Keine Impfpflicht; keine Diskriminierung, Entrechtung und Verhetzung Ungeimpfter

Keine Impfpflicht; keine Diskriminierung, Entrechtung und Verhetzung Ungeimpfter, die KEINE Gefahr für Geimpfte darstellen!

Ich werde all meinen politischen und medialen Einfluss für die Bewahrung des Grund- und Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und anderer Grundrechte einsetzen, für deren Verletzung es bis heute KEINE ausreichende gesundheitliche Begründung durch die ‘Corona-Gefahr’ und keine Rechtfertigung auf Basis des Einfachgesetzes ‘Infektionsschutzgesetz’ gibt.

Auch indirekt erzwungene Verletzungen sind nicht hinnehmbar!

Art. 2 GG / Recht auf körperliche Unversehrtheit

Wehret dem Unrecht und der es befördernden irrationalen Impfpropaganda. Schützt mit aller Kraft die Grundrechte ALLER Menschen.”

Peter Boehringer, MdB

Peter Boehringer zum Beschluss der Ministerpräsidentenrunde 10.08.2021

Keine Impfpflicht; keine Diskriminierung, Entrechtung und Verhetzung Ungeimpfter, die KEINE Gefahr für Geimpfte darstellen!




Boehringer: “Realitätsverweigerung auf allen Ebenen”

Boehringer: “Realitätsverweigerung auf allen Ebenen” | Bundestag 22.3.2022

Auftaktrede zur Ersten Lesung des Bundeshaushalts 2022 (6 Min)

Wir haben nun wortreich gehört, dass haushalterisch diesmal alles ANDERS ist. Dabei ist im Haushalts-Entwurf noch gar nichts ANGEKOMMEN vom Krieg, denn die zugehörigen Kostenpositionen will man ja erst später im ERGÄNZUNGShaushalt einbringen.
Und die erwartbaren Kreditermächtigungen über am Ende 250 Mrd. Euro werden auch nur zu einem KLEINEN Teil KRIEGSfolgen finanzieren.

Der KANZLER sprach hier am 27. Februar von einer „Zeitenwende“.
Nun, HAUSHALTERISCH hatte diese bereits 2020 stattgefunden!
Die Ausnahmesituation wird nun bereits im FÜNFTEN Haushalt beschworen!

Natürlich war der Krieg nicht vorhersehbar. Aber HAUSHALTERISCH wird er als Ausrede genutzt – genau wie seit 2020 Corona.

„Der Ausnahmezustand wird die Normalität sein. Wir werden ab jetzt IMMER im Ausnahmezustand sein.“
Dieses unglaubliche Zitat von Bundeskrankheitsminister Lauterbach gilt offenbar auch hier:

Der vorgelegte Haushalt ist ERNEUT verfassungsrechtlich bedenklich – wie schon vier Corona-Haushalte zuvor.
Vielleicht denkt die Bundesregierung, dass es irgendwann keiner mehr MERKT, wenn man sich nur lange genug über das GG hinwegsetzt:

  • Eine außergewöhnliche Notlage liegt in Omikron-Zeiten NICHT ANSATZWEISE vor.

  • Die mit dem Haushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der behaupteten Notlage.

  • Erneut werden KREDITE aufgenommen, anstatt Rücklagen aufzulösen.

Völlig verschollen ist übrigens die vor nicht einmal acht Wochen durch die Union großspurig angekündigte Verfassungsklage gegen den Haushalt ‘21.

Am 27. Januar klang es bei CDU-CSU noch SO, Herr Brehm, Herr Haase, Herr Middelberg: „Wir werden Ihnen das nicht durchgehen lassen. Ob Sie die Verfassung gebrochen haben, wird das BVerfG entscheiden. … UNMITTELBAR nach Veröffentlichung werden wir im EILverfahren Klage beim VerfG einreichen.“

Das war vor ACHT Wochen. Bis heute wurde NICHTS von einer solchen Klage bekannt, obwohl die Union ganz ALLEINE das Quorum für eine Normenkontrollklage HÄTTE. Und obwohl sie sich nur UNSERE entsprechenden Anträge seit 2020 zu eigen machen müsste.
Liebe Union, falls Sie noch Unterstützung brauchen: Wir sind WEITERHIN gerne behilflich.

