EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

EZB finanziert Staaten

EZB-Affront gegen Karlsruhe – Anleihekäufe über 240 Milliarden Euro sind monetäre Staatsfinanzierung

Die EZB hat in ihrer heutigen Ratssitzung nicht nur eine weitere Senkung des Einlagezinssatzes auf minus 0,5 Prozent beschlossen, sondern zudem die Aufnahme eines neuen Anleihekaufprogramms mit einem Volumen von 240 Milliarden Euro pro Jahr.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert diese Planung wie folgt:

„Die EZB setzt nicht nur den Krieg gegen deutsche Sparer fort, sondern legt nur zehn Monate nach Ende des hoch umstrittenen Vorgänger-Programms ‚PSPP‘ direkt ein weiteres auf. Damit geht die EZB auf direkten Konfrontationskurs gegen das Bundesverfassungsgericht, das erst vor sechs Wochen in einer mündlichen Verhandlung zu ‚PSPP‘ eine durchgängig kritische Haltung zu weiteren Anleihekaufprogrammen eingenommen hatte. Es ist ein ungeheuerlicher Affront der EZB, dass sie das Urteil des nationalen Verfassungsgerichts des größten EU-Zahler- und Haftungsstaats Deutschland gar nicht erst abwartet, sondern mit der heutigen Entscheidung milliardenschwere Fakten schafft.

Es ist zudem bezeichnend für das supranationalistische Selbstverständnis der EU sowie für ihre Rücksicht auf nationale Rechtsinstitutionen, dass die EZB die absehbar negative Entscheidung des BVErfG gegen derartige Programme einfach ignoriert. Die Sachverständigen und die Richter in Karlsruhe sahen in dem Anleihekauf-Programm ‚PSPP‘ eine eindeutige Mandatsüberschreitung der EZB – und eine Verletzung des Verbots der monetären Staatsfinanzierung gemäß Art. 123 AEUV.“




Dammbruch: EU-Verschuldung dank Merkel und Macron

Bundestagsrede zum geplanten Aufbaufonds der EU

Dammbruch: EU-Verschuldung dank Merkel und Macron

Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020: Aktuelle Stunde zur Einführung eines EU-Verschuldungsprogramms Corona-„Wiederaufbaufonds“ über 750 Mrd EUR

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Versuchen wir, nach diesem Stakkato des planwirtschaftlichen EU-Sprechs nun doch, wieder in die Realität und den Rechtsstaat einzutauchen:

Macron will mächtiger werden. Dazu braucht er die EU. Und einen Zahlmeister Deutschland. Es ist absurd, dass wir heute über den Merkel-Macron-Vorschlag hier ÜBERHAUPT diskutieren, denn gemäß Artikel 311 AEUV ist der EU eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben verboten. Punkt. An dieser Stelle könnte und MÜSSTE der Vorschlag vom Tisch sein.

Die EU hat als Nichtstaat APODIKTISCH kein eigenes Besteuerungs- oder Verschuldungsrecht! Der Staatenbund EU lebt ausschließlich von Zuweisungen aus den Haushalten der Mitgliedsstaaten. Man KANN nicht –wie es aber offenbar geplant ist– einfach per Taschenspielertrick Kreditaufnahme der EU als „neue Eigenmittelart“ umdefinieren!

Alte Kollegen könnten zwar einwenden „Aber das haben wir doch schon 1975 gemacht“. Und JA, in der Tat gab es damals ein Kriseninstrument namens „Community Loan Mechanism“: Gemeinschaftsanleihen der EWG, über die TATSÄCHLICH in 20 Jahren wenige Milliarden an die schon damals wie heute üblichen Pleitiers Italien, Griechenland und Frankreich ausgezahlt wurden.
Zahlungsbilanzhilfe“ hieß das damals euphemistisch, wenn Paris oder Rom wieder mal bettelnd nach Brüssel pilgerten, um einige Millionen zu bekommen…

Dumm nur, dass diese Option 1999 endete: Mit der Euro-Währungsunion trat die „No Bailout“-Klausel von Maastricht in Kraft – heute der Artikel 125 AEUV – mit Verfassungsrang!
Die über EU-Kredite finanzierten Zahlungsbilanzhilfen zugunsten von Euro-Mitgliedsländern wurden damals explizit VERBOTEN!

