Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“




Vorstellung neuer Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag

Pressekonferenz 27.10.2020

Vorstellung neuer Klagen der AfD-Fraktion im Bundestag

Neuer Akzent der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist die Klage gegen den zweiten Nachtragshaushalt. In in dieser Woche am Donnerstag vorgesehen ist die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Boehringer, Marcus Bühl, Martin Hohmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Antrag auf Abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen des Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Drucksache im Bundestag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/229/1922926.pdf

Erforderlich sind 25% der Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Videoauszug der Pressekonferenz mit Vorstellung der Initiative/n:

Gesamte Pressekonferenz auch mit Vorstellung der Anträge der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses und einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zur epidemischen Notlage nach Infektionsschutzgesetz finden Sie unter diesem Link:
https://www.facebook.com/afdimbundestag/videos/2083412805124811

 




Nachtragshaushalt 2021 wäre vermeidbar

Der Nachtragshaushalt 2021 wäre vermeidbar

Der Nachtragshaushalt 2021 wäre vermeidbar – stattdessen droht der nächste Verfassungsbruch

Das Bundesfinanzministerium teilte über die Medien mit, dass er bereits jetzt einen Nachtragshaushalt 2021 im Umfang von rund 50 Milliarden Euro anstrebt. Die AfD-Fraktion hatte stets vor den immensen Kosten der Lockdown-Politik gewarnt.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, stellt hierzu fest:

„Der Nachtragshaushalt wäre vermeidbar, indem der Lockdown umgehend beendet würde. Schließlich verfügt Olaf Scholz bereits über eine enorme Kreditermächtigung von 180 Milliarden Euro für 2021. Was erwartet das Finanzministerium, das die Regierung bislang verschweigt? Es sind offensichtlich die Lockdown-Folgen, vor denen die AfD seit 12 Monaten warnt:

Die Insolvenzwelle ist absehbar, die Arbeitslosenzahlen werden steigen, selbst die Bundesbank schüttet erstmals seit 1979 keinen Gewinn aus, weil toxische Eurokredite trotz Niedrigstzinsen auszufallen drohen und Deutschland am Ende zahlen muss. Am Ende der Kette werden Steuererhöhungen und Inflation stehen. Die Generationengerechtigkeit wird hier sehenden Auges verspielt.

Besonders bedenklich ist, dass die Bundesregierung im Angesicht der Krise immer wieder das Grundgesetz missachtet. Falls die Asylrücklage nun nicht aufgelöst wird, wäre der Nachtragshaushalt 2021 der dritte verfassungswidrige Haushalt in Folge. Man kann nicht Notkredite beantragen und gleichzeitig Rücklagen vorhalten. Keine der übrigen Fraktionen hat dieses Vorgehen bislang ernsthaft gerügt. Aufrufe seitens der AfD-Fraktion zu einer Normenkontrollklage wurden ignoriert. Wir appellieren an die übrigen Oppositionsparteien, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wieder Geltung zu verschaffen.“




Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Irre: Wenn Rom und Athen bald Geld bei uns abbuchen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 15.4.2021 (9 Uhr): Debatte zum Bundeshaushalt ‘21 (Nachtrag) über 60 Mrd. Euro und zur anhaltenden Corona-„Notsituation“ gem. Art 115(2)/6 GG: Erste Lesung, Auftaktrede nach Einbringung FM Olaf Scholz (7 Min)

Nun stehen wir also zum VIERTEN Mal in gut zwölf Monaten hier für eine Haushaltseinbringung. Und ERNEUT werden alle etablierten Maßstäbe der Haushaltsführung gesprengt:

Per 2021 nun 240 Milliarden Euro Schulden in nur EINEM Haushaltsjahr. 44 Prozent Kreditfinanzierungsquote des Haushalts. Das sind historische, bislang VÖLLIG undenkbare Dimensionen!   

Warum? Angeblich „NUR“ wegen Corona. Wir respektieren alle die Sorge der Menschen vor einer real existierenden Infektionskrankheit – vor allem bei den Risikogruppen. Trotzdem sind die objektiven Fakten folgende:

Die Regierung erhält den epidemiologischen und haushalterischen Ausnahmestatus derzeit über willkürliche Inzidenzzahlen aufrecht, die durch die massiv gesteigerte Anzahl von Tests in Schulen und Betrieben überall künstlich hochgetrieben werden.
Dies, obwohl die Regierung sogar SELBST sagt –gestern etwa in der WELT–, dass ANDERE Parameter als die absoluten Fallzahlen den Schweregrad der Pandemie abbilden.

