Mein Versprechen zu Impfungen

Peter Boehringer zu Impfen

Mein Versprechen zu Impfungen

Ein klares Versprechen für künftige, leider kommende BT-Abstimmungen! Unser Körper gehört uns. Impfen muss freiwillig bleiben! Das zugehörige Klartext- Video ist bereits gedreht – kommt kommenden Montag auf meine YT-Seite.

PS: Ich hatte bereits bei der BT-Abstimmung zur Masernimpfpflicht im Nov 2019 mit “NEIN” gestimmt! *) Eine Impfung, die es übrigens seit Jahrzehnten gibt, die ca. 96% der Menschen auch ohne Zwang freiwillig machen und die im Gegensatz zu Grippe- und Corona-Impfungen auch für Nichtrisiko-Gruppen Sinn machen kann. Man beachte im Link auch das Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen. Keine Freiheitsparteien, denn Freiwilligkeit ist die Essenz der Freiheit!

*) https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=636




7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Peter Boehringer im Bundestag 14.05.2020

7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Die Bundesregierung bringt heute schon wieder eine neue Milliardenmaßnahme der EU in den Bundestag, ein Pandemic-Crisis-Instrument über 240 Milliarden Euro. Man hat es ja! Die deutsche Bonität gibt diese Kredite für Euro-Südland noch immer her. Doch vieles wird dem deutschen Steuerbürger bzw. -bürgen dabei wieder einmal nicht gesagt.

Zunächst einmal zum Thema Solidität; der Minister hat es eben ja auch betont. Diese Solidität, die hier ex ante von allen südeuropäischen Staaten angenommen wird, ist ein politischer Befehl. Es ist ein Befehl! Minister Scholz und die EU wissen heute schon mehr, als die Märkte zu diesen Ländern in drei Jahren wissen werden. Das ist schon eine Leistung, echte Hybris. Aber gut.

  • Erstens: Kredite an wirtschaftlich ANGEBLICH noch „solide“ Staaten widersprechen der Gründungsbehauptung des ESM, wonach die Staatengemeinschaft lediglich in NOTsituationen einspringt.      Zwar IST eine Notsituation für den Euro TATSÄCHLICH gegeben. Und zwar PERMANENT seit 2010, denn die Finanzkrise der Euro-Südzone war seitdem ja nie gelöst. CORONA ist heute nur der ANLASS, um ein WEITERES Transfervehikel für deutsches Geld einzuführen!

  • Zweitens: Die akute Corona-Phase ist beendet! Am Montag dieser Woche gab es in ganz Berlin noch ZWEI gemeldete Neuinfektionen. Und nein – die Seuche wurde NICHT durch den verfügten Stillstand des Landes beendet! Als der Shutdown Ende März befohlen wurde, WAR das Virus in Deutschland bereits fast am Ende seiner saisonalen Ausbreitung!
    Wir wissen das inzwischen SICHER, auch wenn die Bundesregierung uns diese Informationen z.T. bis heute vorenthält:
    Der Repro-Faktor von Corona liegt seit März konstant im ungefährlichen Bereich. Inzwischen entsteht ein größerer MEDIZINISCHER Schaden durch die Corona-Shutdown-Maßnahmen als durch Corona SELBST! Verschobene OPs werden Tausende Opfer fordern, fehlende Bewegung und Sozialkontakte ebenso.
    Nur EIN Zitat aus dem – nun, nennen wir es „Non Paper“ der Krisen-Abteilung des Innenministeriums: „Die Corona-Gefahr ist offenkundig NICHT größer als die vieler anderer Viren!“. Herr Seehofer FEUERTE den Verfasser solcher Wahrheit einfach. Getreu dem Idi Amin Prinzip der Meinungs-freiheit: „Ja, ich gewähre Freiheit der Rede – aber keine Freiheit NACH der Rede“.
    Der Shutdown müsste schon seit SECHS Wochen beendet sein. Der volkswirtschaftliche Schaden Deutschlands alleine nur durch diese UNNÖTIGE Verzögerung liegt bereits jetzt bei über 200 Milliarden Euro!

  • Drittens: Corona stellt einen SYMMETRISCHEN Schock dar – für alle Länder der EU gleich. Das Virus KANN darum keine ASYMMETRISCHEN Geldtransfers zu Lasten Deutschlands begründen!
    Und trotz des nominal HOHEN Volumens wäre ECCL noch nicht einmal ein besonders WICHTIGER Topf: Die EZB-Programme werden viel WICHTIGER sein: 1,5 Billionen und mehr. Aber man will offenbar nicht die GESAMTE  EU-Rettung über die EZB machen, da DEREN Anti-Corona-Programm die vom Bundesverfassungsgericht ja dummerweise eben erst definierten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung ganz klar ERFÜLLT.

