Wegducken geht jetzt nicht mehr

Wegducken geht nicht mehr

Wegducken geht jetzt nicht mehr

Das Verfassungsgericht hat am Dienstag endlich das gesagt, was es schon spätestens 2016 zu den Anleihekäufen der EZB hätte sagen müssen: Die absolutistische Draghi´sche Rettungspolitik „Koste es was es wolle“ – ohne Rücksicht auf Rechts- und Kassenlage ist ohne Kontrolle durch deutsche Regierung und Bundestag nicht verfassungsgemäß.

Wir haben dazu diese Aktuelle Stunde angemeldet – denn das Urteil wird leider bereits JETZT relativiert. Die Regierungsfraktionen nehmen die schallende Ohrfeige des Gerichts gegen ihre jahrelange Untätigkeit einfach nicht an: Gestern etwa sagte der Unions-Fraktionschef: „Die Union hat in der Vergangenheit immer wieder kritisiert, die EZB übertrete ihr Mandat mit den Anleihekäufen“. Wie bitte, Herr Brinkhaus? Wieso haben Sie dann die Ihnen offenbar BEWUSSTE Mandatsüberschreitung der EZB nicht gerügt und abstellen lassen? Sie haben stattdessen Herrn Draghi noch das BUNDESVERDIENSTKREUZ verliehen! Warum haben Sie nicht den Bundestag einberufen, um den Rechtsbruch zu stoppen? Sie hätten damit einen potenziellen Schaden von mehr als einer halben Billion Euro von Deutschland abwenden können! Nun musste dies das GERICHT einfordern…

Meine Damen und Herren:

Wir werden uns hier künftig sehr REGELMÄßIG mit Beschlüssen des EZB-Rats beschäftigen müssen: Mit der permanenten Überschreitung der Grenzen der Geldpolitik. Mit der Verhältnismäßigkeit einer Nullzinspolitik, deren Folgen die AfD ebenso wie jetzt auch das Gericht seit Jahren thematisiert: Zombifizierung der Wirtschaft, Blasenbildung im Immobilienbereich, Riesennachteile für deutsche Sparer und Mieter.

Vor all diesen Themen können Sie sich jetzt nicht mehr wegducken – und das ist GUT so!

ZUDEM wird es Aufgabe der Bundesregierung und des Bundestags sein, bei allen Anleihekäufen der EZB die vom Gericht KLAR DEFINIERTEN Kriterien für „monetäre Staatsfinanzierung“ zu prüfen. Bei PSPP konnte das Gericht einen OFFENSICHTLICHEN Verstoß gegen Art 123 AEUV nur DESHALB NOCH nicht feststellen, weil die EZB wichtige Details dazu nicht herausgibt.

Schon heute aber ist völlig klar: das neue „PEPP“-Programm der EZB über mindestens 750 Milliarden Euro, später aufstockbar auf viele BILLIONEN Euro, wird mindestens FÜNF der Kriterien des Gerichts NICHT erfüllen: Es gibt bei PEPP keine Begrenzung der Anleihekäufe, keine Offenlegung der Emittenten, kein Einhalten der bisherigen 33%-Obergrenze, kein Einhalten des Kapitalzeichnungsschlüssels, keine qualitativen Mindeststandards der gekauften Anleihen! ALL das wird aber vom Gericht für Verfassungskonformität verlangt!

Und da dieses Programm bereits LÄUFT und alleine nur im April darüber Anleihen über 120 Milliarden Euro gekauft wurden, IST Gefahr im Verzug!

Das Gericht hat PEPP nur deshalb nicht direkt verboten, weil es formal nur über die PSPP-Klage von 2015 geurteilt hat. Wenn wir aber NOCH EINMAL fünf Jahre warten, bis es dann das SICHERE Urteil zur Verfassungswidrigkeit von PEPP geben wird, dann wird beim aktuellen Aufkauftempo der EZB bis 2025 ein Haftungspotenzial von über SIEBEN Billionen Euro entstanden sein! Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern auch die ÖKONOMISCHE und GESETZLICHE Pflicht, denn selbstredend greift ein solches Treiben der EZB mit einem Haftungsanteil Deutschlands von über FÜNF Jahreshaushalten massiv in die deutsche Finanzsouveränität ein. Ganz eindeutig ist dann auch noch das Haushaltsrecht künftiger deutscher Bundestage gemäß Artikel 110 GG verletzt.

Seit vorgestern hat die Regierung endgültig KEINE Ausrede mehr, die EZB gegen die deutschen Sparer und Steuerbürger einfach gewähren zu lassen! Sie müssen PEPP sofort stoppen!

Zudem erwarten wir sehr zeitnah Ihre Vorschläge zur Beteiligung des ganzen Bundestags bei allen EZB-Ratsentscheidungen!
Ein kleiner Tipp dazu: Die AfD wollte bereits im März 2019 dem Deutschen Bundestag ein FRAGERECHT ggü. der EZB verschaffen, was Voraussetzung für eine effektive Kontrolle des EZB-Rats gewesen wäre.

Ich sagte damals hier zur faktischen Wirtschaftspolitik der EZB:

„Daraus ergibt sich klar ein Kontrollbedürfnis für uns als Parlament des größten EU-Haftungsstaats. Mit unserem vorgelegten Antrag kann sich der Bundestag endlich die Möglichkeit schaffen der öffentlichen Kontrolle von Mega-Entscheidungen der EZB, die die NATIONALEN haushalterischen Fragen weit überragen!“

Sie alle haben unseren Antrag damals abgelehnt! SO wird es künftig nicht mehr gehen – der Bundestag MUSS die Billionen-Entscheidungen der EZB akribisch prüfen!

 

 




Schock: EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Boehringer im Bundestag 25.2.2021

EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.

Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!

Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.    

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.

Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!     
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!         
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen
und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!

Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist
gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!

Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle

Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.

Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.

Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!

Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!

Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.

Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

[Es gilt das gesprochene Wort]