Staatsakt „75 Jahre Grundgesetz“ in Berlin-Mitte

75 Jahre Grundgesetz der BRD

Staatsakt „75 Jahre Grundgesetz“ in Berlin-Mitte

Unbeugsam kämpfen für das ungebeugte GG!

Ein für uns sehr wichtiger Termin. Das Grundgesetz mit seinen 1949 durchaus auf die individuellen Bürgerrechte fokussierten Artikeln war ein wichtiges -wenn auch nicht perfektes- Grundlagenwerk für einen relativ freiheitlichen und damit wirtschafts- und menschenfreundlichen Wiederaufbau der BRD.

Trotz mancher bedenklicher GG-Änderungen seitdem ist es weiterhin enorm wichtig. Deutschlands Problem ist eher die Umgehung oder der supranationale Überbau unserer nationalen Verfassung durch interessierte Machtkreise. Darum lohnt es sich, für das GG und die ungebeugte Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu kämpfen. Unbeugsam.

Das Gundgesetz (GG) feiert 75 Jahre

PS: Alle Zuschriften mit den Reflexparolen „Alliiertes Fremddiktat!“, „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, „Kennen Sie Carlo Schmid nicht?!“, „Wir haben keine Verfassung, rabäh!“ usw. werden hier gnadenlos gelöscht. Diese halbgaren, halbwahren und pseudoschlauen Debatten führen wir seit 20 Jahren. Alleine nur 2023 beim 75-jährigen Jubiläum des GG-Entwurfs von Herrenchiemsee wurde dies auf meinen Kanälen nochmals exzessiv ausdiskutiert. Es bleibt dabei, dass das gelebte GG von 1949 trotz aller historischen Genese- und Geburtsschwierigkeiten eine sehr gute Verfassung war und mit kleinen Abstrichen weiterhin ist!

Sogar der Asyl-Artikel 16a mit dem Asylrecht für individuell politisch Verfolgte würde ohne EU-Richterrecht und ohne politische Einmischung in die Zuwanderungspraxis keinerlei Rechtsproblem darstellen.




Orchestrierte Nötigung gegen AfD-Parteitag

Orchestrierte Nötigung gegen AfD-Parteitag

Im Zusammenspiel mit Medien, Altparteien und Antifa-Gutachtern will die Stadt Essen den Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle verhindern. Politisch-medial hoch provokativ, mit juristisch präzedenzlosen Argumenten, sowie bei Strafandrohung von ggf. mehreren Millionen Euro!

Die von der Stadt Essen beherrschte Messegesellschaft Essen will die AfD nötigen, niemals zuvor gesehene sogenannte „Auflagen“ zu unterzeichnen. Wie immer in einem gerade vor (EUropa-) Wahlen hoch politischen Umfeld wird dabei geheuchelt, was das Zeug hält. Formell soll die AfD „nur“ eine Auflage zur Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens aller Teilnehmer und Besucher des Bundesparteitags unterzeichnen. In Wirklichkeit wäre diese scheinbare Selbstverständlichkeit aber von KEINER großen politischen Versammlung vorab zu 100% garantierbar. Nicht mal von der Jahresversammlung des Tölzer Knabenchors, geschweige denn bei einer durchaus auch von staatlichen und pseudoprivaten agents provocateurs besuchten Veranstaltung.

Im harmlos klingenden Juristendeutsch lautet die Forderung der Messe Essen an die AfD wie folgt:
[Sie werden nachträglich, 16 Monate nach Vertragsschluss] eine schriftliche, strafbewehrte Selbstverpflichtung als Bestandteil des Mietvertrags vom Januar 2023 abgeben, dass die Verwendung und Verbreitung von strafbaren Äußerungen […] und Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder Besucherinnen und Besucher des 15. Bundesparteitages der AfD [vorbeugend] verhindert und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbunden werden, mit der Maßgabe, dass für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Selbstverpflichtung durch die AfD eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500.000 EUR zu zahlen ist. […] Für den Fall, dass diese Erklärung nicht bis spätestens zum 4. Juni 2024 abgegeben wird, [wird der] zwischen der Messe Essen GmbH und der AfD geschlossenen Mietvertrag unverzüglich […] außerordentlich fristlos [gekündigt].“

Eine Kündigung des Hallenvertrags auf DIESER von der Stadt/Messe Essen diktierten (Nicht-) Basis wäre/ist eine politische und juristische Provokation. Die Grugahalle ist eine kommunale, von allen Bürgern steuerfinanzierte Halle, in der (selbstverständlich OHNE jede Auflage bzgl. der Reden) schon viele andere Parteien ihre Parteitage abgehalten haben. Sie hatten auch alle ein ANRECHT darauf.

Die Auflage oben ist weder im Eilverfahren noch in einem Hauptsacheverfahren haltbar. Das gilt nicht nur wegen der hier von der Stadt Essen in Anspruch genommenen Revolution des Vertragsrechts (eine einseitige nachträgliche Änderung / eine Gültigkeit einer einseitigen Willenserklärung nach Vertragsschluss). Sondern auch wegen der grundsätzlichen, nie gesehenen Zumutungen zum Versammlungsrecht nach Art 8 Grundgesetz sowie zum Parteienrecht.

Alternative für Deutschland (AfD)

Selbstverständlich wäre die AfD als Rechtsstaatspartei jederzeit bereit, zuzusichern, dass wir jedwede Begehung von Straftaten ganz allgemein und immer missbilligen und ahnden werden, wobei dafür primär Staatsanwaltschaften und Gerichte von Amts wegen zuständig wären. Aber eben erst NACH einer Tat! Wie es eben im Rechtsstaat so ist! 

