Plädoyer für weniger Staat und weniger Zentralbanking

Peter Boehringer

Plädoyer für weniger Staat und weniger Zentralbanking

Peter Boehringer, Mitglied des Deutschen Bundestags (MdB) und Vorsitzender des Haushaltsausschusses

Die USA steuern 2021 auf ein Budgetdefizit von fast 3,0 Bio. USD zu. Bei einem Gesamthaushalt 2020/21 von etwa 4,8 Bio. USD entspricht das 62%! Die unten stehende Grafik verdeutlicht die drastische Dimension sehr eindrücklich.

USA: Federal-Budget-Überschuss/-Defizit zwölf Monate in Mrd. USD

Federal-Budget-Überschuss/-Defizit der USA; zwölf Monate in Mrd. USD

Wie auch in Europa landen große Teile dieser 3 Bio. USD bei der Zentralbank – die Fed betreibt also eine (fast) direkte Staatsfinanzierung des US-Haushalts.

Die klassische Finanzierung über Steuern ist hier inzwischen fast vernachlässigbar. In diesem Umfeld braucht es eigentlich konsequenterweise keine Steuern mehr – und es besteht auch kein Grund, warum (wahlweise) linksgründemokratische oder republikanische Geldsozialisten bei solcher fast absoluten Staatswirtschaft noch irgendwie sparen sollten.

Natürlich ist das alles endlich – es gibt nirgend wo ein „free lunch“. Man kann sich nicht reich drucken. Und doch haben sich Etatisten jeder Couleur in diesem Wahnsinn eingerichtet, der nur zum völligen Kollaps aller Währungen sowie der Marktwirtschaft führen kann!

Für Europa haben wir zusammen mit einem privaten Sponsor am 22. Juni ein warnendes Plädoyer als Anzeige in der internationalen Ausgabe der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) geschaltet (siehe hier). Ohne Umsteuern fährt auch unsere Gesellschaft mit 300 km/h gegen eine Wand namens „ökonomische Naturgesetze“. Die in Europa aus sehr gutem Grund verbotene monetäre Staatsfinanzierung durch die EZB muss beklagt werden. Wir tun das nicht nur rhetorisch, sondern ziehen dagegen sogar vor das Bundesverfassungsgericht, denn auch die EZB agiert billionenschwer und illegal.

Zuerst erschienen als Gastbeitrag im Smart-Investor 8/2020




Lockdown stoppen – RISIKOgruppen schützen!

Boehringer im Bundestag 29.10.2020

Lockdown stoppen – RISIKOgruppen schützen!

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 29.10. 2020: Debatte zur Normenkontrollklage der AfD gegen den Corona-Schuldenhaushalt 2020

Ich hatte es hier schon im Juli angekündigt: Wenn der 2. Nachtragshaushalt 2020 als reiner Schuldenhaushalt verabschiedet werden sollte, werden wir eine Initiative für eine Verfassungsklage auf den Weg bringen.

Diesen Antrag auf Normenkontrolle beim Verfassungsgericht gemäß Artikel 93 Grundgesetz bringen wir nun heute ein – und wir laden verantwortungsbewusste Kollegen ANDERER Fraktionen ein, die Klage mitzuzeichnen.

Im Einzelnen ist FOLGENDES verfassungsrechtlich bedenklich:

  1. Die Regierung nahm im 2. Nachtragshaushalt über 62 Milliarden Euro neue Schulden auf. Mit der Asylrücklage verfügte der Bund aber über eine Kreditermächtigung, mit der er in der Lage gewesen wäre, auf Notsituationen zu reagieren.

    Diese RÜCKLAGE AUFZULÖSEN, bevor neue SCHULDEN gemacht werden, wäre haushalts- und verfassungsrechtlich geboten gewesen.

    Doch der AKTUELLE Bundestag schränkte stattdessen OHNE NOT die finanziellen u. politischen Spielräume KÜNFTIGER Bundestage ein.

    Zwar sind viele Zahlungen wegen des seit April überzogenen Regierungshandelns und der darum inzwischen DEPRESSIVEN Wirtschaftslage leider unabweisbar NOTWENDIG. Etwa die Unterstützungszahlungen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie andere Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen und Bürger.