Und es ist ja auch ganz logisch: WAS sollte bei den geplanten EU-Anleihen denn PASSIEREN, wenn etwa Italien einmal BANKROTT ist?
Soll dann die selbst gar nicht tilgungsfähige EU Insolvenz anmelden, weil Italien seinen Tilgungsbeitrag nicht leistet?       Nein: Selbstredend würde DEUTSCHLAND auch den ITALIENISCHEN Anteil tilgen! Die von der Regierung behauptete „TEILschuldnerische Haftung“ ist reine Theorie!

Sind das noch Eurobonds durch die HINTERTÜR? Oder ist das nicht bereits die VORDERtür?!
Und sagte nicht Frau Merkel 2012 „Keine Eurobonds solange ich lebe!“?

Nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum: Der „Wiederaufbaufonds“ wird ein neuer Schattenhaushalt im Niemandsland sein, für den aber Deutschland voll haftet!

Statistisch werden die anfangs 500, seit gestern nun bereits 750 Milliarden des Fonds niemandem zugerechnet: Weder der EU – noch Deutschland – obwohl die Milliardenkredite ja real AUFGENOMMEN werden!

Angela und Ursula im Wunderland: Die 750 Milliarden können für alle möglichen grün-links-ideologischen EU-Projekte nach Belieben verschleudert werden! Was auch mit Sicherheit passieren wird – aber natürlich erst NACH Abzug der bei solchen Summen üblichen milliardenschweren Verwaltungskosten und Korruptionsversickerungen.

Haushaltsklarheit und das nationale Budgetrecht sind in einem solchen Umfeld nur noch FERNE Erinnerungen:
Da hilft auch kein Hinweis auf eine formale Beteiligung des Bundestags per sogenannter „begrenzter Einzelermächtigung“.
Bei einer Schuldenaufnahme von 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist GAR NICHTS mehr „begrenzt“: Weder quantitativ noch zeitlich!

Das Haushaltsrecht des Bundestags ist als „Königsrecht“ und vielleicht LETZTE Bastion deutscher Souveränität verankert im Artikel 110 des Grundgesetzes! Der Merkel-Macron-Vorschlag stellt es zur Disposition. Eine „Einzelermächtigung“ über 750 Milliarden ist ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig in Südeuropa und Frankreich verteilen! Das geht auch im Billionenbereich und ist immer noch eine „begrenzte Einzelermächtigung“. Es ist so absurd.

Meine Damen und Herren: Nur STAATEN dürfen Steuern erheben.
Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat!

Und darf gemäß Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichts von 2009 ohne Referendum über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden! Dieses Referendum aber wird den Deutschen seit Jahrzehnten vorenthalten!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen hochgradig illegalen Zustand eines EU-STAATS, für den es in Deutschland NIEMALS eine demokratische Mehrheit geben würde! 

Merkel und Macron haben mit diesem Vorschlag ganz eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!
Es ist die Pflicht dieses Bundestags, den Marsch in die völlige Rechts-beugung zugunsten eines illegalen Bundesstaats EUropa zu stoppen!
Wir dürfen das nicht ERNEUT dem Verfassungsgericht überlassen!




AfD-Fraktion wird beim BVerfG Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP erheben

AfD-Klage gegen EZB-Gelddruckerei

AfD-Fraktion wird beim BVerfG Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP erheben

Die AfD-Bundestags-Fraktion hat beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des sogenannten “Pandemic Emergency Purchase Programme” der Europäischen Zentralbank zu erheben. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekauf-Programms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Die EZB-Gelddruckerei soll gestoppt werden

Fraktionsbeschluss zur Klage gegen PEPP

“Das ‘PEPP’-Programm hat (derzeit) ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen nach nur sieben Wochen Laufzeit bereits mehr als 250 Milliarden verausgabt sind. Die EZB hat sich bei PEPP entgegen den bisherigen Anleihekaufprogrammen weder die Einhaltung einer Obergrenze bzgl. der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt. Deutschland haftet für einen (Teil-)Ausfall dieser Anleihen mit ca. 26 Prozent – in der Notfall-Praxis eher mit 40 Prozent!