Erwartet die Stadt Essen, dass Gerichte bis hin zum BVerfG es für zulässig erklären, dass künftig Veranstaltungen von politisch bei Regierungsparteien unliebsamen Oppositionsparteien generell einer ex ante (!) Prüferlaubnis durch staatliche oder gar private Stellen unterliegen dürfen wegen angeblich (!) drohender (!) „Äußerungsdelikte“ bzw. „Meinungsverbrechen“? Falls das tatsächlich und gar noch einseitig nur gegen die AfD (!) halten würde, wären wir in einem anderen Land – und oppositionelle Parteiarbeit kaum noch möglich! Der doch eigentlich parteipolitisch und weltanschaulich zur Neutralität verpflichtete Staat verkäme hier zur VOR einer Tat strafenden Polizei wie im dystopischen Hollywood-Film „Minority Report“. Sogar noch schlimmer als im Film – denn im Film geht es nur um schwerste Straftaten; und die judges im Film sind neutral: In der Essener Real-Dystopie anno 2024 wird dagegen gar politisch einseitig mit Vorab-Unterstellung von Meinungsdelikten gearbeitet!

Zwar gab es in seltenen (!) Fällen schon mal Demonstrationen, die vorab wegen drohender Gewalt (!) oder auch nur wegen drohenden Zeigens verfassungswidriger Kennzeichen nicht genehmigt wurden – aber hier geht es im Gegensatz etwa zu fast immer erlaubten Kalifats-Demos mit ganz regelmäßig schweren Äußerungsdelikten oder im Gegensatz zu Antifa-Gewaltdemos eben NICHT um irgendwelche absehbaren schweren Straftaten!

Hinzu kommt, dass eine Partei nach Parteienrecht Parteitage abhalten MUSS.

Kommen wir zum eigentlichen Motiv: Es ist wieder mal eine POLITISCHE, von der Exekutive der Altparteien (CDU-OB von Essen mit starker rotgrüner Fraktion im Stadtrat) zusammen mit Berlin und den Medien „orchestrierte“ Kampagne, die offenbar vor der EUropawahl noch gegen uns gefahren werden soll. Medial wird nach unserem zwingenden Widerspruch getitelt werden: „Seht her: Die bösen Extremisten der AfD können nicht sicherstellen, dass es zu keinen Naziparolen auf ihrem Parteitag kommt„. Zudem geht es darum, uns und den Delegierten operativ, organisatorisch und juristisch Knüppel und Kosten in den Weg zu legen.

Juristisch wird die AfD zwar ihre Erzwingungsklage gewinnen, denn die im Eilverfahren zu treffende Abwägungsentscheidung zwischen den Folgen eines verhinderten Parteitages und einem niemals ausschließbaren bösen Ausruf irgendeines Hinterbank-Besuchers der Veranstaltung sollte vor JEDEM Gericht eindeutig zugunsten der AfD ausfallen. Ebenso die oben skizzierten verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen. Doch der Bürgermeister von Essen und seine Hinterleute WOLLEN einfach die politische Schlagzeile „Wir haben wirklich ALLES getan, um diesen Parteitag zu verhindern – aber die bösen Gerichte, …“, obwohl die Herrschaften ganz genau wissen, dass sie vertragsrechtlich und auch verfassungsrechtlich keine Chance hätten, die Hallenzusage zu kündigen. Letztlich beschädigen sie als öffentliche Institutionen mit ihrer vorsätzlich rechtswidrigen Nötigung sogar die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung!

Wir behalten uns darum auch Strafanzeigen wegen versuchter Nötigung vor. Eventuell auch Anzeige gegen die Stadt Essen wegen des Verdachts der Untreue zulasten der Messe GmbH – was den bemerkenswerten „Spin“ beinhaltet, dass die Stadt/GmbH nun womöglich Straftaten BEGEHEN, um ANGEBLICH drohende Straftaten der AfD zu verhindern.

Dass die Stadt Essen hier VORSÄTZLICH Vertragsbruch begeht, kann man auch daran erkennen, dass sie schon in ihrem Beschlusstext selbst, der die stadteigene Messegesellschaft anweist, dieses Vertragsergänzungs-Machwerk der AfD aufzunötigen, den ausführenden Geschäftsführer der Gesellschaft von jedweder Haftung und allen „Nachteilen“ freistellt und diese „Nachteile“, also Anwaltskosten und potenziell hohen Schadenersatz an die AfD, übernimmt! Die Stadt führt rechtswidrig einen Schaden in vollem Unrechtsbewusstsein herbei, nötigt ihren eigenen Angestellten zum Rechtsbruch – und stellt ihn dann schon VORAB mit Steuer-Summen in sechsstelliger Höhe schadenfrei! Das ist vorsätzlich herbeigeführte Steuergeldveruntreuung durch den Rat der Stadt Essen!

Übel ist auch die „Argumentation“ der Stadt/Messe Essen, dass für unseren Parteitag sozusagen die „Geschäftsgrundlage“, also rechtskonformes Verhalten aller Besucher des Parteitags, entfallen sei. Es sei „aufgrund aktueller Entwicklungen“ im Mai 2024 [Urteil des OVG NRW zum „Verdachtsfall AfD“ (ich berichtete ausführlich dazu); sowie die Höcke-Verurteilung zu „Alles für…“ von 2021] nun irgendwie schon VORAB geboten, uns aufzufordern, dass es zu keinen Straftaten in Form von v.a. „Äußerungsdelikten“ kommen wird. Also aus den sehr komplexen „Katalogen“ der 86/86a StGB, die zusammen mit dem Richterrecht dazu ganze Rechtsbücher füllen.

