
EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)
Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.
Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!
Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.
Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
„Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.
Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.
Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?
Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!
Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.
Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!
Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle
Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.
Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.
Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.
Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!
Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!
Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.
Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!
Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
[Es gilt das gesprochene Wort]

Die illegale Euro-Rettung geht weiter
Berlin, 16. Juni 2022. Auf ihrer gestrigen Sondersitzung hat die Europäische Zentralbank beschlossen, die zu reinvestierenden Gelder aus dem Corona-Notkaufprogramm PEPP künftig noch flexibler einsetzen. Sie will damit die wachsenden Renditeabstände zwischen Staatsanleihen verschiedener Eurostaaten bekämpfen. Zugleich beschloss der EZB-Rat, die Fertigstellung eines neuen Kriseninstruments, eines sogenannten „Anti-Fragmentations-Instruments“, zu beschleunigen.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Die Ankündigung der EZB, die zur Wiederanlage fälligen Anleihen im Rahmen des PEPP nun ‚besonders flexibel‘ einzusetzen, stellt eine eklatante Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischem Gerichtshofs dar. Nach dieser ständigen Rechtsprechung wird das durch Art. 123 AEUV normierte Verbot der monetären Staatsfinanzierung unter anderem dadurch garantiert, dass die Anleihekäufe nach dem Kapitalschlüssel der nationalen Zentralbanken getätigt werden (Rechtssachen 2 BvR 859/15 sowie C‑62/14). Diese Kapitalquoten werden von der EZB nun ganz explizit verletzt.
Mit dem gestrigen Beschluss betreibt die EZB den Ausverkauf deutscher Staatsanleihen und wird dafür andere Staatsanleihen kaufen. Dies ist eine verbotene Bail-Out-Politik zulasten der deutschen Steuerzahler. Denn in dem Maße, wie beispielsweise italienische Renditen auf diese Weise gedrückt werden, erhöht sich der Zins auf deutsche Staatsanleihen. Dies wird sich mittelfristig milliardenschwer im Bundeshaushalt zeigen.
Die Ankündigung des Anti-Fragmentations-Instruments zeigt außerdem, dass nach wie vor nicht die Preisstabilität im Zentrum des EZB-Interesses steht. Auch dieses neue Instrument wird mit Sicherheit Nettoanleihekäufe vorsehen und damit selbst die angekündigte Zinserhöhung konterkarieren. Die Inflation wird durch diese Intensivierung der Transferunion also weiter angeheizt. Sie ist der Preis für die Rettung einer gescheiterten Währung. Das Diktum ‚koste es was es wolle‘ ist fatal – sowohl für die Verbraucher an der Supermarktkasse als auch für die deutschen Steuerzahler.
Am Rande sei bemerkt: Die AfD-Fraktion hat bereits vor knapp zwei Jahren Klage gegen das PEPP erhoben. Jedoch hat das Bundesverfassungsgericht diese Klage den Beklagten noch nicht einmal zugestellt. Angesichts des jüngsten EZB-Beschlusses wäre es auch für das Bundesverfassungsgericht an der Zeit, sein Zögern in dieser Sache zu beenden.“