Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren

Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren

In Karlsruhe findet heute die mündliche Verhandlung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 statt. Damals hatte Christian Lindner 60 Milliarden Euro, die in der Corona-Krise als Kredite zur Pandemiebekämpfung genehmigt waren, aber letztlich nicht gebraucht wurden, in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds verschoben. AfD und Union halten dieses Vorgehen für unzulässig.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Das Verfahren in Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat eine übergeordnete Bedeutung für die Zukunft der Schuldenbremse. Das Verfassungsgericht hat vorliegend die vermutlich letzte Chance, die Schuldenbremse zu retten, nachdem diese in den letzten Jahren systematisch umgangen wurde. Insbesondere der Trick, Kreditermächtigungen auf Vorrat in irgendwelchen Sondervermögen zu parken und sie dann nicht mehr auf die offizielle Neuverschuldung anzurechnen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip dar und führt dazu, dass die Schuldenbremse auf Jahre hinaus leerläuft. Das Gericht ist aufgefordert, diese verfassungswidrige Praxis zu beenden. Die Bundesregierung sollte diese 60 Milliarden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verplanen.

Auch wenn die AfD-Fraktion die Unions-Klage zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 inhaltlich unterstützt, darf das Ausmaß an Heuchelei, das die Union in diesem Zusammenhang an den Tag legt, nicht übersehen werden. Kreditfinanzierte Rücklagenbildung und Zweckentfremdung von Corona-Notlagekrediten verstoßen offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien, doch hat die unionsgeführte Koalition im zweiten Nachtragshaushalt 2020 sowie im Haushalt 2021 exakt dieselben Manöver vorgenommen. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, dieses Vorgehen durch ein Normenkontrollverfahren zu stoppen (Drucksachen 19/22926 und 19/26549). Kein Abgeordneter der anderen Fraktionen wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Es bleibt zu hoffen, dass das Eintreten der Union für die Schuldenbremse auch dann noch Bestand hat, wenn sie je wieder in Regierungsverantwortung kommen sollte.“

 

Peter Boehringer: Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren




Regierung mauert beim Thema Chipsubventionen

Regierung mauert beim Thema Chipsubventionen

Berlin, 21. Juni 2023. Die Bundesregierung will übereinstimmenden Medienberichten zufolge ein Projekt des US-Chipherstellers „Intel“ in Sachsen-Anhalt mit 9,9 Milliarden Euro unterstützen. Dem Haushaltsausschuss des Bundestags liegt hierzu jedoch noch keine Unterlage vor. Eine von der AfD-Fraktion beantragte diesbezügliche Unterrichtungsbitte wurde von der Koalition abgesetzt.

Hierzu teilt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, mit:

„Eine derart hohe und riskante Milliarden-Subvention für den US-Chiphersteller ,Intel‘ ist gegenüber dem Haushaltsausschuss erklärungsbedürftig, insbesondere wenn Mittel aus dem Klimafonds ,KTF‘ zweckentfremdet werden sollen, welcher nicht für Wirtschaftspolitik mit geopolitischem Hintergrund bestimmt war. Diese Entscheidung des Habeck´schen Wirtschaftsministeriums war natürlich seit Monaten vorbereitet worden. Dass dem Haushaltsausschuss sogar in dieser sehr späten Phase noch immer jede finanzielle und operative Information über das Projekt vorenthalten wird, ist gegenüber dem Steuerzahler ungehörig und respektlos.“

Der Berichterstatter der AfD-Fraktion für das Wirtschaftsministerium im Haushaltsausschuss, Wolfgang Wiehle, erklärt:

„Gerade die von Minister Habeck aufgesattelten gut drei Milliarden Euro zum Ausgleich der hohen Strompreise werfen Fragen auf. Löst die Regierung damit auf Kosten der Steuerzahler ein Problem, das es ohne ihr energiepolitisches Handeln gar nicht gäbe? Das Parlament hat Anspruch auf Antworten!“

Peter Boehringer/Wolfgang Wiehle: Regierung mauert beim Thema Chipsubventionen




Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

Zahlreiche Presseberichte der letzten Tage haben auf das Risiko einer möglicherweise notwendigen Rekapitalisierung der Bundesbank durch den Steuerzahler hingewiesen. Grundlage für diese Presseberichte war ein Bericht des Bundesrechnungshofs vom März, der auf die Verlustrisiken der Bundesbank hinwies.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Die AfD hat seit vielen Jahren vor einer möglichen Schieflage der Bundesbank gewarnt. Dennoch sind die aktuell in der Presse geäußerten Befürchtungen, dass die Bundesbank demnächst mit negativem Eigenkapital dasteht, etwas übersteigert. Solange kein Land aus dem Euro austritt und solange die Bundesbank keine Neubewertung ihrer Anleihebestände vornimmt, dürften sich mögliche Verluste in Grenzen halten. Denn den verzinslichen Einlagen auf der Passivseite stehen auf der Aktivseite immerhin auch die Targetforderungen im Umfang von 1,1 Billionen Euro gegenüber, die aktuell mit vier Prozent verzinst werden. Etwaige dennoch auftretende Verluste aus dem operativen Geschäft können bis auf Weiteres noch durch Auflösung von Rückstellungen oder im Extremfall durch Verlustvorträge abgedeckt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass mit der Geldpolitik alles zum Besten steht. Dass wir überhaupt über eigenkapitalgefährdende Verluste der Bundesbank sprechen müssen, ist eine Konsequenz der völlig verfehlten Geldpolitik der letzten Jahre. Hätte die EZB nicht in nie dagewesener Weise Geld in die Märkte gepumpt, müsste die Bundesbank auch nicht die Überschussliquidität der Banken verzinsen, wodurch nun die Belastungen entstehen. Bereits jetzt ist ein Vertrauensverlust in die Stabilität der Bundesbank eingetreten, wie die Presselage belegt. Wieder einmal leidet außerdem der Steuerzahler, wenn die Bundesbank nun keine Gewinne mehr ausschütten kann. Ferner ist es rechtlich äußerst fragwürdig, dass die Bundesbank im Gegensatz zu Geschäftsbanken keine Neubewertungen ihrer Anleihebestände vornimmt. Denn dies ist nur zu rechtfertigen, wenn sie die gekauften Anleihen bis zur Endfälligkeit hält, was laut Verfassungsgericht allerdings untersagt ist.