    Doch diese NOTWENDIGEN Ausgaben für 2020 hätten aus RÜCKLAGEN-Mitteln bestritten werden können!

  2. Viele der mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Programme stehen gar nicht in VERANLASSUNGS-Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Dies wäre aber natürlich rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der AUSNAHME-Verschuldungsregel des Grundgesetzes! Corona-Kreditgelder werden stattdessen für völlig KRISENFREMDE Daueraufgaben verwendet.
    Wir sehen KEINERLEI Sparanstrengungen an bestehenden Ausgabe-programmen: Dutzende Milliarden Euro für die EU, Abermilliarden für Klima, Weltbeglückung und Zuwanderung.

    Die Schuldenaufnahme führt dazu, dass die Regierung in KEINER Weise mehr kostenbewusst wirtschaften muss.

    Unter dem Vorwand von Corona hat man 2020 den größten Haushalt der deutschen Geschichte beschlossen. Und das OHNE JEDE Einsparung.

    Wenn aber eine durch eine NOTSITUATION begründete Schuldenaufnahme zur Umsetzung von politischen Programmen genutzt wird, welche OHNEHIN und unabhängig von der Notsituation verfolgt werden sollten, so ist dies einfach Rechtsmissbrauch.

  3. Das Grundgesetz und die Haushaltsordnung verbieten es mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot und dem Jährlichkeitsprinzip, Neuschulden aufzunehmen, die nicht durch einen AKTUELLEN Ausgabebedarf veranlasst sind.
    Genau DIES ist aber im zweiten Nachtragshaushalt 2020 GESCHEHEN:
    Herr Scholz wird die gewährten riesigen Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben KÖNNEN. Es war auch gar nie GEPLANT, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten wollte.

    Man baut schuldenfinanziert sogar noch weitere RÜCKLAGEN auf! Ein überjähriges Geldbunkern ist aber dummerweise verfassungswidrig.

  4. Eine GESUNDHEITLICHE Notlage war im Juli nicht gegeben. Die Sterberate liegt in Deutschland 2020 bis heute NICHT über dem langjährigen Durchschnitt.
    Und der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im zweiten Nachtrags-Haushalt 2020 im Juli sicher NICHT mehr der „Kontrolle des Staates entzogen“, wie es Art 115 Grundgesetz verlangt!
    Ganz im Gegenteil hatte erst die seit April anhaltende STAATLICHE Überreaktion bereits bis Juli die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.

    Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der grundgesetzlichen „Notsituation“ war im Haushalt 2020 daher NICHT gegeben!

Ein Hinweis noch an die anderen Fraktionen: Unsere Einschätzung zur GESUNDHEITLICHEN Lage steht NICHT zentral in unserer Klageschrift. Wir laden Sie also ein mitzuklagen, selbst wenn sie DIESE Ansicht NICHT teilen sollten.
Ich erinnere an die Rede des Kollegen Dürr vom 2. Juli hier im Bundestag: „Dieser Bundeshaushalt verstößt gegen das Grundgesetz“. Und Herr KUBICKY sagte, nun müsse endlich das Parlament ins Corona-Management eingreifen. Und HEUTE erst sagte er dem NDR, man müsse gegen die Maßnahmen KLAGEN!
Nun, GENAU dazu fordern wir alle Mitglieder dieses Hauses heute mit unserem Antrag und der zugehörigen Klageschrift auf!

Zur EPIDEMISCHEN Notlage wird eine ähnliche Klage-Einladung dann morgen AUCH NOCH folgen!
Und UNABHÄNGIG davon fordere ich die Bundesregierung aus leider hoch aktuellem Anlass erneut auf, die massiven Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens zu beenden und nur die kleine RISIKOgruppe zu schützen.

Stoppen Sie den wirtschaftlich so extrem folgenreichen Lockdown!

