Boehringer: Bundesrechnungshof bestätigt Bedenken der AfD gegen EWF-Pläne der EU und der Bundesregierung

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Boehringer: Bundesrechnungshof bestätigt Bedenken der AfD gegen EWF-Pläne der EU und der Bundesregierung

Berlin, 2. November 2018. Ein am heutigen 2. November veröffentlichtes Gutachten des Bundesrechnungshofs kommt zu folgendem Fazit betreffend den von der EU-Kommission und der Bundesregierung vorangetriebenen „Europäischen Währungsfonds EWF“: „Der Europäische Währungsfonds könnte für Deutschland erhebliche finanzielle Risiken bergen – und die Bundesrepublik sogar ihr Vetorecht verlieren.“

Bundesrechnungshof (BRH) bestätigt Bedenken der AfD

Bundesrechnungshof bestätigt Bedenken der AfD-Fraktion: Keine deutsche Haftungserweiterung durch Europäischen Währungsfonds (EWF)

Peter Boehringer, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bundestags und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert diese Entwicklung:

„Die EU hat zusammen mit der EZB, der Bundesbank und dem ESM inzwischen mehr als 15 sog. ‚Rettungsvehikel‘ zur Dauerrettung des Euros installiert. Die deutsche Haftungs- und später Zahlungslast für den auf Dauer unrettbaren Euro beträgt dadurch bereits heute über 2000 bis 3000 Milliarden Euro.

Alles lesen: https://www.afdbundestag.de/boehringer-bundesrechnungshof-bestaetigt-bedenken-der-afd-gegen-ewf-plaene-der-eu-und-der-bundesregierung/




EZB-Rettungsgelder nicht für Euro und EU-Banken, sondern für unsere Bürger und Unternehmen

Einkaufsladen

EZB-Rettungsgelder nicht für Euro und EU-Banken, sondern für unsere Bürger und Unternehmen

Berlin, 19. März 2020. Heute Nacht hat die Europäische Zentralbank (EZB) kurzfristig ein weiteres Anleihekaufprogramm aufgelegt. Unter dem Titel „Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)“ sollen bis Jahresende Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro erworben werden. Über Twitter teilte EZB-Präsidentin Christine Lagarde mit, dass der Einsatz der EZB für den Euro grenzenlos sei („There are no limits to our commitment to the Euro“).

Zu diesen neuen Ankündigungen der EZB erklärt Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Es ist richtig, dass außergewöhnliche Zeiten wie nun die Corona-Krise auch einmal außergewöhnliches Handeln erfordern. Anzumerken ist jedoch: Die EZB weitet ausgerechnet jene Anleihekaufprogramme aus, die bereits in der Vergangenheit hochumstritten waren und zu denen es bis heute kein grünes Licht des Bundesverfassungsgerichts gibt. Die erneute Monetisierung von Anleihen ist weiterhin mandatswidrig, aber in Zeiten der Corona-Pandemie zumindest nachvollziehbar. Nun rächt sich jedoch, dass die EZB schon seit mehr als fünf Jahren ihr Mandat missbraucht – so dass der nun anzuwendende Instrumentenkasten schon seit 2015 missbräuchlich geplündert wurde.

Tragischerweise hat die EZB bereits in den vergangenen Jahren ohne existenzielle Krise ihr Pulver weitestgehend verschossen, so dass das Kaufprogramm absehbar nur für eine kurze Zeit die Kapitalmärkte beruhigen wird. Das heutige neue ‚Whatever it takes!‘ wird durch Wiederholung seine Wirkung verlieren; der Euro wird sich weiter abschwächen, weil ihm die Menschen und die Kapitalmärkte zunehmend misstrauen.

Die nun ausnahmsweise und temporär anzuwendenden Notmaßnahmen wären viel wirksamer, wenn der EZB noch Zinssenkungsspielräume zur Verfügung stünden und wenn die EZB nicht schon lange vor der Corona-Krise für über drei Billionen Euro Anleihekäufe getätigt hätte! Die jetzigen Maßnahmen können darum nach der Krise nun schnell inflationstreibend werden – diesmal auch bei Konsumgüterpreisen. Insbesondere einkommensschwache Menschen werden dann unter diesen Maßnahmen leiden.

Es darf zudem nicht übersehen werden, dass auch die akuten Bankenschieflagen von der EZB selbst durch deren Nullzinspolitik mitverursacht und lange vor Corona Realität waren.

Wir fordern darum:

1. Diese Maßnahmen der klaren Wirtschaftspolitik der EZB sind (da eigentlich mandatsfern) strikt zeitlich zu begrenzen auf den Zeitraum bis zum Überwinden der Corona-Krise.