Zum Beispiel der Anteil der COVID-Patienten an allen Intensivpatienten. Gerade einmal 20 (ZWANZIG!) Prozent der Intensivstations-Belegungen sind aber sogenannte „Corona-Patienten“ – die also WEGEN bzw. in sehr vielen Fällen einfach nur MIT Covid intensiv liegen. Es GIBT keine Überlastung:

Das bestätigt auch die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft [Gaß]. Auch nach 13 Monaten ist weiterhin KEIN Beleg erbracht, dass ausgerechnet die Lockdownmaßnahmen, die Testmanie oder gar die Chaosimpfungen eine Eskalation der Pandemie verhindert haben!

Daten der John-Hopkins-Universität zeigen das GEGENTEIL – anhand von Vergleichen von Ländern MIT und OHNE Lockdown.

Die Bundesregierung ist auch nach ZWEI Corona-Wintern noch immer in der Belegpflicht angesichts der GEWALTIGEN Kollateralschäden an Psyche und GRUNDRECHTEN der Menschen – von den EXISTENZIELLEN Schäden der Wirtschaft ganz zu schweigen!

Die HAUSHALTERISCHE Notsituation ist seit März 2020 eine unglaublich ergiebige Ausrede für uferloses Schuldenmachen.

Auch im Haushalt ‘21 findet man erneut keinerlei Einsparungen und verfassungswidrigerweise noch IMMER keine Auflösung der Asylrücklage. Zudem weist nur ein KLEINER Anteil der mit 240 Milliarden Euro Neuverschuldung finanzierten Maßnahmen überhaupt einen BEZUG zu CORONA auf!

Auf unsere vielfachen Nachfragen im Ausschuss hin wurde von der Regierung zuletzt gar nicht mehr BEHAUPTET, dass alle Zusatzausgaben Corona-bedingt seien.

Auf EU-Ebene übrigens ebensowenig:

Auch die neue EU-Corona-Verschuldungskapazität wurde entgegen den Interessen Deutschlands als Haupthafter federführend vom deutschen BMF durchgesetzt:

Von diesen 800 EU-Milliarden haben nur etwa 30% einen nachvollziehbaren Corona-Bezug!

Wir haben erst APRIL. Es ist REKORDVERDÄCHTIG, wenn Olaf Scholz jetzt beantragt, den Schuldenhaushalt 2021 nach nur VIER MONATEN um WEITERE 60 Milliarden Euro Schulden aufzustocken!

Und wer sagt uns denn, dass DIESER Haushalt nun der ENDGÜLTIGE für 2021 sein wird?

Im Dezember 2020 war für das BMF vöööllig unabsehbar, dass der Lockdown über Dezember hinaus dauern würde, obwohl man es natürlich bereits besser wissen musste. Ich hatte hier schon am 8. Dezember 2020 in der Debatte gesagt: „Der vorliegende Haushaltsentwurf gibt die Corona-Zahlungen nur etwa bis Sommer ‘21 her.“ Und so müssen wir nun heute MIT ANSAGE einen Nachtragshaushalt debattieren, der diesmal Corona-Lockdown-Folgen etwa bis zum HERBST vorsieht.

GENAU wissen wir es nicht, weil das BMF sich hartnäckig weigert, die BASIS der Etatkalkulation offenzulegen.
Mein Tipp:

Genau bis zur Bundestagswahl wird der völlig verantwortungslose Dauerlockdown mit 240 Milliarden Kreditgeld nun finanzierbar sein.        
Doch ab Herbst droht dann bereits die NÄCHSTE milliardenschwere Etatlücke, um die sich dann der NÄCHSTE Finanzminister kümmern muss.

Aber es wurde ja „seriös gewirtschaftet“ – wir haben es eben erst wieder gehört Bzw. „gut vorgesorgt“ in Form der formellen Notsituation auch schon für 2022:

ERNEUT wird dann die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ausgesetzt und somit der Artikel 115 GG missbraucht – im dann FÜNFTEN Corona-Schuldenhaushalt seit März 2020! In DIESEM Sinne hinterlassen Sie Ihrem Nachfolger dann TATSÄCHLICH ein bestelltes Feld – ein mit Schuldgeld ganzer künftiger GENERATIONEN gedüngtes.

