
AfD-Bundesparteitag und BuVo: kurze Erklärung in eigener Sache
Seit fast einem Jahr, d.h. seit dem Ende meiner extrem zeitraubenden Tätigkeit als Haushaltsausschuss-Vorsitzender 2018-2021, wurde ich gefragt, ob ich nun für ein Amt im BuVo der AfD bereitstehen würde, was ich seit Herbst 2021 grundsätzlich bejaht habe, falls die Partei es wünsche und falls ich was beitragen kann.
Die Frage wird ja nun akut – da der lange verschobene Bundesparteitag in Riesa näher rückt. Ein Bewerbungsvideo werde ich nicht drehen, da seit acht Jahren in der Partei und seit 20 Jahren publizistisch bekannt ist, wofür ich inhaltlich stehe und auch, wie ich arbeite. Mehr / Fragen zu meinen Positionen aber natürlich dann in Riesa.
Trotzdem einige Anmerkungen im Vorfeld: Ja, ich stehe weiterhin zur Verfügung – bis auf die Sprecherposition, die ich ausschließe. Bekanntlich bin ich fast immer inhaltsgetrieben, ideell unabhängig und mithin nicht pauschal einer „Gruppe“ zugehörig, zumal fast alle Strömungen der AfD m.E. weitgehend die Kerninhalte des AfD-Programms teilen und Streitereien fast immer „stilistische“ und leider auch bei uns machttaktische Gründe haben. Besonders übel ist die viel zu holzschnittartige und auch begrifflich zumeist fehlerhaft vorgebrachte Abgrenzung „Liberal-freiheitlich-bürgerlich“ „versus“ „national-patriotisch“. In der Präambel unseres Grundsatzprogramms berufen wir uns auf die Revolutionsbewegung von 1848: zugleich nationalliberal, freiheitlich-liberal, bürgerlich und patriotisch. All dies vereinigt in der (damals relativ jungen und heute leider fast supranational versenkten) Idee der freiheitlichen deutschen Nation. Hier beißt sich nichts – das geht alles wunderbar zusammen.
Trotz aller Unabhängigkeit erfordert die Arbeit in einem Kollektivgremium wie dem BuVo aber natürlich mehr als nur Partei- und Parteiprogramm-Loyalität; insbesondere auch eine Loyalität ggü. der Gruppe des 13er- oder 14er-Kollektivs namens BuVo. In JEDEM Fall muss der BuVo von leider in den letzten ca. drei Jahren im BuVo oft gesehenen sieben zu sechs Mehrheiten künftig wegkommen.
Die Grenzen dessen: Loyalität ist wichtig, hat aber manchmal programmatische, inhaltliche und logische Grenzen. Zudem kann es Entscheidungssituationen geben, in denen eine persönliche oder Gewissensüberzeugung im Ausnahmefall auch einmal ÜBER der Mehrheitsmeinung des Kollektivs stehen kann.
Und ebenfalls im Ausnahmefall kann es tatsächlich SOGAR bei unserer Partei mit dem sehr wichtigen Slogan „Mut zur Wahrheit“ einmal TAKTISCH oder POLITSTRATEGISCH begründete AUSNAHMEN geben. Das ist natürlich KEIN Plädoyer für Prinzipienuntreue und auch nicht für Opportunismus! Aber ein Hinweis auf politische Realitäten, die wir gerade in den letzten zwei Jahren bei Themen erlebt haben, zu denen unser Programm keine Vorgabe hatte und/oder unsere Basis keine einheitliche inhaltliche oder taktische Meinung. Wir leben leider in schnelllebiger Zeit mit zunehmend verrückter und oftmals bis dato unvorstellbarer Politik der Altparteien. In diesem Umfeld muss sich der BuVo oftmals frühzeitig positionieren zu einem Zeitpunkt, zu dem ggf. noch nicht alle Fakten zu einem neuen Thema oder einer neuen Regierungsidee auf dem Tisch liegen. Wir erleben im Bundestag immer häufiger Situationen, in denen KEINE Entscheidung mehr optimal ist, da man die Ursachen vor Jahren und Jahrzehnten hätte verhindern müssen und sich heute politikpraktisch nur noch die Frage nach dem (relativ) richtigen Verhalten im falschen System stellt. Hier braucht selbst der beste BuVo einen Vertrauensvorschuss und eine gewisse Toleranz für grundsätzlich nur noch RELATIV richtiges Verhalten; und ja, hier kann er sogar mal irren und muss sich später revidieren.