+++

Klageschrift im Original: Antrag auf abstrakte Normenkontrolle 2. Nachtragshaushalt 2020
https://www.pboehringer.de/wp-content/uploads/2020/10/Antrag-auf-abstrakte-Normenkontrolle-2.-Nachtragshaushalt-2020.pdf

Rede als Video:




Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar

Ohne Schweigegeld wäre Asylpolitik des Bundes nicht durchsetzbar

Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 19.11.2020: Debatte zu Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder (4 Min)

Das Ziel des heute vorgelegten Gesetzentwurfs ist neben zwei technischen Anpassungen die Fortführung flüchtlingsbedingter Zahlungen an die Bundesländer: 500 Millionen Euro pro Jahr für neu ankommende oder für bereits ABGELEHNTE Asylbewerber.
Nach vier Jahren solcher Zahlungen könnte man hier schon fast von einem ROUTINE-Vorgang sprechen. Doch das SOLLTE keine Routine sein, denn es handelt sich eindeutig um eine Fehlentwicklung, wenn nach so langer Zeit Asylbewerber noch immer UNGESTEUERT nach Deutschland kommen.

Und dabei umfasst der vorliegende Gesetzentwurf nur einen KLEINEN Teil dieser Kosten: Über den ganzen Bundeshaushalt hinweg reden wir von jährlich über SECHS MILLIARDEN, mit denen der Bund Immigrationskosten kompensiert!
Etwa über die eben beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie über viele andere Integrations- und Sozialprogramme. Diese Milliarden sind zu einem guten Teil Migrationsfolgekosten – auch wenn die Bundesregierung ganz konsequent eine genauere Quantifizierung dieser Maßnahmen verhindert!

WARUM wohl ist der Bund seit 2016 so großzügig bei der Kompensation der Länder?

Die Antwort ist einfach: Wie auch an vielen anderen Stellen ERKAUFT sich die Bundesregierung in Sachen Integration das Wohlwollen der Landes-finanzminister und indirekt der kommunalen Kämmerer, die ja über die Länderzuweisungen EBENFALLS stark entlastet werden.
Denn die Versorgung der Flüchtlinge ist für Länder und Kommunen sehr teuer.
Die Migrationspolitik wäre alleine nur wegen der KOSTEN bei Lokalpolitikern schon LANGE nicht mehr mehrheitsfähig!

Der Bund beseitigt darum per Geldzuweisung den Widerstand der Länder und Gemeinden zu einer Migrations-Politik, die ohne Kompensations- und Schweigegeld in bürgernahen Kommunen wegen aufgebrachter Bürger schon lange nicht mehr durchsetzbar wäre!
Die Zustimmung wird dabei inzwischen nicht mehr nur mit STEUERgeld, sondern seit 2020 nun auch mit NEUVERSCHULDUNGS-Mitteln erkauft.

Die Perspektive der LÄNDER u. KOMMUNEN ist dabei ja durchaus verständlich: Das mit den Flüchtlingen war 2015 die Idee von Frau Merkel, also soll der Bund gefälligst dafür bezahlen!

Wie lässt sich das Dilemma also lösen? Richtig wäre einfach ein grundlegender Politikwechsel:
Wer nicht ASYLBERECHTIGT ist, der kommt nicht ins Land. Man denke etwa an rechtlich durchaus zulässige Asylprüfungsverfahren in Afrika.
Wieso ist man nicht schon längst dazu übergegangen? Wenn man Asylanträge in den Herkunftsländern stellen könnte, würde man die ganze Schlepperindustrie schlagartig trocken legen – dann gäbe es auch keine Toten mehr im Mittelmeer!

Und zweitens: Wer nicht BLEIBEberechtigt ist, muss leider gehen. In den Niederlanden etwa prüft man Asylanträge in unter acht Monaten – bei uns dauert es doppelt so lange – und selbst nach ABLEHNUNG der Anträge werden sehr oft keine ABSCHIEBUNGEN durchgeführt. All dies wäre extrem effektiv – auch bezüglich der Kosten.
Von SONSTIGEN Schäden durch geduldete Gefährder, Islamisten und Kriminelle ganz zu schweigen.
„Populismus“? Nein, reine Empirie und Mathematik!

Richtig wäre zudem, Fluchtursachen abzustellen. Die größte aller Fluchtursachen nach Deutschland sind neben der Bevölkerungsexplosion in Afrika und Arabien aber genau die SOZIAL-Leistungen, die hierzulande für Migranten bereitgehalten werden!

