Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion

Klage gegen Nachtragshaushalt erfolgreich – Karlsruhe bestätigt Sicht der AfD-Fraktion

Berlin, 15. November 2023. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Übertrag von 60 ungenutzten Corona-Milliarden in den Klima- und Transformationsfonds (ehemals Energie- und Klimafonds) ist damit nichtig.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

„Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Sicht der AfD-Fraktion zur Schuldenbremse bestätigt. Die AfD-Fraktion hatte genau wie die Union schon bei der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Umwidmung von 60 Milliarden Euro hingewiesen und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht zur Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes gefordert. Der zugehörige AfD-Antrag (Bundestagsdrucksache 20/488) fand damals allerdings nicht das erforderliche 25-Prozent-Quorum.

Dennoch gratulieren wir der Union zu diesem Erfolg in Karlsruhe. Es ist zu begrüßen und absolut überfällig, dass Karlsruhe den Buchungstricks in Bezug auf die Schuldenbremse nun gewisse Grenzen setzt. Unsere Kritik schon von 2021 umfasste genau jene Punkte, die nun auch im heutigen Karlsruher Urteil die tragenden Entscheidungsgründe waren: Fehlender Veranlassungszusammenhang zwischen Notlage und Schuldenmaßnahmen sowie Verletzung der verfassungsrechtlichen Vorschriften von Jährlichkeit und Vorherigkeit der Haushaltsaufstellung gemäß Art. 110 GG.

Die heutige Entscheidung hat bereits direkte Auswirkungen auf die laufenden Haushaltsberatungen. Nach den jetzigen Planungen will die Bundesregierung etwa ein Drittel der 60 Milliarden bereits 2024 aufbrauchen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, fallen die Haushaltsplanungen der Ampel einen Tag vor der Bereinigungssitzung in sich zusammen, denn der KTF ist inzwischen der entscheidende Nebenhaushalt dieser Regierung.

Am sinnvollsten wäre es übrigens, den nunmehr fast entleerten KTF komplett aufzulösen, denn die hiermit betriebene Politik ist ohnehin hochgradig schädlich für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Wenn die Regierung nun also kurzfristig eine Lösung braucht, kann sie sich gerne auch an diesem Vorschlag der AfD-Fraktion bedienen.“

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https://afdbundestag.de/peter-boehringer-klage-gegen-nachtragshaushalt-erfolgreich-karlsruhe-bestaetigt-sicht-der-afd-fraktion




AfD muss Union zum Jagen tragen

AfD muss Union zum Jagen tragen 

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.

Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!

Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.

Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern! 

Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.

[Es gilt das gesprochene Wort]

 




Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Die Ampel trickst weiter – seriöse Haushaltspolitik ist weiterhin nicht in Sicht

Berlin, 5. Dezember 2023. Im Bundestag fand heute die öffentliche Anhörung zum vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 statt. Kernpunkte der Debatte waren die Fragen der Verfassungskonformität des Haushalts generell, die vollständige Verbuchung der Schuldenaufnahme in Sondervermögen sowie die Frage, ob eine Notsituation, die das Aussetzen der Schuldenbremse rechtfertigt, überhaupt vorliegt.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dazu:

Die Bundesregierung setzt das Urteil aus Karlsruhe auch mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 nicht vollständig um. Dies aus zwei Gründen.

Erstens
: Die Berechnung der tatsächlichen Nettokreditaufnahme ist unvollständig. Nur zwei Sondervermögen werden dabei berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden Euro. Die echte Neuverschuldung liegt also mit 85 Milliarden Euro deutlich höher als die Bundesregierung zugibt. Insgesamt wird die nach Grundgesetz zulässige Nettokreditaufnahme um knapp 60 Milliarden Euro überschritten. Sparanstrengungen, die diesen Schaden in irgendeiner Weise minimieren, hat die Bundesregierung bis heute nicht unternommen.
Nach eigenen Aussagen ist die Regierung noch am Prüfen, wie und ob die Neuverschuldung weiterer Sondervermögen einzurechnen ist, doch erstens ist die Rechtslage in dieser Hinsicht nicht so kompliziert und zweitens müsste man Vorsicht walten lassen, wenn man nicht schon wieder ein verfassungsrechtliches Risiko eingehen will. Die Bundesregierung trickst also weiter. Offenbar will Finanzminister Lindner nicht mit 85 Milliarden Euro Neuverschuldung 2023 assoziiert werden, nachdem er seit 2021 bereits hunderte Milliarden Euro zu verantworten hatte.

Zweitens und noch bedeutender
ist jedoch die Frage, ob der gesamte Ansatz, eine Notsituation auszurufen, überhaupt sachgerecht ist. Hieran bestehen auch nach der Anhörung durchgreifende Zweifel. Denn faktisch hat die Bundesregierung das ganze Jahr nicht so agiert, als ob es eine unkontrollierbare Notsituation bei der Energieversorgung gäbe, sondern im Gegenteil aktiv das Energieangebot in Deutschland verknappt, etwa durch die Sanktionspolitik oder das Abschalten der Atomkraftwerke. Alles in allem regiert die Bundesregierung mit einer gewissen Dreistigkeit weiter an der Haushaltsverfassung vorbei.

 

https://afdbundestag.de/peter-boehringer-ampel-regiert-weiter-an-der-haushaltsverfassung-vorbei