Mit der AfD hätte es diese Verwerfungen im Geldsystem nie gegeben. Der Euro ist und bleibt eine währungstheoretische Fehlkonstruktion und hätte nie gerettet werden dürfen. Niemals hätten die Zinsen auf null gedrückt werden dürfen und niemals hätte man in diesem Maße Geld drucken dürfen. Im Zuge dieser Politik hat sich die Öffentlichkeit auch an den permanenten Rechtsbruch durch die Zentralbanken gewöhnt. Der Bundestag und die Bundesregierung wären gehalten, dem entgegenzutreten. Dieser Integrationsverantwortung werden aktuell jedoch weder Bundestag noch Bundesregierung gerecht.“

Peter Boehringer: Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

 

 




Dreifachschlag der AfD gegen Haldenwang: Dienstaufsichtsbeschwerde, Abmahnung, Forderung Maßnahmeneinstellung

Dreifachschlag der AfD gegen Haldenwang: Dienstaufsichtsbeschwerde, Abmahnung, Forderung Maßnahmeneinstellung

Berlin, 3.7.2023: Wegen offenkundig rein politischer Motivation fordert die AfD vom Verfassungsschutz die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen und erhebt zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bundesbeamten und BfV-Präsidenten Haldenwang

Als neben den Parteisprechern in dieser Angelegenheit zuständiger Bundesvorstand der AfD will ich unsere aktuellen juristischen Schritte wie folgt erläutern: Nach diversen grenzüberschreitenden und amtsfernen aber öffentlich-amtlich getätigten Äußerungen des Regierungsbeamten Haldenwang haben wir mit Schriftsätzen von heute, 3. Juli 2023, Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesinnenministerium gegen den BfV-Präsidenten erhoben.

Zudem mahnen wir diverse, sehr pressewirksam getätigte Äußerungen des Herrn Haldenwang im Rahmen und im Zusammenhang mit der Vorstellung des sogenannten „VS-Berichts 2022“ ab – darunter seine zwar „ehrlichen“ aber gerade deshalb hoch bedenklichen Aussagen: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ und „Ich glaube, das sind […] Umstände [zur AfD], die auch die deutschen […] Wähler bei ihrer Entscheidung […] im Hinterkopf haben sollten“. Hierzu fordern wir die Einstellung, künftige Unterlassung und öffentliche Richtigstellung der Aussagen.

Drittens fordern wir das Haldenwang-Amt bei Klageandrohung auf, wegen der nun offen zutage liegenden rein politischen Motivation ALLE Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD als Verdachtsfall einzustellen.

Die amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang sind wegen der nun ganz offenkundig und öffentlich gezeigten rein politischen Motivation des Amtes und seines Präsidenten skandalös. Das Verhalten ist rechtswidrig, da es dem staatlichen Neutralitätsgebot eindeutig widerspricht.

Ein VS-Präsident, der es explizit als seine Aufgabe ansieht, die Wahlergebnisse einer demokratisch gewählten Partei zu drücken und Wähler zu beeinflussen, verkennt völlig den Auftrag seines steuerfinanzierten Amtes und lässt jede Fassade der Objektivität fallen. Sogar regierungsnahe Medien kamen nicht umhin, dies so zu kommentieren. Alle drei von uns heute geforderten Maßnahmen sind darum berechtigt und zwingend.

Obwohl Innenministerin Faeser eigentlich SELBST treibende Akteurin in diesem Skandal ist, ist sie nun gefordert, die seit Jahren mit riesigen Steuermitteln finanzierte Hexenjagd auf vermeintliche

Wortverbrecher der AfD zu beenden und das staatliche Neutralitätsgebot in ihrer offenkundig vollpolitisierten und nun gesichert nicht mehr neutralen Links-Behörde endlich wieder zu beachten.

Peter Boehringer, stlv. Bundessprecher der AfD

 




Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Berlin, 04. Juli 2023.

Die AfD fordert vom Verfassungsschutz (BfV) die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen und erhebt zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BfV-Präsidenten Haldenwang. Die Hauptgründe für dieses Vorgehen wurden von der Presse bislang noch nicht vollständig rezipiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, stellt daher klar:

„Wegen eines offenkundig rechtswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot erhebt die AfD Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bundesbeamten Haldenwang. Zudem fordert sie vom Verfassungsschutz die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Der Hauptgrund für dieses Vorgehen ist die folgende, von Herrn Haldenwang getätigte Äußerung, welche im Zusammenhang mit diesem Vorfall von der Presse noch nicht rezipiert wurde: ,Denn nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.‘

Diese Aussage offenbart, dass es von Herrn Haldenwang als amtliche Aufgabe angesehen wird, die Umfragewerte der AfD zu senken und belegt somit zweifelsfrei die alleinige politische Motivation des Verfassungsschutzes in seinem Vorgehen gegen die AfD. Diese Aussage ist daher auch für die zugehörige Presseberichterstattung als zentral anzusehen.“

Peter Boehringer: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund