Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Boehringer Bundestagsrede 2. Juli 2020 Vormitttag

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 2.7.2020 (9 Uhr): Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

43 Prozent der Ausgaben im Haushalt 2020 sind kreditfinanziert – ein nie gesehener Wert. Diese Schulden als Folge des Lockdowns werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen.

Die Steuereinnahmen werden 2020 nur noch 264 Mrd. Euro betragen; 20% weniger als 2019. Und selbst das ist noch optimistisch!

War das alles UNVERMEIDBAR? Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätte, bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt – spätestens jedoch seit Mitte März nicht mehr.
Als der Lockdown des Landes am 25. März verfügt wurde, war die Corona-Infektionswelle bereits am Abklingen. Dies WUSSTEN RKI und damit auch die Bundesregierung spätestens seit dem 20. März.

Neue Ergebnisse bestätigen, dass die wahren Durchseuchungswerte in der Bevölkerung um ein Vielfaches höher sind als angegeben – wodurch die Gefährlichkeit des Virus objektiv der einer gewöhnlichen Grippe entspricht. In Ischgl mit 45% Durchseuchungsquote etwa WUSSTEN 85% dieser Infizierten gar nichts von ihrer Infektion. Und auch bei den RESTLICHEN 15% verlief die Krankheit zumeist VÖLLIG unproblematisch, d.h. symptomfrei!

Die Übersterblichkeit liegt in Deutschland 2020 NICHT über dem langjährigen Durchschnitt. Zu KEINEM Zeitpunkt war eine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben.

Die PCR-Tests zum Nachweis von COVID-19 sind so unspezifisch, dass ein Großteil der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind! Zudem wird vom RKI nicht repräsentativ die zu 99,9% SYMPTOMFREIE Bevölkerung getestet, sondern zumeist immer noch nur die extrem wenigen KRANKEN.

Die Bundesregierung enthält der Öffentlichkeit und dem Bundestag all diese Sachverhalte bis heute vor oder INTERPRETIERT statistische Daten falsch. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert!

Das von der Koalition heute auf Drucksache 20128 erneut vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Infektionszahlen geführt hat, ist darum völlig unbelegt! Vielmehr hat eine STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Die Notsituation gemäß Art 115 GG ist in gesundheitlicher Hinsicht nicht gegeben und ihr Eintritt war in wirtschaftlicher Hinsicht auch nicht der Kontrolle des Staates entzogen. Ganz im Gegenteil ist schon seit März der STAAT die Haupt-URSACHE für die Notlage!
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Artikel 115 (2) Satz 6 sind daher NICHT gegeben!

Auch wenn wir gleich von den Nachrednern die verfassungsrechtliche Apologie hören zu all dem, was ich eben gesagt habe und was ich noch sagen werde:
Der Bundesrechnungshof meldet verfassungsrechtliche Bedenken an; sehr klar ist hierzu auch die FAZ – und auch der Bund der Steuerzahler hat recht, wenn er erklärt, dass Corona-Kreditgelder nicht für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet werden dürfen.
Das GG wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!   

Die aufgrund der Lockdown-Fehlentscheidungen leider unabweisbar entstehenden Mehrausgaben für den Bund an betroffene Unternehmen und Bürger könnten OHNE zweiten Nachtrags-HH und in verfassungs­konformer Weise aus Mitteln der Asylrücklage bestritten werden.

Zum INHALT des Nachtragshaushalts: Um einen konjunkturellen Nachfrageimpuls zu erreichen, müssten die Mittel jetzt SCHNELL ausgegeben werden. Doch selbst DAS ist NICHT gewährleistet – und es ist vielfach gar nicht GEPLANT.

