Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Berlin, 2. September 2022. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss die Darstellungen im Haushaltsentwurf 2023 deutlich kritisiert. Die echte Nettokreditaufnahme des Bundes läge 2023 viermal so hoch wie ausgewiesen. Hintergrund dafür ist insbesondere die mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeführte Buchungssystematik bei der Berechnung der Schuldengrenze, welche die Kreditaufnahme in den Sondervermögen von der Berechnung ausschließt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:

„Mit der seit diesem Jahr angewendeten Buchungssystematik werden nicht nur die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt, sondern auch die Maßgaben des Art. 115 Abs. 2 S. 5 GG, welcher eine Bereinigung um finanzielle Transaktionen bei der Berechnung der Schuldenbremse vorschreibt. Diese Bereinigung entfällt, wenn die Kreditaufnahme in den Sondervermögen nicht berücksichtigt wird. Die AfD-Fraktion hat hierzu bereits im Januar ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben, welches diese Sichtweise letztlich stützt (WD 4 – 3000 – 011/22).

Die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bundeshaushalts kann erst nach dessen Verabschiedung im Wege eines Normenkontrollverfahrens erfolgen. Hierfür ist ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Ich fordere die Abgeordneten des Bundestags heute schon auf, die neue Praxis der Schuldenberechnung gerichtlich prüfen zu lassen, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen.

Bereits am 1. Juli 2022 habe ich im Übrigen per Pressemitteilung auf die Unstimmigkeiten im Haushaltsentwurf 2023 hingewiesen. Damals schrieb ich:

‚Die echte Nettokreditaufnahme liegt viel höher als sie ausgewiesen ist. Insbesondere die Ausgaben in den Sondervermögen sind in weitem Umfang schuldenfinanziert. Die Umgehung der Schuldenbremse, die im Haushalt 2023 nun erstmals ganz offensichtlich zutage tritt, bedeutet schleichenden Tod der Schuldenbremse.‘

Damals war das den wenigsten Zeitungen keine Meldung wert, heute findet sich das Thema auf der Titelseite der Welt. Die AfD-Fraktion begrüßt allerdings, wenn der Bundesrechnungshof zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.“




ABMAHNUNG

Abmahnung

Diese Abmahnung mit Unterlassungserklärung wurde soeben von der AfD an das BfV (VS, politisch weisungsgebundene Unterbehörde des Faeser’schen Innenministeriums) versendet. Das pdf mit dem Volltext unten als separater Post. Im Gegensatz zu Faeser hat die AfD nichts intransparent geheimzuhalten.

 

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A B M A H N U N G

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Frau Vizepräsidentin Doktor Willems,
sehr geehrter Herr Vizepräsident Selen,

wir kommen zurück auf die bekannte Auseinandersetzung der politischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bundesverband und Ihnen, dem Bundesamt für Ver fassungsschutz. Grund unseres Schreibens ist der Umstand, dass Sie am 02.05.2025 öffentlich bekanntgegeben haben, dass Sie unsere Mandantin nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft haben. Sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands sind offensichtlich rechtswidrig. Gleiches gilt für Ihre abermaligen Indiskretionen, da Medien bereits etwa die Anzahl der Seiten Ihres „Gutachtens“ kennen oder hieraus sogar zitieren. Zur Vermeidung eines (weiteren) Gerichtsverfahrens geben wir Ihnen daher hiermit die Möglichkeit zur außergerichtlichen Bereinigung dieser Angelegenheit. Im Einzelnen: …

[48 Seiten Begründung und Anlagen]

https://www.pboehringer.de/wp-content/uploads/2025/05/2025_05_02_Kanzlei_Hoecker_i_A_des_AfD_Bundesverbands_Abmahnung_.pdf