Dokumentation eines Kampfes

Dokumentation eines Kampfes

AfD im Haushaltsausschuss des Bundestags gegen den finanziellen Staatsstreich per GG-Änderung durch die Altparteien

Am Dienstag, 18. März 2025 verabschiedete noch der alte, bereits seit Wochen abgewählte 20. Deutsche Bundestag in seiner allerletzten Sitzung gleich drei Grundgesetz-Änderungen mit weitreichenden, zum Teil irreversiblen Vorgaben zu nach oben offenen Staatsschulden für nationale und internationale „Verteidigungsausgaben“ sowie zu faktischen Staatszielen wie einer nicht definierten und naturwissenschaftlich gar nicht erreichbaren „Klimaneutralität“ und sogar einer mit absoluter Sicherheit und zum Glück niemals in den künftigen Welt-Konflikten leistbaren deutschen „[Militär-]Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.“

Der parlamentarische, mediale und juristische Kampf gegen diesen finanziellen Staatsstreich eines u.E. nicht mehr legitimierten Bundestags in Billionenhöhe wurde von der AfD sehr hart und intensiv und damit einzig angemessen geführt. Einen Höhepunkt erreichte der Widerstand in einer Sondersitzung des federführenden Haushaltsausschusses am Sonntag, den 16. März 2025. In einer fünfstündigen Sitzung mit nur diesem einen Tagesordnungspunkt „GG-Änderungen“ führte ich das Wort für die AfD-Fraktion als deren Haushaltspolitischer Sprecher. Beispielhaft hier zur Erinnerung nur zwei kurze Video-Statements. Darunter dokumentieren wir anhand meiner Aufzeichnungen die wichtigsten Passagen unserer Argumentation in der Sitzung gegen harten Widerstand des Vorsitzenden Helge Braun von der damaligen „Oppositions“-Partei CDU und der damaligen Regierungsfraktionen SPD und Grüne.

Klimakampf und Kriegskosten halten Einzug ins Grundgesetz | Boehringer bei AUF1 https://www.youtube.com/watch?v=sPP7bl4j_lk / https://auf1.tv/nachrichten-auf1/klimadiktatur-im-grundgesetz-diese-auswirkungen-muessen-wir-alle-kennen

Undefinierte Begriffe ins Grundgesetz / Live-Statement aus dem Haushaltsausschuss
https://www.youtube.com/watch?v=o0JNgrfquz0

 

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Auszüge aus der Debatte im Haushaltsausschuss vom 16. März 2025
(nach Sprechzettel Boehringer & Referentenprotokoll der AfD-Fraktion):

[Boehringer] Herr Vorsitzender: Es ist historisch. Ich bin fassungslos über den Prozess, der hier stattfindet. Und ich möchte noch einmal unterstreichen: Wir haben diesem GG-Änderungs-Prozess nicht zugestimmt, auch nicht der heutigen Sitzung. Wir hatten auch den vorherigen Sitzungen nicht zugestimmt.

Unser weitestgehender Antrag, den ich auch heute wieder wiederhole, ist Abberaumung der gesamten Sitzung. Nicht nur Vertagung, sondern Abberaumung wegen Unzuständigkeit. Karlsruhe hat nicht final geurteilt zu dieser Frage, wir haben es eben gehört. Es sind noch Anträge anhängig und die anderen sind auch nur im Eilverfahren beschieden worden. Das heißt, dieser Ausschuss kann sich durchaus eine andere Rechtsauffassung zu eigen machen, bis hier in der Hauptsache entschieden ist. Und das heißt eben, dass der 20. Deutsche Bundestag hier nicht mehr zuständig ist, damit auch der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestags nicht mehr. Ganz klar unsere Rechtsauffassung: Es gibt keine ausreichende demokratische Legitimation für diese materiell, prozessual, verfassungsrechtlich unglaublich weitreichenden Anträge und Änderungen in diesem Gesetzentwurf. Eine Eilbedürftigkeit liegt auch nicht vor, denn die „Klimaneutralität“, die jetzt noch neu reinkam im Änderungsantrag, hat schon lange gewartet und wird nach allen Modelltheorien auch noch 80 Jahre warten, bevor sich überhaupt was ändert in der einen oder anderen Richtung. Und das Klima wird sich sowieso ändern, egal was wir hier machen. Also, die Eilbedürftigkeit ist nicht da. Sie ist auch nicht da im Hinblick auf die wehrtechnischen und verteidigungstechnischen Themen. In jedem Fall hätte man zehn Tage warten können bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestags. Das sind unsere Grundsatzaussagen vorab, die ich ja hier nur wiederhole. Die sind schon seit Tagen unsere Rechtsauffassung.