Aus marktwirtschaftlicher Sicht besonders bedenklich ist, dass Entscheidungen über ZUKUNFTStechnologien offenbar als STAATLICHE Aufgabe angesehen werden. Doch Staatsdirigismus, hemmt IMMER Innovationskräfte, indem er festlegt, was erst im Wettbewerb als Modernisierungsschub experimentell entdeckt würde. Er scheitert am Wissensproblem. Staatliche zentrale Planer KÖNNEN gar nicht wissen, was einmal eine relevante und umsetzbare Zukunftsinvestition sein wird!

Die Corona-Krise wird genutzt sich als Vorwand, um die ohnehin geplante hoch ideologische Politik zugunsten linksgrüner Interessengruppen auf Kosten zukünftiger Generationen auf Pump vorzufinanzieren.

Das vorgelegte Paket versteht sich als Teil einer groß angelegten „Transformation“.

Die Subventionen von vermeintlichen Zukunftstechnologien wie E-Mobilität und Wasserstoffantrieb werden absehbar an der Realität scheitern. Die private Industrie hat in vielen Jahrzehnten die Batterietechnologie weitgehend optimiert – und den Wasserstoffantrieb praktisch aufgegeben.

Und doch gibt es nun VIELE Milliarden Euro für die totale Sackgasse Wasserstoff sowie für Elektro-Autos, obwohl doch die VERBRENNER-Hersteller als größte deutsche Arbeitgeber vom Lockdown extrem hart getroffen sind.
Deutsche Anbieter könnten so viele E-Autos gar nicht kurzfristig produzieren. Diese Haushaltsmittel sind Subventionen GEGEN Deutschland; geradezu antisozial gegen Millionen deutsche Arbeitnehmer, die demnächst ihre Entlassungen aus ideologischen Gründen erleiden werden!         

Riesige Summen gibt es auch für Brüssel – nicht „nur“ die 13 Mrd mehr schon VOR Corona, sondern mindestens 6 bis 8 Mrd pro Jahr noch ZUSÄTZLICH als Corona-Hilfen!
GESCHENKE für den Mittelmeerraum, EU-vertragswidrig mit EU- Krediten finanziert, mit deutschem Geld besichert und in Konkurrenz zu NATIONALEN Geldern: Etwa das EU-Kurzarbeitergeld SURE.
Alles erst ab 2028 tilgbar. Nach uns die Sintflut…

Die RIESIGEN Summen werden auf EU-Ebene planwirtschaftlich bewirtschaftet. Zitat Olaf Scholz dazu: „Das geht nicht ohne weitere Integrationsschritte“. Also Mehrheitsentscheidungen in EUropa, weniger nationale Souveränität, noch mehr Finanzmittel für die EU.
Meine Damen und Herren: Die Deutschen WOLLEN das nicht – und EU-Schulden und –steuern sind sogar glatt illegal!
Bezeichnend auch DIESES Zitat des Bundesfinanzministers: „Es gibt keine deutsche Volkswirtschaft mehr – nur noch eine EUropäische“.

Große Summen gibt es auch weiterhin für Weltbeglückung. U.a. für Bangladesch, Senegal, Äthopien, Nepal, Mosambik. Sowie für die Atommacht Indien.

Bei den Kommunen möchte der Bund dauerhaft bis zu 75 % der Unterkunftskosten übernehmen. Ein Großteil dieser KdU-Kosten ist migrationsbedingt. Setzen Sie bei den URSACHEN an – damit ist den Kommunen am meisten geholfen – und dann muss auch das GG nicht geändert werden!

Dann zur verfehlten Energiepolitik der Regierung: Künftig zahlt neben dem Stromverbraucher auch noch der STEUERZAHLER die EEG-Kosten. 2020 bereits 11 Milliarden Haushalts-Zuschuss – und das wird künftig immer mehr werden. Aber am Ende zahlen es doch DIESELBEN Bürger! Nur SEHEN die den vollen Wahnsinn nicht mehr direkt in der Stromrechnung.

