Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:

„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“




Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“, 2. Lesung (5 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, auch noch in EXTREMER Höhe.

Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992:

Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“. Nun bekommen wir diese sogar fast UNBEGRENZT:

Bei einer Schuldenaufnahme i.H.v. ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung „ist doch begrenzt“ ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!

Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen!

Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang! Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut!

Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächste Generation“ übersetzen.

Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß:
Der Bundestag DARF keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Doch Minister Scholz, eben hier auch Staatsminister Roth, tun dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Satz ab:

Es ist der Weg in die Fiskalunion – und es ist ein guter Weg“. Legal – illegal – völlig egal. Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz Oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.

Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Es geht hier nicht um Corona. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.

Ein GROSSTEIL der Wiederaufbau-Gelder wird für völlig ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt. Und das ist keinerlei GEHEIMNIS:

Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen ZUGEGEBEN, dass man mit dem Geld praktisch ALLES machen kann:

Die Zweckbindung der Ausgaben an Corona-Folgen sei „in keiner Weise gewährleistet“, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Art 122 AEUV ZWINGEND wäre, Herr Roth:

Wir sprechen von einem [Corona-] „Wiederaufbau“-Programm!

Von CO2-Mondprojekten bis zur Schuldentilgung Italiens mit Corona-Geldern gab es wildeste Ideen.

Und die BUNDESREGIERUNG stimmt solchen Ideen auch noch ZU. Kein Wunder, denn es ist ganz offen erkennbar, dass auch Deutschland SELBST die Corona-Kredite zu über 80% für NICHT-Corona-Zwecke einsetzen will und wird!
Man wahrt nicht einmal mehr den ANSCHEIN einer Zweckbindung!

Die 800 Milliarden sind längst überall in EUropa VERPLANT in den Haushalten!

Kontrollmechanismen: Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Grüne Sachverständige geradezu LUSTIG über die Forderung nach nationaler Kontrolle der EU-Kreditverwendung. Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir das VIERFACHE davon bezahlen und das 30-Fache behaften. Es ist alles absurd.

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem Megabudget! Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.   
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat! Und sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden!

All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.

Wir werden SOFORT nach Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsklage einreichen.

Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.

Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.

Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:

„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.




Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Der Bundesminister der Finanzen stellt heute im Haushaltsausschuss den Nachtragshaushalt 2021 sowie das Eckpunktepapier für die Haushalte der kommenden Jahre vor.

Dieses wird von Peter Boehringer, dem Haushaltspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt kommentiert:

„Die geplante Corona-Neuverschuldung des Bundes summiert sich nunmehr auf unvorstellbare 450 Milliarden Euro. Nicht nur in diesem, auch im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse ausgesetzt bleiben. Auf die Union ist in diesem Zusammenhang kein Verlass mehr. Sie hat dieser Verschuldungsorgie nichts mehr entgegenzusetzen und opfert ihr letztes Stabilitätsbekenntnis einer fehlgeleiteten Lockdown-Politik.

Allein in diesem Jahr will Olaf Scholz 240 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, 2022 sollen es weitere 81,5 Milliarden sein, 2020 waren es 130 Milliarden. Damit macht der Bund in drei Corona-Jahren mehr Schulden als in den letzten zwei Jahrzehnten zusammen.

Zu befürchten steht, dass dieser Dammbruch einen Paradigmenwechsel darstellt und Deutschland nie wieder zu einer Stabilitätskultur zurückfindet. Von dieser Stabilitätskultur hängt unser Wohlstand ab, doch diesen scheint man im Kanzleramt entbehren zu können.

Die sogenannte Asylrücklage des Bundes bleibt bei all dem weiter unangetastet, obgleich es sich bei den geplanten Krediten um Notfallkredite gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 handelt. Hierin liegt ein Verfassungsbruch, der dritte bzw. vierte in Folge. Wie nennt man eigentlich einen Staat, in dem der Ausnahmezustand zum Normalzustand wird?“




Todesraten “im Zusammenhang mit einer Impfung” von 2000/2020 zu Jan/Feb 2021 um den Faktor 91 explodiert!

Todesraten “im Zusammenhang mit einer Impfung” von 2000/2020 zu Jan/Feb 2021 um den Faktor 91 explodiert!

Deutschland erlebt derzeit massenmedial unberichtet eine unglaubliche Explosion der Toten “im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung” ggü. den zwei Jahrzehnten zuvor (in denen es noch keine Corona-Impfungen in D gab)!

=> 2021 starben nach offiziellen Zahlen des Paul-Ehrlich-Instituts pro Monat über 91x so viele Menschen in einem solchen Impf-Zusammenhang wie in den 21 Jahren zuvor – davon natürlich die allermeisten in Zusammenhang mit einer CORONA-Impfung.