  • Viertens: ECCL steht in direkter Haushalts-Konkurrenz zu NATIONALEN Corona-Wirtschafts-Programmen, die wir LEIDER in gewaltigem Umfang benötigen werden, um die völlig UNNÖTIGEN Wirtschaftsschäden in Deutschland zu kompensieren: 20 bis 30 Milliarden Euro pro Woche des anhaltenden Stillstands!
    Just HEUTE kam die neue Steuerschätzung heraus. Es fehlen bereits JETZT –nach nur 6 Wochen Corona-Stillstand– über 120 Mrd. Euro in der Staatskasse!
    Sogar OHNE EU-Corona-Programme ist ein WEITERER deutscher Nachtragshaushalt auf Pump damit bereits heute SICHER absehbar.
    Die AfD spricht sich in dieser Konfliktsituation um Mittel ganz klar für die Rettung der DEUTSCHEN Arbeitnehmer und Unternehmen aus – und lehnt ALLE Hilfsansätze über EUropäische Institutionen ab!
    Aus diesem Grunde werden wir natürlich auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen, der unverständlicherweise EBENFALLS NOCH MEHR dt. Gelder über den Umweg EU nach ganz EUropa außer Deutschland transferieren will.

    Fünftens: ECCL stellt ein fast BEDINGUNGSFREIES Kreditprogramm dar: Der ESM verlangt keinerlei Nachweise der VERWENDUNG der Gelder. Die Mittel dürfen etwa auch zu nur sehr VAGE definierten Zwecken der „VORSORGE“ verwendet werden.
    Das ist ein weiter Begriff: GESUNDHEITLICHE Vorsorgemaßnahmen können damit ebenso gemeint sein wie allgemeine HAUSHALTSvorsorge von Griechenland, Frankreich oder Spanien.

  • Sechstens: PCSI verlangt im Gegensatz zu ALLEN bisherigen ESM-Programmen KEINERLEI strukturelle Anpassungen von den Nehmerländern. Auch das widerspricht völlig den Forderungen und Versprechungen des originären ESM-Vertrags, der (ich erinnere daran) heute im Wortlaut NICHT verändert wird!
    Der im FDP-Antrag naiv-optimistisch von den Nehmerländern verlangte „jahrelange Primärüberschuss“ ist darum niemals zu erreichen. Ohne wirtschaftliche Strukturanpassungen KÖNNEN die Euro-Südländer niemals nachhaltige Primärüberschüsse erzielen.
    Letztlich haben sie diese Chance erst wieder, wenn sie das seit 1999 unselige Euro-Korsett abstreifen und so ihren Realwirtschaften endlich wieder Wettbewerbsfähigkeit verleihen!
    Das ist der tabuisierte rosarote Elefant im Raum: JEDER weiß um ihn – aber keiner spricht diese UR-sache der Euro-Krise an, die lange vor Corona existiert hat – und die kein ECCL-Programm lösen kann!

  • Siebtens und letztens muss man noch daran erinnern, WARUM eigentlich 2012 der ESM überhaupt etabliert wurde: Angeblich waren die Euro-Südländer damals „nicht mehr kapitalmarktfähig“. Inzwischen HABEN sie trotz Corona und trotz Dauerrezession dank EZB  EINDEUTIG wieder „Zugang zum Kapitalmarkt“ – sogar zu echten TRAUMkonditionen von aktuell 0,5 bis 2% Jahreszins!

Und es kommt noch besser: Aufgrund der Voodoo-Ökonomie der EZB-Nullzinspolitik wären alle Euro-Südländer heute in der Lage, die ESM-Kredite am regulären Kapitalmarkt mit nur minimalen Zusatzkosten umzuschulden. Damit ist der EINZIGE Grund entfallen, weswegen der ESM 2012 gegründet wurde!  

Der ESM KANN somit aufgelöst werden! Wir haben genau das heute auch beantragt. Es GEHT – die EZB-Zinsplanwirtschaft macht das Wunder möglich. Bringen Sie den deutschen Steuerzahler aus der Haftung!

Die Transferprogramme von deutschem Geld und deutscher Bonität an internationale Gläubigerbanken Südeuropas waren schon VOR Corona illegal und grundfalsch. Sie werden keinesfalls DURCH Corona legitimer und sinnvoller!




Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Boehringer Bundestagsrede 2. Juli 2020 Vormitttag

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 2.7.2020 (9 Uhr): Debatte zum Zweiten Nachtragshaushalt 2020 über 220 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115 GG

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

43 Prozent der Ausgaben im Haushalt 2020 sind kreditfinanziert – ein nie gesehener Wert. Diese Schulden als Folge des Lockdowns werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen.