Ich bitte erneut abzustimmen über eine Abberaumung ohne weiteren Ansetzungstermin. Also, sprich, wir beenden diese illegitime Sitzung jetzt, hier, heute.

Dann: Seit gestern, Samstag, ich glaube ungefähr 10:30 Uhr, gibt es noch ganz, ganz erhebliche Änderungen im Gesetzentwurf! Es liegt faktisch ein neuer Gesetzentwurf vor, durch den völlig neuen Änderungsantrag von SPD und CDU/CSU. Dieser völlig neue Gesetzentwurf erfordert selbstverständlich eine neue Sachverständigenanhörung! Wir haben als AfD-Fraktion ohne Absprache einen sehr ähnlichen Antrag wie die der FDP und des BSW und der Linken gestellt, dies unabhängig von unserem weitergehenden auf Abberaumung der ganzen Sitzung. Unser weiterer Antrag ist sehr gut begründet – und verlangt eine erneute Anhörung. Das Recht dazu aus §70 unserer Geschäftsordnung besteht weiterhin. Es ist nicht „verbraucht“, nur weil zum alten GE bereits eine Anhörung stattgefunden hat. Man könnte ohnehin darüber streiten, wie schnell und wie „gründlich“ die vorige Anhörung unmittelbar nach der ersten Lesung des GE im Plenum oder ungründlich das nach der ersten Lesung durchgeführt wurde. Sie lief wohl ordnungsgemäß ab, aber danach kam eben erst dieser unglaublich weitergehende Gesetzentwurf!

Darin geht es plötzlich um Vorgaben zu einer „Klimaneutralität bis 2045“ und von der Militärhilfe „für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“. Wir reden hier von Staatszielen, faktisch einem Staatsziel, auch wenn es nicht wörtlich so im Änderungsgesetz drinsteht. Faktisch sind dies Staatsziele, genau darauf werden sich Richter künftig berufen müssen, wenn der Gesetzgeber das tatsächlich ins GG schreibt. Diese zentralen neuen Punkte sind aber nicht Gegenstand der Anhörung gewesen – ich muss ja schon aufpassen, wann war das? Vorgestern? Nein, am Donnerstag. All das ist qualitativ und in der Budgetwirkung derart weitreichend, dass wir unter Verweis auf die Kommentarliteratur zum §70 GOBT [ganz konkret: Das „Handbuch der Parlamentarischen Praxis“, Kommentar zum §70 GOBT, Randnummer 4] ganz klar erklären können, dass hier eine erneute Anhörung zulässig ist, dass das Minderheitenrecht also nicht verbraucht ist. Herr Vorsitzender, Sie haben also abzustimmen über das Minderheitenrecht einer erneuten Anhörung, was wir bitte heute ganz exakt nach Köpfen abstimmen. Und dann hoffe ich, dass sich hier ein Minderheitquorum dafür findet [Anm.: die erforderlichen 25% des Ausschusses wurden später erreicht!], so dass die erneute Anhörung natürlich dann anzuberaumen ist. Ich erspare mir jetzt an dieser Stelle, das ist dann eher die inhaltliche Debatte, Anmerkungen zur Sinnhaftigkeit der Formulierungsvorschläge im Gesetzentwurf. Ob es überhaupt möglich ist, dass wir undefinierte Dinge ins Grundgesetz schreiben.

Ich denke, alle anderen Punkte sind dann späteren Diskussionsrunden vorbehalten, falls Sie die Debatte heute wirklich bis in die inhaltliche Tiefe treiben sollten.

Ich habe auch noch eine Zuständigkeits-Frage: Die Vertreter der Bundesregierung heute, also die der sich noch im Amt befindlichen Bundesregierung des 20. Deutschen Bundestages, würde ich bitten, sich vorzustellen und auch gleich mitzuteilen, für wen Sie heute eigentlich sprechen: Für die Bundesregierung? Für Teile der Bundesregierung? Wir haben ja hier einen Gesetzentwurf vorliegen, nicht von der Bundesregierung, sondern von Fraktionen des Bundestags und dieses Haushaltsausschusses. Wir wüssten dann schon ganz gerne, wen wir eigentlich befragen sollen und mit welcher Autorität und mit wessen Vorgaben diese Regierungsvertreter dann eigentlich antworten. Oder ob wir eigentlich von einer Selbstbefassung dieses Ausschusses sprechen, denn eigentlich ist die Bundesregierung ja gar nicht zuständig für die Befragungen zu diesem Misch-Antrag einer formellen Oppositionsfraktion (CDU) und einer formellen Regierungsfraktion (SPD). Natürlich kann man die BuReg immer als Sachverständige hinzuziehen, aber wir können jetzt nicht automatisch davon ausgehen, ob die Vertreter der Bundesregierung heute für die Antragsteller sprechen. Oder doch? Vielen Dank zunächst.