Veranschaulichen wir nachfolgend noch kurz zusammenfassend die Folgen des Wortlauts der uns zur Vermeidung einer Kündigung der Grugahalle „angebotenen“ Auflage:
[Die AfD muss] strafbare Handlungen im Sinne der §§ 86 und 86a StGB durch Teilnehmer oder Besucher des 15. Bundesparteitages verhindern und Zuwiderhandlungen unverzüglich und wirksam unterbinden.

Hierin liegen folgende Problemfelder, die –unabhängig von den genannten grundsätzlichen rechtlichen Bedenken– ein Unterzeichnen der Erklärung durch die AfD auch operativ und finanziell unmöglich macht:

a) ALLE etwa 1800 Teilnehmer inklusive Besucher müssen sich gemäß Erklärungs-Forderung rechtskonform benehmen.
Kein Troll oder Volldepp; kein auf der Gästeliste oder auch auf der Journalistenliste übersehener provokanter wichtigtuerischer ECHTER Rechtsextremist; kein eingeschleuster VS-Agent; kein Sicherheitsmann oder HiWi; und natürlich auch kein Redner dürfte irgendeine der im 86/86a und in der zugehörigen Literatur gemeinten Sprüche klopfen oder Zeichen machen. Sprüche, die der Normalsterbliche nicht alle kennt (trotzdem normalerweise automatisch vermeidet) – und Sprüche, mit denen man als ungebetener „Co-Referent“ (die es auf jedem Parteitag immer gibt) oder einfach nur als wichtigtuerischer Troll oder als karrieregeiler VS-Fuzzi vor einem Saalmikro halt mal eben provozieren will…

b) Jeder (!) Einzelfall kostete die AfD dann nach Forderung der Stadt Essen 500.000 Euro – also nicht etwa MAXIMAL 500.000, sondern potenziell MILLIONEN!

c) Es ist nicht einmal sicher, ob der Parteitag abgebrochen würde durch die Messe Essen, wenn ein erstes angebliches Meinungsverbrechen geschähe – oder ob im Hintergrund die angeblichen Vorfälle gezählt würden und am Ende eine Rechnung über drei Millionen kommt wegen Vorfällen, die die Versammlungsleitung evtl. nicht mal mitbekommen hat.

d) Von UNS wird nicht nur verlangt, solche Vorfälle, WENN wir sie denn mitbekommen, zu „unterbinden“, sondern sogar, sie [absolut zuverlässig] zu „verhindern“. Das wäre faktisch unmöglich, denn wir KÖNNEN nicht wissen, was jemand sagen wird.

Der letzte Punkt zeigt, wie lächerlich und undurchführbar diese ex ante Gedankenkontrolle wäre. DAS soll die Stadt Essen mal vor Gericht durchbekommen. Erstens hat sie es ja bei keinem Parteitag von Parteien (weder von CDU, SPD, auch nicht AfD 2015) je getan – und könnte / dürfte / wollte das natürlich auch gar nicht. Zweitens hat das meines Wissens noch NIE ein Veranstalter je auch nur versucht, schon gar nicht NACH Vertragsschluss! Das Ganze ist also PRÄZEDENZLOS frech und perfide. Die Sicherstellung der Einhaltung solcher Auflagen mit diesen absurden Strafzahlungen vorab wäre keinem Veranstalter zumutbar / möglich! Nicht einmal einem Kegelclub bei seiner Jahresversammlung. Geschweige denn einer politischen Versammlung.

Zuletzt wird hier auch noch unzulässig das (theoretisch IMMER vorhandene) Risiko strafbarer Äußerungen durch wen auch immer auf einen Veranstalter einer Versammlung abgewälzt. Das ist inakzeptabelhier wird ein Kollektiv (die AfD) in Haftung genommen für in einer realen Welt IMMER mögliche (!) und künftige (!) Sprüche. Und für böswillig durch einen sogenannten „Gutachter“ (den bekannten Linksextremisten Andreas Kemper) schon vorab und unbelegt unterstellte „Meinungsdelikts-Risiken“ Einzelner in einer Gruppe! Man könnte so etwas nicht erfinden…

All das in einem Umfeld, in dem auf jedem Parteitag der LINKEN sicher vorhersehbar der „Systemwechsel“ (weg vom Kapitalismus und hin zu Sozialismus und Enteignungen / Bruch Art 17 GG / Eigentumsrecht) gefordert wird. Oder der Tod von Juden auf jeder dritten Pali- oder Kalifats-Demo, die fast alle trotzdem genehmigt werden! Oder ein Umfeld, in dem auf Parteitagen der Grünen Jugend rassistische Sprüche gegen Weiße regelmäßig eindeutig Äußerungsdelikte darstellen. Ebenso die permanenten „Nazi“-Unterstellungen gegen die AfD, was regelmäßig eine drastische Verharmlosung des historischen National-Sozialismus und damit Volksverhetzung darstellt! All das wird problemlos genehmigt. Weder kommt es hier vorab zu Auflagen noch ex post zu Sanktionen. Die zuständigen Behörden sind unter der Ampel nicht mehr unparteiisch.

