Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten

Berlin, 26. April 2022. Das Bundeskabinett plant, den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 am morgigen Mittwoch zu beschließen. Die Neuverschuldung soll demnach um knapp 40 Milliarden Euro auf 138,9 Milliarden ansteigen. Rechnet man außerdem das neue Sondervermögen Bundeswehr hinzu, belaufen sich die Kreditermächtigungen für das Jahr 2022 auf 238,9 Milliarden Euro.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:

„Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zunehmend zu entgleiten. Die Schuldenmacherei der Vorgängerregierung wird auch unter einem FDP-Finanzminister unvermindert fortgesetzt – und erreicht Rekordniveau. Der Vorbehalt, die zusätzlichen Milliarden seien dabei allein auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, trägt außerdem nicht. Vielmehr werden in dem neuen Ergänzungspaket auch Dinge untergebracht, die etwa die mittlerweile völlig anachronistische Coronapolitik fortschreiben oder Anreize zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel bieten. All das hat nichts mit der Ukraine zu tun, sondern wird rein opportunistisch umgesetzt, da ohnehin gerade einmal wieder neue Schulden gemacht werden sollen. Von einer wirklichen Priorisierung, wie sie in den Zeiten der Konsolidierung nötig wäre, sieht man nichts.

Weil der Finanzminister außerdem weiß, dass er die Schuldenbremse entgegen seinen vielfachen Bekundungen effektiv auch 2023 nicht wird einhalten können, baut er vor. Die Regierung schafft immer weitere Sondervermögen, deren künftige Schulden seit der handstreichartigen Umstellung des Berechnungsschemas oder mittels Grundgesetzänderung nicht mehr in die Schuldenbremse eingerechnet werden. Dass diese Sondervermögen zunehmend zweckentfremdet werden, sei es wenn der Energie- und Klimafonds (EKF) plötzlich die Digitalisierung vorantreibt oder das Sondervermögen Bundeswehr die Aufrüstung fremder Staaten finanziert, ist dabei vermutlich beabsichtigt. Mit der zunehmenden Aufschuldung, gerade auch in den sogenannten Sondervermögen, verringert sich die Aussagekraft des eigentlichen Bundeshaushalts, und eine Rückkehr zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik wird immer unwahrscheinlicher – selbst wenn die Schuldenbremse auf dem Papier irgendwann wieder eingehalten werden sollte.“




Historisches Debakel für die Ampel

Historisches Debakel für die Ampel

Rede im Bundestag, 16.11.2023: Aktuelle Stunde zum BVerfG-Urteil zum verfassungswidrigen Haushalt 2021

Frau Präsidentin: Das Bundesverfassungsgericht hat ein für uns nicht überraschendes Urteil verkündet: Schon der allererste Ampel-Haushalt wurde für verfassungswidrig und sogar NICHTIG erklärt. Ich verweise bezüglich der 60-Milliarden Zusatzverschuldung, die von Ihnen 2022 im HH-Nachtrags-Gesetz 2021 durchgesetzt wurde, auf unseren damaligen Entschließungs­antrag 20/488. Wir haben dort nicht nur das Urteil, sondern sogar exakt die drei Begründungsteile von Karlsruhe vorausgesagt: Nicht, weil wir eine Kristallkugel gehabt hätten oder überragende Juristen, sondern weil die rechtliche Lage einfach klar war. Wir formulierten damals: „Das Gesetz verstößt in offensichtlicher Weise gegen zentrale, verfassungsrechtlich verankerte Grundsätze“.
Man kann es darum eigentlich nur mit frechem Vorsatz erklären, dass die Ampel-Regierung praktisch mit ihrer allerersten Amtshandlung zwingende Vorschriften des Grundgesetzes schlicht missachtet hat!
Die Ampel wollte 2022 unbedingt die 60 Milliarden Euro an 2021 noch möglichem Zusatzkredit aufnehmen, obwohl das Jahr 2021 vorbei war u. obwohl die CO2-ideologisch begründeten Ausgaben keinerlei Veranlassungszusammenhang mit Corona hatten!

