Boehringer kritisiert: Schulden-Schlacht im Schnelldurchgang

60 Mrd. in 30 Min.

Boehringer kritisiert: Schulden-Schlacht im Schnelldurchgang

Geschäftsordnungs-Antrag Peter Boehringer: Bundestag, 23.4.2021 gegen eine nur 30-minütige Debatte zum Bundeshaushalt ‘21 (Nachtrag) (3 Min)

Das Haushalts-Feststellungsrecht nach Artikel 110 GG ist bekanntlich das Königsrecht des Parlaments. Es gibt kaum ein Vorhaben der Regierung, das NICHT mit Budget unterlegt werden muss.

Reguläre Haushaltsdebatten wurden darum im Bundestag praktisch IMMER über ZWEI Wochen mit etwa 40 Stunden Debattenzeit geführt.

Und ja, es ist schon der SIEBTE Haushalt dieser Legislaturperiode. Schlimm genug!
Zudem werden wir heute AUCH NOCH aufgefordert, die NOTSITUATION gemäß Art 115 GG ERNEUT auszurufen und milliardenschwer auszuweiten.

Und ja, es ist „nur“ ein NACHTRAGS-Haushalt.
Doch selbst nur der NACHTRAG umfasst 60 Milliarden Euro!
In diesem Haus werden oftmals schon Anträge mit unter einem TAUSENDSTEL dieses Volumens in SECHZIG Minuten endberaten.

Den 2021er Haushalt schrauben wir heute mit der Schlussabstimmung auf ein Volumen von 547 Milliarden Euro bei 240 Milliarden Neuverschuldung – beides die größten Werte in der deutschen Geschichte.

Die Altparteien haben sich diese Woche TROTZDEM für uns VÖLLIG überraschend und natürlich GEGEN die Stimmen der AfD auf eine Debattenzeit für die heutige zweite und dritte Haushaltsberatung von nur
30 Minuten verständigt.

Irgendwie soll damit wohl eine Art „Routine“ suggeriert werden trotz der genannten Rekordwerte. Es sei irgendwie alles gesagt, alles solide, alles normal – das ist die Botschaft, die mit diesem zeitlichen Minimalansatz verbreitet werden soll.

Wir KÖNNEN Haushaltsdebatten aber nicht zur unbedeutenden 30-Minuten-„Routine“ herabwürdigen. Bei Nachträgen DIESER Größenordnung ist das auch noch nie zuvor auch nur VORGESCHLAGEN worden!

Und auch die Aussprachen im NICHTöffentlichen AUSSCHUSS können die streitbaren Diskussionen hier im PLENUM nicht ersetzen.

Die Halbierung von 60 auf 30 Minuten hätte nicht nur die zwingende PRAKTISCHE Folge einer schlicht unzureichenden Debatte, sondern wäre auch SYMBOLISCH ein fatales Signal, dass ein zu 44% auf Schulden aufgebauter Haushalt irgendwie „normal“ sei und ohne weitere Worte passieren könne.

Die Koalitionsfraktionen SELBST hatten noch vor wenigen Tagen 60 Minuten für den heutigen TO-Punkt vorgesehen gehabt. Entsprechend dem langjährigen Usus eben. Die AfD-Fraktion beantragt darum, die heutige wichtige Debatte wieder auf dieses ABSOLUTE MINIMUM von 60 Minuten hochzustufen. Ich werbe um Ihre Zustimmung.

 




Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 15.4.2021 (9 Uhr): Debatte zum Bundeshaushalt ‘21 (Nachtrag) über 60 Mrd. Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115(2)/6 GG: Erste Lesung, Auftaktrede nach Einbringung FM Olaf Scholz (7 Min)

Nun stehen wir also zum VIERTEN Mal in gut zwölf Monaten hier für eine Haushaltseinbringung. Und ERNEUT werden alle etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung gesprengt:

Per 2021 nun 240 Milliarden Euro Schulden in nur EINEM Haushaltsjahr. 44 Prozent Kreditfinanzierungsquote des Haushalts. Das sind historische, bislang VÖLLIG undenkbare Dimensionen!   

Warum? Angeblich „NUR“ wegen Corona. Wir respektieren alle die Sorge der Menschen vor einer real existierenden Infektionskrankheit – vor allem bei den Risikogruppen. Trotzdem sind die objektiven Fakten folgende:

Die Regierung erhält den epidemiologischen und haushalterischen Ausnahmestatus derzeit über willkürliche Inzidenzzahlen aufrecht, die durch die massiv gesteigerte Anzahl von Tests in Schulen und Betrieben überall künstlich hochgetrieben werden.
Dies, obwohl die Regierung sogar SELBST sagt –gestern etwa in der WELT–, dass ANDERE Parameter als die absoluten Fallzahlen den Schweregrad der Pandemie abbilden.

