Schock: EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Boehringer im Bundestag 25.2.2021

EU mutiert zum extrem gut budgetierten Suprastaat

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.2.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „Neuer EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“ (7 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf über ein neues EU-Eigenmittelsystem ist eine historische Zäsur – Minister Scholz sprach eben von einer „Weggabelung“. Und in der Tat: Er markiert den letzten Schritt in eine faktische aber illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht.

Die Schuldenaufnahme der EU wird über den Naturkatastrophen-Artikel 122 AEUV begründet. Dabei wird das Geld bei WEITEM nicht nur für Corona-Folgen eingesetzt. Vor allem aber werden hier Artikel 310 und 311 verletzt, die seit Jahrzehnten immer als absolutes Verbot jeder EU-Verschuldung angesehen worden waren.
Artikel 122 legitimiert ganz trivial lediglich einen klass. „finanziellen Beistand“ der EU ggü. einem notleidenden Mitgliedstaat – keinesfalls eine Kreditaufnahme der EU!

Der EU ist gemäß ihren Verträgen somit eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Auch die BUNDESBANK sieht dies so: Sie schrieb noch 2020:
„Eine Kreditaufnahme auf EU-Ebene ist in den Verträgen nicht vorgesehen“.
Und selbst der RAT der EU schrieb noch 2020 völlig klar:
Die EU DARF sich nicht durch Kredite finanzieren“.
Doch dann wurde die Internetseite der EU am 16. Juni 2020 klammheimlich verändert und man behauptet seitdem exakt das Gegenteil.    

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992: „Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“.

Doch was wird PASSIEREN, wenn etwa Italien die neuen gemeinsamen EU-Anleihen einmal nicht tilgen kann oder will: DEUTSCHLAND MUSS dann gemäß Eigenmittel-Beschluss Artikel 9 auch solche ausfallenden Anteile mit übernehmen!
Die neuen EU-Kredite stellen eine radikale Änderung der europäischen Finanzverfassung dar!     
Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat aber Verfassungsrang!         
Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt! Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?

Formell wird der Bundestag bei NextGenerationEU in Form einer sogenannten „begrenzten Einzelermächtigung“ beteiligt.
Bei einer Schuldenaufnahme für das „temporäre Aufbauinstrument“ von mindestens 750 Milliarden mit Tilgung bis 2058 ist hier aber faktisch GAR NICHTS „begrenzt“!
Eine SOLCHE „Einzelermächtigung“ ist ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!
Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen
und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen!
Das ginge so dann auch im BILLIONENbereich. Der heutige Vorschlag stellt ohne Übertreibung das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Artikel 110 GG zur Disposition.
Beim geplanten Verschuldungstempo der EU wird sehr zügig ein Schadenpotenzial von über 700 Milliarden Euro entstehen!

Es ist bei solchen Volumina absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch diesen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert.
Und diese Hoheit ist
gemäß Lissabonurteil des Verfassungsgerichts ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Gemäß dem vorliegenden Gesetz haftet Deutschland für bis zum ZEHNfachen unseres OFFIZIELLEN Tilgungsanteils! Faktisch könnte Deutschland mit dem vorliegenden Gesetzentwurf problemlos ALLEINE für die GESAMTEN NextGenerationEU-Kredite haften!
Warum diese extreme ÜBER-Besicherung? Hier werden offenbar schon heute hohe Kreditausfälle Süd-Europas eingeplant – und der Bundestag soll deren Übernahme durch Deutschland implizit-materiell bereits heute mit absegnen!

Trotz dieses gewaltigen Sicherheits-Puffers ist übrigens absehbar, dass die EZB einen Großteil der Anleihen auf IHR Buch nehmen wird.
Das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank gemäß Art 123 AEUV wird damit immer weiter ausgehöhlt…Und noch ein WEITERER Rechtsbruch ist vorprogrammiert: Die EU-Wiederaufbau-Mittel dürften natürlich nur zur Bewältigung der Folgen von Covid19 verwendet werden. Doch es ist ein offenes Geheimnis in Brüssel, Rom, Athen, Madrid, Warschau, dass die Mittel einfach nur FLIESSEN werden – und kein begünstigtes Mitgliedsland sich um Konnexität scheren muss.
Ein GROSSTEIL der Gelder wird somit für ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt: Italien etwa will mit den „Corona“-Geldern den Kauf von Neuwagen finanzieren. VERBRENNER übrigens – die sonst ja so heilige CO2-Religion spielt hier ausnahmsweise einmal keine Rolle

Und nicht nur RECHTLICH, auch HAUSHALTERISCH ist der Vorschlag ein Alptraum:
Die EU-Kreditaufnahme wird statistisch NICHT in den nationalen Schuldenquoten abgebildet – auch dies ein weiterer Taschenspielertrick zwecks Verschleierung. Haushalterische Klarheit ist hier nur noch eine FERNE Erinnerung.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 22 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir mindestens das FÜNFFACHE davon bezahlen.