Wir hoffen sehr, dass es sich bei Ihrer Klageankündigung nicht um eine reine Polit-Show gehandelt hat.
Oder hat man vor dem Gang nach Karlsruhe noch gemerkt, dass man bei einer Klage faktisch gegen das EIGENE Vorgehen der Union im angeblichen Corona-Notzustand klagen würde?!
Tja – so holen einen die Sünden der Vergangenheit ein. Die einzige rechtsstaatliche Opposition ist auch im Haushalterischen nur die AfD.

Die Haushaltsbegründung ist zudem unehrlich: Die Bundeswehr-Milliarden haben GAR NICHTS mit dem Ukraine-Krieg zu tun: Mit ihnen wird einfach nur der jahrelang aufgelaufene Investitionsstau aufgelöst.

Es findet also derselbe Etikettenschwindel wie schon bei der Corona-Neuverschuldung oder beim EU-Corona-Programm „Next Generation“ statt: Über eine Billion Euro wurde praktisch ÜBERALL und für ALLES ausgegeben – nur nicht in Deutschland und auch nicht gegen Corona!

Auch die Steigerungen der Energiekosten waren bereits LANGE VOR dem Krieg im Markt. Schon im JANUAR lagen unsere Energieeinfuhrkosten um 144% höher als ein Jahr zuvor! STROM war sogar um 212% teurer als 2021, was in erster Linie POLITIK-bedingt war – Stichwort CO2-Abgaben!

Auch DAS sind KEINE Kriegsfolgen – also erzählen Sie das nicht, wenn Sie den Ergänzungs-Haushalt vorlegen! Die Teuerung hat uralte, hausgemachte ideologische Ursachen: Schulden, EZB-Gelddruckerei, CO2-Ideologie sowie Coronamaßnahmen.   

Insgesamt wird der Bund zwischen 2020 und ‘22 so viele Schulden aufnehmen wie KUMULIERT in den 25 Jahren zuvor! Und die Regierung PROFITIERT sogar indirekt von dieser Entschuldung durch Inflation und durch inflationsbedingte Steuermehreinnahmen.

Der Haushalt ist unzureichend in Bezug auf die von der FDP jahrelang angekündigten Entlastungen der Bürger. Wir finden einige homöopathisch-symbolische Erleichterungen beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag, beim Grundfreibetrag und bei der Anhebung der Entfernungspauschale, die jedoch nicht ansatzweise auch nur die Inflationsverluste ausgleichen werden.

Auch die sog. Abschaffung der EEG-Umlage ist lediglich eine UMSCHICHTUNG von etwa 25 Milliarden aus den Stromrechnungen hinein in den Bundeshaushalt. Das ist keine ENTLASTUNG der Bürger, sondern eine Umetikettierung bzw. ein VERSTECKEN dieser gewaltigen Position: Der Preis der Energiewende verschwindet aus der Stromrechnung, wo jeder ihn sehen kann. Die BELASTUNG jedoch BLEIBT. Wie war das noch mit Transparenzforderungen der FDP?

Der Haushalt ist geradezu anachronistisch, weil er die Corona-Ausgaben nicht nur fortschreibt, sondern in Zeiten völlig leerer Krankenhäuser und Intensivstationen skandalöserweise sogar noch ERHÖHT:

27 Milliarden an CORONA-MEHRbelastungen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf! Erneut auf Pump – und erneut in weiten Teilen NICHT für MEDIZINISCHE Zwecke verwendet!

Moderieren Sie endlich die Pandemie ab! Sämtliche Maßnahmen und alle damit zusammenhängenden Kosten für Impfungen oder Masken-beschaffung oder gar völlig absurde Impfserumseinkäufe bis 2029 müssen sofort enden!

Im Ergebnis: Die Planwirtschaft über Schulden-finanzierte Staatsausgaben und eine dadurch immer höhere Staatsquote schreiten auch unter Ampel-Führung in Deutschland und EUropa munter voran.