Damit Sie das nicht mühsam selbst in der PEI-Datenbank primärrecherchieren müssen: Hier die PRIMÄR-Direktlinks zu den einschlägigen Infos des Paul-Ehrlich-Instituts (Infos sind auch alle gesichert):

1.) 456 Todesfälle “im Zusammenhang mit einer Impfung” kumuliert über 21 Jahre 2000-2020:
http://52625146fm.pei.de/fmi/webd/#UAWDB [nach dem Anclicken weiter in “Direkt zur Datenbank”, dann zum “Bereich der gemeldeten Verdachtsfälle”, dann unter “Auswertungen”]

2.) 330 Todesfälle nur im Januar + Februar 2021 zum Vergleich – davon sind übrigens über 81% gestorben im Zusammenhang mit einer Impfung mit Biontech/Pfizers “Comirnaty”-Impfstoff: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-26-02-21.pdf?__blob=publicationFile&v=9 [dort Seite 7]

Und ja, das Paul-Ehrlich-Institut schreibt natürlich diesen Satz dazu: “Die in der Datenbank dargestellten Informationen bedeuten nicht notwendigerweise, dass ein ursächlicher Zusammenhang existiert.”

=> Es ist aber richtig, dass dies EBENSO für die Toten von 2000 bis 2020 gilt – insoweit ist der Vergleich also absolut STIMMIG, zumal eine so umfangreiche Statistik über 21 Jahre und über Millionen Impfungen durchaus einzelne kausale Falschmeldungen relativiert und zurecht faktisch ausblendet. Die Sterblichkeiten “im Zusammenhang mit einer Impfung” haben also zwischen 2000/2020 [rechnerisch im Schnitt 1,8 Tote pro Monat] und 2021 [165 Tote pro Monat] um den Faktor 91 zugenommen (!!). Und ja, natürlich ist das für 2021 / für Corona-Impfungen erst mal eine Momentaufnahme. Aber eine beeindruckende! Dabei ist der Februar in den o.g. 330 Toten 2021 vom PEI nur bis zum 26. des Monats erfasst. Beobachten wir das weiter. Aber wie lange noch?

Nota bene: Es gab bereits klägliche Versuche von “Faktencheckern”, diese schon seit einigen Tagen bekannten Infos als falsch zu deklarieren. Wir bestreiten schon jetzt, dass die Widerlegung dieses fair dargestellten Vergleichs (nun auch auf Basis der genauen PEI-Primärquellen) gelingen kann. Aber die Voodoo-Faktenchecker werden es auch hier wieder versuchen. Lesen Sie dann GANZ GENAU die sogenannten “Widerlegungen”. Wir sind gespannt. Wo bleibt die Notbremse des dem PEI übergeordneten Gesundheitsministeriums? Teilen Sie bitte und fordern Sie Herrn Spahn zu einer Stellungnahme auf.

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Nachtrag wegen Rückmeldungen, die die ANZAHL der Impfungen (2000/2020 versus 2021) noch mit einbezogen wissen wollten. Also:
Die GKV alleine rechnet etwa 40 Millionen Impfungen pro Jahr in Deutschland ab. Mit PKV plus Beihilfe zusammen sind es locker 60 Millionen pro Jahr bzw. 5 Millionen pro Monat. Und da die Spahns und von der Leyens ja bekanntlich sich bis Februar nicht mit Ruhm bekleckert haben mit Corona-Impfstoffbeschaffung, kann man von MAXIMAL (!) 3 Millionen Corona-Impfungen pro Monat im Januar und Februar 2021 ausgehen. Und das ist schon HOCH geschätzt. Das vergleichen wir nun mit den etwa 5 Millionen pro Monat in den Jahren zuvor ohne Corona. Und ja, dann kommen wir in 2021 vielleicht auf ETWAS (!) mehr Impfungen pro Monat als in den Vorjahresmonaten – aber auch nur, wenn man unterstellt, dass die Leute auch sonst fleißig zum Impfen gegangen sind (Tetanus, Polio, Grippe usw.), was im Jan und Feb 2021 sicher nicht der Fall war: Die Grippe mit immerhin 15m Impfungen in normalen Jahren (also etwa 3m pro Winter-Grippe-Monat in der Grippesaison im Jan/Feb) existiert seit 2020 nicht mehr in Deutschland [bzw. heißt seit 2020 “Corona”] und die Arztpraxen sind leer – also waren es 2021 ohne Corona maximal (!) 3 Millionen reguläre Impfungen pro Monat! Also gehen wir meinetwegen 2021 von 6 Millionen (3m reguläre und 3m Corona) Gesamtimpfungen pro Monat aus. Das ändert am Faktor nicht viel (2021 dann etwa 20% mehr Impfungen als in den Vorjahren) – dann sinkt der o.g. Faktor auf 73 – er wäre dann also immer noch beim absurden 73-Fachen der Vergleichsmonate der Jahre 2000 bis 2020!
=> Vor allem aber: dieser Anstieg wäre dann (wenn wirklich die Corona-Impfung derart dominiert wie manche Zuschreiber unterstellen) fast AUSSCHLIESSLICH auf CORONA-Impfungen zurückzuführen! Das macht auch durchaus Sinn: bei weitgehend ungetesteten Impfstoffen gibt es natürlich mehr Opfer als bei altbewährten! Genau das ist ja unsere Rede! Unverantwortlich – q.e.d. . Danke, dass die Zuschreiber das noch mehr plausibilisiert haben als es ohnehin schon war.