Ein hoch ideologischer Haushalt also. In nicht wiederholbaren GUTEN Zeiten hat der Bund samt Bundesanstalt für Arbeit etwa 75 Milliarden Euro an Rücklagen gebildet. In nur EINEM Jahr werden nun über Neuverschuldung und Rücklagen-Auflösung 240 Milliarden EUR aufgebraucht, also das Dreifache. So viel zum so oft zitierten Keynes.

Die MWSt-Senkung für sechs Monate ist dagegen TATSÄCHLICH keynesianisch: Ein REINES – von der Regierung explizit GEWOLLTES Strohfeuer. Der „Wumms-Effekt“ eben. NACHHALTIG ist das natürlich nicht.

Anstatt die Rücklagen aus guten Zeiten jetzt aufzubrauchen, baut der Finanzminister schuldenfinanziert weitere Rücklagen AUF!
Das ist verfassungswidrig und
die teuerste Wahlkampagne aller Zeiten. DAS ist nicht Keynes – es erinnert eher an Machiavelli!

Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Einschränkungen des allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, die Bevölkerung realistisch über die geringe COVID-Bedrohungslage zu informieren und den vorgelegten Nachtragshaushalt zurückzuziehen!

Zum Entschließungsantrag, Drucksache 19/20739: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf

 




Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Notlage beenden

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Auszug:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • die epidemische Notlage gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes unverzüglich zu beenden;

  • die allgemeinen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden;

  • der Bevölkerung in Bezug auf COVID-19 die Angst zu nehmen und sie realistisch über die geringe Bedrohungslage zu informieren;

  • den vorgelegten Nachtragshaushalt auf Drucksache 19/20000 sowie das zugehörige Begleitgesetz auf Drucksache 19/20057 zurückzunehmen;

  • Mehrausgaben, die teilweise auch aufgrund früherer Fehlentscheidungen unumgänglich geworden sind, durch die Auflösung der Asylrücklage zu finanzieren.

Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf




Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“




Historisches Debakel für die Ampel

Historisches Debakel für die Ampel

Rede im Bundestag, 16.11.2023: Aktuelle Stunde zum BVerfG-Urteil zum verfassungswidrigen Haushalt 2021

Frau Präsidentin: Das Bundesverfassungsgericht hat ein für uns nicht überraschendes Urteil verkündet: Schon der allererste Ampel-Haushalt wurde für verfassungswidrig und sogar NICHTIG erklärt. Ich verweise bezüglich der 60-Milliarden Zusatzverschuldung, die von Ihnen 2022 im HH-Nachtrags-Gesetz 2021 durchgesetzt wurde, auf unseren damaligen Entschließungs­antrag 20/488. Wir haben dort nicht nur das Urteil, sondern sogar exakt die drei Begründungsteile von Karlsruhe vorausgesagt: Nicht, weil wir eine Kristallkugel gehabt hätten oder überragende Juristen, sondern weil die rechtliche Lage einfach klar war. Wir formulierten damals: „Das Gesetz verstößt in offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze“.
Man kann es darum eigentlich nur mit frechem Vorsatz erklären, dass die Ampel-Regierung praktisch mit ihrer allerersten Amtshandlung zwingende Vorschriften des Grundgesetzes schlicht missachtet hat!
Die Ampel wollte 2022 unbedingt die 60 Milliarden Euro an 2021 noch möglichem Zusatzkredit aufnehmen, obwohl das Jahr 2021 vorbei war u. obwohl die CO2-ideologisch begründeten Ausgaben keinerlei Veranlassungszusammenhang mit Corona hatten!