Die 750 Milliarden Euro Kredite von NextGenerationEU werden zudem NICHT in den EU-Haushalt eingestellt. Das wäre aber zwingend nach Artikel 310 und 314 AEUV.
Das Programm ist damit ein unkontrollierter Schattenhaushalt.

Fast unter geht, dass die neuen „Eigenmittel“ nicht nur SCHULDEN umfassen sollen, sondern etwa auch noch die Plastikabgabe. Ein faktischer Einstieg in eine neue Welt illegaler EU-STEUERN – Minister Scholz sprach ja ernsthaft und bemerkenswerterweise eben das zugehörige Fremdwort „FISKALUNION“ sogar aus! Eine ILLEGALE Fiskalunion – nur um das festzuhalten!

Im Ergebnis wird die EU durch dieses Gesetz zunächst für drei Jahre zum extrem gut budgetierten Suprastaat. Die sich harmlos anhörende Erhöhung der Eigenmittel-Obergrenze um 0,8 Prozentpunkte von 1,2 auf 2,0 % entspricht mittelfristig einer Erhöhung der deutschen EU-Haftungssumme um bis zu 67 %!

Zudem soll dieser Wahnsinn auch noch DAUERHAFT gemacht werden! Die Forderungen sind bereits da: Eine unheilige Allianz von Christine Lagarde, George Soros und DGB-Chef Hoffmann will aus der EU-Verschuldung eine DAUEReinrichtung machen.

Fazit: Es geht hier nicht um Corona-Folgen. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.
Über den Umweg „EU-Verschuldung“ bekommt die EU ein indirektes – aber mächtiges Besteuerungsrecht in Form des Zugriffs auf nationale Steuerressourcen zur Tilgung ihrer Schulden durch die Mitgliedsstaaten, deren Parlamente dann ab 2022 keine Mitsprache mehr haben über die jahrzehntelang zu tilgenden EU-Kredite!

Der vorliegende Vorschlag präjudiziert einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem mit eigenem Megabudget, für den sich in Deutschland NIEMALS eine direktdemokratische Mehrheit finden würde!
Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Präsident Steinmeier: Unterzeichnen Sie das nicht!

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 25.3.2021: Debatte zum Gesetzentwurf „EU-Eigenmittelbeschluss / EU-Verschuldung“, 2. Lesung (5 Min)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-FISKALUNION, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er Jahren bricht. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, auch noch in EXTREMER Höhe.

Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben GRUNDSÄTZLICH verboten.

Eine WEITERE GESCHÄFTSGRUNDLAGE des Euro war seit Maastricht 1992:

Niemals eine Haftungsgemeinschaft!“. Nun bekommen wir diese sogar fast UNBEGRENZT:

Bei einer Schuldenaufnahme i.H.v. ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung „ist doch begrenzt“ ein schlechter WITZ – und ein Dammbruch!

Wenn dieser Damm EINMAL gebrochen ist, dann wird Brüssel immer WIEDER RIESIGE „begrenzte Einzel“-Summen zu Lasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen!

Die „No Bailout“-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang! Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut!

Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächste Generation“ übersetzen.

Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß:
Der Bundestag DARF keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Doch Minister Scholz, eben hier auch Staatsminister Roth, tun dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Satz ab:

Es ist der Weg in die Fiskalunion – und es ist ein guter Weg“. Legal – illegal – völlig egal. Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz Oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.

Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss NICHT tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein UNVERÄUßERLICHER Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

Es geht hier nicht um Corona. Es geht um eine Veränderung des CHARAKTERS der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat.