Die Steuereinnahmen werden 2020 nur noch 264 Mrd. Euro betragen; 20% weniger als 2019. Und selbst das ist noch optimistisch!

War das alles UNVERMEIDBAR? Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätte, bestand vermutlich zu keinem Zeitpunkt – spätestens jedoch seit Mitte März nicht mehr.
Als der Lockdown des Landes am 25. März verfügt wurde, war die Corona-Infektionswelle bereits am Abklingen. Dies WUSSTEN RKI und damit auch die Bundesregierung spätestens seit dem 20. März.

Neue Ergebnisse bestätigen, dass die wahren Durchseuchungswerte in der Bevölkerung um ein Vielfaches höher sind als angegeben – wodurch die Gefährlichkeit des Virus objektiv der einer gewöhnlichen Grippe entspricht. In Ischgl mit 45% Durchseuchungsquote etwa WUSSTEN 85% dieser Infizierten gar nichts von ihrer Infektion. Und auch bei den RESTLICHEN 15% verlief die Krankheit zumeist VÖLLIG unproblematisch, d.h. symptomfrei!

Die Übersterblichkeit liegt in Deutschland 2020 NICHT über dem langjährigen Durchschnitt. Zu KEINEM Zeitpunkt war eine Überlastung des Gesundheitssystems gegeben.

Die PCR-Tests zum Nachweis von COVID-19 sind so unspezifisch, dass ein Großteil der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind! Zudem wird vom RKI nicht repräsentativ die zu 99,9% SYMPTOMFREIE Bevölkerung getestet, sondern zumeist immer noch nur die extrem wenigen KRANKEN.

Die Bundesregierung enthält der Öffentlichkeit und dem Bundestag all diese Sachverhalte bis heute vor oder INTERPRETIERT statistische Daten falsch. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert!

Das von der Koalition heute auf Drucksache 20128 erneut vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Infektionszahlen geführt hat, ist darum völlig unbelegt! Vielmehr hat eine STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Die Notsituation gemäß Art 115 GG ist in gesundheitlicher Hinsicht nicht gegeben und ihr Eintritt war in wirtschaftlicher Hinsicht auch nicht der Kontrolle des Staates entzogen. Ganz im Gegenteil ist schon seit März der STAAT die Haupt-URSACHE für die Notlage!
Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Artikel 115 (2) Satz 6 sind daher NICHT gegeben!

Auch wenn wir gleich von den Nachrednern die verfassungsrechtliche Apologie hören zu all dem, was ich eben gesagt habe und was ich noch sagen werde:
Der Bundesrechnungshof meldet verfassungsrechtliche Bedenken an; sehr klar ist hierzu auch die FAZ – und auch der Bund der Steuerzahler hat recht, wenn er erklärt, dass Corona-Kreditgelder nicht für völlig krisenfremde Daueraufgaben verwendet werden dürfen.
Das GG wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!   

Die aufgrund der Lockdown-Fehlentscheidungen leider unabweisbar entstehenden Mehrausgaben für den Bund an betroffene Unternehmen und Bürger könnten OHNE zweiten Nachtrags-HH und in verfassungs­konformer Weise aus Mitteln der Asylrücklage bestritten werden.

Zum INHALT des Nachtragshaushalts: Um einen konjunkturellen Nachfrageimpuls zu erreichen, müssten die Mittel jetzt SCHNELL ausgegeben werden. Doch selbst DAS ist NICHT gewährleistet – und es ist vielfach gar nicht GEPLANT.

Aus marktwirtschaftlicher Sicht besonders bedenklich ist, dass Entscheidungen über ZUKUNFTStechnologien offenbar als STAATLICHE Aufgabe angesehen werden. Doch Staatsdirigismus, hemmt IMMER Innovationskräfte, indem er festlegt, was erst im Wettbewerb als Modernisierungsschub experimentell entdeckt würde. Er scheitert am Wissensproblem. Staatliche zentrale Planer KÖNNEN gar nicht wissen, was einmal eine relevante und umsetzbare Zukunftsinvestition sein wird!

Die Corona-Krise wird genutzt sich als Vorwand, um die ohnehin geplante hoch ideologische Politik zugunsten linksgrüner Interessengruppen auf Kosten zukünftiger Generationen auf Pump vorzufinanzieren.

Das vorgelegte Paket versteht sich als Teil einer groß angelegten „Transformation“.

Die Subventionen von vermeintlichen Zukunftstechnologien wie E-Mobilität und Wasserstoffantrieb werden absehbar an der Realität scheitern. Die private Industrie hat in vielen Jahrzehnten die Batterietechnologie weitgehend optimiert – und den Wasserstoffantrieb praktisch aufgegeben.