Die AfD ist hier wieder einmal gezwungenermaßen für die Rechtsgeschichte unterwegs. Sowie für die Versammlungsfreiheit (Art 8 GG) und für die funktionierende Demokratie! Aber ja, BILD, SPIEGEL, SZ und Co. werden nach unserer Klage gegen die Hallenkündigung (speziell bis zur EUropawahl) nun dummdreiste Schlagzeilen kreieren „Die AfD kann nicht einmal einen Parteitag ohne extreme Sprüche garantieren.“ Die AfD muss und wird diese Lügen und diese Rechtsverdrehungen auch diesmal aushalten. Wir tun es für Sie und für die Demokratie. Unterstützen Sie uns – und teilen Sie diese Botschaft!




Grundgesetz-Änderung mit alter Bundestagsmehrheit führt zu Demokratiekrise

Grundgesetz-Änderung mit alter Bundestagsmehrheit führt zu Demokratiekrise

CDU-Chef Merz plant eine Änderung des Grundgesetzes noch durch den alten Bundestag. Man wolle dazu in den nächsten Tagen das Gespräch mit SPD, Grünen und FDP suchen.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Noch nie wurden die Wähler nach einer Bundestagswahl schneller getäuscht: Keine 24 Stunden nach der Bundestagswahl räumt Merz nicht nur sein Versprechen einer Grenzschließung gegen illegale Migration ab. Er erklärt auch noch unmittelbar vor dem fast ausgehandelten Waffenstillstand, die Ukraine müsse unbedingt ,den Krieg gewinnen‘.

Doch die aktuelle Planung zur Aufgabe der Schuldenbremse für Ukraine-Waffenunterstützung wäre ein echter Skandal – rechtlich, demokratietheoretisch und materiell. Der 20. Bundestag ist spätestens mit der Bundestagswahl von vorgestern Geschichte. Noch nie hat in den 30 verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Tagen zwischen Bundestagswahl und Neukonstituierung des nächsten Bundestags der alte noch Gesetze oder gar Grundgesetzänderungen beschlossen.

Es ist geradezu pervers, dass Merz erfolgreich seine neue Mehrheit im 21. Bundestag herbeigekämpft hat – dass er nun aber genau diese, frisch legitimierte Mehrheit nicht nutzen will, sondern das Grundgesetz ernsthaft noch mit Stimmen des alten, abgewählten Bundestags ändern lassen will. Darunter mit Stimmen von Parteien, die bereits aus dem Parlament gewählt (FDP) oder massiv in Stärke reduziert wurden (SPD, Grüne). Merz muss sich fragen lassen, warum er eigentlich eine neue Kanzlermehrheit herbeiführen wollte, wenn er nun tatsächlich auf die alte Mehrheit vertraut, um den bellizistischen Schuldenwahnsinn weiter voranzutreiben.

Dass übrigens Merz die Schuldenbremse entgegen allen Beteuerungen aller Unionsleute seit Jahren nun ,reformieren‘ sprich ‚abschaffen‘ würde, war schon lange klar. Das sagte ich schon 2024 voraus.

Das ist also schon ganz generell ein schlimmer und rekordverdächtig schneller Bruch eines zentralen Wahlkampfversprechens. Das ganze Vorhaben ist jedoch nicht nur finanzpolitisch verantwortungslos gegenüber künftigen Generationen und gegenüber deutschen Friedensinteressen, sondern geradezu impertinent gegenüber dem obersten Souverän, der die obersten Kriegstreiber der FDP und der Grünen gerade aus dem Bundestag gewählt beziehungsweise stark gestutzt hatte. Hätte Merz diesen Plan zwei Tage früher enthüllt, hätte die Union fünf volle Prozentpunkte schlechter abgeschnitten und die AfD entsprechend besser. Merz hätte ohne den Betrug keinen Regierungsauftrag erhalten.

Man muss Merz auffordern, sein Mandat als möglicher Kanzler direkt wieder zurückzugeben, denn offenbar vertraut er seiner neu gewählten schwarzroten Mehrheit im 21. Deutschen Bundestag nicht, sondern nutzt noch die alte, durch die Abwahl bereits delegitimierte Kanzlermehrheit der Scholz-Ampel zuzüglich seiner CDU/CSU-Stimmen. Dieses Vorgehen bei einer Grundgesetz-Änderung in einem materiell und außenpolitisch besonders gravierenden Fall stellt unseres Erachtens eine Staats- und Demokratiekrise dar. Wenn die Merz-Regentschaft ohne jede Not so beginnt, dann toppt das sogar noch den erwiesenen Verfassungsbruch zu Beginn der Ampel-Regierung, als ‚nur‘ 60 Milliarden Schulden-Euro verfassungswidrig geschaffen wurden.

Wird dieser Coup gegen das Volk und das Grundgesetz unter für die Sondersitzungen des Bundestags erforderlicher tätiger Mithilfe des Noch-Kanzlers Scholz und der Noch-Präsidentin Bas tatsächlich durchgezogen, dann erfüllt das Vorgehen tatsächlich den von CDU-Haldenwang erfundenen Tatbestand der ,Delegitimierung des Staates‘ und der Demokratie. Wo ist also der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht? Der Appell der AfD-Bundestagsfraktion geht an die Öffentlichkeit sowie an die noch Vernünftigen in den Altfraktionen von CDU, CSU, SPD und gegebenenfalls auch an FDP und Grüne, diesen kalten Staatsstreich gegen unser Steuer- und Staatsvermögen und gegen jede friedliebende Staatsraison nicht zuzulassen. Hier versündigt man sich an Wohlstand und Frieden der nächsten Generation.“

Grundgesetz-Änderung mit alter Bundestagsmehrheit führt zu Demokratiekrise

 