Zum Beispiel der Anteil der COVID-Patienten an allen Intensivpatienten. Gerade einmal 20 (ZWANZIG!) Prozent der Intensivstations-Belegungen sind aber sogenannte „Corona-Patienten“ – die also WEGEN bzw. in sehr vielen Fällen einfach nur MIT Covid intensiv liegen. Es GIBT keine Überlastung:

Das bestätigt auch die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft [Gaß]. Auch nach 13 Monaten ist weiterhin KEIN Beleg erbracht, dass ausgerechnet die Lockdownmaßnahmen, die Testmanie oder gar die Chaosimpfungen eine Eskalation der Pandemie verhindert haben!

Daten der John-Hopkins-Universität zeigen das GEGENTEIL – anhand von Vergleichen von Ländern MIT und OHNE Lockdown.

Die Bundesregierung ist auch nach ZWEI Corona-Wintern noch immer in der Belegpflicht angesichts der GEWALTIGEN Kollateralschäden an Psyche und GRUNDRECHTEN der Menschen – von den EXISTENZIELLEN Schäden der Wirtschaft ganz zu schweigen!

Die HAUSHALTERISCHE Notsituation ist seit März 2020 eine unglaublich ergiebige Ausrede für uferloses Schuldenmachen.

Auch im Haushalt ‘21 findet man erneut keinerlei Einsparungen und verfassungswidrigerweise noch IMMER keine Auflösung der Asylrücklage. Zudem weist nur ein KLEINER Anteil der mit 240 Milliarden Euro Neuverschuldung finanzierten Maßnahmen überhaupt einen BEZUG zu CORONA auf!

Auf unsere vielfachen Nachfragen im Ausschuss hin wurde von der Regierung zuletzt gar nicht mehr BEHAUPTET, dass alle Zusatzausgaben Corona-bedingt seien.

Auf EU-Ebene übrigens ebensowenig:

Auch die neue EU-Corona-Verschuldungskapazität wurde entgegen den Interessen Deutschlands als Haupthafter federführend vom deutschen BMF durchgesetzt:

Von diesen 800 EU-Milliarden haben nur etwa 30% einen nachvollziehbaren Corona-Bezug!

Wir haben erst APRIL. Es ist REKORDVERDÄCHTIG, wenn Olaf Scholz jetzt beantragt, den Schuldenhaushalt 2021 nach nur VIER MONATEN um WEITERE 60 Milliarden Euro Schulden aufzustocken!

Und wer sagt uns denn, dass DIESER Haushalt nun der ENDGÜLTIGE für 2021 sein wird?

Im Dezember 2020 war für das BMF vöööllig unabsehbar, dass der Lockdown über Dezember hinaus dauern würde, obwohl man es natürlich bereits besser wissen musste. Ich hatte hier schon am 8. Dezember 2020 in der Debatte gesagt: „Der vorliegende Haushaltsentwurf gibt die Corona-Zahlungen nur etwa bis Sommer ‘21 her.“ Und so müssen wir nun heute MIT ANSAGE einen Nachtragshaushalt debattieren, der diesmal Corona-Lockdown-Folgen etwa bis zum HERBST vorsieht.

GENAU wissen wir es nicht, weil das BMF sich hartnäckig weigert, die BASIS der Etatkalkulation offenzulegen.
Mein Tipp:

Genau bis zur Bundestagswahl wird der völlig verantwortungslose Dauerlockdown mit 240 Milliarden Kreditgeld nun finanzierbar sein.        
Doch ab Herbst droht dann bereits die NÄCHSTE milliardenschwere Etatlücke, um die sich dann der NÄCHSTE Finanzminister kümmern muss.

Aber es wurde ja „seriös gewirtschaftet“ – wir haben es eben erst wieder gehört Bzw. „gut vorgesorgt“ in Form der formellen Notsituation auch schon für 2022:

ERNEUT wird dann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ausgesetzt und somit der Artikel 115 GG missbraucht – im dann FÜNFTEN Corona-Schuldenhaushalt seit März 2020! In DIESEM Sinne hinterlassen Sie Ihrem Nachfolger dann TATSÄCHLICH ein bestelltes Feld – ein mit Schuldgeld ganzer künftiger GENERATIONEN gedüngtes.

