Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?

Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 27.4.2022 zum Bundeswehr-Sondervermögens-Gesetz (100 Mrd Euro, Änd. Art 87a GG) (4 Min)

Frau Präsidentin, wir beraten heute einen heiklen Gesetzentwurf. Der zwar in der materiellen ABSICHT begrüßenswert ist –Auflösung eines langjährigen Investitionsstaus bei der Bundeswehr–, der aber HAUSHALTSrechtlich und auch VERFASSUNGSrechtlich bedenklich ist.

Zunächst: Wir sind GRUNDSÄTZLICH gegen Sondervermögen, weil sie die reguläre, transparente Entscheidungsfindung des Bundestags über den Haushalt beeinträchtigen.
Und nun gar noch eine Absicherung über eine GG-Änderung!
DIESES Sondervermögen wird so nicht nur –Zitat des Finanzministers– „NEBEN der Schuldenbremse stehen“: Es steht faktisch sogar neben dem HAUSHALT!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL ins Grundgesetz schreibt und so ohne Not einen illegitimen Nebenhaushalt begründet!
So etwas MACHT man nicht – völlig UNGEACHTET des Ziels „ordentliche Ausrüstung der Bundeswehr“, was die AfD seit JAHREN recht EINSAM fordert.

Ausgerechnet eine LINKE Regierung will hier etwas tun, das wir zuletzt vor 130 Jahren gesehen haben: Unter BISMARCK wurde der Militäretat für mehrere Jahre festgeschrieben – das sogenannte „Septennat“-System. Und ausgerechnet die AMPEL will nun in ÄHNLICHER Weise die demokratische Kontrolle einschränken…

Die Bundeswehr-Mittel gehören REGULÄR ohne Einführung eines Sondervermögens im KERNhaushalt eingestellt.
Und es ist doch ohnehin gar keine FRAGE: Die Mehrheit für diese Investitionen, wie WIR sie schon seit JAHREN fordern, wäre hier im Haus problemlos gesichert: Es gäbe dafür auf lange Jahre über 80% Zustimmung! Sie BRÄUCHTEN keine Grundgesetz-Änderung!

Lassen Sie uns also ehrlich sein: Diese Konstruktion dient ausschließlich der Umgehung der SCHULDENBREMSE: Das Sonder­vermögen bekommt sogar eine EIGENE Kreditaufnahme-Möglichkeit. OHNE festgelegte Tilgungsfristen und ohne Anrechnung auf die verfassungsrechtlichen Schuldenobergrenzen.

Schon seit 2020 setzt die Regierung die Schuldenbremse immer wieder „ausnahmsweise“ aus und nutzt die Mittel auch noch zweckentfremdet. Das ist permanenter Rechtsbruch, was außer der AfD aber offenbar niemanden stört.
Und auch HEUTE ist WIEDER eine Zweckentfremdung der Mittel angelegt, denn diese dürfen nach dem Gesetzentwurf mit dem Namen „BUNDESWEHR-Sondervermögensgesetz“ leider NICHT nur zugunsten der BUNDESWEHR, sondern auch für die Aufrüstung von nicht näher definierten „Partnerstaaten“ ausgegeben werden.

All das ist überflüssig und intransparent. Der Kernhaushalt spiegelt so zunehmend nur noch einen TEIL der Wirklichkeit.

Die Sozialisten im Haus werden das begrüßen. Denn natürlich regiert es sich mit verschleierten und ausgelagerten Schulden viel einfacher – so machen Sie es ja auch schon beim Klimafonds, beim ESM und bei den EU-Schuldenprogrammen.
Wegen der Kausalkette von der Schuldenmonetisierung der EZB zu hoher Inflation ist dies aber fatal. Wir HABEN bereits asoziale 7% Teuerung.

Die Waffen, die dann ab frühestens Sommer aus dem Sondervermögen finanziert werden, WERDEN den Ausgang des Ukraine-Kriegs nicht mehr beeinflussen, da sie erst in JAHREN bereitstehen werden.
Der Ukraine-Krieg dient zwar als ANLASS für ein Umsteuern bei der seit JAHREN vernachlässigten Ausstattung der Bundeswehr. Diese NOTWENDIGKEIT ist jedoch uralt und KEINE Kriegsfolge.

Wer etwas ANDERES behauptet und eben DOCH einen Bezug zur Ukraine herstellt, der liegt nicht nur HAUSHALTERISCH falsch. Sondern er sollte auch erklären, dass man die jahrzehntealte deutsche Staatsdoktrin aufgeben will, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern.

DAS aber wäre dann für Deutschland nicht nur ein HAUSHALTERISCH falscher, sondern zugleich ein hoch GEFÄHRLICHER Weg!

[Es gilt das gesprochene Wort]

https://www.youtube.com/watch?v=_uWdMCz5nIA