Dokumentation eines Kampfes

Dokumentation eines Kampfes

AfD im Haushaltsausschuss des Bundestags gegen den finanziellen Staatsstreich per GG-Änderung durch die Altparteien

Am Dienstag, 18. März 2025 verabschiedete noch der alte, bereits seit Wochen abgewählte 20. Deutsche Bundestag in seiner allerletzten Sitzung gleich drei Grundgesetz-Änderungen mit weitreichenden, zum Teil irreversiblen Vorgaben zu nach oben offenen Staatsschulden für nationale und internationale „Verteidigungsausgaben“ sowie zu faktischen Staatszielen wie einer nicht definierten und naturwissenschaftlich gar nicht erreichbaren „Klimaneutralität“ und sogar einer mit absoluter Sicherheit und zum Glück niemals in den künftigen Welt-Konflikten leistbaren deutschen „[Militär-]Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten.“

Der parlamentarische, mediale und juristische Kampf gegen diesen finanziellen Staatsstreich eines u.E. nicht mehr legitimierten Bundestags in Billionenhöhe wurde von der AfD sehr hart und intensiv und damit einzig angemessen geführt. Einen Höhepunkt erreichte der Widerstand in einer Sondersitzung des federführenden Haushaltsausschusses am Sonntag, den 16. März 2025. In einer fünfstündigen Sitzung mit nur diesem einen Tagesordnungspunkt „GG-Änderungen“ führte ich das Wort für die AfD-Fraktion als deren Haushaltspolitischer Sprecher. Beispielhaft hier zur Erinnerung nur zwei kurze Video-Statements. Darunter dokumentieren wir anhand meiner Aufzeichnungen die wichtigsten Passagen unserer Argumentation in der Sitzung gegen harten Widerstand des Vorsitzenden Helge Braun von der damaligen „Oppositions“-Partei CDU und der damaligen Regierungsfraktionen SPD und Grüne.

Klimakampf und Kriegskosten halten Einzug ins Grundgesetz | Boehringer bei AUF1 https://www.youtube.com/watch?v=sPP7bl4j_lk / https://auf1.tv/nachrichten-auf1/klimadiktatur-im-grundgesetz-diese-auswirkungen-muessen-wir-alle-kennen

Undefinierte Begriffe ins Grundgesetz / Live-Statement aus dem Haushaltsausschuss
https://www.youtube.com/watch?v=o0JNgrfquz0

 

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Auszüge aus der Debatte im Haushaltsausschuss vom 16. März 2025
(nach Sprechzettel Boehringer & Referentenprotokoll der AfD-Fraktion):

[Boehringer] Herr Vorsitzender: Es ist historisch. Ich bin fassungslos über den Prozess, der hier stattfindet. Und ich möchte noch einmal unterstreichen: Wir haben diesem GG-Änderungs-Prozess nicht zugestimmt, auch nicht der heutigen Sitzung. Wir hatten auch den vorherigen Sitzungen nicht zugestimmt.

Unser weitestgehender Antrag, den ich auch heute wieder wiederhole, ist Abberaumung der gesamten Sitzung. Nicht nur Vertagung, sondern Abberaumung wegen Unzuständigkeit. Karlsruhe hat nicht final geurteilt zu dieser Frage, wir haben es eben gehört. Es sind noch Anträge anhängig und die anderen sind auch nur im Eilverfahren beschieden worden. Das heißt, dieser Ausschuss kann sich durchaus eine andere Rechtsauffassung zu eigen machen, bis hier in der Hauptsache entschieden ist. Und das heißt eben, dass der 20. Deutsche Bundestag hier nicht mehr zuständig ist, damit auch der Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestags nicht mehr. Ganz klar unsere Rechtsauffassung: Es gibt keine ausreichende demokratische Legitimation für diese materiell, prozessual, verfassungsrechtlich unglaublich weitreichenden Anträge und Änderungen in diesem Gesetzentwurf. Eine Eilbedürftigkeit liegt auch nicht vor, denn die „Klimaneutralität“, die jetzt noch neu reinkam im Änderungsantrag, hat schon lange gewartet und wird nach allen Modelltheorien auch noch 80 Jahre warten, bevor sich überhaupt was ändert in der einen oder anderen Richtung. Und das Klima wird sich sowieso ändern, egal was wir hier machen. Also, die Eilbedürftigkeit ist nicht da. Sie ist auch nicht da im Hinblick auf die wehrtechnischen und verteidigungstechnischen Themen. In jedem Fall hätte man zehn Tage warten können bis zur Konstituierung des 21. Deutschen Bundestags. Das sind unsere Grundsatzaussagen vorab, die ich ja hier nur wiederhole. Die sind schon seit Tagen unsere Rechtsauffassung.

Ich bitte erneut abzustimmen über eine Abberaumung ohne weiteren Ansetzungstermin. Also, sprich, wir beenden diese illegitime Sitzung jetzt, hier, heute.

Dann: Seit gestern, Samstag, ich glaube ungefähr 10:30 Uhr, gibt es noch ganz, ganz erhebliche Änderungen im Gesetzentwurf! Es liegt faktisch ein neuer Gesetzentwurf vor, durch den völlig neuen Änderungsantrag von SPD und CDU/CSU. Dieser völlig neue Gesetzentwurf erfordert selbstverständlich eine neue Sachverständigenanhörung! Wir haben als AfD-Fraktion ohne Absprache einen sehr ähnlichen Antrag wie die der FDP und des BSW und der Linken gestellt, dies unabhängig von unserem weitergehenden auf Abberaumung der ganzen Sitzung. Unser weiterer Antrag ist sehr gut begründet – und verlangt eine erneute Anhörung. Das Recht dazu aus §70 unserer Geschäftsordnung besteht weiterhin. Es ist nicht „verbraucht“, nur weil zum alten GE bereits eine Anhörung stattgefunden hat. Man könnte ohnehin darüber streiten, wie schnell und wie „gründlich“ die vorige Anhörung unmittelbar nach der ersten Lesung des GE im Plenum oder ungründlich das nach der ersten Lesung durchgeführt wurde. Sie lief wohl ordnungsgemäß ab, aber danach kam eben erst dieser unglaublich weitergehende Gesetzentwurf!