Doch DIESE Ursache wird hier im Gesetz wieder einmal NICHT angegangen. Und deshalb lehnt die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.

Es gibt kein richtiges Verhalten im falschen System. Gehen Sie endlich die URSACHE an, statt sich mit Steuergeld aus dem Problem herauszukaufen!

 




Alle Maßstäbe etablierter Haushaltsführung werden gesprengt

Alle Maßstäbe etablierter Haushaltsführung werden gesprengt

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 8.12. 2020: Debatte zum Bundeshaushalt 2021 über 499 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“. Zweite Lesung, Auftaktrede

Die Bundeshaushalte 2020 und ‘21 umfassen zusammen 1000 Milliarden Euro bei bislang unvorstellbaren 400 Milliarden Neuverschuldung. Die beiden größten Haushalte der deutschen Geschichte. Angeblich alles Corona-bedingt.

Eine VIRUSinfektion soll die Grenzüberschreitungen rechtfertigen – wir werden es gleich nachher wieder hier hören.

Ganz so, als ob Deutschland noch nie eine Krise durchlebt hätte.
Ganz so, als könne es NIE WIEDER ähnlich schlimme Zeiten geben.

Deutschland hat seit 1945 schon VIELE Krisen gesehen:
Den Hungerwinter ‘46, den Kalten Krieg seit den ‘50ern mit dramatischen Zuspitzungen 1953 oder in der Kubakrise ‘62, die Ölpreisschocks der ‘70er, die Massenarbeitslosigkeit der ‘80er, die Börsencrashs 1980 und ‘87. Den Crash 2000, dann 9/11, seit 2010 die Finanzkrise.
Und natürlich auch viele schwere Grippen, einige davon mit Zehntausenden Opfern.

Und nun kommt ein WEITERES gefährliches VIRUS – und ALLE etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung werden gesprengt:
Fast 40% Kreditfinanzierungsquote des Haushalts!
Bzw. etwa 6% Neuverschuldung bezogen auf die Wirtschaftsleistung des ganzen Landes.
Die Maastricht-OBERgrenze ist bekanntermaßen 3% pro Jahr.
100% Zielverfehlung! Das sind historische Dimensionen!
ABSOLUT liegt die Corona-Neuverschuldung sogar beim VIERFACHEN des bisherigen Negativ-Rekords von 2010…

NIEMALS zuvor wurde auf eine Krise mit einem verordneten Stillstand des ganzen LANDES reagiert, wenn man von vier autofreien Sonntagen im Zuge des Ölpreisschocks 1973 einmal absieht.

Dass das nicht verhältnismäßig ist, sieht man auch daran, dass nur wenige Bürger persönlich einen KAUSAL SICHER NUR AN Corona Verstorbenen KENNEN. Aber fast JEDER kennt inzwischen betroffene Gastronomen, Hoteliers, Einzelhändler und Selbstständige fast aller Branchen. Immer mehr kennen Kurzarbeiter in der Auto- und Maschinenbau-Industrie. JEDEN Tag hören wir NEUE Horrormeldungen. Im laufenden Jahr ist die Zahl der Arbeitslosen um 500.000 Menschen angestiegen. Das sind mit den zugehörigen Familienangehörigen millionenfache SCHICKSALE.

Und wir haben noch GAR NICHTS gesehen. 2021 wird das Jahr der massiven AUSWIRKUNGEN des Lockdowns. Zehntausende Insolvenzen werden kommen; die massenhafte Kurzarbeit wird in millionenfacher Arbeitslosigkeit münden.
Bei Familienbetrieben und Mittelständlern wird derzeit vielfach die Lebensleistung von GENERATIONEN vernichtet – wegen der VÖLLIG UNVERHÄLTNISMÄßIGEN Reaktion der Regierung auf eine Infektionskrankheit, die der PCR-Test übrigens weiterhin NICHT nachweisen kann! Viele Existenzen werden IRREVERSIBEL zerstört werden. Wegen einer VIRUSkrankheit mit nur MINIMAL messbarer Übersterblichkeit!

Die Schicksalsfrage für Millionen Betroffene lautet darum: WIE LANGE NOCH?