2. Sie dürfen sich nicht auf Anleihekäufe beschränken, denn nur Banken und Großunternehmen sind überhaupt Anleihe-Emissions-fähig.

3. Es müssen (etwa über unbürokratische staatliche Bürgschaften) Wege gegangen werden, vor allem Selbstständige und klein- und mittelständische Betriebe mit diesem EZB-Geld zu retten – anstatt nur wieder einmal Banken und Großunternehmen.

4. Die frischen Milliarden müssen über den regulären Kreditvergabeprozess der Geschäftsbanken der Wirtschaft und den Menschen zugeteilt werden – mithin keine aus sehr gutem Grund mandatswidrigen direkten Anleihe-Käufe durch die EZB.

5. Es ist unbillig, nun versteckt im Windschatten der Corona-Krise weitere mandatswidrige Rettungen von Banken sowie von schon lange vor Corona insolventen Staaten durchzuführen. Das Geld muss, da weitgehend auch mit deutscher Bonität besichert, v.a. notleidenden deutschen Menschen und Unternehmen und eben nicht der Euro-Rettung und den EU-Banken zugutekommen.

Es macht große Sorgen, dass Medienberichten zufolge neben der EZB auch der Bundesfinanzminister in erster Linie ‚EUropa unterstützen‘ *)  will – und erst in zweiter Linie Deutsche retten.“

 
*) Handelsblatt 17.3.2020:   “Bundesfinanzminister Scholz hat Europa im Kampf gegen die Folgen des Coronavirus jede Unterstützung zugesagt. ‘Wir werden alles tun, um Europa zu unterstützen.’ “



Das Finanzministerium verschleiert opportunistisch die Lage: Bundeshaushalt wäre auch ohne Corona in Schieflage

Bundeshaushalt kommt in Schieflage

Das Finanzministerium verschleiert opportunistisch die Lage: Bundeshaushalt wäre auch ohne Corona in Schieflage

Berlin, 19. März 2020. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am Mittwoch (18.03.) die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2021 vorgestellt. Dieser Haushaltsentwurf weist bei einem Volumen von 370,3 Milliarden Euro offiziell nach wie vor eine „Schwarze Null“ aus.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Sogar das Finanzministerium selbst sagt, dass das Zahlenwerk keine Tragfähigkeit besitzt. Wir werden 2021 selbstverständlich keinen ausgeglichenen Haushalt sehen, sondern leider hohe Neuverschuldung. Schon der bereits beschlossene Haushalt 2020 wird meines Erachtens um einen Nachtragshaushalt ergänzt werden müssen – auch wenn das Bundesfinanzministerium dies noch nicht angekündigt hat. In dieser Situation verbietet sich eigentlich die Veröffentlichung von ‚Eckwerten 2021‘. Dieser Entwurf für 2021 ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Nicht nur, aber auch Corona-bedingt wird dieser ‚ausgeglichene‘ Haushalt mit gut zwei Prozent Einnahmensteigerung auf 370 Milliarden Euro so nicht zu halten sein.

Der Bundesfinanzminister wollte mit der Veröffentlichung offenbar unbedingt noch ein letztes Mal Stabilität signalisieren, wohl damit er ab sofort dann in kompletter Umkehrung der Stabilitäts-Rhetorik sagen kann, ’nur Corona ist schuld, dass wir nun Schulden machen müssen‘ – was dann opportunistische Realitätsverzerrung und Geschichtsklitterung sein wird. Auch ohne Corona wären die Steuereinnahmen rückläufig gewesen. Die Corona-Krise wird vom Finanzminister nun allerdings genutzt, die strukturelle Schieflage seiner Finanzpolitik zu verschleiern.“




EU-gesteuerte Corona-Programme sind unbillig und illegal

Peter Boehringer AfD

EU-gesteuerte Corona-Programme sind unbillig und illegal

Berlin, 3. April 2020. Die EU plant offenbar mit Unterstützung der Bundesregierung eigene Corona-Krisenprogramme. Der ESM soll demnach einzelnen Mitgliedsstaaten Kreditlinien einräumen (ECCL-Programm, 100 bis 200 Milliarden Euro); die Europäische Investitionsbank soll einen Garantiefonds für Unternehmenskredite auflegen (circa 200 Milliarden Euro); und die Kommission will ein Kreditprogramm zur Finanzierung der Kurzarbeit auflegen (bis zu 100 Milliarden Euro). Zudem hat die EZB riesige Anleihekäufe angekündigt (750 Milliarden Euro oder mehr).