Nur die Eurokritiker und Stabilitätspolitiker der AfD< warnen seit vielen Jahrzehnten vor den FOLGEN des Gelddruckens und der Realitätsverweigerung auf allen Ebenen. Nun sind sie halt da.

 

* * *
[Es gilt das gesprochene Wort]




Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?

Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 27.4.2022 zum Bundeswehr-Sondervermögens-Gesetz (100 Mrd Euro, Änd. Art 87a GG) (4 Min)

Frau Präsidentin, wir beraten heute einen heiklen Gesetzentwurf. Der zwar in der materiellen ABSICHT begrüßenswert ist –Auflösung eines langjährigen Investitionsstaus bei der Bundeswehr–, der aber HAUSHALTSrechtlich und auch VERFASSUNGSrechtlich bedenklich ist.

Zunächst: Wir sind GRUNDSÄTZLICH gegen Sondervermögen, weil sie die reguläre, transparente Entscheidungsfindung des Bundestags über den Haushalt beeinträchtigen.
Und nun gar noch eine Absicherung über eine GG-Änderung!
DIESES Sondervermögen wird so nicht nur –Zitat des Finanzministers– „NEBEN der Schuldenbremse stehen“: Es steht faktisch sogar neben dem HAUSHALT!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL ins Grundgesetz schreibt und so ohne Not einen illegitimen Nebenhaushalt begründet!
So etwas MACHT man nicht – völlig UNGEACHTET des Ziels „ordentliche Ausrüstung der Bundeswehr“, was die AfD seit JAHREN recht EINSAM fordert.

Ausgerechnet eine LINKE Regierung will hier etwas tun, das wir zuletzt vor 130 Jahren gesehen haben: Unter BISMARCK wurde der Militäretat für mehrere Jahre festgeschrieben – das sogenannte „Septennat“-System. Und ausgerechnet die AMPEL will nun in ÄHNLICHER Weise die demokratische Kontrolle einschränken…

Die Bundeswehr-Mittel gehören REGULÄR ohne Einführung eines Sondervermögens im KERNhaushalt eingestellt.
Und es ist doch ohnehin gar keine FRAGE: Die Mehrheit für diese Investitionen, wie WIR sie schon seit JAHREN fordern, wäre hier im Haus problemlos gesichert: Es gäbe dafür auf lange Jahre über 80% Zustimmung! Sie BRÄUCHTEN keine Grundgesetz-Änderung!

Lassen Sie uns also ehrlich sein: Diese Konstruktion dient ausschließlich der Umgehung der SCHULDENBREMSE: Das Sonder­vermögen bekommt sogar eine EIGENE Kreditaufnahme-Möglichkeit. OHNE festgelegte Tilgungsfristen und ohne Anrechnung auf die verfassungsrechtlichen Schuldenobergrenzen.

Schon seit 2020 setzt die Regierung die Schuldenbremse immer wieder „ausnahmsweise“ aus und nutzt die Mittel auch noch zweckentfremdet. Das ist permanenter Rechtsbruch, was außer der AfD aber offenbar niemanden stört.
Und auch HEUTE ist WIEDER eine Zweckentfremdung der Mittel angelegt, denn diese dürfen nach dem Gesetzentwurf mit dem Namen „BUNDESWEHR-Sondervermögensgesetz“ leider NICHT nur zugunsten der BUNDESWEHR, sondern auch für die Aufrüstung von nicht näher definierten „Partnerstaaten“ ausgegeben werden.

All das ist überflüssig und intransparent. Der Kernhaushalt spiegelt so zunehmend nur noch einen TEIL der Wirklichkeit.

Die Sozialisten im Haus werden das begrüßen. Denn natürlich regiert es sich mit verschleierten und ausgelagerten Schulden viel einfacher – so machen Sie es ja auch schon beim Klimafonds, beim ESM und bei den EU-Schuldenprogrammen.
Wegen der Kausalkette von der Schuldenmonetisierung der EZB zu hoher Inflation ist dies aber fatal. Wir HABEN bereits asoziale 7% Teuerung.