Darin geht es plötzlich um Vorgaben zu einer „Klimaneutralität bis 2045“ und von der Militärhilfe „für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“. Wir reden hier von Staatszielen, faktisch einem Staatsziel, auch wenn es nicht wörtlich so im Änderungsgesetz drinsteht. Faktisch sind dies Staatsziele, genau darauf werden sich Richter künftig berufen müssen, wenn der Gesetzgeber das tatsächlich ins GG schreibt. Diese zentralen neuen Punkte sind aber nicht Gegenstand der Anhörung gewesen – ich muss ja schon aufpassen, wann war das? Vorgestern? Nein, am Donnerstag. All das ist qualitativ und in der Budgetwirkung derart weitreichend, dass wir unter Verweis auf die Kommentarliteratur zum §70 GOBT [ganz konkret: Das „Handbuch der Parlamentarischen Praxis“, Kommentar zum §70 GOBT, Randnummer 4] ganz klar erklären können, dass hier eine erneute Anhörung zulässig ist, dass das Minderheitenrecht also nicht verbraucht ist. Herr Vorsitzender, Sie haben also abzustimmen über das Minderheitenrecht einer erneuten Anhörung, was wir bitte heute ganz exakt nach Köpfen abstimmen. Und dann hoffe ich, dass sich hier ein Minderheitquorum dafür findet [Anm.: die erforderlichen 25% des Ausschusses wurden später erreicht!], so dass die erneute Anhörung natürlich dann anzuberaumen ist. Ich erspare mir jetzt an dieser Stelle, das ist dann eher die inhaltliche Debatte, Anmerkungen zur Sinnhaftigkeit der Formulierungsvorschläge im Gesetzentwurf. Ob es überhaupt möglich ist, dass wir undefinierte Dinge ins Grundgesetz schreiben.

Ich denke, alle anderen Punkte sind dann späteren Diskussionsrunden vorbehalten, falls Sie die Debatte heute wirklich bis in die inhaltliche Tiefe treiben sollten.

Ich habe auch noch eine Zuständigkeits-Frage: Die Vertreter der Bundesregierung heute, also die der sich noch im Amt befindlichen Bundesregierung des 20. Deutschen Bundestages, würde ich bitten, sich vorzustellen und auch gleich mitzuteilen, für wen Sie heute eigentlich sprechen: Für die Bundesregierung? Für Teile der Bundesregierung? Wir haben ja hier einen Gesetzentwurf vorliegen, nicht von der Bundesregierung, sondern von Fraktionen des Bundestags und dieses Haushaltsausschusses. Wir wüssten dann schon ganz gerne, wen wir eigentlich befragen sollen und mit welcher Autorität und mit wessen Vorgaben diese Regierungsvertreter dann eigentlich antworten. Oder ob wir eigentlich von einer Selbstbefassung dieses Ausschusses sprechen, denn eigentlich ist die Bundesregierung ja gar nicht zuständig für die Befragungen zu diesem Misch-Antrag einer formellen Oppositionsfraktion (CDU) und einer formellen Regierungsfraktion (SPD). Natürlich kann man die BuReg immer als Sachverständige hinzuziehen, aber wir können jetzt nicht automatisch davon ausgehen, ob die Vertreter der Bundesregierung heute für die Antragsteller sprechen. Oder doch? Vielen Dank zunächst.

[…]

[Boehringer] Jetzt komme ich zu der Frage der Änderungen im Änderungsantrag gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf. Dazu stelle ich fest, dass wir dort erhebliche Erweiterungen haben. Das Wort „Klimaneutralität“ stand ebenfalls wie das Wort „Klima“, ebenso wie die Jahreszahl „2045“ nicht im ursprünglichen Gesetzesantrag. Das ist derart fundamental weitgehend und die Kronzeugen dafür sind vermutlich sämtliche Grünen-Politiker und ihre Umwelt-„NGOs“, die sich in künftigen Verfahren vor Gericht genau darauf berufen werden. Das ist keine Petitesse, es geht um grundlegende Fragen. Das ist ein völlig anderer Gesetzesansatz, wenn man wegen der angeblichen „Dringlichkeit“ des Ukraine-Kriegs und wegen der ohnehin „ganz furchtbar dringenden“ Bundeswehrausrüstung plötzlich auf die Idee kommt, hier Verteidigungsparagrafen zu ändern und im Grundgesetz Sondervermögen zu fahren, und nun plötzlich komplett aus dem Nichts mit dem Klima daherkommt.
Wir wissen alle, was der politische Hintergrund ist. Es wurde in den letzten Tagen genau darüber in den Hinterzimmern gesprochen und diskutiert. Vollkommen sachfremd, juristisch vollkommen fremd und es wurde doch einfach gemacht. Weil die künftige Koalition davon abhängt und weil die Abstimmung darüber am Dienstag im Plenum von den Stimmen der Fraktion der Grünen abhängt.

