Boehringer: Die CSU schweigt oder folgt nur RHETORISCH der AfD-Forderung nach sofortiger Abschiebung straffälliger Asylbewerber

Gewalttätige Asylbewerber aus Amberg abschieben

Boehringer: Die CSU schweigt oder folgt nur RHETORISCH der AfD-Forderung nach sofortiger Abschiebung straffälliger Asylbewerber

Berlin, 2. Januar 2019. Peter Boehringer, MdB der AfD und Direktkandidat bei der Bundestagswahl 2017 für den Wahlkreis Amberg-Neumarkt (OPf), mit einer erneuten Pressemitteilung zu den blutigen Gewaltexzessen Ende Dezember 2018 in Amberg durch zwei Afghanen, einen Iraner und einen Syrer, davon mindestens einer bereits länger polizeibekannt:

„Vier elend lange Tage nach der Hetzjagd durch Asylbewerber mit 12 Verletzten im bislang ruhigen und von Asyl-Bereicherung relativ verschonten oberpfälzischen Amberg wachen sie nun doch langsam auf: Unisono fordern nun plötzlich einige bislang strikt Willkommens-besoffene Politiker die ‚Abschiebung von Straftätern‘.

Schon zehn Stunden nach der Tat am Abend des 29.12. erneuerte ich in einer spontanen PM anlässlich der schrecklichen Gewaltorgie https://www.pboehringer.de/wer-unser-gastrecht-buchstaeblich-mit-fuessen-tritt-gehoert-sofort-abgeschoben die (natürlich uralte) gleichlautende Forderung der Alternative für Deutschland, welche die AfD im Gegensatz zu den jahrelangen Grenzöffnern und Nichtabschiebern der Altparteien und der Merkel-Regierung auch in der Praxis durchziehen würde.

Doch obwohl es nur Rhetorik ist: Immerhin MELDET sich z.B. Innenminister Seehofer zu Wort. Andere Amberger Politiker schweigen bis heute konsequent zur Hetzjagd von Amberg mit eindeutig Inländer-feindlichen Motiven der Asylbewerber: sowohl der CSU-MdB als auch der Landtags-Vertreter der Amberger CSU. Von lokalen Kandidaten ANDERER Parteien gar nicht erst zu sprechen. Auch die Verharmlosungen des Amberger CSU-Oberbürgermeisters sind nur schwer erträglich – siehe dazu das Statement des zuständigen AfD-Verbands „Amberg-Neumarkt“: https://www.werner-meier-afd.de/herr-cerny-sucht-das-glueck .

Müßig zu betonen, dass auch die Medien regional wie national auch im Falle Amberg wieder einmal die zugleich zeitlos-zwingende wie hoch aktuelle AfD-Forderung nach sofortiger Abschiebung von derart straffälligen Asyl-Kriminellen bis heute völlig ignorieren – und nur über die (unglaubwürdige und minimale) Rhetorik Seehofers berichten. Obwohl diese hier ja sogar einmal völlig deckungsgleich mit der Forderung der AfD wäre – sowie übrigens auch mit der der Polizeigewerkschaft.

Wo bleiben die wochenlangen Sondersendungen und Titelseiten-Artikel, wie sie im ANGEBLICH (!) umgekehrten Fall einer „Inländerhetzjagd“ auf Ausländer (die es in Chemnitz nachweislich nie gegeben hat, Verletzte dort schon gar nicht) permanent ausgestrahlt und gedruckt wurden? Sogar der Wahrheitssprecher und ehemalige Chef des Verfassungsschutzes Maaßen wurde damals zum Rücktritt gezwungen, obwohl er einfach nur seinen Job gemacht und die realen Fakten („keine Hetzjagd in Chemnitz“) ausgesprochen hatte!

Nach Amberg sollten umgekehrt diejenigen gehen müssen, die ihren Job (den Schutz des deutschen Volkes durch endlich wieder rechtskonforme Zustände an den deutschen und EUropäischen Grenzen) seit mindestens drei Jahren mit Vorsatz eben NICHT machen! “




Flüchtlingsbürgschaften: Wer Wohltaten einfordert, muss sie auch bezahlen

Flüchtlingsbürgschaften Steuerfinanziert

Boehringer: Flüchtlingsbürgschaften: Wer Wohltaten einfordert, muss sie auch bezahlen

Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingsansturms 2015 galt es unter willkommensbeflissenen Menschen als vornehm, Bürgschaften für Flüchtlinge einzugehen und ihnen damit die Einreise zu ermöglichen. Doch viele dieser Bürgen weigern sich nun, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die Regierungen von Bund und Ländern leisten dazu auch noch Beihilfe.

Die gesetzliche Grundlage für Flüchtlingsbürgschaften ist §68 des Aufenthaltsgesetzes. Dort steht: “Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen.”

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, stellt hierzu klar: “Eine Bürgschaftsverpflichtung ist eindeutig eine individuelle Sache; doch der Regierung scheint das egal zu sein. Es gibt keinen Grund, warum die Staatshaushalte für die Flüchtlingsbürgen einstehen sollten. Pacta sunt servanda: Wer eine Verpflichtung eingeht, der muss sie erfüllen und kann sie nicht einfach auf den Steuerzahler abwälzen. Zumal die Mehrheit der Deutschen die Flüchtlinge nicht eingeladen hat. Bund und Länder schließen nun mit den angeblich wohltätigen Bürgen einen Vertrag zu Lasten Dritter – sogar noch Jahre rückwirkend. Das ist unredlich von allen Beteiligten.