[…]

[Boehringer] Jetzt komme ich zu der Frage der Änderungen im Änderungsantrag gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Dazu stelle ich fest, dass wir dort erhebliche Erweiterungen haben. Das Wort „Klimaneutralität“ stand ebenfalls wie das Wort „Klima“, ebenso wie die Jahreszahl „2045“ nicht im ursprünglichen Gesetzesantrag. Das ist derart fundamental weitgehend und die Kronzeugen dafür sind vermutlich sämtliche Grünen-Politiker und ihre Umwelt-„NGOs“, die sich in künftigen Verfahren vor Gericht genau darauf berufen werden. Das ist keine Petitesse, es geht um grundlegende Fragen. Das ist ein völlig anderer Gesetzesansatz, wenn man wegen der angeblichen „Dringlichkeit“ des Ukraine-Kriegs und wegen der ohnehin „ganz furchtbar dringenden“ Bundeswehrausrüstung plötzlich auf die Idee kommt, hier Verteidigungsparagrafen zu ändern und im Grundgesetz Sondervermögen zu fahren, und nun plötzlich komplett aus dem Nichts mit dem Klima daherkommt.
Wir wissen alle, was der politische Hintergrund ist. Es wurde in den letzten Tagen genau darüber in den Hinterzimmern gesprochen und diskutiert. Vollkommen sachfremd, juristisch vollkommen fremd und es wurde doch einfach gemacht. Weil die künftige Koalition davon abhängt und weil die Abstimmung darüber am Dienstag im Plenum von den Stimmen der Fraktion der Grünen abhängt.

Es hat jedenfalls jetzt einen fundamental anderen Charakter, allein schon deshalb, weil auch die Worte „Zivil- und Bevölkerungsschutz“ im ursprünglichen Gesetzestext nicht drinstanden. Auch die „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ stand nicht im ursprünglichen Gesetzestext und kam gestern Vormittag um 10:30 Uhr rein. Das hat fundamentale Auswirkungen, wenn der Gesetzgeber künftig qua Grundgesetz entweder verpflichtet oder zumindest ermächtigt wird, bei jedem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, und das ist fast jeder Konflikt in der Welt, es gibt eigentlich keine gerechten und völkerrechtlich berechtigten Kriege, sich einzumischen. Leute, wo sind wir hier? Das wurde in keiner Weise in der Anhörung thematisiert! Es wurde in dieser Form auch in keiner der Reden im Plenum thematisiert, wie auch? Es hatte ja keiner ahnen können, dass so etwas ernsthaft ins Grundgesetz reingeschrieben werden soll. Alle haben sich allenfalls auf die Ukraine berufen und selbst die Ukraine wurde nicht im ursprünglichen Gesetzestext erwähnt.

Das Thema Klima ist komplex. Aber eine „Klimaneutralität“ ist nach unserer Auffassung, nicht Rechtsauffassung, sondern real-physikalischen Auffassung keinesfalls möglich. Ein Land kann nicht, ohne sich selbst aufzugeben und eine gewisse Mindestproduktion, „klimaneutral“ werden. Die Modellrechnung, wonach man nur Bäume pflanzen müsse, um die CO2-Neutralität herzustellen oder dass man CO2-Zertifikate aus dem Ausland kauft, um dann irgendwie global klimaneutral zu werden, die wird im Gesetzesvorschlag wohlweislich noch nicht einmal angesprochen. Sie wäre als Formel auszudiskutieren und dann auch auszuformulieren – wobei das eine mission impossible wäre. Wir wissen nicht einmal ansatzweise, wie solcher Modellunsinn in irgendwelchen Ausführungsgesetzen ausformuliert werden sollte. Das wird Gegenstand von Richterrecht in der Zukunft werden. Damit ist es eines Grundgesetzes nicht würdig: Schlagworte reinzuschreiben, auf die sich dann alle berufen, ohne eine Definition oder Rechenformel zu haben. Das gleiche gilt auch für viele andere Begrifflichkeiten, die hier nicht sauber sind in Ihrem Wortlaut. Wir wissen auch nicht, zu welchen Maßnahmen sich künftig die Bundesregierung verpflichtet sieht, wenn das nun am Dienstag wirklich beschlossen wird.