Es hat jedenfalls jetzt einen fundamental anderen Charakter, allein schon deshalb, weil auch die Worte „Zivil- und Bevölkerungsschutz“ im ursprünglichen Gesetzestext nicht drinstanden. Auch die „Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ stand nicht im ursprünglichen Gesetzestext und kam gestern Vormittag um 10:30 Uhr rein. Das hat fundamentale Auswirkungen, wenn der Gesetzgeber künftig qua Grundgesetz entweder verpflichtet oder zumindest ermächtigt wird, bei jedem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, und das ist fast jeder Konflikt in der Welt, es gibt eigentlich keine gerechten und völkerrechtlich berechtigten Kriege, sich einzumischen. Leute, wo sind wir hier? Das wurde in keiner Weise in der Anhörung thematisiert! Es wurde in dieser Form auch in keiner der Reden im Plenum thematisiert, wie auch? Es hatte ja keiner ahnen können, dass so etwas ernsthaft ins Grundgesetz reingeschrieben werden soll. Alle haben sich allenfalls auf die Ukraine berufen und selbst die Ukraine wurde nicht im ursprünglichen Gesetzestext erwähnt.

Das Thema Klima ist komplex. Aber eine „Klimaneutralität“ ist nach unserer Auffassung, nicht Rechtsauffassung, sondern real-physikalischen Auffassung keinesfalls möglich. Ein Land kann nicht, ohne sich selbst aufzugeben und eine gewisse Mindestproduktion, „klimaneutral“ werden. Die Modellrechnung, wonach man nur Bäume pflanzen müsse, um die CO2-Neutralität herzustellen oder dass man CO2-Zertifikate aus dem Ausland kauft, um dann irgendwie global klimaneutral zu werden, die wird im Gesetzesvorschlag wohlweislich noch nicht einmal angesprochen. Sie wäre als Formel auszudiskutieren und dann auch auszuformulieren – wobei das eine mission impossible wäre. Wir wissen nicht einmal ansatzweise, wie solcher Modellunsinn in irgendwelchen Ausführungsgesetzen ausformuliert werden sollte. Das wird Gegenstand von Richterrecht in der Zukunft werden. Damit ist es eines Grundgesetzes nicht würdig: Schlagworte reinzuschreiben, auf die sich dann alle berufen, ohne eine Definition oder Rechenformel zu haben. Das gleiche gilt auch für viele andere Begrifflichkeiten, die hier nicht sauber sind in Ihrem Wortlaut. Wir wissen auch nicht, zu welchen Maßnahmen sich künftig die Bundesregierung verpflichtet sieht, wenn das nun am Dienstag wirklich beschlossen wird.

An der Stelle darum die folgenden Fragen an die Bundesregierung: Wie verstehen Sie denn diesen Auftrag künftig? Dann noch einmal die Frage, für wen sprechen Sie an dieser Stelle? Wie verstehen Sie diesen Auftrag für künftige Bundesregierungen? Ich will niemanden festnageln, aber wie verstehen Sie den Auftrag aus dem am Dienstag geänderten Grundgesetz, die Klimaneutralität herzustellen? Was bedeutet das haushalterisch? Sind wir zu unendlichen „Klima“-Ausgaben verpflichtet, so wie wir auch zu unendlich großen Verteidigungsausgaben verpflichtet sind? Sie müssen doch eine Vorstellung von diesem Auftrag haben. Sehen Sie das auch als einklagbar an? Dann haben wir künftig eine Welt, in der die Deutsche Umwelthilfe unser Regierungshandeln unter Berufung auf das Grundgesetz diktieren kann, und zwar nach oben offen. Wir werden es aus physikalischen Gründen ohnehin niemals schaffen, mit einem deutschen Minderausstoß an CO2 die Welterwärmung zu verhindern. Das ist alles lächerlich und wird nicht funktionieren. Selbst wenn man der CO2-Modelltheorie des Weltklimarats glaubt, ist Deutschland rein quantitativ nicht in der Lage, innerhalb der Modelltheorie des Weltklimarats diese Leistung zu vollbringen, selbst wenn wir auf eine Null-Emission gehen. Trotzdem steht es im Grundgesetz. Das ist derart weitreichend, dass es zum Himmel schreit. Damit wird künftig jegliche sinnvolle Haushaltsgesetzgebung in diesem Ausschuss unmöglich gemacht.

Wenn wir über kreditfinanzierte Maßnahmen in Deutschland Ziele erreichen wollen, die ambitionierter sind als der Reduktionspfad, den sich die EU über den Emissionshandel vorgenommen hat, dann subventionieren wir, weil wir in Deutschland übererfüllen, die überproportionale Nutzung und den Gebrauch von Emissionsrechten außerhalb von Deutschland. Und damit subventionieren wir de facto zusätzliche CO2-Emissionen außerhalb von Deutschland, die dann plötzlich für Null zu haben sind. Klimatechnisch gibt es in Summe einen Effekt von Null. Das ist aus Sicht des Auslands ökonomisch, logisch und rational. Die anderen Länder werden genau das CO2-Kontingent gerne aufnehmen, was wir ihnen hier abgeben. Dieser Null-Effekt kostet Deutschland, und nur Deutschland, 100 Milliarden Euro. Das ist damit auch inhaltlicher Wahnsinn!