Ein WEITERER Nachtrag wegen Rückmeldungen, die die Alterstruktur der 2021 Geimpften als hoch ansehen und die Opferzahlen  DARAUF zurückführen. Also:
Der
Artikel ist primär zunächst kein GESUNDHEITLICHER – sondern REINE Statistik. Die Quelldaten sind vom Paul-Ehrlich-Institut. Die mathematische Aussage „Die Corona-Todesraten ‚im Zusammenhang mit einer Impfung‘ sind 2021 ggü den 20 Vorjahren extrem angestiegen“ ist zunächst mathematisch-statistisch unangreifbar und korrekt. Das alleine ist bei einem fast unglaublichen Faktor von 91 (!!) dramatisch und erklärungsbedürftig, was der Anlass meiner Recherche und des Artikels war. Hier geht es um potenziell sehr viele Tote!
Natürlich kommt man DANN (erst dann) zu logischen Fragen der Kausalität / Gründen. Diese Nachfragen wollte ich übrigens gerade TRIGGERN mit dem Artikel. Im Wesentlichen kamen bislang ZWEI Gegenargumente bzw. relativierende Argumente – eines davon war dieses: „2021 sind doch vor allem Alte geimpft worden – und die sterben eben häufiger“. Stimmt zum Teil (nicht ganz – es wurden auch Ärzte, Pfleger, Polizisten geimpft im Jan/Feb)– bestreitet gar niemand!
Nun ist es aber in der Tat so, dass GERADE bei sehr alten, meist multimorbiden Menschen die Impfung (die ja letztlich eine „kontrollierte“ Infektion auslösen soll) oftmals den letzten Sterbeanlass gibt. Das ist unbestreitbar. Es ist EXAKT DASSELBE wie auch bei „CORONA-Toten“: Es gibt NUR DESHALB so hohe angebliche „Corona-Toten“-Zahlen, weil seit einem Jahr konsequent nicht zwischen „AN ODER MIT?“ Corona Gestorbenen unterschieden wird, sondern von „Opfern im Zusammenhang mit Corona“ geredet wird. Und genau so ist es auch hier bei den Impfopfern „im Zusammenhang mit der Impfung“: Die Uralten sterben eben letztlich OFT (aber sicher nicht immer) AN der Impfung – aber belegbar ist es kaum, weil sie ohnehin multimorbid waren und die Impfung oft nur den letzten Kick ins Jenseits gibt.
=> An dieser Stelle aber muss man sich nun entscheiden, ob man in BEIDEN Fällen KAUSALITÄT unterstellen („gestorben AN“ [Impfung bzw. Covid] ) und ob man das Medianalter (bei Coronatoten 83 Jahre) ignoriert – oder ob man (wie manche Zuschreiber) sagt „Diese alten Leute wären wegen Alter ohnehin weit überproportional gestorben – auch unabhängig von der Corona-Impfung“.
=> WENN man Letzteres macht, DANN hätten diese Zuschreiber tatsächlich einen statistischen Punkt. DANN wäre das Impfproblem bei Uralten letztlich aber kein IMPFproblem, sondern ein ALTERSproblem bzw eines des verstärkten / wahrscheinlichen Sterbens in dieser Altersklasse! Genau zu dieser Erkenntnis wollte ich die Leser führen mit der Statistik, die exakt dasselbe macht, was die WHO und die BuReg und das RKI bei den angeblichen „CORONA-Toten” mit ganz Deutschland seit einem Jahr tun!
=> Wenn das nun aber klar ist, DANN verlange ich konsequenterweise, dass auch die ganze Corona-Pandemie KONSEQUENT statistisch so behandelt wird! DANN aber hat Deutschland (bei einem Medianalter der Coronatoten von 83) keinerlei „Corona-Problem“ – sondern nur eine für eine alte Gesellschaft mit vielen 83-Jährigen relativ gefährliche Infektions-Krankheit. Wie sie fast jedes Jahr in der ganzen Welt vorkommt! DANN behandeln wir bitte künftig statistisch und auch politisch mindestens 90% der sog. „Corona-Toten“ als ALTERStote, womit sich die dann nun sauber gemessene kausale Letalität von Corona insgesamt um vermutlich mindestens 90% auf lächerliche 0,04% [ggü. der heute bekannten von etwa 0,3% – auch das rel harmlos] oder so verringert. Das wäre dann WEIT unter einer mittleren Grippe. Dann will ich aber nie wieder von irgendjemandem die Forderung hören, dass wir IRGENDWELCHE Maßnahmen aufrechterhalten – dann lassen wir bitte der Herdenimmunität ihren Lauf – was übrigens ohnehin seit April 2020 das beste gewesen wäre.
=> Das Problem ist wohl tatsächlich zu 90% ein ALTERUNGSproblem (und zu weiteren ca. 8% eines der anderer Risikogruppen). Darauf einigen wir uns gerne. Ausschließlich die Risikogruppen schützen! Keine Impfung für unter 70-Jährige (die das eh nicht wollen – siehe die Grippeimpfstatistiken der vergangenen Jahre – nur wenige Junge haben sich hier freiwillig impfen lassen) – auch bei über 70-Jährigen nur nach sehr guter Aufklärung und längerer Testphasen der Impfstoffe. Das macht dann Sinn.
=> Es macht umso mehr Sinn, weil es geradezu ein VERBRECHEN ist, wenn/dass Deutschland zuallererst eben diese sehr vulnerable Gruppe der ALTEN impft – in den Heimen oftmals sogar faktisch zwangsimpft! Bei bereits 6 Millionen Corona-Impfungen im Jan und Feb 2021 , davon sicher über 5 Mio über 80-Jährige –Priogruppe A– kann man ausrechnen, dass selbst bei „nur“ minimal erhöhter Sterbewahrscheinlichkeit durch die Impffolgen (und seien es nur Entzündungen – inzwischen sind aber Thrombosen durchaus zahlreich wegen der Biontech-mRNA-“Spike”-Induzierung) Zehntausende unnötig sterben! Diese sind in der von mir zitierten Statistik gar nicht drin – weil sie nie als „Tote im Zusammenhang mit der Impfung“ klassifiziert werden. Langzeit-Opfer sind noch ÜBERHAUPT nicht erfassbar bei Corona-Impfungen – wie auch bei Impfdaten von unter einem Jahr überall in der Welt… Das ist die riesige Grauzone, die unter „Impfrisiken“ (bzw Alterungsrisiken) noch oben draufkommt. Fast ungetestete Corona-Impfungen für Alte sind eigentlich ebenso unverantwortlich wie die der Jungen unnötig sind.