Die AfD-Fraktion wird in sog. ‘Prozessstandschaft’ für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung (sowie auch der Bundestag selbst) es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell bzw. rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Der Deutsche Bundestag ist durch die verbotene monetäre Staatsfinanzierung (durch PEPP) in seiner
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung und somit in einem seiner wichtigsten Rechte beeinträchtigt.

Die Budgethoheit ist wesentlicher Teil der Souveränität des vom Bundestag vertretenen deutschen Volkes (Art. 20 und 38 GG). Mit der Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen deren Missachtung durch den ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des BVerfG, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.

Ich weise explizit darauf hin, dass das PEPP auch UNABHÄNGIG vom aktuellen Urteil des BVerfG zu Anleihekäufen der EZB eindeutig mehrere vom Gericht schon vor Jahren aufgestellten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV erfüllt. Im Urteil von Mai 2020 wurden diese Kriterien vom Gericht lediglich noch einmal sehr scharf und objektiv messbar dargelegt. Unsere Klage basiert darum NICHT primär auf dem neuen Urteil, sondern ergibt sich aus der eindeutig vertrags- und verfassungswidrigen Programmausgestaltung des neuen PEPP-Programms.

Ich freue mich, dass der Prozessvertreter der Fraktion Professor Karl Albrecht Schachtschneider sein wird, der seit 1993 maßgeblich an fast allen wichtigen Prozessen um Einführung, Ausweitung, Kompetenzerweiterung und ‘Rettung’ von Euro und EU mitgewirkt hat.”




Debatte zur Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestags bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB (Umsetzung BVG-Urteil zu PSPP v. 5.5.2020)

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 2.7.2020 (19.30 Uhr): Debatte zur Integrationsverantwortung des Deutschen Bundestags bei geldpolitischen Entscheidungen der EZB (Umsetzung BVG-Urteil zu PSPP v. 5.5.2020)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Es ist bemerkenswert, welchen Aktionismus der Altparteien ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bereits seit FÜNF JAHREN laufenden PSPP-Programm auslösen konnte.
Inzwischen liegt uns sogar eine LISTE des BT-eigenen Europa-Referats vor, die dokumentieren soll, wie AKRIBISCH man sich hier im Hause doch um eine Kontrolle der enormen EZB-Macht bemüht habe.

Interessanterweise beinhaltet diese Liste seit 2017 ÜBERWIEGEND AFD-Initiativen, die Sie allesamt abgelehnt haben!
Teilweise wollten Sie unsere Anträge gar nicht erst ZULASSEN – doch nun, ggü. dem Gericht, will man damit eifrig-offiziell dokumentieren, der Bundestag sei der vom Gericht geforderten „Integrationsverantwortung“ nachgekommen.
8 von 11 PLENARDEBATTEN zur EZB-Politik fanden aufgrund von AfD-Initiativen statt.
7 von 10 einschlägigen ANTRÄGEN stammen alleine nur von UNSERER kleinen Fraktion. Ebenso 6 von 11 einschlägigen ANFRAGEN!

Von der BundesREGIERUNG kam dagegen praktisch GAR keine Aktivität! Wenn Bundestag und Bundesregierung die absehbaren FOLGEklagen zu PSPP bestehen sollten, dann könnte das durchaus auch an von Ihnen zutiefst abgelehnten AFD-Aktivitäten liegen.