Dies in einiger Offenheit meine Sicht auf die Restriktionen eines Kollektivgremiums, das sich idealerweise der Basis eng verbunden fühlt – es aber nicht schaffen kann, immer ALLE Interessen dieser Basis zu vertreten und in begründeten Ausnahmefällen auch einmal „höherer Weisheit“, „höherer Gewalt“ oder „niederer Taktik“ nachgeben muss zu Lasten einer „reinen“ Lehre, über deren Inhalt in aller Regel noch nicht einmal völlige Einheit besteht in der Partei. Politik ist imperfekt, zumeist ein großer Kompromiss, selbst in der Partei mit dem Mut zur Wahrheit. Es ist eben „die Kunst des Machbaren“ (Agnelli) bzw. des „Möglichen“ (Bismarck). Aber ich kann wie seit 20 Jahren versprechen: Maximales Bemühen für Wahrheit, Markt, Freiheit und für Deutschland!
AfD für Deutschland!
Peter Boehringer

AfD-Bundesvorstand weist rechtswidrige Forderungen der Essener Grugahalle zurück – Parteitag wird stattfinden
Berlin, 4. Juni 2024 – Mit Schreiben vom heutigen Tag hat der Bundesvorstand der AfD Forderungen der MESSE ESSEN GmbH nach einer Vertragsanpassung zurückgewiesen.
AfD und MESSE ESSEN GmbH hatten bereits im Januar 2023 einen Vertrag über die Nutzung der Halle für den kommenden Bundesparteitag Ende Juni 2024 abgeschlossen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2024 forderte die MESSE ESSEN GmbH die AfD nun auf, eine neue Regelung zu akzeptieren, wonach sich die AfD verpflichten solle, „die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen wie der SA-Parole „Alles für Deutschland“ und andere strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD“ zu verhindern „und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen“ sei.
Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben werde, drohte die MESSE ESSEN GmbH der AfD zudem an, dass der „Mietvertrag vom 20. Januar 2023 unverzüglich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten und sicherzustellen“ sei, „dass eine Nutzung der Grugahalle für den 15. Bundesparteitag der AfD nicht stattfindet“.
Dem war eine entsprechende Weisung durch die Gesellschafter der MESSE ESSEN GmbH aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 29. Mai 2024 vorausgegangen. Mehrheitsgesellschafterin der MESSE ESSEN GmbH ist die Stadt Essen. Deren Oberbürgermeister, Thomas Kufen (CDU), hatte erst am 28. Mai 2024 einen entsprechenden Antrag in den Rat der Stadt Essen eingebracht, dem der Rat in seiner Sitzung am 29. Mai 2024 mehrheitlich zugestimmt hatte – trotz eines vorsorglich übermittelten anwaltlichen Warnschreibens vom gleichen Tag. Der Bundesvorstand hatte daher noch am 29. Mai 2024 die Aufsichtsbehörde der Stadt Essen eingeschaltet. Zwischenzeitlich hatte auch die Essener AfD-Ratsfraktion gegen den Ratsbeschluss rechtliche Schritte eingeleitet, da die vom Oberbürgermeister behauptete „Eile“ angesichts von entsprechenden Überlegungen in der Essener Stadtspitze und der GmbH seit mindestens Januar 2024 kaum begründbar ist. Zudem steht die Frage im Raum, ob Oberbürgermeister bzw. Rat haushaltsrechtliche Grundsätze hinreichend berücksichtigt haben.
Das Mitglied des AfD-Bundesvorstandes Roman Reusch sowie der stellvertretende AfD-Bundessprecher Peter Boehringer kommentieren den Sachstand wie folgt:
Roman Reusch: „Das Vorgehen der Stadt Essen ist offensichtlich ebenso rechtswidrig wie orchestriert. Ein rechtsgültiger Vertrag kann – zumindest in einem Rechtsstaat – nicht nachträglich einseitig modifiziert werden. Dass hier nun sogar explizit mit einer Kündigung gedroht wird, wenn wir uns diesem nötigenden Verhalten nicht beugen, haben wir daher bereits am vergangenen Freitag zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Essen Strafanzeige u.a. gegen Oberbürgermeister Kufen und den Geschäftsführer der GmbH zu erstatten.“
Peter Boehringer: „Als Rechtsstaatspartei ist es selbstverständlich unser ureigenstes Interesse, dass niemand auf unseren Parteitagen Straftaten begeht – das gilt erst recht für rechtsextreme Parolen. Unsere Partei agiert hier nach Recht und Gesetz – und das Gesetz kennt für eine etwaige Strafverfolgung hierfür eigens zuständige Behörden, nämlich Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Es bedarf also keiner vertraglichen Regelung mit der Stadt Essen. Sollten sich indes Stadt und Messe weiterhin nicht rechtskonform verhalten wollen, werden wiederum wir unverzüglich gerichtlichen Eilrechtsschutz in Anspruch nehmen.“
https://www.afd.de/afd-bundesvorstand-weist-rechtswidrige-forderungen-der-essener-grugahalle-zurueck-parteitag-wird-stattfinden

Grüne, staatlich finanzierte Antifa und Gewerkschaften wollen mit gewaltsamen Mitteln den AfD-Parteitag verhindern
Die Sprecherin der GRÜNEN Jugend will nach einem Bericht der „NZZ“ die Verhinderung des AfD-Parteitags „selbst in die Hand nehmen“. Ähnlich Recht brechende Planungen gehen von der sogenannten AntiFa und von den Gewerkschaften ver.di und DGB sowie weiteren linksextremen NGOs und GOs aus.