An der Stelle darum die folgenden Fragen an die Bundesregierung: Wie verstehen Sie denn diesen Auftrag künftig? Dann noch einmal die Frage, für wen sprechen Sie an dieser Stelle? Wie verstehen Sie diesen Auftrag für künftige Bundesregierungen? Ich will niemanden festnageln, aber wie verstehen Sie den Auftrag aus dem am Dienstag geänderten Grundgesetz, die Klimaneutralität herzustellen? Was bedeutet das haushalterisch? Sind wir zu unendlichen „Klima“-Ausgaben verpflichtet, so wie wir auch zu unendlich großen Verteidigungsausgaben verpflichtet sind? Sie müssen doch eine Vorstellung von diesem Auftrag haben. Sehen Sie das auch als einklagbar an? Dann haben wir künftig eine Welt, in der die Deutsche Umwelthilfe unser Regierungshandeln unter Berufung auf das Grundgesetz diktieren kann, und zwar nach oben offen. Wir werden es aus physikalischen Gründen ohnehin niemals schaffen, mit einem deutschen Minderausstoß an CO2 die Welterwärmung zu verhindern. Das ist alles lächerlich und wird nicht funktionieren. Selbst wenn man der CO2-Modelltheorie des Weltklimarats glaubt, ist Deutschland rein quantitativ nicht in der Lage, innerhalb der Modelltheorie des Weltklimarats diese Leistung zu vollbringen, selbst wenn wir auf eine Null-Emission gehen. Trotzdem steht es im Grundgesetz. Das ist derart weitreichend, dass es zum Himmel schreit. Damit wird künftig jegliche sinnvolle Haushaltsgesetzgebung in diesem Ausschuss unmöglich gemacht.

Wenn wir über kreditfinanzierte Maßnahmen in Deutschland Ziele erreichen wollen, die ambitionierter sind als der Reduktionspfad, den sich die EU über den Emissionshandel vorgenommen hat, dann subventionieren wir, weil wir in Deutschland übererfüllen, die überproportionale Nutzung und den Gebrauch von Emissionsrechten außerhalb von Deutschland. Und damit subventionieren wir de facto zusätzliche CO2-Emissionen außerhalb von Deutschland, die dann plötzlich für Null zu haben sind. Klimatechnisch gibt es in Summe einen Effekt von Null. Das ist aus Sicht des Auslands ökonomisch, logisch und rational. Die anderen Länder werden genau das CO2-Kontingent gerne aufnehmen, was wir ihnen hier abgeben. Dieser Null-Effekt kostet Deutschland, und nur Deutschland, 100 Milliarden Euro. Das ist damit auch inhaltlicher Wahnsinn!

Und wenn Sie nur diese zwei Punkte, die Unendlichkeit nach oben bei Verteidigungsausgaben und zumindest Hunderte von Milliarden Euro für das Klima, als faktisches Staatsziel formulieren, welchen Wert hat dann künftig noch eine Haushaltsgesetzgebung? Das ist nicht nur die Beerdigung der Schuldenbremse, das ist die Beerdigung künftiger, materiell wirksamer, relevanter und irgendwo noch logischer Haushaltsgesetzgebung! Weil alles überlagert wird, allein von diesen zwei Punkten. Und das alles noch, bevor im 21. Deutsche Bundestag die Schuldenbremse offiziell aufgeben wird. Dann haben wir nochmal eine andere Situation. Aber faktisch läuft die Schuldenbremse schon jetzt allein durch diese beiden Bereiche ins Leere. Da kann man jetzt nur noch darüber streiten, ob das auch noch für weitere Bereiche gilt.