Wir haben diese Frage bei den Haushaltsberatungen an viele Minister gestellt – und Antworten bekommen von „Januar“, „Februar“, „vielleicht Juni“, bis hin zu „2022“…
Das Land kann aber erst DANN wieder zur Normalität zurückkehren, wenn endlich der Lockdown beendet wird. Wenn endlich wieder PLANBARKEIT herrscht.

Die Menschen sind ebenso wie die Unternehmen völlig verunsichert und oftmals geradezu depressiv.

Von gesundheitlichen und gesellschaftlichen KOLLATERALschäden ganz abgesehen, die die Regierung nebenbei AUCH NOCH produziert! Sogar die BILD schreibt inzwischen, dass mehr Menschen WEGEN der unwissenschaftlich ohne objektive Kriterien verfügten MAßNAHMEN sterben als AM Virus! Bei hunderttausenden verschobenen OPERATIONEN und unterlassenen Krebs- und Herz-Vorsorgeuntersuchungen ist das auch völlig klar.

An dieser Stelle hier sagte ich bereits im MÄRZ:
„Psychischer Stress durch Freiheitsbeschränkungen und Existenzängste; sowie Arbeitslosigkeit aufgrund von Firmeninsolvenzen, die staatliche Stützungszahlungen bei einem längeren Lockdown letztlich NICHT verhindern können, werden nach einiger Zeit zu verringerter Lebensdauer der Menschen führen.“

Was also tun? Die Regierung kommt ohne Gesichtsverlust nicht mehr raus aus der selbstgestellten Falle ihrer Lockdown-Politik.
Man setzt nun auf ein schnelles Ende der Krise durch die – IMPFUNG.
DAS ABER ist unverantwortlich: Eine kaum getestete, völlig neue Impfung auf Basis des bislang trotz 30-jähriger Forschung noch nie eingesetzten mRNA-ImpfPRINZIPS, kann weder 2021 noch ‘22 eine ernsthafte Option sein!

Der vorliegende Haushaltsentwurf gibt die Corona-Ausgleichszahlungen in derzeitiger Höhe nur etwa bis Sommer 2021 her.
Mit Glück kann Olaf Scholz Lockdown-Folgen sogar noch bis zur Bundestagswahl mit Schulden-Geld abfedern – Stillhalteprämien sozusagen.

Es ist jedoch eine ILLUSION, dass staatliche Mittel auch nur ANNÄHERND ausreichen könnten, die derzeit regulativ gestörte Wertschöpfung des Privatsektors zu ersetzen. Man kann WERTschöpfung nicht durch GELDschöpfung ersetzen! Und dennoch versucht die Regierung nun GENAU DAS!

„Nach uns die Sintflut“ ist ganz klar das Motto in diesem letzten Haushalt der Kabinetts-Ausscheider Merkel und Scholz.
Danach wird im Bundesbudget ein RIESIGES Loch klaffen, denn 2021 werden die Steuereinnahmen NIEMALS wie geplant um 4% WACHSEN, weil die Umsätze der Realwirtschaft unter Lockdown-Bedingungen sogar FALLEN werden!

Durch die anhaltende CO2- und Corona-Hysterie werden zentrale Wirtschafts-Strukturen IRREVERSIBEL zerschlagen! Die Verbrennermotoren-Fertigung bei Daimler und BMW etwa wurde nach einem JAHRHUNDERT der Fertigung in D mit Mio. Arbeitsplätzen, die davon abhängen, aufgegeben bzw. ins Ausland verscherbelt!

Die AfD erkennt den Schuldenbedarf 2021 zu einem KLEINEN Teil an: verfassungskonform, das heißt OHNE illegitime Verlängerung der haushalterischen NOTSITUATION.