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Eine EU-gesteuerte Corona-Hilfe ist der völlig falsche Weg. Brüssel nutzt hier die wirtschaftliche Notlage unbillig und u.E. illegal aus, um im Zuge der Corona-Krise über den Hebel ‚Geld‘, was natürlich vor allem deutsches Geld beziehungsweise Garantien auf Basis deutscher Bonität bedeutet, eine weitere Machtverschiebung von den Nationalstaaten hin zu sich selbst zu erreichen. Es handelt sich bei der Corona-Epidemie und den politisch veranlassten Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung um einen symmetrischen Schock. Alle Länder sind in sehr ähnlichem Maße betroffen. Daher gibt es keinen Grund, einen EU-weiten Lastenausgleich vorzunehmen.

Erneut werden die wichtigsten Vorgaben des AEUV-Vertrags („EU-Verfassung“) einfach gebrochen: Verbot der Gemeinschaftshaftung der Staaten (Art 125 AEUV) sowie Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank (Art 123 AEUV), wobei noch hinzukommt, dass die Verwendung der Gelder absehbar asymmetrisch zu Lasten Deutschlands und zu Gunsten der Euro-Südländer erfolgen wird. Zudem ist es aktuelle Rechtslage in Deutschland, dass die EZB-Anleihekäufe nicht einmal verfassungskonform sind.

Die EU nutzt die Corona-Krise, um den ersten Schritt in die EU-weite Arbeitslosenversicherung zu gehen. Dies ausgerechnet in Zeiten der nationalen Not auch in Deutschland, in der die Rücklage der deutschen Bundesagentur für Arbeit (25 Milliarden Euro) schon nach vier Wochen der Corona-Krise fast aufgebraucht ist. Dringend erforderliche Zuschüsse des Bundes für die bald leere Kasse der Bundesagentur stehen somit in direkter Konkurrenz zu Geld für die EU-Arbeitslosen! Die AfD-Fraktion spricht sich in dieser Konfliktsituation ganz klar für die Rettung der deutschen Arbeitnehmer beziehungsweise Unternehmen aus, die ohne diese Kurzarbeits-Unterstützung schon in wenigen Wochen zehntausendfach Insolvenz beantragen bzw. Massenentlassungen vornehmen müssten.

Die Stunde der Not war und ist immer die Stunde der Nationalstaaten. Während das Hilfspaket der Bundesregierung von Ende März wenigstens teilweise noch direkt deutschen Unternehmen und Menschen zugutekam, wird dies absehbar bei den EU-/EZB-Maßnahmen nicht mehr der Fall sein. Die AfD-Fraktion lehnt darum alle Hilfsansätze über Europäische Institutionen als grundlegend verfehlt ab.“




Corona dient der EZB als Ausrede für weiteres Gelddrucken

PEPP der EZB wächst auf 1,35 Bio.

Corona dient der EZB als Ausrede für weiteres Gelddrucken

Berlin, 4. Juni 2020. Die EZB hat heute angekündigt, das Ankaufvolumen von Anleihen im Rahmen des Pandemic Emergency Purchasing Programme (PEPP) um weitere 600 Milliarden aufzustocken. Insgesamt erreicht das PEPP damit ein geplantes Volumen von 1,35 Billionen Euro. Die übrigen Anleihekaufprogramme laufen zudem fort.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, beurteilt diesen Vorgang wie folgt:

„Die EZB plant bis zum Jahresende fast 1,6 Billionen Euro in die Finanzmärkte zu pumpen. Vorgeblich will sie auf diese Weise die Inflationsrate in Richtung zwei Prozent drücken, doch dies ist offensichtlich nur die halbe Wahrheit. Viel gewichtiger als die Entwicklung der Konsumentenpreise ist die Frage, wie lange sich Staaten wie Italien an den Finanzmärkten refinanzieren können. Denn sollten hierbei ernsthafte Zweifel aufkommen, wäre der Euro Geschichte. Um dies zu verhindern, betreibt die EZB monetäre Staatsfinanzierung, wohl wissend, dass dies in den EU-Verträgen verboten ist. Das Bauernopfer in diesem Spiel sind die Normalverdiener, an denen der Geldsegen einmal mehr vorbei geht. Die zunehmende Ungleichheit im Land ist nicht zuletzt die Schuld der EZB.“

Am 28. Mai 2020 hatte die AfD-Fraktion im Bundestag gefordert, die Anleihekäufe im Rahmen des PEPP sofort zu beenden (Drucksache 19/19516).