Gute Taten auf fremde Kosten haben keinen moralischen Wert! Es bleibt dabei:
Die AfD ist in diesem Land die Verteidigerin rechtsstaatlicher Prinzipien und der letzte verbliebene Anwalt des Steuerzahlers.”




Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar

Ohne Schweigegeld wäre Asylpolitik des Bundes nicht durchsetzbar

Ohne Schweigegeld des Bundes wäre Asylpolitik in Gemeinden nicht durchsetzbar

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 19.11.2020: Debatte zu Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder (4 Min)

Das Ziel des heute vorgelegten Gesetzentwurfs ist neben zwei technischen Anpassungen die Fortführung flüchtlingsbedingter Zahlungen an die Bundesländer: 500 Millionen Euro pro Jahr für neu ankommende oder für bereits ABGELEHNTE Asylbewerber.
Nach vier Jahren solcher Zahlungen könnte man hier schon fast von einem ROUTINE-Vorgang sprechen. Doch das SOLLTE keine Routine sein, denn es handelt sich eindeutig um eine Fehlentwicklung, wenn nach so langer Zeit Asylbewerber noch immer UNGESTEUERT nach Deutschland kommen.

Und dabei umfasst der vorliegende Gesetzentwurf nur einen KLEINEN Teil dieser Kosten: Über den ganzen Bundeshaushalt hinweg reden wir von jährlich über SECHS MILLIARDEN, mit denen der Bund Immigrationskosten kompensiert!
Etwa über die eben beschlossene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie über viele andere Integrations- und Sozialprogramme. Diese Milliarden sind zu einem guten Teil Migrationsfolgekosten – auch wenn die Bundesregierung ganz konsequent eine genauere Quantifizierung dieser Maßnahmen verhindert!

WARUM wohl ist der Bund seit 2016 so großzügig bei der Kompensation der Länder?

Die Antwort ist einfach: Wie auch an vielen anderen Stellen ERKAUFT sich die Bundesregierung in Sachen Integration das Wohlwollen der Landes-finanzminister und indirekt der kommunalen Kämmerer, die ja über die Länderzuweisungen EBENFALLS stark entlastet werden.
Denn die Versorgung der Flüchtlinge ist für Länder und Kommunen sehr teuer.
Die Migrationspolitik wäre alleine nur wegen der KOSTEN bei Lokalpolitikern schon LANGE nicht mehr mehrheitsfähig!

Der Bund beseitigt darum per Geldzuweisung den Widerstand der Länder und Gemeinden zu einer Migrations-Politik, die ohne Kompensations- und Schweigegeld in bürgernahen Kommunen wegen aufgebrachter Bürger schon lange nicht mehr durchsetzbar wäre!
Die Zustimmung wird dabei inzwischen nicht mehr nur mit STEUERgeld, sondern seit 2020 nun auch mit NEUVERSCHULDUNGS-Mitteln erkauft.

Die Perspektive der LÄNDER u. KOMMUNEN ist dabei ja durchaus verständlich: Das mit den Flüchtlingen war 2015 die Idee von Frau Merkel, also soll der Bund gefälligst dafür bezahlen!

Wie lässt sich das Dilemma also lösen? Richtig wäre einfach ein grundlegender Politikwechsel:
Wer nicht ASYLBERECHTIGT ist, der kommt nicht ins Land. Man denke etwa an rechtlich durchaus zulässige Asylprüfungsverfahren in Afrika.
Wieso ist man nicht schon längst dazu übergegangen? Wenn man Asylanträge in den Herkunftsländern stellen könnte, würde man die ganze Schlepperindustrie schlagartig trocken legen – dann gäbe es auch keine Toten mehr im Mittelmeer!

Und zweitens: Wer nicht BLEIBEberechtigt ist, muss leider gehen. In den Niederlanden etwa prüft man Asylanträge in unter acht Monaten – bei uns dauert es doppelt so lange – und selbst nach ABLEHNUNG der Anträge werden sehr oft keine ABSCHIEBUNGEN durchgeführt. All dies wäre extrem effektiv – auch bezüglich der Kosten.
Von SONSTIGEN Schäden durch geduldete Gefährder, Islamisten und Kriminelle ganz zu schweigen.
„Populismus“? Nein, reine Empirie und Mathematik!

Richtig wäre zudem, Fluchtursachen abzustellen. Die größte aller Fluchtursachen nach Deutschland sind neben der Bevölkerungsexplosion in Afrika und Arabien aber genau die SOZIAL-Leistungen, die hierzulande für Migranten bereitgehalten werden!

Doch DIESE Ursache wird hier im Gesetz wieder einmal NICHT angegangen. Und deshalb lehnt die AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.

Es gibt kein richtiges Verhalten im falschen System. Gehen Sie endlich die URSACHE an, statt sich mit Steuergeld aus dem Problem herauszukaufen!