Das EU-Schuldenexperiment nimmt seinen Lauf – weiterhin Schweigen in Karlsruhe

Das EU-Schuldenexperiment nimmt seinen Lauf – weiterhin Schweigen in Karlsruhe

Am gestrigen Tage hat mit Polen auch der letzte EU-Mitgliedstaat den EU-Eigenmittelbeschluss ratifiziert. Damit kann das bis zu 800 Milliarden Euro teure Programm Next Generation EU beginnen.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer kommentiert dies wie folgt:

„Was die EU als Erfolg verbucht, ist eine Niederlage für den deutschen Steuerzahler und die Demokratie. Die EU-Kommission hat die Corona-Krise nun erfolgreich genutzt, um über die Bewilligung der sogenannten Aufbau- und Resilienzpläne noch tiefer in die Politik der EU-Mitgliedstaaten hineinzuregieren als sie es ohnehin schon tut. Dies widerspricht selbstredend dem Geist der Europäischen Verträge und den Prinzipien von Souveränität und Demokratie, doch scheint dies weder in Brüssel noch in Karlsruhe größere Unruhe auszulösen.

Das Ergebnis dieser Operation wird absehbar nicht etwa der ‚Wiederaufbau‘ von Staaten sein, die ohnehin nicht zerstört sind, sondern eine schleichende Deindustrialisierung und Verarmung, insbesondere in Deutschland. Auch wenn die EU das Gegenteil proklamiert: Der Versuch über Zentralplanung Wachstumsimpulse auszulösen, wird erneut scheitern. Wie schon die EU-Kohäsionspolitik in der Vergangenheit keinen messbaren Mehrwert außer für die Brüsseler Bürokratie hervorgebracht hat.

Corona war für diesen Schritt in Richtung Fiskalunion von vorneherein nur ein Vorwand. Sowohl die Mittelverteilung zwischen den Staaten, als auch die Verwendung der Mittel für Klimaschutz und Digitalisierung, als auch der Zeitpunkt für deren Verausgabung haben nichts mit Corona zu tun.

Nach wie vor gilt: Auch die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags wird durch die Gemeinschaftshaftung im EU-Eigenmittelbeschluss ausgehebelt. Die diesbezügliche Organklage und der Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion (BvE 4/21) liegen nach wie vor unbearbeitet in Karlsruhe. Weder die Klageschrift noch der Eilantrag wurden den Beklagten, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, bislang überhaupt zugestellt. Wenn Oppositionsfraktionen in einer solch weitreichenden Angelegenheit keinen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht erfahren, wirft dies ein sehr bedenkliches Schlaglicht auf den Rechtsstaat BRD.“