Herr Minister – Sie haben in diesen Bundestag in nur 13 Monaten mehr Schulden eingebracht als der Bund zuvor in 20 Jahren gemacht hatte.

Die EU finanziert jetzt sogar fast ZWEI DRITTEL ihres nunmehr verdreifachten Etats auf Pump! Es ist alles ökonomisch völlig unverantwortlich!   

Sie nehmen Bundeshaushalte bis 2058 in Geiselhaft. Deutschland haftet für die Schulden anderer Staaten. Künftig wird dann in Rom und Athen mit-entschieden, wie hoch der Bundeshaushalt auszufallen hat. Das ist illegal, denn selbstredend wird dadurch künftig die haushalterische Gesamtverantwortung des Bundestags aufgegeben. Unsere Verfassungsklage dagegen liegt in Karlsruhe.

Und schon zum REGULÄREN ‘21er-Haushalt hatten wir diesem Haus eine Normenkontrollklage vorgeschlagen. 2021 wird das Jahr der massiven AUSWIRKUNGEN des Lockdowns. Bei Familienbetrieben und Mittelständlern wird derzeit vielfach die Lebensleistung von GENERATIONEN vernichtet – wegen der VÖLLIG UNVERHÄLTNISMÄßIGEN Reaktion der Regierung auf eine Infektionskrankheit!

Die AfD erkennt den Corona-Mittelbedarf zu einem KLEINEN Teil an:

verfassungskonform, das heißt OHNE illegitime Verlängerung der haushalterischen NOTSITUATION. Die wirklich SINNVOLLEN Ausgaben im Gesundheitswesen u. beim Kurzarbeitergeld anerkennt auch die AfD. Wir haben ALLE diese Ausgaben –ebenso die zum Schutz der Risikogruppen– seit März 2020 IMMER mitgetragen und mitfinanziert.

Die RETTUNG der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft kann aber NUR über das schnelle Ende des Lockdowns kommen! NICHT über unbezahlbare Dauersubventionen, NICHT über gewaltige Corona-Steuererhöhungen, NICHT über permanente massenhafte Pflichttestungen und Bürgerrechtseinschränkungen .

Und KEINESFALLS über unzureichend getestete Impfungen oder gar über eine faktische Impfpflicht, die wir KATEGORISCH ablehnen!

Grundrechte wie etwa das auf Freizügigkeit und körperliche Unversehrtheit sind eben … „GRUNDRECHTE“!
Die Deutschen müssen sich diese im Grundgesetz 1949 aus guten historischen Gründen als INDIVIDUAL-Rechte verfassten UNABDINGBAREN Grundrechte weder er-impfen noch er-testen lassen!

Diese Regierung verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung!

Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht?!




 Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt – Union schwenkt auf AfD-Kurs ein

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Normenkontrollklage gegen Nachtragshaushalt – Union schwenkt auf AfD-Kurs ein

Die Unionsfraktion will den Nachtragsetat des neuen Finanzministers in Karlsruhe überprüfen lassen. Dazu werde sie eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten gestern die Unionspolitiker Ralph Brinkhaus und Alexander Dobrindt an.

Peter Boehringer, haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert dieses Bestreben wie folgt:

„Die AfD-Fraktion begrüßt die Klageabsicht der Union. Der zweite Nachtragshaushalt 2021 beinhaltet unter anderem kreditfinanzierte Rücklagenbildung und die Zweckentfremdung von Corona-Notlagenkrediten, was offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien verstößt. Daher sollte er umgehend in Karlsruhe überprüft werden.

Jedoch darf nicht übersehen werden, dass bereits die drei letzten Haushaltsgesetze – zweiter Nachtragshaushalt 2020, Haushalt 2021 und erster Nachtragshaushalt 2021 – gegen genau dieselben Haushaltsprinzipien verstoßen haben, damals noch unter Unionsverantwortung. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, ein Normenkontrollverfahren in Gang zu bringen (Drucksachen 19/22926 https://dserver.bundestag.de/btd/19/229/1922926.pdf und 19/26549 https://dserver.bundestag.de/btd/19/265/1926549.pdf). Kein Abgeordneter der Union wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Die nun von der Union eingeleitete Kehrtwende zurück zur haushaltspolitischen Vernunft bedeutet daher ein Einschwenken auf den Kurs der AfD.“