Debatte zum Bundeshaushalt 2020 über 413 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“

Bundestagsrede Peter Boehringer 29.09.2020

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 29.9. 2020 (10 Uhr): Debatte zum Bundeshaushalt 2020 über 413 Milliarden Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115(2)/6 GG: Erste Lesung, Auftaktrede nach Einbringung FM Olaf Scholz

Eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht derzeit einfach NICHT!
Die Sterberate liegt in Deutschland 2020 NICHT über dem langjährigen Durchschnitt.
Zu KEINEM Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.

Schon die gesetzgeberische EINFÜHRUNG des BEGRIFFS der „Epidemischen Lage“ war rechtsmissbräuchlich, weil er mangels objektiver Kriterien gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Artikels 80 Grundgesetz verstößt.
Der Begriff wurde erst Ende MÄRZ 2020 völlig neu ERFUNDEN: Der uralte und bewährte §5 des InfSchGesetzes wurde dazu grundlegend verändert; die Notlage von den Altparteien hier im Haus dann auch SOFORT ausgerufen und im Juli NOCHMALS willkürlich bis heute verlängert.
Vermutlich wird die Regierung sogar eine WEITERE Verlängerung bis Ende 2021 vorschlagen!
Die Fakultät für Gesundheitsrecht der Uni Regensburg bezeichnet dieses Vorgehen des Gesundheits-Ministeriums als „verfassungsrechtlich hochgradig problematisch“, als „Ausnahmerecht, Blankovollmacht“ und als „Ermächtigungsgrundlage“.

Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat, ist weiterhin völlig unbelegt!
Vielmehr hat erst die seit April FAKTENFERN anhaltende staatliche Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt!
Darum wird auch die HAUSHALTS-Notsituation des Artikels 115(2)/6 GG nun für den Haushalt ‘21 von der Bundesregierung ERNEUT missbräuchlich genutzt, denn dieser Artikel verlangt, dass sich die Notsituation „der Kontrolle des Staates entzieht“.

Die Notsituation ist in GESUNDHEITLICHER Hinsicht aber nicht gegeben und der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im nunmehr DRITTEN Corona-Haushalt des Bundes ganz sicher NICHT mehr der Kontrolle des Staates entzogen!

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulden-Sonderregel des Grundgesetzes ist daher ERNEUT NICHT gegeben!
Der PCR-Test zum Nachweis von COVID-19 ist derart unspezifisch, dass ein GROßTEIL der „infiziert“ Getesteten einfach nur „falsch Positive“ sind!
Darum gibt es heute trotz angeblich fürchterlich vieler Infizierter nur SEHR wenige schwer Kranke und nur noch EXTREM wenige wirklich KAUSAL AN COVID Sterbende!
Selbst VIEL HÖHERE Opferzahlen in schweren Grippejahren der Vergangenheit haben niemals auch nur ANNÄHERND zu irgendwelchen Masken- oder gar Lockdown-Verpflichtungen geführt!

Warum also bei Corona? Wir haben es NICHT mit Ebola o. mit der Pest zu tun!

Die AfD-Fraktion hat seit März die regelmäßige ÜBERPRÜFUNG der Corona-Maßnahmen und seitdem in ca. SECHS Anträgen immer wieder deren AUSSETZUNG gefordert!
Insgesamt begründet die Regierung inzwischen 315 Milliarden Euro Neuverschuldung seit März alleine nur über Corona! Diese Schulden werden die Bürger jahrzehntelang abstottern müssen. Etwa 17 Milliarden Euro jedes Jahr über die nächsten zwei Jahrzehnte! Nur wegen Covid ’19…
Die über 750 Milliarden Corona-Schulden der EU sind dabei NICHT mitgerechnet!

Die wirtschaftliche Existenz unseres Landes wird auf dem Altar von Annahmen und Spekulationen geopfert!
Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen.
Wir lehnen aus diesen Gründen die Corona-Verschuldung ab.

Zwar sind viele Zahlungen wegen der –durch das hysterische Regierungshandeln nunmehr bald DEPRESSIVEN– Wirtschaftslage leider unabweisbar NOTWENDIG.
Hierzu zählen zum Beispiel die Unterstützungszahlungen für Kurzarbeiter und Arbeitslose sowie andere Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen und Bürger.
Doch selbst diese NOTWENDIGEN Ausgaben könnten 2021 aus RÜCKLAGEN-Mitteln bestritten werden!
Also OHNE Corona-Neuverschuldung: alleine nur über nicht ausgegebene Budgetreste aus den Vorjahren oder über die Asylrücklage. Oder über Einsparungen beim Klimafonds. Im Regierungsentwurf wird aber NICHTS davon angetastet.

Die Steuereinnahmen ‘21 sollen nun nur noch 295 Milliarden Euro betragen; 10% weniger als VOR Corona. Und selbst das ist noch SEHR OPTIMISTISCH! Das Szenario einer V-förmigen-Erholung ist unwahrscheinlich und wird immer unwahrscheinlicher, je länger die Corona-Einschränkungen bestehen bleiben! Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Corona-Politik in Form von Massenkurzarbeit und Firmenpleiten zeigen wird.

