht“.

Die Notsituation ist in GESUNDHEITLICHER Hinsicht aber nicht gegeben und der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im nunmehr DRITTEN Corona-Haushalt des Bundes ganz sicher NICHT mehr der Kontrolle des Staates entzogen!

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulden-Sonderregel des Grundgesetzes ist daher ERNEUT NICHT gegeben!
Der PCR-Test zum Nachweis von COVID-19 ist derart unspezifisch, dass ein GROßTEIL der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind!
Darum gibt es heute trotz angeblich fürchterlich vieler Infizierter nur SEHR wenige schwer Kranke und nur noch EXTREM wenige wirklich KAUSAL AN COVID Sterbende!
Selbst VIEL HÖHERE Opferzahlen in schweren Grippejahren der Vergangenheit haben niemals auch nur ANNÄHERND zu irgendwelchen Masken- oder gar Lockdown-Verpflichtungen geführt!

Warum also bei Corona? Wir haben es NICHT mit Ebola o. mit der Pest zu tun!

Die AfD-Fraktion hat seit März die regelmäßige ÜBERPRÜFUNG der Corona-Maßnahmen und seitdem in ca. SECHS Anträgen immer wieder deren AUSSETZUNG gefordert!
Insgesamt begründet die Regierung inzwischen 315 Milliarden Euro Neuverschuldung seit März alleine nur über Corona! Diese Schulden werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen. Etwa 17 Milliarden Euro jedes Jahr über die nächsten zwei Jahrzehnte! Nur wegen Covid ’19…
Die über 750 Milliarden Corona-Schulden der EU sind dabei NICHT mitgerechnet!

Die wirtschaftliche Existenz unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert!
Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen.
Wir lehnen aus diesen Gründen die Corona-Verschuldung ab.

Zwar sind viele Zahlungen wegen der –durch das hysterische Regierungshandeln nunmehr bald DEPRESSIVEN– Wirtschaftslage leider unabweisbar NOTWENDIG.
Hierzu zählen zum Beispiel die Unterstützungszahlungen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie andere Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen und Bürger.
Doch selbst diese NOTWENDIGEN Ausgaben könnten 2021 aus RÜCKLAGEN-Mitteln bestritten werden!
Also OHNE Corona-Neuverschuldung: alleine nur über nicht ausgegebene Budgetreste aus den Vorjahren oder über die Asylrücklage. Oder über Einsparungen beim Klimafonds. Im Regierungsentwurf wird aber NICHTS davon angetastet.

Die Steuereinnahmen ‘21 sollen nun nur noch 295 Milliarden Euro betragen; 10% weniger als VOR Corona. Und selbst das ist noch SEHR OPTIMISTISCH! Das Szenario einer V-förmigen-Erholung ist unwahrscheinlich und wird immer unwahrscheinlicher, je länger die Corona-Einschränkungen bestehen bleiben! Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Corona-Politik in Form von Massenkurzarbeit und Firmenpleiten zeigen wird.

Auch die Haushalts-Einnahmen aus vom Bund begebenen ANLEIHEN sind unbillig hoch, weil durch viel zu hohe Zinscoupons HEUTE bereits gewaltige Buchgewinne für den Bundeshaushalt realisiert werden – auf Kosten der Steuerbürger der KOMMENDEN Jahrzehnte! Man verstößt hier bewusst gegen die haushaltsrechtlichen Gebote der Klarheit und der Jährlichkeit.

Es muss darum nun endlich an den IDEOLOGISCHEN Punkten gespart werden:
42 Milliarden Euro für die EU, Abermilliarden für Klima, Weltbeglückung und Zuwanderung, Hunderte Milliarden deutsche Haftung für EU-Neuschulden in völlig neuer Größenordnung. Dazu am FREITAG hier mehr.

ZUNÄCHST hilft aber nur der sofortige Ausstieg aus dem inzwischen nur noch IRRSINNIGEN Corona-Lockdown jenseits jeder Verhältnismäßigkeit!

Hinzu kommt: Viele der mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Programme stehen gar nicht in ZUSAMMENHANG mit Corona. Auch DAS wäre aber rechtliche VORAUSSETZUNG für die Inanspruchnahme der doch angeblich Corona-bedingten Ausnahme-Verschuldung! Corona-Kreditgelder werden stattdessen für völlig KRISENFREMDE Daueraufgaben verwendet – sehr klar sieht das etwa auch der Bund der Steuerzahler.
All dies sind zentrale verfassungsrechtliche Probleme im Haushaltsentwurf 2021. Ebenso übrigens wie auch schon im 2. Nachtrags-Haushalt 2020.