Peter Boehringer, stellvertretender AfD-Bundessprecher, kommentiert:
„Die üblichen linksextremen, direkt oder indirekt von der Ampel mit Steuergeldern co-finanzierten (N)GOs und Gewerkschaften rufen schon seit der erfolgreichen Klage der AfD auf ungestörte Abhaltung ihres Bundesparteitags in Essen nun zu offenkundig gewaltbereitem ‚Widerstand‘ auf. Aktuell reiht sich mit den Grünen gar noch direkt eine PARTEI in die diversen Gewaltdrohungen gegen die AfD-Delegierten ein. Anders sind die bundesweit angebotenen paramilitärischen ‚Aktionstrainings gegen Essen‘ der sogenannten ‚AntiFa‘ nicht zu interpretieren. Ebenso die Sprüche der Grünen Jugend wie ‚Es ist zu wenig, einfach nur zu protestieren: Die Delegierten sollen nicht in die Grugahalle gelangen können, wir werden die Verhinderung selbst in die Hand nehmen müssen.‘ Die Hunderte Millionen Euro an staatlichen Mitteln für so viele ‚unabhängige‘ – aber in Wirklichkeit von der Linksregierung finanzierte Organisationen zahlen sich nun aus. Es ist grotesk und unerhört, dass letztlich staatliche Gelder der Ampelregierung hier den polizeilichen Notstand provozieren und unrechtsstaatliche, antidemokratische Verhältnisse herbeiführen sollen!
Die ach-so-rechtstreuen ‚Besser-Demokraten‘ der GRÜNEN entlarven sich genau als das Gegenteil: als GEGNER der freiheitlichen Grundordnung – und als aktive und offenbar gewaltbereite Gegner der parlamentarischen Demokratie gegen Parteien, die nach Art 21 GG privilegiert sind und nach § 9 Parteiengesetz ja regelmäßig Parteitage abhalten MÜSSEN. Die Grüne Jugend ist eine Gliederung der Partei der GRÜNEN, und damit kommt dieser Aufruf zur gewaltsamen Verhinderung des AfD-Parteitags sogar von einer Konkurrenzpartei!
Die Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutz haben diesen Angriff der Grünen auf die FDGO schon im Vorfeld zu verfolgen, da hier Gewalt klar angedroht wird. Ich fordere die politische Führung der Polizei schon heute auf, den Polizeieinheiten vor Ort diesmal auch gegen die politische Überzeugung der Führung zu ‚erlauben‘, ihren Job zu tun; d.h. angekündigten gewaltsamen ‚Ungehorsam‘ gegen die Anreisen der Delegierten durch geeignete Maßnahmen (Anreisekontrollen und vor allem weiträumige Abtrennung von Gegendemos) vorab abzuwenden – und militante Angriffe vor Ort ggf. mit robusten Mitteln abzuwehren!
Es wird dabei wie immer bei militanten Gegendemos der Linksextremen gegen die AfD sein: Die Polizei vor Ort weiß, wem sie den Rücken zuwenden kann – das werden die AfD-Delegierten sein. Weiträumige Absperrungen sowie Gesichts- und Körperschutz der Polizei werden wie immer nur gegen die unrechtsstaatlich-gewaltbereite grünlinke Hooligan-Szene benötigt werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Versammlungsfreiheit stehen in den Artikeln 2 und 8 Grundgesetz. Der demokratische Rechtsstaat muss diese hohen Rechtsgüter selbstverständlich gegen jedwede Gewalttaten mit Ansage sicherstellen!“
https://www.afd.de/peter-boehringer-gruene-staatlich-finanzierte-antifa-und-gewerkschaften-wollen-mit-gewaltsamen-mitteln-den-afd-parteitag-verhindern