Auch die Haushalts-Einnahmen aus vom Bund begebenen ANLEIHEN sind unbillig hoch, weil durch viel zu hohe Zinscoupons HEUTE bereits gewaltige Buchgewinne für den Bundeshaushalt realisiert werden – auf Kosten der Steuerbürger der KOMMENDEN Jahrzehnte! Man verstößt hier bewusst gegen die haushaltsrechtlichen Gebote der Klarheit und der Jährlichkeit.

Es muss darum nun endlich an den IDEOLOGISCHEN Punkten gespart werden:
42 Milliarden Euro für die EU, Abermilliarden für Klima, Weltbeglückung und Zuwanderung, Hunderte Milliarden deutsche Haftung für EU-Neuschulden in völlig neuer Größenordnung. Dazu am FREITAG hier mehr.

ZUNÄCHST hilft aber nur der sofortige Ausstieg aus dem inzwischen nur noch IRRSINNIGEN Corona-Lockdown jenseits jeder Verhältnismäßigkeit!

Hinzu kommt: Viele der mit dem Nachtragshaushalt eingeleiteten Programme stehen gar nicht in ZUSAMMENHANG mit Corona. Auch DAS wäre aber rechtliche VORAUSSETZUNG für die Inanspruchnahme der doch angeblich Corona-bedingten Ausnahme-Verschuldung! Corona-Kreditgelder werden stattdessen für völlig KRISENFREMDE Daueraufgaben verwendet – sehr klar sieht das etwa auch der Bund der Steuerzahler.
All dies sind zentrale verfassungsrechtliche Probleme im Haushaltsentwurf 2021. Ebenso übrigens wie auch schon im 2. Nachtrags-Haushalt 2020.

Und auch die FDP scheint diese Rechtsprobleme ja zu ahnen: Zitat des Kollegen Dürr hier im Bundestag: „Dieser Bundeshaushalt verstößt gegen das Grundgesetz“.
Sie hatten damit am 2. Juli recht, Herr Dürr. Leider haben Sie bislang nicht dagegen geklagt. WIR haben diese Klage nun vorbereitet. Schon im Oktober werden Sie und alle anderen Kollegen hier im Haus gerne von uns eingeladen, eine entsprechende Normenkontrollklage auf den Weg zu bringen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden, nur die kleine RISIKOgruppe zu schützen und die anderen Menschen endlich REALISTISCH anstatt HYSTERISCH über die geringe COVID-Bedrohungslage zu informieren.
Stoppen Sie die Maskerade der Nation und ziehen Sie den vorgelegten Haushalt zurück! NOCH sind nicht ALLE Branchen und nicht alle Menschen ruiniert.
Sie arbeiten aber hart daran! Oder in den berüchtigten Worten Ihrer Kanzlerin: „Wir schaffen das noch!“…

 




Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Berlin, 2. September 2022. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss die Darstellungen im Haushaltsentwurf 2023 deutlich kritisiert. Die echte Nettokreditaufnahme des Bundes läge 2023 viermal so hoch wie ausgewiesen. Hintergrund dafür ist insbesondere die mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeführte Buchungssystematik bei der Berechnung der Schuldengrenze, welche die Kreditaufnahme in den Sondervermögen von der Berechnung ausschließt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:

„Mit der seit diesem Jahr angewendeten Buchungssystematik werden nicht nur die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt, sondern auch die Maßgaben des Art. 115 Abs. 2 S. 5 GG, welcher eine Bereinigung um finanzielle Transaktionen bei der Berechnung der Schuldenbremse vorschreibt. Diese Bereinigung entfällt, wenn die Kreditaufnahme in den Sondervermögen nicht berücksichtigt wird. Die AfD-Fraktion hat hierzu bereits im Januar ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben, welches diese Sichtweise letztlich stützt (WD 4 – 3000 – 011/22).

Die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bundeshaushalts kann erst nach dessen Verabschiedung im Wege eines Normenkontrollverfahrens erfolgen. Hierfür ist ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Ich fordere die Abgeordneten des Bundestags heute schon auf, die neue Praxis der Schuldenberechnung gerichtlich prüfen zu lassen, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen.

Bereits am 1. Juli 2022 habe ich im Übrigen per Pressemitteilung auf die Unstimmigkeiten im Haushaltsentwurf 2023 hingewiesen. Damals schrieb ich:

‚Die echte Nettokreditaufnahme liegt viel höher als sie ausgewiesen ist. Insbesondere die Ausgaben in den Sondervermögen sind in weitem Umfang schuldenfinanziert. Die Umgehung der Schuldenbremse, die im Haushalt 2023 nun erstmals ganz offensichtlich zutage tritt, bedeutet schleichenden Tod der Schuldenbremse.‘

Damals war das den wenigsten Zeitungen keine Meldung wert, heute findet sich das Thema auf der Titelseite der Welt. Die AfD-Fraktion begrüßt allerdings, wenn der Bundesrechnungshof zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.“