Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“




AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

AfD-Organklage gegen EU-Verschuldungs-Ermächtigung

Mit Verspätung hiermit nachgereicht die Dokumentation der Abgabe der Organklage der AfD-Bundestags-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Auf 200 Seiten Klageschrift begründen wir ggü. dem Verfassungsgericht, warum ich schon am 25. März in der Debatte um das zugehörige „Eigenmittel-Ratifizierungsgesetz” (neue, u.E. verfassungswidrige Verschuldungs-Kapazität der EU für das angebliche “Corona-Programm” der EU über 800 Milliarden Euro) Bundespräsident Steinmeier auffordern musste, dieses für Deutschland fatale Gesetz nicht zu unterzeichnen (Mehr … https://www.pboehringer.de/praesident-steinmeier-unterzeichnen-sie-das-nicht/). Keinesfalls vor den Entscheiden des Gerichts über Einstweilige Anordnungsanträge gegen das Gesetz, die beide Klägergruppen („Bündnis Bürgerwille“ sowie die AfD-Bundestagsfraktion) zusammen mit den Klagen wegen Gefahr im Verzug eingereicht hatten – aber eigentlich sogar nicht vor der Entscheidung in der Hauptsache: Neben der u.E. verfassungswidrigen und qualitativ wegen u.a. Art 125 AEUV und Art 311 AEUV bislang undenkbaren EU-Verschuldung über Gemeinschaftsanleihen besteht diese „Gefahr im Verzug“ natürlich darin, dass die 800 Milliarden Euro innerhalb von nur drei Jahren fast unabhängig von Corona-Folgen (und damit unter Bruch des sog. „Konnexitätsprinzips“) vor allem an Euro-Südstaaten verteilt und zu über 50% sogar verschenkt werden!

Ich danke den Fraktionskollegen Albrecht Glaser sowie dem Justiziariat der AfD-Fraktion unter Stephan Brandner für die sehr intensive Unterstützung der von unserem Prozessvertreter Prof. Karl Albrecht Schachtschneider verfassten Klageschrift.