Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Das Verfahren in Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat eine übergeordnete Bedeutung für die Zukunft der Schuldenbremse. Das Verfassungsgericht hat vorliegend die vermutlich letzte Chance, die Schuldenbremse zu retten, nachdem diese in den letzten Jahren systematisch umgangen wurde. Insbesondere der Trick, Kreditermächtigungen auf Vorrat in irgendwelchen Sondervermögen zu parken und sie dann nicht mehr auf die offizielle Neuverschuldung anzurechnen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip dar und führt dazu, dass die Schuldenbremse auf Jahre hinaus leerläuft. Das Gericht ist aufgefordert, diese verfassungswidrige Praxis zu beenden. Die Bundesregierung sollte diese 60 Milliarden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verplanen.

Auch wenn die AfD-Fraktion die Unions-Klage zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 inhaltlich unterstützt, darf das Ausmaß an Heuchelei, das die Union in diesem Zusammenhang an den Tag legt, nicht übersehen werden. Kreditfinanzierte Rücklagenbildung und Zweckentfremdung von Corona-Notlagekrediten verstoßen offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien, doch hat die unionsgeführte Koalition im zweiten Nachtragshaushalt 2020 sowie im Haushalt 2021 exakt dieselben Manöver vorgenommen. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, dieses Vorgehen durch ein Normenkontrollverfahren zu stoppen (Drucksachen 19/22926 und 19/26549). Kein Abgeordneter der anderen Fraktionen wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Es bleibt zu hoffen, dass das Eintreten der Union für die Schuldenbremse auch dann noch Bestand hat, wenn sie je wieder in Regierungsverantwortung kommen sollte.“