AfD beantragt heute zum dritten Mal: Zustand der epidemischen Notlage endlich beenden

AfD beantragt heute im Bundestag zum dritten Mal seit Frühjahr 2020, den Zustand der epidemischen Notlage endlich zu beenden

Medienwirksam stellt die FDP derzeit Pressemitteilungen und Anträge in den Raum, wonach sie als erste und einzige Fraktion die von der Bundesregierung willkürlich eingeführte rechtliche Corona-Notlage ablehnen und aufheben wolle.
Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, stellt dazu klar:

Die Behauptung der FDP ist falsch und bedarf gleich mehrerer Richtigstellungen. Während die FDP das Thema erst seit Kurzem für sich entdeckt hat und selbst noch jetzt NICHT die Corona-Maßnahmen selbst ablehnt (sondern sie einfach nur in Form einfachgesetzlicher Regelungen umsetzen will), hatte sich die AfD-Fraktion bereits zu Beginn des Lockdowns für eine zeitliche Begrenzung und für ein sehr schnelles automatisches und unbedingtes Ende aller Maßnahmen eingesetzt. Als ich noch am Tag der ersten Abstimmung im Bundestag am 25. März 2020 genau dies einforderte und beantragte, wurden wir seitens der anderen Fraktionen mit Spott und Häme bedacht.

Unser entsprechender Entschließungsantrag wurde an diesem 25. März von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso am 6. Mai der ebenfalls extrem wichtige Antrag des Fraktionskollegen Detlev Spangenberg zur sofortigen Aufhebung des wegen Covid-19 niemals gerechtfertigten Zustands einer ‘epidemischen Notlage von nationaler Tragweite’. Auch die FDP hat damals in beiden Fällen genau die Antragsinhalte abgelehnt, die sie nun heute medienwirksam verbreitet!

Aktivitäten der AfD im Bundestag zur Beendigung der Corona-Maßnahmen

Nachfolgend dokumentieren wir in Form einer tabellarischen Übersicht die von der AfD-Fraktion im Bundestag schon seit März 2020 angestoßenen Initiativen zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, die von der Bundesregierung unter Bezug auf eine angebliche ‘Notlagen’-Situation gemäß Art 115(2) Grundgesetz sowie §5(1) Infektionsschutz-Gesetz rechtlich erzwungen wurden. Die AfD-Fraktion hat im Bundestag seit März sieben (!) einschlägige Anträge gegen die Notlagen-Situation und mehrere Dutzend im weiteren Sinne gegen daraus abgeleitete Corona-Maßnahmen gestellt. Am heutigen 17. September 2020 versuchen wir nunmehr zum DRITTEN Mal, den so fatal-folgenreichen Zustand der epidemischen Notlage im Bundestag endlich wieder zu beenden!

Selbst wenn unsere parlamentarische Arbeit weiterhin vorsätzlich und faktenwidrig von den Medien ausgeblendet werden sollte (ganz explizit etwa die WELT erst vor wenigen Tagen): Die AfD-Fraktion wird sich dadurch nicht von ihrem Kurs abbringen lassen, weiterhin für die Wiederherstellung des grundgesetzlichen Normalzustands einzutreten.“

Eine Auswahl WEITERER Anträge der AfD-Bundestagsfraktion mit Corona-Bezug finden Sie hier




Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Der Bundesminister der Finanzen stellt heute im Haushaltsausschuss den Nachtragshaushalt 2021 sowie das Eckpunktepapier für die Haushalte der kommenden Jahre vor.

Dieses wird von Peter Boehringer, dem Haushaltspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt kommentiert:

„Die geplante Corona-Neuverschuldung des Bundes summiert sich nunmehr auf unvorstellbare 450 Milliarden Euro. Nicht nur in diesem, auch im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse ausgesetzt bleiben. Auf die Union ist in diesem Zusammenhang kein Verlass mehr. Sie hat dieser Verschuldungsorgie nichts mehr entgegenzusetzen und opfert ihr letztes Stabilitätsbekenntnis einer fehlgeleiteten Lockdown-Politik.

Allein in diesem Jahr will Olaf Scholz 240 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, 2022 sollen es weitere 81,5 Milliarden sein, 2020 waren es 130 Milliarden. Damit macht der Bund in drei Corona-Jahren mehr Schulden als in den letzten zwei Jahrzehnten zusammen.

Zu befürchten steht, dass dieser Dammbruch einen Paradigmenwechsel darstellt und Deutschland nie wieder zu einer Stabilitätskultur zurückfindet. Von dieser Stabilitätskultur hängt unser Wohlstand ab, doch diesen scheint man im Kanzleramt entbehren zu können.

Die sogenannte Asylrücklage des Bundes bleibt bei all dem weiter unangetastet, obgleich es sich bei den geplanten Krediten um Notfallkredite gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 handelt. Hierin liegt ein Verfassungsbruch, der dritte bzw. vierte in Folge. Wie nennt man eigentlich einen Staat, in dem der Ausnahmezustand zum Normalzustand wird?“