Es ist weiterhin sehr positiv, dass mit dem Urteil nun auch endlich die von uns seit ihrer Einführung für verfassungswidrig erkannte Verbuchungssystematik von Schulden in Sonder-vermögen außerhalb der Schuldenbremse beendet wird!
Das erkennt nun wohl auch der Finanzminister: Gestern Abend im Haushaltsausschuss sagte er, das Urteil „bewerte die Staatspraxis neu“. Eigentlich nicht, Herr Lindner: Es stellt die seit 2021 praktizierte illegale Staatspraxis aller Altparteien wieder zurück auf rechtmäßige Füße. Lesen Sie hierzu unbedingt das ganze Urteil: Der von Ihnen ALLEN angewendete Trick der überjährigen Rücklagenbildung auf Pump zur Nutzung nach dem offiziellen Ende einer Notsituation war rückblickend GENERELL verfassungswidrig: Damit etwa 170 Milliarden an kreditfinanzierter Reservezuführung zum WSF im HHJ 2022 u übrigens auch schon die 26 Milliarden Rücklagenbildung im EKF durch die CDU-geführte GroKo im Nachtragshaushalt 2020.

Lassen Sie mich die starken Worten eines Kollegen zitieren – gerichtet damals am 2. Juli 2020 an Finanzminister Scholz:

Heute legen Sie einen Nachtragshaushalt vor. Er verstößt gegen das Grundgesetz. Der zweite Nachtragshaushalt beeinträchtigt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Wahrheit und Klarheit. Ich verstehe nicht, warum man in der SPD nur Karriere machen kann, wenn man verfassungswidrige Haushalte vorlegt. Ich verstehe [nicht], warum die CDU-CSU-Bundestagsfraktion hier zum Helfershelfer eines möglichen Verfassungsbrechers wird! Ich halte das für einen gigantischen Fehler, Herr Rehberg.“

Das wurde damals EXAKT SO auch von MIR und in den AfD-Anträgen vertreten. Das Zitat aber stammt vom heutigen FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Leider hat die FDP in der Ampel ihr damaliges Wissen sofort vergessen.

Der vorgelegte Haushalt ‘24 wird wegen des darin verwendeten Buchungsprinzips vom Tag seiner Verabschiedung an verfassungsrechtlich angreifbar sein. Ich frage Sie darum alle: Wie lange soll die Unsitte solcher Sondervermögen mit nicht legal gem. Art 115 GG verbuchten Krediten noch anhalten?

Im Klima- und Transformationsfonds führt das Urteil mathematisch dazu, dass Ihrem wichtigsten Nebenhaushalt schon 2024 das Geld ausgehen wird. Zwar fände meine Fraktion das nicht so tragisch, weil es sich dabei ohnehin fast nur um ideologisch begründete Fehlausgaben handelt. Der aktuell vorliegende Ampelhaushalt kann nach diesem Urteil nun aber nicht wie vorgestellt verabschiedet werden!

Wir fordern die fast völlige Löschung aller KTF-Titel. Mit uns gäbe es nur wenige Ausnahmen wie z.B. die Förderung der Wälder. Und wir fordern eine völlige Neuaufsetzung des HH-Prozesses 2024 unter Anrechnung der Kredite der Sondervermögen auf die Schuldenbremse!

Eine auf DEUTSCHLAND fokussierte Regierung müsste seit Jahren keine Abgaben erhöhen und ohne verfehlte Eurorettungs-, Corona-, Energie- und Gesellschaftsideologien auch keine illegalen Schulden machen. Machen Sie endlich unideologische und rechtskonforme Politik für Deutschland!

* * *
[Es gilt das gesprochene Wort]

 




JF-Interview: Boehringer zu bemerkenswerten Haushaltsfragen

JF-Interview Boehringer zu bemerkenswerten Haushaltsfragen

Wo würde die AfD sparen, Herr Boehringer?  Interview 30. November 2023, JF/Henning Hoffgaard

Wie die Partei die neue Haushaltskrise beurteilt, wieso sie die Bundesregierung derzeit nicht verklagen kann und wo sie sparen würde, wenn sie könnte – AfD-Haushaltsexperte PeterBoehringer steht der JF Rede und Antwort.
https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2023/wo-wuerde-die-afd-sparen-herr-boehringer