Und noch ein WEITERER relevanter Nachtrag (30.3.): Zur oben intensiv diskutierten Frage der Impffolgetoten (an und mit der Impfung gestorben) versus den angeblichen Covidtoten (an und mit Covid gestorben) gibt es inzwischen neue Erkenntnisse: Das Alter der in Deutschland bislang 2021 Geimpften mit gemeldeten Impfreaktionen liegt zumindest nach DIESEM Artikel [falls Reitschuster keinen Fehler gemacht hat] nur bei 48 Jahren (!) – keineswegs bei über 80 – so dass die Impffolgeschäden dann eher bei multimorbiden Alten hätten auftreten können.
Auszug aus https://reitschuster.de/post/die-beunruhigenden-zahlen-zu-impfschaeden-und-das-schweigen-der-medien :
“Dieses Missverhältnis kann eigentlich nicht durch das Alter der Meldenden ausgelöst worden sein. Denn im „Mittel waren die geimpften Personen, bei denen unerwünschte Reaktionen gemeldet wurden, 48 Jahre alt (Minimum 15 Jahre, Maximum 107 Jahre, Median 45 Jahre)“, so das Paul-Ehrlich-Institut zu den Corona-Impfungen. Demgegenüber betrug der Mittelwert bei den Meldungen 2000–2020 48,9 Jahre, das Minimum war 18 Jahre, das Maximum 104 Jahre und der Median 50 Jahre. Und das sind ebenfalls Daten des PEI.”