Doch geschenkt – Sie HABEN sich FORMELL nun um die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung bemüht… Wenn auch fünf Jahre zu spät. Und vor allem ungenügend, denn spätestens 2015 war klar, dass OMT und PSPP letztlich die deutsche Haushaltssouveränität aushebeln!
Der Bundestag hätte die Billionenentscheidungen viel FRÜHER nicht nur auf VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT prüfen müssen, sondern dazu vor allem verbotene monetäre STAATSFINANZIERUNG feststellen müssen!

Der Integrationsverantwortung werden wir nicht mit EINER von Karlsruhe erzwungenen Eildebatte zu PSPP gerecht. Und es genügt auch kein unverbindlicher „monetärer Dialog“ in nichtöffentlichen Zirkeln oder gar über unsere Geheimschutzstelle:

Schon im Lissabon-Urteil des BVG von 2009 steht: „Die rechtliche und politische Verantwortung des Parlaments erschöpft sich NICHT in einem EINMALIGEN Zustimmungsakt“. Nur REGELMÄßIGE Debatten HIER im PLENUM mit der Möglichkeit zu BeschlussANTRÄGEN, noch VOR der UMSETZUNG neuer EZB-Ankaufprogramme, erfüllen unsere Verantwortung! Genau dies beantragen Kollege Peterka und ich heute; leider steht im Gemeinschaftsantrag der ALTPARTEIEN dazu nichts! Der FDP-EINZELantrag dagegen enthält auch UNSERE Dauerrede, hier werden wir darum zustimmen.

Das aktuelle PEPP-Programm der EZB mit Volumen 1350 Milliarden Euro werden wir sogar GERICHTLICH prüfen lassen.

Der Rechtsauffassung „monetäre Staatsfinanzierung“ haben sich neben der AfD   Vertreter völlig unterschiedlicher Gruppierungen angeschlossen, darunter die ehemaligen Chef-Volkswirte der EZB Issing und Stark, Ex-Bundesbank-Präsident Schlesinger und sogar ein von den LINKEN bestellter Sachverständiger sowie das Bundestags-eigene EU-Referat.

Seit wenigen Tagen liegt nun die seit fünf Jahren vermisste Dokumentation der EZB zur Verhältnismäßigkeit von PSPP vor. Ich stelle fest, dass diese zuerst den Medien zugeleitet wurde und erst sehr spät uns Abgeordneten, leider eine übliche Unsitte.

INHALTLICH kommen wir bei der Prüfung von PSPP zu einem ANDEREN Ergebnis als die EZB: Die Folgen der permanenten Manipulation der Staatsanleihenmärkte sind für Sparer, Rentner, Mieter, künftige Steuerzahler sowie für Immobilienkäufer verheerend. Es droht das künstliche Aufblähen ALLER Vermögensmärkte. Die Nullzinsen führen zur Zombifizierung der Wirtschaft; zudem zu Umverteilungen von Arm nach Reich. Meine Damen und Herren Sozialpolitiker der Altparteien: INTERESSIERT Sie das überhaupt noch, wenn sich der Finanzsektor zulasten der einfachen Bürger bereichert?
Am Ende steht eine Depression – ganz zum Schluss gar ein Währungscrash!

Unsere im Ergebnis VERNICHTENDE Abwägung PSPP-Billionen gegen all diese Nachteile teilt übrigens auch eine neue Studie der Commerzbank.
Daraus zitiert: „Insgesamt bleiben selbst auf der Grundlage von Studien der EZB Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Anleihekäufe. [Es] ergeben sich aus den Anleihekäufen große RISIKEN für die Finanzstabilität [!]. Die EZB SELBST betont, dass die negativen Auswirkungen einer expansiven Geldpolitik mit deren Dauer zunehmen würden.

Genügend Gründe also für uns, diese Auswirkungen nach inzwischen zehnjähriger Dauer immer kritischer zu beobachten, zu bewerten – und zu stoppen! Hier und heute!

Mit meinem LETZTEN Satz protestiere ich noch gegen die völlig ungenügende Behandlung dieses BILLIONENthemas hier im Bundestag in absurd kurzen 30 Minuten!




Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:

„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“