Die Waffen, die dann ab frühestens Sommer aus dem Sondervermögen finanziert werden, WERDEN den Ausgang des Ukraine-Kriegs nicht mehr beeinflussen, da sie erst in JAHREN bereitstehen werden.
Der Ukraine-Krieg dient zwar als ANLASS für ein Umsteuern bei der seit JAHREN vernachlässigten Ausstattung der Bundeswehr. Diese NOTWENDIGKEIT ist jedoch uralt und KEINE Kriegsfolge.

Wer etwas ANDERES behauptet und eben DOCH einen Bezug zur Ukraine herstellt, der liegt nicht nur HAUSHALTERISCH falsch. Sondern er sollte auch erklären, dass man die jahrzehntealte deutsche Staatsdoktrin aufgeben will, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern.

DAS aber wäre dann für Deutschland nicht nur ein HAUSHALTERISCH falscher, sondern zugleich ein hoch GEFÄHRLICHER Weg!

[Es gilt das gesprochene Wort]

https://www.youtube.com/watch?v=_uWdMCz5nIA




Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!

Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!

Peter Boehringer: Grundgesetzänderung Art 87a und Bundeswehr-Sondervermögen 100 Mrd Euro

Union, SPD, FDP und Grüne haben seit Jahrzehnten regiert. Das Ergebnis ist, dass die Bundeswehr nur noch bedingt einsatzbereit ist.
20 Jahre Nichtstun also der Altparteien, 20 Jahre Investitionsstau bei der Bundeswehr. Die AfD hatte das schon seit Jahren kritisiert.
Und nun stellen Sie sich heute hin und wollen in einem parlamentarischen Schweinsgalopp über eine präzedenzlose GG-Änderung Geld bereitstellen.

Die vorgelegten Gesetze zur Ausrüstung der Bundeswehr sind in der materiellen ABSICHT begrüßenswert.
Doch DIESER Weg über eine Grundgesetzänderung ist der falsche!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL hineinschreibt und ohne Not einen NEBENhaushalt begründet!
So etwas MACHT man nicht, völlig ungeachtet des Ziels.

Ganz explizit in Richtung Medien: Es ist einfach NICHT KORREKT, dass die 100 Milliarden für die Bundeswehr-Projekte nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich wären!
Warum auch? VOR Februar 2022 wäre NIE jemand auch nur auf die IDEE einer solchen Konstruktion gekommen. Sie ist materiell und gesetzgeberisch zur Zielerreichung schlicht ÜBERFLÜSSIG!

Das Sondervermögen soll im Art 87a Grundgesetz abgesichert werden; eine eigene Kreditermächtigung bekommen; und von der Schuldenbremse ausgenommen sein. So etwas ist im Haushalt völlig ohne Beispiel – seit 1949!
Es GIBT heute bereits 15 Sondervermögen im Bundeshaushalt.
Kein EINZIGES davon wurde im Grundgesetz verankert!

Diese Grundgesetz-Änderung wäre haushalts- und verfassungsrechtlich ein DAMMBRUCH. Künftig wäre damit der Weg frei für analoge Sonderschulden-Konstrukte für BELIEBIGE ANDERE Ausgabewünsche.
Z.B. wäre ein 200-Mrd-Euro-„KLIMA-Sondervermögen“ außerhalb des regulären Haushalts denkbar.
Damit wäre kein einheitlicher Haushalt ohne dauerhaft über das Grundgesetz fixierte Nebenhaushaltspositionen mehr aufstellbar.

Absurde Ironie am Rande: Sozialpolitik etwa könnte künftig WEITERHIN der Schuldenbremse UNTERLIEGEN, diverse IDEOLOGIEpositionen aber NICHT…

Die heutige GG-Änderung braucht die Koalition NUR, um die Schuldenbremse zu umgehen! Das ist der EINZIGE Grund.    In unserem ÄA haben wir mehrere Alternativwege zum 100-Milliarden-Ziel aufgezeigt: OHNE Vergewaltigung der Verfassung.

