Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD

Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

Berlin, 16. Juni 2023.

Der Verfassungsschutz bezeichnet die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) bis auf Weiteres nicht mehr als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘. Damit reagiert das Bundesamt für Verfassungsschutz auf ein Eilverfahren, mit dem die AfD gegen die Einstufung vorgegangen war.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Keine zwei Monate hat die Einstufung der Jungen Alternative als ‚gesichert rechtsextremistische Bewegung‘ gehalten, schon muss das Bundesamt für Verfassungsschutz alle derartigen Einlassungen wieder zurücknehmen und löschen. Ein derart erratisches Verhalten ist einer Regierungsbehörde unwürdig und es offenbart, auf welch dünner Rechtsgrundlage der Verfassungsschutz mittlerweile agiert. Haldenwang kommt mit diesem Rückzieher lediglich einem Gerichtsbeschluss zuvor, der ihn ohnehin zu diesem Vorgehen gezwungen hätte. Bereits in einem früheren Verfahren war der Wiederholungstäter Haldenwang zu einem solchen Schritt verpflichtet worden. Eine abermalige gerichtliche Ohrfeige wollte er sich wohl ersparen.

Der Wiederholungsfall zeigt, dass der Verfassungsschutz ähnlich wie das Deutsche Institut für Menschenrechte als politisierte Vorfeldorganisation der etablierten Parteien agiert und hauptsächlich bestrebt ist, der AfD durch die Verbreitung von behördlich getarnten Privatmeinungen politischen Schaden zuzufügen. Anders ist dieses erneute kommunikative Fehlverhalten nicht zu erklären. Der Schaden für AfD und JA ist in jedem Fall bereits entstanden, denn die Behauptung ist in der Welt, auch wenn sie nun bis auf Weiteres nicht mehr wiederholt wird.

In der Sache ist die Frage einer Einstufung mit der gestrigen Entscheidung noch nicht entschieden. Doch dass schon die Behauptung der Existenz eines deutschen Volkes als ‚rechtsextreme Gesinnung‘ zu werten sei, muss jedem normal denkenden Menschen als absurd erscheinen. Ferner misst der sogenannte Verfassungsschutz offensichtlich mit zweierlei Maß, wenn er Kritik an staatlichem Handeln nur dann als demokratiefeindlich wertet, wenn sie von der AfD kommt. Erst kürzlich sprach der sicherlich unverdächtige Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner (SPD) von ‚einer Art grünen Diktatur‘, was als Debattenbeitrag vollkommen gerechtfertigt ist; und damit auch von Mitgliedern der AfD oder der JA gesagt werden dürfen muss. In einer funktionierenden Demokratie ist es die Aufgabe aller Parteien, stets vor einer Erosion der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu warnen. Dies ist ein Kernanliegen auch der AfD.“

 

Peter Boehringer: Unterlassungszusage offenbart die Politisierung des Verfassungsschutzes

 

 




Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

Berlin, 04. Juli 2023.

Die AfD fordert vom Verfassungsschutz (BfV) die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen und erhebt zudem Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den BfV-Präsidenten Haldenwang. Die Hauptgründe für dieses Vorgehen wurden von der Presse bislang noch nicht vollständig rezipiert.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, stellt daher klar:

„Wegen eines offenkundig rechtswidrigen Verhaltens und Verstoßes gegen das staatliche Neutralitätsgebot erhebt die AfD Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bundesbeamten Haldenwang. Zudem fordert sie vom Verfassungsschutz die Einstellung aller Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen.

Der Hauptgrund für dieses Vorgehen ist die folgende, von Herrn Haldenwang getätigte Äußerung, welche im Zusammenhang mit diesem Vorfall von der Presse noch nicht rezipiert wurde: ,Denn nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.‘

Diese Aussage offenbart, dass es von Herrn Haldenwang als amtliche Aufgabe angesehen wird, die Umfragewerte der AfD zu senken und belegt somit zweifelsfrei die alleinige politische Motivation des Verfassungsschutzes in seinem Vorgehen gegen die AfD. Diese Aussage ist daher auch für die zugehörige Presseberichterstattung als zentral anzusehen.“

Peter Boehringer: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Haldenwang hat einen zwingenden Grund

 




AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab

+++ Pressemitteilung +++

AfD mahnt Haldenwang wegen seines parteipolitisch motivierten Geraunes zu AfD-Europa-Kandidaten erneut ab

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist noch keine vier Wochen her, dass wir als AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen mussten. Anfang Juli hatte er bereits öffentlich insinuiert, ‚Nicht allein der Verfassungsschutz‘ sei ‚dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken‘; und ‚Ich glaube, das sind Umstände [zur AfD], die auch die deutschen Wähler bei ihrer Entscheidung im Hinterkopf haben sollten‘ .

Auch die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.

Dass die deutsche Regierung versucht, Wahlen in Europa über ihre Regierungsschutz-Behörde schon im Vorfeld zu manipulieren, ist eines demokratischen Rechtsstaats offensichtlich unwürdig. Haldenwang versucht, das Wahlverhalten des Souveräns einseitig zu beeinflussen. Dass sich ein Geheimdienst derart in den demokratischen Willensbildungsprozess einmischt, dürfte in Demokratien einmalig sein – und natürlich rechtswidrig. Schon 1977 verbot das Bundesverfassungsgericht genau solches Verhalten ganz unmissverständlich (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). Und auch in der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.

Die im Juli und nun auch im August erneut amtlich getätigten Äußerungen von Haldenwang  und die damit nun mehrfach öffentlich gezeigte rein politische Motivation der Amtsführung des BfV-Präsidenten sind skandalös. Sein Verhalten ist notorisch rechtswidrig, da es das staatliche Neutralitätsgebot ständig bricht. 

Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter ,rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Der Präsident des BfV war hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von ,Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien. Ebensowenig konnte er erklären, welche dieser Erzählungen justiziabel seien oder eine die FDGO gefährdende, nicht mehr zulässige Meinungsäußerung …

Der seit längerem sich erhärtende Verdacht, das BfV operiere gegenüber der AfD vor allem in parteipolitischer Verleumdungskampagne, ist damit zur Gewissheit geworden: Sein Präsident ist nicht in der Lage, seine schweren Anschuldigungen wirklich faktenorientiert und objektiv nachvollziehbar zu begründen. Wegen der offenkundig rein politischen Motivation der gesamten Arbeit des Verfassungsschutzes gegen die AfD ‚i.A. Faeser‘ sind darum u.E. alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen der AfD einzustellen.

https://www.afd.de/peter-boehringer-afd-mahnt-haldenwang-wegen-seines-parteipolitisch-motivierten-geraunes-zu-afd-europa-kandidaten-erneut-ab