Und auch die FDP scheint diese Rechtsprobleme ja zu ahnen: Zitat des Kollegen Dürr hier im Bundestag: „Dieser Bundeshaushalt verstößt gegen das Grundgesetz“.
Sie hatten damit am 2. Juli recht, Herr Dürr. Leider haben Sie bislang nicht dagegen geklagt. WIR haben diese Klage nun vorbereitet. Schon im Oktober werden Sie und alle anderen Kollegen hier im Haus gerne von uns eingeladen, eine entsprechende Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, nur die kleine RISIKOgruppe zu schützen und die anderen Menschen endlich REALISTISCH anstatt HYSTERISCH über die geringe COVID-Bedrohungslage zu informieren.
Stoppen Sie die Maskerade der Nation und ziehen Sie den vorgelegten Haushalt zurück! NOCH sind nicht ALLE Branchen und nicht alle Menschen ruiniert.
Sie arbeiten aber hart daran! Oder in den berüchtigten Worten Ihrer Kanzlerin: „Wir schaffen das noch!“…

 




Peter Boehringer einstimmig als Direktkandidat zur Bundestags-Wahl 2021 nominiert

Peter Boehringer einstimmig als Direktkandidat zur Bundestags-Wahl 2021 nominiert




Haushalt 21 verfassungswidrig und irreführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen einzig sinnvolles Konjunkturprogramm

Bundeshaushalt 2021: unseriös und verfassungswidrig

Haushalt 2021 verfassungswidrig und nicht zielführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen das einzig sinnvolle Konjunkturprogramm

Bundesfinanzminister Scholz hat heute den Kabinettentwurf zum Haushalt vorgestellt. Einem Haushaltsvolumen von 413,4 Milliarden Euro stehen neue Schulden in Höhe von 96,2 Milliarden Euro gegenüber.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht die Rechtmäßigkeit des Haushaltsentwurfs kritisch:

„Wir haben angesichts der angestrebten Neuverschuldung erhebliche Zweifel, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Es geht nicht an, dass der Finanzminister über das Maß der Schuldenbremse hinaus Schulden aufnimmt und gleichzeitig eine ‚Rücklage‘ für bessere Zeiten vorhält. Rücklagen sind gerade für schlechte Zeiten gemacht. Das Grundgesetz wird auf diese Weise umgangen.“

Auch die Aufstellung des Haushalts wird von Peter Boehringer hinterfragt:

„Nach wie vor geht die Bundesregierung von einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft aus. Dies ist aber gerade aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu erwarten. In jedem Fall wird das Konjunkturprogramm kaum zur Erholung beitragen, da oft überhaupt nicht die Kapazitäten vorliegen, um angedachte Investitionen auch umzusetzen. Das zwingend erforderliche und deutlich kostengünstigere Konjunkturprogramm wäre die sofortige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen.“




AfD beantragt heute zum dritten Mal: Zustand der epidemischen Notlage endlich beenden

AfD beantragt heute im Bundestag zum dritten Mal seit Frühjahr 2020, den Zustand der epidemischen Notlage endlich zu beenden

Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.
Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:

Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat und selbst noch jetzt NICHT die Corona-Maßnahmen selbst ablehnt (sondern sie einfach nur in Form einfachgesetzlicher Regelungen umsetzen will), hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches und unbedingtes Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.

Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‘epidemischen Notlage von nationaler Tragweite’. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!

Aktivitäten der AfD im Bundestag zur Beendigung der Corona-Maßnahmen

Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‘Notlagen’-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt. Am heutigen 17. September 2020 versuchen wir nunmehr zum DRITTEN Mal, den so fatal-folgenreichen Zustand der epidemischen Notlage im Bundestag endlich wieder zu beenden!

Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“

Eine Auswahl WEITERER Anträge der AfD-Bundestagsfraktion mit Corona-Bezug finden Sie hier




Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen

Corona-Wahnsinn reißt tiefes Steuerloch

Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen

Mit AfD-Anträgen wäre das nicht passiert

Die Bundesregierung hat gestern die Ergebnisse der außerplanmäßigen Steuerschätzung bekannt gegeben. Demnach gehen die Steuereinnahmen des Bundes in diesem Jahr um 16,3 % zurück. Für 2021 wird ein Anstieg um 7,2 % erwartet. Die Bundesregierung geht bei ihren Projektionen davon aus, dass sich die Wirtschaft 2021 nahezu vollständig erholt und real um 4,4 Prozent wächst.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert wie folgt:

„Die vorgelegte Steuerschätzung ist äußerst optimistisch. Das Szenario einer V-förmigen-Erholung ist höchst unwahrscheinlich und wird umso unwahrscheinlicher, je länger die Corona-Einschränkungen bestehen bleiben. Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Corona-Politik in Form von Arbeitslosen und Firmenpleiten zeigen wird.

In jedem Fall kann das Ausmaß der Corona-Schäden nur dadurch begrenzt werden, dass die Bundesregierung ihre verfehlte Corona-Politik beendet. Statt auf Angst und Panikmache zu setzen, muss die Regierung auf Aufklärung und mündige Bürger setzen. Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche insbesondere bei einer Überfüllung von Krankenhäusern zu rechtfertigen wäre, lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist vor allem aktuell in keiner Weise gegeben.“

Die AfD-Fraktion war die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die seit Beginn der Corona-Krise im März die regelmäßige Überprüfung der Corona-Maßnahmen sowie ab dem 6. Mai deren sofortige Beendigung gefordert hat.

Eine Übersicht der Anträge im Bundestag finden Sie hier.