Die zusätzlichen Bundeswehr-Mittel von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre, die Sie heute beschließen wollen, gehören ganz einfach REGULÄR im KERNhaushalt eingestellt. Alleine nur im ‘22er-Etat hatten wir als AfD Einsparmöglichkeiten von über 160 Milliarden Euro aufgezeigt!
Man muss einfach mal ANFANGEN, an Klima- und Transformations-Ideologie zu sparen, dann geht das auch.

GANZ übel noch: Die Altfraktionen planen ernsthaft, die AfD von der parlamentarischen Kontrolle der 100 Milliarden dauerhaft fernzuhalten! Das ist kein schlechter Witz. Der Gesetzentwurf sieht statt eines proportional besetzten Kontrollgremiums einen WAHLMODUS einzelner genehmer Personen vor.
Wir KENNEN solche „Wahlen“ bestens von vielen Wahlgängen mit Nichtwahl eines AfD-Vizepräsidentenkandidaten, unserer Ausschuss-Vorsitz-Kandidaten und diverser weiterer Gremien des Bundestags. In über 100 Wahlanläufen wurden Vertreter der AfD nicht gewählt und nach dem vorliegenden Gesetzeswortlaut würde bzw. WIRD genau das auch bei DIESEM wichtigen Kontrollgremium geschehen.
Der entsprechende Paragraph ist damit ein demokratischer Skandal! Wir sollen an der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte gehindert werden! So beerdigt man die parlamentarische Demokratie.

Fazit: Überflüssig und SO nicht zustimmungsfähig: Es BRAUCHT keine Grundgesetz-Änderung, um der Bundeswehr ihre Investitions­gelder zu geben! Wir zeigen in unserem Antrag, wie die Bundeswehr auch OHNE diesen Verfassungsmissbrauch einsatzfähig ausgerüstet werden kann!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Anlass: Festakt „75 Jahre Verfassungskonvent Herrenchiemsee“

Peter Boehringer, Herrenchiemsee, 10. August 2023

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Heute für mich eine gerne wahrgenommene Pflichtveranstaltung als Bundestags-Abgeordneter ebenso wie als Bundesvorstand der Rechtsstaatspartei „Alternative für Deutschland“: Der Festakt anlässlich des 75. Jahrestags des Verfassungskonvents Herrenchiemsee von August 1948, dessen Vorarbeiten dann am 8. Mai 1949 schließlich zur westdeutschen Staatsgründung mit dem Grundgesetz als Rechtsrahmen führten.

Nachdem die Westalliierten im Frühjahr 1948 die Gründung der späteren Bundesrepublik Deutschland beschlossen und im Juli 1948 die Ministerpräsidenten der (West-)Länder zu dieser Gründung ermächtigt hatten, erarbeiteten dann ab dem 10. August 1948 in Bayern etwa 30 Staatsrechtler und einige Politiker im Auftrag der Bundesländer die westdeutsche Verfassung. Der Abschlussbericht des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee enthielt neben einigen grundsätzlichen Erwägungen zum künftigen Staatsgebilde auch einen vollständigen Verfassungstext mit 149 Artikeln. Dieser Entwurf wurde dann über den „Parlamentarischen Rat“ bis 1949 zum „Grundgesetz“ fertiggestellt.

Bevor nun wieder 1000 Zuschriften zum Terminus „Verfassung“ bzw. „Grundgesetz“ kommen: Die Lage, in der die deutschen Juristen und Politiker damals waren, umschrieb historisch und aktuell immer noch lesenswert Carlo Schmid (SPD) in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat dann am 8. September 1948. Dass Carlo Schmid für seine freiheitlich-nationalstaatlichen Feststellungen heute sofort aus der SPD flöge und für einzelne staatsrechtliche Sätze unter Umständen sogar angeklagt würde, ist durchaus bemerkenswert, tut heute hier aber nichts zur Sache.