Die wirklich SINNVOLLEN Ausgaben im Gesundheitswesen u. beim Kurzarbeitergeld anerkennt auch die AfD. VOR ALLEM solche für Personal in Intensivstationen; also für Ärzte und Pfleger. HIER liegt derzeit der einzig relevante Engpass! Zahlen Sie hohe Boni an diese Menschen, Herr Scholz: Bei gleichzeitigem Ende des Lockdowns amortisiert sich dieses Invest 1000-fach! Wir haben ALLE diese Ausgaben –ebenso die zum Schutz der Risikogruppen– seit März IMMER mitgetragen und mitfinanziert. NIEMAND steht hier im Weg! Tun Sie mehr bei DIESEM einzigen Engpass „Intensivstationen“, der saisonal ab Dezember nicht selten ist und wie bei VIELEN Grippewellen noch bis März weiterbestehen wird!

Die RETTUNG der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft kann NUR über das schnelle Ende des Lockdowns kommen. NICHT über verfassungswidrige massen-hafte Bürgerrechtseinschränkungen, NICHT über unbezahlbare Dauersubventionen, NICHT über Corona-Steuererhöhungen, NICHT über Massenquarantänen.
Und KEINESFALLS über unzureichend getestete Impfungen oder gar über eine faktische Impfpflicht, die wir KATEGORISCH ablehnen!




Missbrauch des Grundgesetzes zum uferlosen Schuldenmachen

Boehringer im Bundestag 11.2.2021

Missbrauch des Grundgesetzes zum uferlosen Schuldenmachen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 11.2.2021: Debatte zur Normenkontrollklage der AfD gegen den Corona-Schuldenhaushalt 2021 (7 Min)

Rechtsverstöße werden nicht dadurch geheilt, dass man sie nur wenige Monate später NOCHMALS begeht. Im nunmehr DRITTEN Haushalt reißt die Koalition auch 2021 die Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Grundgesetz und rechtfertigt dies mit einer Notsituation.
Das Covid19-Problem kann aber per Definition nicht über JAHRE anhalten.

Darum müssen wir heute ERNEUT einen Antrag auf Rechtsnormen-Kontrolle einbringen.

Die in unserem Antrag angeführten Fragen schreien nach rechtlicher Klärung! Gerichte müssen gelegentlich auch MEHRHEITSvoten eines Parlaments prüfen, wenn dieses seine Befugnisse missbraucht, was wir in der Klageschrift ausführlich begründen!

Um die absehbaren aber FALSCHEN Vorwürfe der Nachredner vorwegzunehmen:
Das Begehren einer Klärung der Verfassungskonformität ist ein völlig rechtsstaatlicher Vorgang und ein demokratisches Minderheitenrecht.
Und doch hörten wir bei vergleichbaren Normenkontroll-Anträgen der AfD hier vor zwei Wochen und auch schon 2020 Sätze wie „Sie bekommen keine Mehrheit“ – etwa vom SPD-Kollegen Franke.

Nun, das ist die Arroganz der Macht: Mit dieser Einstellung spricht man der Opposition jedes WERBEN um eine Mehrheit oder auch nur um ein 25%-Quorum gemäß Art 93 Grundgesetz ab!
Das ist parlamentarisch bedenklich.
Wenn es danach ginge, wie groß die Chancen auf eine MEHRHEIT sind, dann dürfte die Opposition nach Ansicht der Koalition offenbar keinerlei ANTRÄGE mehr stellen.

Auch die Antragsformel „der BT begrüßt“ ist völlig normal – bereits mehrfach bestätigt durch das zuständige Parlamentsreferat. Dieses immer wieder ins Lächerliche zu ziehen, ist nur Beleg für den mangelnden Willen der Altparteien, sich INHALTLICH mit den Argumenten unserer Klageschrift auseinanderzusetzen:

1. Die Regierung will 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die gemäß Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme wird somit um 164 Milliarden Euro überschritten. Alleine schon der HÖHE nach ist diese Überschreitung nicht gerechtfertigt, da der Bund auch 2021 die ASYLrücklage nicht nutzt.
Man KANN aber nicht ZUGLEICH Rücklagen haben u. Notkredite aufnehmen; so verlangt es das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. Art. 114 GG und § 7 BHO.

2. Ich sagte hier im September 2020: „Herr Scholz wird die Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben KÖNNEN. Es war auch gar nie GEPLANT, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten will.
Und genau so KAM es dann auch. Das aber war RECHTSMISSBRÄUCHLICH: Kreditfinanzierte Rücklagenbildung über mehrere Jahre ist verboten.
Und Ähnliches passiert im Haushalt 2021, indem Rücklagen sogar nochmals VERSTÄRKT werden.
Ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsgebot nach Art. 110 GG und § 4 BHO.