Herr Boehringer, Bundeskanzler Olaf Scholz hat am Dienstag eine umfangreiche Regierungserklärung zur Haushaltskrise abgegeben. Was haben Sie davon mitgenommen?
Peter Boehringer: Eigentlich hat Olaf Scholz nur höchst redundant permanent wiederholt, wie „überraschend, unerwartet und neu“ die vom Bundesverfassungsgericht am 15. November per Urteil verkündete Rechtslage bei der Verschuldung in Sondervermögen sei. Das ist aber alles abwegig. Das Urteil war absolut erwartbar, die Rechtsauslegung auch nicht neu und eigentlich trivial: Natürlich müssen Verschuldungen in Sondervermögen auf die Schuldenbremse nach Art 109 und 115 GG angerechnet werden – auch „Nebenhaushalte“ sind Teil des Gesamthaushalts. Und natürlich muss die Verbuchung auch Jahres-gerecht staatfinden im Jahre der Schuldenaufnahme. Eine Rücklagenbildung auf Vorrat ist selbstredend verfassungswidrig und wider alle kameralistischen Haushalts-Prinzipien. Auch der dritte im Urteil monierte Punk war ebenso klar: Man kann nicht im Kalenderjahr 2022 NACHTRÄGLICH 60 Milliarden Euro an zufällig noch „freier“, nicht benötigter Verschuldung von 2021 per Nachtrags-Haushalt 2021 „abräumen“ und als Spardose für rotgrüngelbe Regierungsprojekte horten. Und selbstredend kann man das auch nicht mit CORONA-Geldern tun, wenn man damit grüne „Klima“-Projekte finanzieren will – das widerspricht eindeutig dem Konnexitätsprinzip, das ebenfalls per unbestreitbarer Auslegung aus dem Grundgesetz ableitbar ist.
Zum Glück wurde das Staatsschauspiel des Kanzlers durchschaut: Er wurde mehrfach fraktionsübergreifend ausgelacht, was bei einer Regierungserklärung eigentlich die Höchststrafe für einen Kanzler ist. Er hat allerdings auch einiges dazu beigetragen, indem er seine sattsam bekannten Wohlfühl-Phrasen ständig wiederholt hat: „Wir müssen zusammenhalten“ oder sogar „uns unterhaken“! Eigentlich fehlte zum Volkskammer-Niveau nur noch „Ich liebe doch alle“.

Wird die AfD-Fraktion gegen den nun angekündigten Nachtragshaushalt der Bundesregierung klagen?
Boehringer: Da sich das Urteil aus mehreren der o.g. Gründe nicht nur auf den formell für nichtig erklärten Teilhaushalt 2021 bezieht, sondern viel umfassendere und allgemeinere Konsequenzen birgt, würden wir das natürlich sehr gerne tun – so wie wir schon seit 2021 immer wieder sog. „Normenkontrollklagen“ zur Buchungspraxis aller Haushalte seitdem angeregt hatten und natürlich auch geführt hätten. Leider sind die Fragen die sich hier stellen, mangels persönlicher Betroffenheit weder Einzelpersonen per „Verfassungsbeschwerde“ noch Fraktionen über „Organklagen“ zugänglich, da unsere Fraktion auch nicht in ihren Rechten als Organ betroffen ist. Auch nicht der Bundestag als Ganzes, für den wir sonst in Prozessstandschaft klagen könnten. Es bleibt darum nur das Instrument der sog. „abstrakten Normenkontrollklage“ nach Art. 93 GG i.V.m. § 13 BVerfGG. Letzteres regelt leider, dass man hierfür ein VIERTEL der Mandate des Deutschen Bundestags benötigt. Das wir erst 2025 dann haben werden – 2021 hat uns der Wähler die 25 Prozent leider noch nicht gegeben. Das war auch der Grund, warum wir schon 2021 die so wichtige Klage gegen den Haushalt 2021 zwar anregen konnten (und das auch lange vor der Union getan haben) – am Ende aber und nach langem Zögern und erst NACH Ablehnung unseres entsprechenden Antrags auf Normenkontrollklage nur die CDU-CSU-Fraktion mit eben diesem Instrument und auch mit genau unserem Inhalt klagen konnte. Ich kann nur an die Wähler appellieren, uns 2025 endlich diese 25% im Bundestag zu schenken – dann werden wir einige besonders irre bzw. illegale Projekte auch juristisch stoppen können. Der Großteil der Oppositionsarbeit muss allerdings auch weiterhin im Bundestag stattfinden – hier wären 30% und mehr sehr wichtig.