Der Rechnungshof empfiehlt ebenfalls, von der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur Abstand zu nehmen. Denn die Gewährleistung der öffentlichen Infrastruktur ist eine Kern- und Daueraufgabe aus den laufenden Einnahmen. Übrigens ein Satz, den wir seit sieben Jahren hier sagen. Und dann noch ein Fazit des Rechnungshofs. Langfristig brauchen wir tragfähige Bundesfinanzen. Ein Ausschöpfen der mit dem Gesetzentwurf eröffneten Verschuldungs-Möglichkeiten und die damit einhergehenden Zinslasten erhöhen noch einmal das Risiko, künftige Generationen erheblich in ihren Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken. Dazu kam heute vom Rechnungshof eine Zahl von 200 Milliarden Euro für den Betrachtungszeitraum, allein nur über diese Gesetzgebung. Wenn Geld künftig für Waffen und Rüstung ausgegeben wird, dann ist der beste Fall der, dass die Waffen nicht eingesetzt werden. Dann sind sie aber nicht wertschöpfend eingesetzt worden, wenn man mal von der Firma Rheinmetall absieht. Und wenn sie eingesetzt werden, dann ist es sogar noch schlimmer. Dann gibt es hier Verheerungen, Wohlstandsminderung, Leid und Tod. Dann haben wir ganz sicher keine Verbesserung für künftige Generationen. Aber so wird das alles hier verkauft. Es ist in jeder Hinsicht himmelschreiend. Und dieser Haushaltsausschuss sollte sich wirklich aus Selbstschutz und Selbstachtung und mit Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft sehr gründlich überlegen, ob er das ernsthaft unterschreiben kann.

[…]

[Espendiller (AfD)] Wenn ich es richtig sehe, haben die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW eine öffentliche Anhörung beantragt. Die Abgeordneten dieser Fraktionen bzw. Gruppen stellen mehr als ein Viertel der Mitglieder des Haushaltsausschusses. Also wenn man zusammenzählt, sind das zwölf Abgeordnete [von 45 des HHA]. Mehr als ein Viertel. Und damit ist nach Geschäftsordnung eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Jetzt ist die Frage, Herr Vorsitzender, werden Sie dieses Minderheitenrecht gewähren oder verwehren? Machen wir eine öffentliche Anhörung, ja oder nein?

[Boehringer]Ein Minderheitenrecht geht ja völlig ins Leere, wenn die Mehrheit darüber abstimmen kann, mit welcher eigentlich völlig klaren Folge [Ende der heutigen Sitzung und Vertagung bis zur zweiten Expertenanhörung] ein Minderheitenrecht überhaupt abgestimmt wird. Es gibt keine Zulässigkeit einer qualitativen Vorabentscheidung hier durch den Vorsitzenden gegen das Minderheitenrecht auf Anhörung. Wenn Juristen wirklich anderer Meinung sind, dann kann im Nachhinein irgendjemand protestieren und die Abstimmung für nichtig erklären lassen. Aber die Betonung liegt dann auf im Nachhinein. Die Abstimmung war und ist durchzuführen als Minderheitenrecht. Mit der Konsequenz der dann anzusetzenden Anhörung.

[Braun, Vorsitzender (CDU)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Der Vorsitzende lehnte aber die beantragte Ansetzung einer neuen Anhörung ab. Dem Recht auf Anhörung sei bereits mit der ersten Anhörung zum alten, noch völlig anders gelagerten Gesetzentwurf, genüge getan worden….}

[Boehringer] Sie lassen das Minderheitenrecht ins Leere laufen, Herr Vorsitzender. Das ist nicht in Ordnung! Ich protestiere schärfstens gegen diese Vorgehensweise, ein klares Minderheitenrecht kalt zu missachten. Sie haben nach Feststellung des Ergebnisses des FDP-Antrages zur Durchführung einer erneuten Anhörung (…) festgestellt, rein formal, dass dieser Antrag von vier Fraktionen und Gruppen unterstützt wurde, die das notwendige Quorum von einem Viertel erreicht haben. Sie haben jetzt aber vom Ausschuss NICHT Ihre höchst eigene Rechtsauffassung explizit abstimmen lassen, dass der eben festgestellten 25%-Minderheit dieses Minderheitenrecht trotzdem nicht zusteht. Damit ist aber implizit doch festgestellt, dass das Quorum erreicht ist und damit ist diese Anhörung durchzuführen.

[Fricke (FDP) und Dagdelen (BSW)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Beide Abgeordnete äußerten sich hierzu aber in eine vergleichbare Richtung wie die AfD.}

[Braun, Vorsitzender (CDU)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Der Vorsitzende beharrte aber sowohl auf seiner Rechtsauslegung wie auch auf dem gewählten Verfahren und setzte weiterhin keine Anhörung an und beendete den TOP}