Und doch gibt es nun VIELE Milliarden Euro für die totale Sackgasse Wasserstoff sowie für Elektro-Autos, obwohl doch die VERBRENNER-Hersteller als größte deutsche Arbeitgeber vom Lockdown extrem hart getroffen sind.
Deutsche Anbieter könnten so viele E-Autos gar nicht kurzfristig produzieren. Diese Haushaltsmittel sind Subventionen GEGEN Deutschland; geradezu antisozial gegen Millionen deutsche Arbeitnehmer, die demnächst ihre Entlassungen aus ideologischen Gründen erleiden werden!         

Riesige Summen gibt es auch für Brüssel – nicht „nur“ die 13 Mrd mehr schon VOR Corona, sondern mindestens 6 bis 8 Mrd pro Jahr noch ZUSÄTZLICH als Corona-Hilfen!
GESCHENKE für den Mittelmeerraum, EU-vertragswidrig mit EU- Krediten finanziert, mit deutschem Geld besichert und in Konkurrenz zu NATIONALEN Geldern: Etwa das EU-Kurzarbeitergeld SURE.
Alles erst ab 2028 tilgbar. Nach uns die Sintflut…

Die RIESIGEN Summen werden auf EU-Ebene planwirtschaftlich bewirtschaftet. Zitat Olaf Scholz dazu: „Das geht nicht ohne weitere Integrationsschritte“. Also Mehrheitsentscheidungen in EUropa, weniger nationale Souveränität, noch mehr Finanzmittel für die EU.
Meine Damen und Herren: Die Deutschen WOLLEN das nicht – und EU-Schulden und –steuern sind sogar glatt illegal!
Bezeichnend auch DIESES Zitat des Bundesfinanzministers: „Es gibt keine deutsche Volkswirtschaft mehr – nur noch eine EUropäische“.

Große Summen gibt es auch weiterhin für Weltbeglückung. U.a. für Bangladesch, Senegal, Äthopien, Nepal, Mosambik. Sowie für die Atommacht Indien.

Bei den Kommunen möchte der Bund dauerhaft bis zu 75 % der Unterkunftskosten übernehmen. Ein Großteil dieser KdU-Kosten ist migrationsbedingt. Setzen Sie bei den URSACHEN an – damit ist den Kommunen am meisten geholfen – und dann muss auch das GG nicht geändert werden!

Dann zur verfehlten Energiepolitik der Regierung: Künftig zahlt neben dem Stromverbraucher auch noch der STEUERZAHLER die EEG-Kosten. 2020 bereits 11 Milliarden Haushalts-Zuschuss – und das wird künftig immer mehr werden. Aber am Ende zahlen es doch DIESELBEN Bürger! Nur SEHEN die den vollen Wahnsinn nicht mehr direkt in der Stromrechnung.

Ein hoch ideologischer Haushalt also. In nicht wiederholbaren GUTEN Zeiten hat der Bund samt Bundesanstalt für Arbeit etwa 75 Milliarden Euro an Rücklagen gebildet. In nur EINEM Jahr werden nun über Neuverschuldung und Rücklagen-Auflösung 240 Milliarden EUR aufgebraucht, also das Dreifache. So viel zum so oft zitierten Keynes.

Die MWSt-Senkung für sechs Monate ist dagegen TATSÄCHLICH keynesianisch: Ein REINES – von der Regierung explizit GEWOLLTES Strohfeuer. Der „Wumms-Effekt“ eben. NACHHALTIG ist das natürlich nicht.

Anstatt die Rücklagen aus guten Zeiten jetzt aufzubrauchen, baut der Finanzminister schuldenfinanziert weitere Rücklagen AUF!
Das ist verfassungswidrig und
die teuerste Wahlkampagne aller Zeiten. DAS ist nicht Keynes – es erinnert eher an Machiavelli!

Wir fordern die Bundesregierung auf, alle Einschränkungen des allgemeinen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, die Bevölkerung realistisch über die geringe COVID-Bedrohungslage zu informieren und den vorgelegten Nachtragshaushalt zurückzuziehen!

Zum Entschließungsantrag, Drucksache 19/20739: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf

 




Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Notlage beenden

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Auszug:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • die epidemische Notlage gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes unverzüglich zu beenden;

  • die allgemeinen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden;

  • der Bevölkerung in Bezug auf COVID-19 die Angst zu nehmen und sie realistisch über die geringe Bedrohungslage zu informieren;

  • den vorgelegten Nachtragshaushalt auf Drucksache 19/20000 sowie das zugehörige Begleitgesetz auf Drucksache 19/20057 zurückzunehmen;

  • Mehrausgaben, die teilweise auch aufgrund früherer Fehlentscheidungen unumgänglich geworden sind, durch die Auflösung der Asylrücklage zu finanzieren.

Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf




Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“