Es ist weiterhin sehr positiv, dass mit dem Urteil nun auch endlich die von uns seit ihrer Einführung für verfassungswidrig erkannte Verbuchungssystematik von Schulden in Sonder-vermögen außerhalb der Schuldenbremse beendet wird!
Das erkennt nun wohl auch der Finanzminister: Gestern Abend im Haushaltsausschuss sagte er, das Urteil „bewerte die Staatspraxis neu“. Eigentlich nicht, Herr Lindner: Es stellt die seit 2021 praktizierte illegale Staatspraxis aller Altparteien wieder zurück auf rechtmäßige Füße. Lesen Sie hierzu unbedingt das ganze Urteil: Der von Ihnen ALLEN angewendete Trick der überjährigen Rücklagenbildung auf Pump zur Nutzung nach dem offiziellen Ende einer Notsituation war rückblickend GENERELL verfassungswidrig: Damit etwa 170 Milliarden an kreditfinanzierter Reservezuführung zum WSF im HHJ 2022 u übrigens auch schon die 26 Milliarden Rücklagenbildung im EKF durch die CDU-geführte GroKo im Nachtragshaushalt 2020.

Lassen Sie mich die starken Worten eines Kollegen zitieren – gerichtet damals am 2. Juli 2020 an Finanzminister Scholz:

Heute legen Sie einen Nachtragshaushalt vor. Er verstößt gegen das Grundgesetz. Der zweite Nachtragshaushalt beeinträchtigt wesentliche Verfassungsgrundsätze wie Jährlichkeit, Wahrheit und Klarheit. Ich verstehe nicht, warum man in der SPD nur Karriere machen kann, wenn man verfassungswidrige Haushalte vorlegt. Ich verstehe [nicht], warum die CDU-CSU-Bundestagsfraktion hier zum Helfershelfer eines möglichen Verfassungsbrechers wird! Ich halte das für einen gigantischen Fehler, Herr Rehberg.“

Das wurde damals EXAKT SO auch von MIR und in den AfD-Anträgen vertreten. Das Zitat aber stammt vom heutigen FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Leider hat die FDP in der Ampel ihr damaliges Wissen sofort vergessen.

Der vorgelegte Haushalt ‘24 wird wegen des darin verwendeten Buchungsprinzips vom Tag seiner Verabschiedung an verfassungsrechtlich angreifbar sein. Ich frage Sie darum alle: Wie lange soll die Unsitte solcher Sondervermögen mit nicht legal gem. Art 115 GG verbuchten Krediten noch anhalten?

Im Klima- und Transformationsfonds führt das Urteil mathematisch dazu, dass Ihrem wichtigsten Nebenhaushalt schon 2024 das Geld ausgehen wird. Zwar fände meine Fraktion das nicht so tragisch, weil es sich dabei ohnehin fast nur um ideologisch begründete Fehlausgaben handelt. Der aktuell vorliegende Ampelhaushalt kann nach diesem Urteil nun aber nicht wie vorgestellt verabschiedet werden!

Wir fordern die fast völlige Löschung aller KTF-Titel. Mit uns gäbe es nur wenige Ausnahmen wie z.B. die Förderung der Wälder. Und wir fordern eine völlige Neuaufsetzung des HH-Prozesses 2024 unter Anrechnung der Kredite der Sondervermögen auf die Schuldenbremse!

Eine auf DEUTSCHLAND fokussierte Regierung müsste seit Jahren keine Abgaben erhöhen und ohne verfehlte Eurorettungs-, Corona-, Energie- und Gesellschaftsideologien auch keine illegalen Schulden machen. Machen Sie endlich unideologische und rechtskonforme Politik für Deutschland!

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[Es gilt das gesprochene Wort]