Herr Minister – Sie haben in diesen Bundestag in nur 13 Monaten mehr Schulden eingebracht als der Bund zuvor in 20 Jahren gemacht hatte.

Die EU finanziert jetzt sogar fast ZWEI DRITTEL ihres nunmehr verdreifachten Etats auf Pump! Es ist alles ökonomisch völlig unverantwortlich!   

Sie nehmen Bundeshaushalte bis 2058 in Geiselhaft. Deutschland haftet für die Schulden anderer Staaten. Künftig wird dann in Rom und Athen mit-entschieden, wie hoch der Bundeshaushalt auszufallen hat. Das ist illegal, denn selbstredend wird dadurch künftig die haushalterische Gesamtverantwortung des Bundestags aufgegeben. Unsere Verfassungsklage dagegen liegt in Karlsruhe.

Und schon zum REGULÄREN ‘21er-Haushalt hatten wir diesem Haus eine Normenkontrollklage vorgeschlagen. 2021 wird das Jahr der massiven AUSWIRKUNGEN des Lockdowns. Bei Familienbetrieben und Mittelständlern wird derzeit vielfach die Lebensleistung von GENERATIONEN vernichtet – wegen der VÖLLIG UNVERHÄLTNISMÄßIGEN Reaktion der Regierung auf eine Infektionskrankheit!

Die AfD erkennt den Corona-Mittelbedarf zu einem KLEINEN Teil an:

verfassungskonform, das heißt OHNE illegitime Verlängerung der haushalterischen NOTSITUATION. Die wirklich SINNVOLLEN Ausgaben im Gesundheitswesen u. beim Kurzarbeitergeld anerkennt auch die AfD. Wir haben ALLE diese Ausgaben –ebenso die zum Schutz der Risikogruppen– seit März 2020 IMMER mitgetragen und mitfinanziert.

Die RETTUNG der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft kann aber NUR über das schnelle Ende des Lockdowns kommen! NICHT über unbezahlbare Dauersubventionen, NICHT über gewaltige Corona-Steuererhöhungen, NICHT über permanente massenhafte Pflichttestungen und Bürgerrechtseinschränkungen .

Und KEINESFALLS über unzureichend getestete Impfungen oder gar über eine faktische Impfpflicht, die wir KATEGORISCH ablehnen!

Grundrechte wie etwa das auf Freizügigkeit und körperliche Unversehrtheit sind eben … „GRUNDRECHTE“!
Die Deutschen müssen sich diese im Grundgesetz 1949 aus guten historischen Gründen als INDIVIDUAL-Rechte verfassten UNABDINGBAREN Grundrechte weder er-impfen noch er-testen lassen!

Diese Regierung verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?!




AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

Mit Verspätung hiermit nachgereicht die Dokumentation der Abgabe der Organklage der AfD-Bundestags-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf 200 Seiten Klageschrift begründen wir ggü. dem Verfassungsgericht, warum ich schon am 25. März in der Debatte um das zugehörige „Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz” (neue, u.E. verfassungswidrige Verschuldungs-Kapazität der EU für das angebliche “Corona-Programm” der EU über 800 Milliarden Euro) Bundespräsident Steinmeier auffordern musste, dieses für Deutschland fatale Gesetz nicht zu unterzeichnen (Mehr … https://www.pboehringer.de/praesident-steinmeier-unterzeichnen-sie-das-nicht/). Keinesfalls vor den Entscheiden des Gerichts über Einstweilige Anordnungsanträge gegen das Gesetz, die beide Klägergruppen („Bündnis Bürgerwille“ sowie die AfD-Bundestagsfraktion) zusammen mit den Klagen wegen Gefahr im Verzug eingereicht hatten – aber eigentlich sogar nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache: Neben der u.E. verfassungswidrigen und qualitativ wegen u.a. Art 125 AEUV und Art 311 AEUV bislang undenkbaren EU-Verschuldung über Gemeinschaftsanleihen besteht diese „Gefahr im Verzug“ natürlich darin, dass die 800 Milliarden Euro innerhalb von nur drei Jahren fast unabhängig von Corona-Folgen (und damit unter Bruch des sog. „Konnexitätsprinzips“) vor allem an Euro-Südstaaten verteilt und zu über 50% sogar verschenkt werden!

Ich danke den Fraktionskollegen Albrecht Glaser sowie dem Justiziariat der AfD-Fraktion unter Stephan Brandner für die sehr intensive Unterstützung der von unserem Prozessvertreter Prof. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klageschrift.