Haushalt 21 verfassungswidrig und irreführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen einzig sinnvolles Konjunkturprogramm

Bundeshaushalt 2021: unseriös und verfassungswidrig

Haushalt 2021 verfassungswidrig und nicht zielführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen das einzig sinnvolle Konjunkturprogramm

Bundesfinanzminister Scholz hat heute den Kabinettentwurf zum Haushalt vorgestellt. Einem Haushaltsvolumen von 413,4 Milliarden Euro stehen neue Schulden in Höhe von 96,2 Milliarden Euro gegenüber.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht die Rechtmäßigkeit des Haushaltsentwurfs kritisch:

„Wir haben angesichts der angestrebten Neuverschuldung erhebliche Zweifel, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Es geht nicht an, dass der Finanzminister über das Maß der Schuldenbremse hinaus Schulden aufnimmt und gleichzeitig eine ‚Rücklage‘ für bessere Zeiten vorhält. Rücklagen sind gerade für schlechte Zeiten gemacht. Das Grundgesetz wird auf diese Weise umgangen.“

Auch die Aufstellung des Haushalts wird von Peter Boehringer hinterfragt:

„Nach wie vor geht die Bundesregierung von einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft aus. Dies ist aber gerade aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu erwarten. In jedem Fall wird das Konjunkturprogramm kaum zur Erholung beitragen, da oft überhaupt nicht die Kapazitäten vorliegen, um angedachte Investitionen auch umzusetzen. Das zwingend erforderliche und deutlich kostengünstigere Konjunkturprogramm wäre die sofortige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen.“