Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt – Union schwenkt auf AfD-Kurs ein

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt – Union schwenkt auf AfD-Kurs ein

Die Unionsfraktion will den Nachtragsetat des neuen Finanzministers in Karlsruhe überprüfen lassen. Dazu werde sie eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten gestern die Unionspolitiker Ralph Brinkhaus und Alexander Dobrindt an.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dieses Bestreben wie folgt:

„Die AfD-Fraktion begrüßt die Klageabsicht der Union. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 beinhaltet unter anderem kreditfinanzierte Rücklagenbildung und die Zweckentfremdung von Corona-Notlagenkrediten, was offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien verstößt. Daher sollte er umgehend in Karlsruhe überprüft werden.

Jedoch darf nicht übersehen werden, dass bereits die drei letzten Haushaltsgesetze – zweiter Nachtragshaushalt 2020, Haushalt 2021 und erster Nachtragshaushalt 2021 – gegen genau dieselben Haushaltsprinzipien verstoßen haben, damals noch unter Unionsverantwortung. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, ein Normenkontrollverfahren in Gang zu bringen (Drucksachen 19/22926 https://dserver.bundestag.de/btd/19/229/1922926.pdf und 19/26549 https://dserver.bundestag.de/btd/19/265/1926549.pdf). Kein Abgeordneter der Union wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Die nun von der Union eingeleitete Kehrtwende zurück zur haushaltspolitischen Vernunft bedeutet daher ein Einschwenken auf den Kurs der AfD.“