3. GESPART wird im Haushalt an keiner Stelle. Und viele der Programme stehen gar nicht in VERANLASSUNGS-Zusammenhang mit Corona.
Dies wäre aber natürlich VORAUSSETZUNG für die Inanspruchnahme der AUSNAHME-Verschuldensregel des Grundgesetzes!
Eine durch eine NOTSITUATION begründete Schuldenaufnahme darf nicht zur Umsetzung für eine Politik genutzt werden, die OHNEHIN und UNABHÄNGIG von der Notsituation verfolgt werden soll.

4. Eine GESUNDHEITLICHE Notlage ist weiterhin nicht gegeben. Zu KEINEM Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.
Die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland 2020 entgegen der gegensätzlichen Propaganda NICHT über dem Erwartungswert.
Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat, ist weiterhin VÖLLIG UNBELEGT!
Ganz im Gegenteil hat erst die seit April anhaltende STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im DRITTEN Corona-Haushalt des Bundes damit ganz sicher NICHT mehr der Kontrolle des Staates entzogen.
Auch DIESE Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulden-Sonderregel ist daher 2021 NICHT mehr gegeben!

Der WAHRE Grund der Schuldenorgie ist dieser: Nur so kann Minister Scholz die Lockdown-Folgen noch bis zur Bundestagswahl abfedern.
Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!

Es steht nun sogar zu befürchten, dass Sie die Notlage DAUERHAFT machen:
Bis 2022 und vermutlich sogar darüber hinaus.
Genau dieses hat das KANZLERAMT gefordert. Und auch wenn es sofort dementiert wurde – der Kanzleramtsminister war einfach nur EHRLICH:

„Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren nicht einzuhalten.“
Er hatte damit leider recht! Nur mit SPAREN wäre die Schuldenbremse einhaltbar. Und vor allem nur bei sofortigem Ende des Lockdowns!

Da man das aber CDU-seitig beides nicht WILL, fordert Herr Braun dann –aus seiner Sicht logisch– eine Grundgesetz-Änderung: Er will die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz streichen und damit jede Haushalts-Solidität dauerhaft abschaffen.

Nicht mehr in DIESER Legislatur – aber dann eben in der NÄCHSTEN, wenn sich problemlos eine Mehrheit gegen jede Finanzseriosität finden wird: die GANZ große Koalition der Schuldenfans von Dunkelrot über Rot, Grün bis Schwarz!

Spannend wird es zuvor noch beim Eckpunkte-Entwurf zum Haushalt ‘22: OFFIZIELL will die Regierung 2022 zur Schuldenbremse zurückkehren.
Doch aus dem Finanzministerium klingt es bereits ANDERS:

Die Union sei mit den Braun´schen Ansichten gegen die Schuldenbremse „endlich in der Realität angekommen“. Der Testballon ist zwar zunächst einmal geplatzt. Inzwischen sagt sogar Herr Braun SELBST nun in einem spektakulären Ansichtenwechsel:

Ich liebe die Schuldenbremse“ – etwa so glaubhaft wie Erich Mielke 1989…

Jenseits allen Staatsschauspiels mit Stabilitätsheuchelei sind sich die vereinigten Blockparteien sehr einig:

Es regiert sich viel besser auf Pump. Doch Schulden sind die Steuern von morgen!

Vermutlich wird man mit diesem Schauspiel noch die Bundestagswahl erreichen. DANACH wird es Insolvenzen u. Massenarbeitslosigkeit hageln – auch schulden-finanzierte Dauersubventionen werden das dann nicht mehr verhindern können!

Darum müssen wir nun eine Linie einziehen – es ist verfassungsrechtlich und ökonomisch geboten: Falls die Kollegen das ANDERS sehen, fordere ich Sie als gute Rechtsstaatler auf: bringen Sie bitte den Casus zur Klärung nach Karlsruhe. Unsere Antrags-Begründung IST identisch mit der Klageschrift. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, dann haben Sie dort ja nichts zu verlieren.