Das Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimafonds gilt als einschneidend für die Haushaltspolitik Deutschlands. Wie überrascht waren Sie von der klaren Entscheidung aus Karlsruhe?
Boehringer: Wie in der ersten Frage ja bereits gesagt: Inhaltlich und rechtlich in keiner Weise überrascht. Es war ein ZWINGENDES Urteil. Leider waren aber sogar zwingende Urteile in Karlsruhe in den letzten Jahren nicht immer zu bekommen. Darum sind wir positiv angetan – auch über das recht umfassende Urteil, das wie dargestellt weit über den offenkundig verfassungswidrigen Haushalt 2021 hinausging. M.W. war es eines der letzten Urteile der Richterin König, die hier am Ende ihrer fast zwölfjähriger Amtszeit noch ein Ausrufezeichen gesetzt hat. Es ist durchaus eines der folgenreichsten Urteile der vergangenen Jahre. Leider hat zu den illegalen Zuständen an deutschen Grenzen seit 2015 kein Verfassungsrichter den Mut zu einem vergleichbar klaren Urteil gefunden.

Nicht nur der Bund steckt nun in der Klemme, auch viele Bundesländer haben Gelder mit Buchungstricks in kommende Haushaltsjahre übertragen. Erwarten Sie eine Kettenreaktion?

Boehringer: In der Tat stellt die nun auch höchstrichterlich geklärten Rechtslage in vielen Bundesländern Sondervermögen bzw. signifikante Sonderschulden in Frage. Darum haben sich nicht nur rotgrüngelbe Ministerpräsidenten sofort entsetzt gezeigt, sondern auch in mindestens fünf Unions-Ländern gibt es helle Aufregung. In Schleswig-Holstein hat die CDU-geführte Regierung SOFORT nach dem Urteil die haushalterische Notsituation sogar schon für 2024 erklärt, um ihren Schulden-Haushalt irgendwie verfassungskonform zu bekommen. Begründet übrigens mit einer ganz plötzlich entdeckten „Ostsee-Sturmflut“, die eigentlich schon fast vergessen war. Das war wohl auch das „Vorbild“ für die Ampel im Bund, die nun wenige Tage später die erneute „Haushaltsnotsituation“ gem. Art 115(2) GG u.a. mit der Ahrtalflut von 2021 (!) begründete… Zudem mit den Folgen des Ukraine-Kriegs, der ja schon vor fast zwei Jahren begonnen hatte und natürlich ebenfalls keine aktuelle, plötzliche und unvorhersehbare Notlage für das Deutschland von 2023/24 begründet. Wir sind 2023 nun im vierten Jahr der angeblichen Haushalts-„Notsituation“, weswegen ich im Bundestag von einer permanenten Umgehung des Grundgesetzes und von inzwischen dauerhaftem Verfassungsbruch sprach. Die Grünen, die SPD und inzwischen auch Teile der Union wollen den finanziellen Notstand bereits dauerhaft ausrufen und/oder die Schuldenbremse ganz aus dem GG streichen. Wie die Debatte ausgeht, wird sich schon sehr schnell beim Haushalt 2024 zeigen – spätestens dann in den Folgejahren, falls Merz seine Ministerpräsidenten nochmals zurückhalten kann. Mit einer KLAGE der Union gegen die ganz eindeutig rechtswidrig ausgerufene Notsituation 2023 rechne ich leider nicht. Hier stehen Merz seine Wüsts, Haseloffs, Kretschmers und Günthers im Weg.