Und wenn Sie nur diese zwei Punkte, die Unendlichkeit nach oben bei Verteidigungsausgaben und zumindest Hunderte von Milliarden Euro für das Klima, als faktisches Staatsziel formulieren, welchen Wert hat dann künftig noch eine Haushaltsgesetzgebung? Das ist nicht nur die Beerdigung der Schuldenbremse, das ist die Beerdigung künftiger, materiell wirksamer, relevanter und irgendwo noch logischer Haushaltsgesetzgebung! Weil alles überlagert wird, allein von diesen zwei Punkten. Und das alles noch, bevor im 21. Deutsche Bundestag die Schuldenbremse offiziell aufgeben wird. Dann haben wir nochmal eine andere Situation. Aber faktisch läuft die Schuldenbremse schon jetzt allein durch diese beiden Bereiche ins Leere. Da kann man jetzt nur noch darüber streiten, ob das auch noch für weitere Bereiche gilt.

Der Rechnungshof empfiehlt ebenfalls, von der Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur Abstand zu nehmen. Denn die Gewährleistung der öffentlichen Infrastruktur ist eine Kern- und Daueraufgabe aus den laufenden Einnahmen. Übrigens ein Satz, den wir seit sieben Jahren hier sagen. Und dann noch ein Fazit des Rechnungshofs. Langfristig brauchen wir tragfähige Bundesfinanzen. Ein Ausschöpfen der mit dem Gesetzentwurf eröffneten Verschuldungs-Möglichkeiten und die damit einhergehenden Zinslasten erhöhen noch einmal das Risiko, künftige Generationen erheblich in ihren Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken. Dazu kam heute vom Rechnungshof eine Zahl von 200 Milliarden Euro für den Betrachtungszeitraum, allein nur über diese Gesetzgebung. Wenn Geld künftig für Waffen und Rüstung ausgegeben wird, dann ist der beste Fall der, dass die Waffen nicht eingesetzt werden. Dann sind sie aber nicht wertschöpfend eingesetzt worden, wenn man mal von der Firma Rheinmetall absieht. Und wenn sie eingesetzt werden, dann ist es sogar noch schlimmer. Dann gibt es hier Verheerungen, Wohlstandsminderung, Leid und Tod. Dann haben wir ganz sicher keine Verbesserung für künftige Generationen. Aber so wird das alles hier verkauft. Es ist in jeder Hinsicht himmelschreiend. Und dieser Haushaltsausschuss sollte sich wirklich aus Selbstschutz und Selbstachtung und mit Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft sehr gründlich überlegen, ob er das ernsthaft unterschreiben kann.

[…]

[Espendiller (AfD)] Wenn ich es richtig sehe, haben die FDP-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW eine öffentliche Anhörung beantragt. Die Abgeordneten dieser Fraktionen bzw. Gruppen stellen mehr als ein Viertel der Mitglieder des Haushaltsausschusses. Also wenn man zusammenzählt, sind das zwölf Abgeordnete [von 45 des HHA]. Mehr als ein Viertel. Und damit ist nach Geschäftsordnung eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Jetzt ist die Frage, Herr Vorsitzender, werden Sie dieses Minderheitenrecht gewähren oder verwehren? Machen wir eine öffentliche Anhörung, ja oder nein?

[Boehringer]Ein Minderheitenrecht geht ja völlig ins Leere, wenn die Mehrheit darüber abstimmen kann, mit welcher eigentlich völlig klaren Folge [Ende der heutigen Sitzung und Vertagung bis zur zweiten Expertenanhörung] ein Minderheitenrecht überhaupt abgestimmt wird. Es gibt keine Zulässigkeit einer qualitativen Vorabentscheidung hier durch den Vorsitzenden gegen das Minderheitenrecht auf Anhörung. Wenn Juristen wirklich anderer Meinung sind, dann kann im Nachhinein irgendjemand protestieren und die Abstimmung für nichtig erklären lassen. Aber die Betonung liegt dann auf im Nachhinein. Die Abstimmung war und ist durchzuführen als Minderheitenrecht. Mit der Konsequenz der dann anzusetzenden Anhörung.

[Braun, Vorsitzender (CDU)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Der Vorsitzende lehnte aber die beantragte Ansetzung einer neuen Anhörung ab. Dem Recht auf Anhörung sei bereits mit der ersten Anhörung zum alten, noch völlig anders gelagerten Gesetzentwurf, genüge getan worden….}

[Boehringer] Sie lassen das Minderheitenrecht ins Leere laufen, Herr Vorsitzender. Das ist nicht in Ordnung! Ich protestiere schärfstens gegen diese Vorgehensweise, ein klares Minderheitenrecht kalt zu missachten. Sie haben nach Feststellung des Ergebnisses des FDP-Antrages zur Durchführung einer erneuten Anhörung (…) festgestellt, rein formal, dass dieser Antrag von vier Fraktionen und Gruppen unterstützt wurde, die das notwendige Quorum von einem Viertel erreicht haben. Sie haben jetzt aber vom Ausschuss NICHT Ihre höchst eigene Rechtsauffassung explizit abstimmen lassen, dass der eben festgestellten 25%-Minderheit dieses Minderheitenrecht trotzdem nicht zusteht. Damit ist aber implizit doch festgestellt, dass das Quorum erreicht ist und damit ist diese Anhörung durchzuführen.

[Fricke (FDP) und Dagdelen (BSW)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Beide Abgeordnete äußerten sich hierzu aber in eine vergleichbare Richtung wie die AfD.}

[Braun, Vorsitzender (CDU)] {Wortlaut kann aus GO-Gründen nicht veröffentlicht werden. Der Vorsitzende beharrte aber sowohl auf seiner Rechtsauslegung wie auch auf dem gewählten Verfahren und setzte weiterhin keine Anhörung an und beendete den TOP}