Schock: EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Boehringer im Bundestag 25.2.2021

EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.

Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!

Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.    

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.

Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!     
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!         
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen
und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!

Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist
gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!

Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle

Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.

Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.

Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!

Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!

Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.

Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.

Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.

Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:

„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.




Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“, 2. Lesung (5 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, auch noch in EXTREMER Höhe.

Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992:

Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“. Nun bekommen wir diese sogar fast UNBEGRENZT:

Bei einer Schuldenaufnahme i.H.v. ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung „ist doch begrenzt“ ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!

Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen!

Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang! Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut!

Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächste Generation“ übersetzen.

Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß:
Der Bundestag DARF keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Doch Minister Scholz, eben hier auch Staatsminister Roth, tun dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Satz ab:

Es ist der Weg in die Fiskalunion – und es ist ein guter Weg“. Legal – illegal – völlig egal. Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz Oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.

Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Es geht hier nicht um Corona. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.

Ein GROSSTEIL der Wiederaufbau-Gelder wird für völlig ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt. Und das ist keinerlei GEHEIMNIS:

Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen ZUGEGEBEN, dass man mit dem Geld praktisch ALLES machen kann:

Die Zweckbindung der Ausgaben an Corona-Folgen sei „in keiner Weise gewährleistet“, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Art 122 AEUV ZWINGEND wäre, Herr Roth:

Wir sprechen von einem [Corona-] „Wiederaufbau“-Programm!

Von CO2-Mondprojekten bis zur Schuldentilgung Italiens mit Corona-Geldern gab es wildeste Ideen.

Und die BUNDESREGIERUNG stimmt solchen Ideen auch noch ZU. Kein Wunder, denn es ist ganz offen erkennbar, dass auch Deutschland SELBST die Corona-Kredite zu über 80% für NICHT-Corona-Zwecke einsetzen will und wird!
Man wahrt nicht einmal mehr den ANSCHEIN einer Zweckbindung!

Die 800 Milliarden sind längst überall in EUropa VERPLANT in den Haushalten!

Kontrollmechanismen: Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Grüne Sachverständige geradezu LUSTIG über die Forderung nach nationaler Kontrolle der EU-Kreditverwendung. Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir das VIERFACHE davon bezahlen und das 30-Fache behaften. Es ist alles absurd.

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem Megabudget! Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.   
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat! Und sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden!

All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.

Wir werden SOFORT nach Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsklage einreichen.

Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

Mit Verspätung hiermit nachgereicht die Dokumentation der Abgabe der Organklage der AfD-Bundestags-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf 200 Seiten Klageschrift begründen wir ggü. dem Verfassungsgericht, warum ich schon am 25. März in der Debatte um das zugehörige „Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz” (neue, u.E. verfassungswidrige Verschuldungs-Kapazität der EU für das angebliche “Corona-Programm” der EU über 800 Milliarden Euro) Bundespräsident Steinmeier auffordern musste, dieses für Deutschland fatale Gesetz nicht zu unterzeichnen (Mehr … https://www.pboehringer.de/praesident-steinmeier-unterzeichnen-sie-das-nicht/). Keinesfalls vor den Entscheiden des Gerichts über Einstweilige Anordnungsanträge gegen das Gesetz, die beide Klägergruppen („Bündnis Bürgerwille“ sowie die AfD-Bundestagsfraktion) zusammen mit den Klagen wegen Gefahr im Verzug eingereicht hatten – aber eigentlich sogar nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache: Neben der u.E. verfassungswidrigen und qualitativ wegen u.a. Art 125 AEUV und Art 311 AEUV bislang undenkbaren EU-Verschuldung über Gemeinschaftsanleihen besteht diese „Gefahr im Verzug“ natürlich darin, dass die 800 Milliarden Euro innerhalb von nur drei Jahren fast unabhängig von Corona-Folgen (und damit unter Bruch des sog. „Konnexitätsprinzips“) vor allem an Euro-Südstaaten verteilt und zu über 50% sogar verschenkt werden!

Ich danke den Fraktionskollegen Albrecht Glaser sowie dem Justiziariat der AfD-Fraktion unter Stephan Brandner für die sehr intensive Unterstützung der von unserem Prozessvertreter Prof. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klageschrift.