Klar ist: Der Bundesregierung – egal, wer sie stellt – fehlen in den kommenden Jahren Milliardenbeträge, die Spielräume für Investitionen werden kleiner. Steht die AfD zur Schuldenbremse?
Boehringer: Wir stehen zu ihr. Es gibt im Haushalt noch eine Menge Einsparmöglichkeiten – und am Ende ist das Prinzip ausgeglichener Haushalte nicht nur ein triviales ökonomisches Grundprinzip jedes Wirtschaftssubjekts, sondern schon seit 1850 in allen preußisch-deutschen Verfassungen kodifiziert. Allerdings muss man dazu die heutige Regierungspolitik radikal ändern. Die gesamte Politik der CO2-hysterischen Energievorgaben, der Masseneinwanderung, der woken Gesellschafts-Transformation, der „Entwicklungshilfe“ ohne jedes deutsche Interesse, der Industriefeindlichkeit, der milliardenteuren Corona-Lockdowns und der Waffengeschenke ins Ausland muss beendet werden. Man kann sich nicht über Schulden permanent reich drucken. Das ist auch ein ökonomischer Imperativ – nicht nur ein rechtlicher.

Welche drei Haushaltstitel würde ein Finanzminister Boehringer als erstes streichen?
Boehringer: Zunächst die meisten Titel im sog. „Klima- und Transformationsfonds“. Darunter auch die Subventionen für Wärmepumpen, die sofort obsolet wären, wenn ohne jeden Schaden fürs „Klima“ das zugrundeliegende Habeck´sche „Gebäudeenergiegesetz“ gestrichen würde. Dieses würde im allerbesten Fall (vermutlich nicht einmal das) eine Menge an CO2 einsparen, die China an einem TAG emittiert. Zu volkswirtschaftlichen Kosten für Deutschland, die über die Billionengrenze gehen! Man kann die Lebenslügen der Politik aller Altparteien und damit die auf der CO2-Lüge beruhenden grünen „Klima- und Transformationsprojekte“ nicht dauerhaft mit Schulden- oder Steuergeld kompensieren. Zweitens wären sofort alle Waffenlieferungen ins Ausland einzustellen. Formell ist auch der Ukraine-Krieg keinesfalls unser Krieg. Es existiert keinerlei EU- oder NATO-Verpflichtung – und er wird auch nicht mit noch mehr Geld „gewinnbar“ sein. Bis 2022 hat Deutschland gemäß unbestrittener Übereinkunft praktisch NIE Waffen in Krisen- oder gar Kriegsgebiete geliefert! Das war Konsens zwischen allen Parteien seit den 1950ern – 2021 haben sogar die Grünen das noch plakatiert!

Wahlwerbung Analena Baerbock

Keine Waffen und Rüstungsgüter in Kriegsgebiete…

Durchgehalten über Jahrzehnte des Kalten Kriegs hindurch sogar während Zeiten von x Stellvertreterkriegen der damaligen UdSSR. Warum sich im Februar 2022 alles geändert haben sollte, erschließt sich mir (obschon Kommunistenfresser seit den 1980ern) nicht. Wer ernsthaft glaubt, wenn wir „den Russen“ nicht am Dnjepr oder im Donbass stoppen, dann werde der morgen am Rhein und übermorgen in Portugal stehen, der argumentiert aus den 1980ern heraus, wenn nicht noch weiter zurück. Und drittens würde wir ganz sicher auch keine Corona-Zahlungen mehr leisten: Sogar im aktuellen Haushalt stehen noch irre Titel wie etwa eine halbe Milliarde für „die Vorhaltung von Produktionskapazitäten zur Impfstoffproduktion von etwaigen [!] Pandemien“! Oder Forschungsgelder für hoch gefährliche mRNA-Impfstoffe.