Persönlich bin ich Pragmatiker: Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen. Doch noch immer ist es ein sehr GUTES Grundgesetz, das wir seit 1990 selbstredend trotz einiger Mankos (die wir ALLESAMT kennen – das schon prophylaktisch an Zuschreiber aus gewissen Ecken) auch als gesamtdeutsche Verfassung anerkennen. Einige „Modernisierungen“ seit 1949 waren zwar eher unnötig bis schädlich und wären bei Volksabstimmungen dazu sicher nicht durchgegangen. Trotzdem ist auch das heutige Grundgesetz speziell in den Artikeln 1-20 ein auf individuellen Bürgerrechten aufbauendes tolles Rechtswerk. Lediglich einige sehr „moderne“, „bunte“ und zum Teil parteipolitisch geprägte Verfassungsrichter legen die Artikel des GG ab und an „kreativ“, viel zu weitgehend oder auch dem politischen Zeitgeist gehorchend zum Teil bedenklich aus, was bei einigen „progressiv-kollektivistisch-unkonkret“ formulierten „Gummi“-Artikeln wie etwa Art. 20a von 2002 leider viel zu einfach ist. Was aber weder die Schuld der Verfasser des GG von 1948/49 noch des BVerfG in toto ist. Eine Verfassung kann niemals ALLES regeln. Es sind oftmals eher Richterrecht und „das Nähere regelnde“ EINFACHgesetze, die den nationalen, individuell-liberalen freiheitlichen Geist von 1948/49 heute ab und zu verdecken und manchmal geradezu grotesk ins Gegenteil verkehren. LINKE Plan- und Kollektivideologie beginnt unterhalb der Verfassungsebene alles was RECHT(S) ist leider zunehmend zu bedrängen…

Hier saß Carlo Schmid (Namensschild ganz links), gemeinsam mit weiteren Delegierten zum Verfassungskonvent

Das Grundgesetz selbst als unsere gesamtdeutsche Verfassung ist [ebenso natürlich wie jedes andere Recht] vollumfänglich zu respektieren. Oder in den Worten von Carlo Schmid: „Eine Verfassung ist die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.“

In diesem Sinne darf und muss man die Festlegungen von 1948 heute zum Jahrestag auch in einem Festakt feiern!

An alle „einschlägig bekannten“ Zuschreiber: Ja, Sie sehen die oben schon angedeuteten Mankos als ganz fürchterlich wichtig an: angeblich fehlende freie Selbstbestimmung und Souveränität des deutschen Volks 1948, das GG als alliiertes Fremddiktat von 1948; angeblich fehlendes/unvollständiges Staatsgebiet im GG 1948; fehlender Friedensvertrag 1948; angeblich falsche Begrifflichkeit bzw. angeblich falsche Rangstellung des GG als „Verfassung“; 1949 keine Volksabstimmung zum GG; und so weiter und so fort. Bitte alle Zuschriften in diese Richtung gleich in Ablage „P“: Sie sind zumindest auf meinen vielen Seiten und Foren und Kommentarspalten seit Jahrzehnten alle (!) bekannt, ausdiskutiert, gewogen und für zu leicht oder irrelevant befunden.

75 Jahre Verfassungskonvent, Festakt Herrenchiemsee

Mein Fazit: Respektieren und wertschätzen wir das Grundgesetz – was legitime Kritik an einzelnen Urteilen wegen Falschauslegung des GG im Einzelfall nicht ausschließt. Andere Nationen haben auch keine bessere, freiheitlichere Verfassung. Der Wortlaut des GG von 1949 war der einer sehr guten Verfassung. Es liegt an uns, dem Souverän, was innerhalb des Rechtsrahmens des GG aus unserer Gesellschaft gemacht werden kann. Wichtiger als das ohnehin unmögliche Heilen einzelner historischer Probleme von 1948/49 ist darum die Gegenwart: Der Souverän NIMMT sich seine Souveränität im Rahmen des Rechts. Das umfasst auch das WAHLrecht. Souveränität erlangt ein Volk, das diejenigen Parteien an die Regierung wählt, die noch an einen souveränen Nationalstaat glauben und dafür kämpfen. In Deutschland gibt es davon nur noch eine einzige.