Ein GROSSTEIL der Wiederaufbau-Gelder wird für völlig ANDERE Zwecke als Corona-Folgen eingesetzt. Und das ist keinerlei GEHEIMNIS:

Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen ZUGEGEBEN, dass man mit dem Geld praktisch ALLES machen kann:

Die Zweckbindung der Ausgaben an Corona-Folgen sei „in keiner Weise gewährleistet“, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Art 122 AEUV ZWINGEND wäre, Herr Roth:

Wir sprechen von einem [Corona-] „Wiederaufbau“-Programm!

Von CO2-Mondprojekten bis zur Schuldentilgung Italiens mit Corona-Geldern gab es wildeste Ideen.

Und die BUNDESREGIERUNG stimmt solchen Ideen auch noch ZU. Kein Wunder, denn es ist ganz offen erkennbar, dass auch Deutschland SELBST die Corona-Kredite zu über 80% für NICHT-Corona-Zwecke einsetzen will und wird!
Man wahrt nicht einmal mehr den ANSCHEIN einer Zweckbindung!

Die 800 Milliarden sind längst überall in EUropa VERPLANT in den Haushalten!

Kontrollmechanismen: Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Grüne Sachverständige geradezu LUSTIG über die Forderung nach nationaler Kontrolle der EU-Kreditverwendung. Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden an Deutschland zurück, obwohl wir das VIERFACHE davon bezahlen und das 30-Fache behaften. Es ist alles absurd.

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-STAATS mit eigenem Megabudget! Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen!

Nur STAATEN dürfen Schulden aufnehmen, weil nur STAATEN sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können.   
Die EU IST aber nach höchster Rechtsprechung KEIN Staat! Und sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung über eine Aufgabe der deutschen Staatlichkeit auch NIEMALS einer werden!

All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.

Wir werden SOFORT nach Verabschiedung des Gesetzes Verfassungsklage einreichen.

Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Das EU-Schuldenexperiment nimmt seinen Lauf – weiterhin Schweigen in Karlsruhe

Das EU-Schuldenexperiment nimmt seinen Lauf – weiterhin Schweigen in Karlsruhe

Am gestrigen Tage hat mit Polen auch der letzte EU-Mitgliedstaat den EU-Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit kann das bis zu 800 Milliarden Euro teure Programm Next Generation EU beginnen.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer kommentiert dies wie folgt:

„Was die EU als Erfolg verbucht, ist eine Niederlage für den deutschen Steuerzahler und die Demokratie. Die EU-Kommission hat die Corona-Krise nun erfolgreich genutzt, um über die Bewilligung der sogenannten Aufbau- und Resilienzpläne noch tiefer in die Politik der EU-Mitgliedstaaten hineinzuregieren als sie es ohnehin schon tut. Dies widerspricht selbstredend dem Geist der Europäischen Verträge und den Prinzipien von Souveränität und Demokratie, doch scheint dies weder in Brüssel noch in Karlsruhe größere Unruhe auszulösen.

Das Ergebnis dieser Operation wird absehbar nicht etwa der ‚Wiederaufbau‘ von Staaten sein, die ohnehin nicht zerstört sind, sondern eine schleichende Deindustrialisierung und Verarmung, insbesondere in Deutschland. Auch wenn die EU das Gegenteil proklamiert: Der Versuch über Zentralplanung Wachstumsimpulse auszulösen, wird erneut scheitern. Wie schon die EU-Kohäsionspolitik in der Vergangenheit keinen messbaren Mehrwert außer für die Brüsseler Bürokratie hervorgebracht hat.

Corona war für diesen Schritt in Richtung Fiskalunion von vorneherein nur ein Vorwand. Sowohl die Mittelverteilung zwischen den Staaten, als auch die Verwendung der Mittel für Klimaschutz und Digitalisierung, als auch der Zeitpunkt für deren Verausgabung haben nichts mit Corona zu tun.

Nach wie vor gilt: Auch die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags wird durch die Gemeinschaftshaftung im EU-Eigenmittelbeschluss ausgehebelt. Die diesbezügliche Organklage und der Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion (BvE 4/21) liegen nach wie vor unbearbeitet in Karlsruhe. Weder die Klageschrift noch der Eilantrag wurden den Beklagten, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, bislang überhaupt zugestellt. Wenn Oppositionsfraktionen in einer solch weitreichenden Angelegenheit keinen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren, wirft dies ein sehr bedenkliches Schlaglicht auf den Rechtsstaat BRD.“