AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Organklage der AfD im Deutschen Bundestag

„Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen. Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.

Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen. Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.

Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.

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Hier das Erläuterungsvideo (9 Minuten) zu unserer Verfassungsklage gegen das EZB-„Corona“-Programm „PEPP“ (1,35 Billionen Euro):
Boehringer / Schachtschneider: „Organklage gegen das EZB-PEPP-Programm ist nun eingereicht – Boehringer von unterwegs (3)“

https://youtu.be/CSxCmt6v4ak  👈




AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht

AfD-Fraktion klagt gegen EU-Verschuldung und reicht Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein

Der Deutsche Bundestag wird heute voraussichtlich das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) verabschieden, welches unter anderem vorsieht, der EU eine Kreditermächtigung von über 800 Milliarden Euro zu gewähren.

Hiergegen wird die AfD-Fraktion Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie tut dies in Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG. Antragsgegner sind Bundesregierung und Bundestag, die ihre Integrationsverantwortung mit Zustimmung zum Eigenmittelbeschluss (EU 2020/2053) nach Ansicht der AfD-Fraktion offensichtlich verletzt haben.

Weiterhin versucht die AfD-Fraktion per einstweiliger Anordnung zu erwirken, dass der Bundespräsident das Ratifizierungsgesetz nicht ausfertigen darf, solange in der Frage der Verfassungskonformität des Eigenmittelbeschlusses keine Rechtsklarheit besteht.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, erläutert das juristische Vorgehen:

„Die AfD-Fraktion wird unmittelbar nach der Verabschiedung des Eigenmittelbeschlusses eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Dies ist angesichts der offensichtlichen Vertragsverletzung durch den Eigenmittelbeschluss geboten. Es ist sogar Gefahr im Verzug, denn bis das Hauptsacheverfahren entschieden sein kann, wäre das Geld bereits ausgegeben. Daher ist der Antrag auf einstweilige Anordnung zwingend. Es geht beim Programm ‚Next Generation EU‘ um nichts weniger als um die Schaffung der Transfer- und Fiskalunion. Seit Jahrzehnten wurde von deutschen Regierungsverantwortlichen beteuert, dass diese Transferunion niemals kommen würde. Nun kommt sie doch. Die AfD-Fraktion hält diesen Vorgang für verfassungswidrig.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser, stellt die Rechtsposition der AfD-Fraktion wie folgt dar:

„Die geplante Kreditaufnahme der EU im Umfang von über 800 Milliarden Euro ist mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar. Sie verstößt gegen Artikel 311 AEUV – einem Artikel der EU-Verträge, der ausdrücklich eine Schuldenaufnahme zur Haushaltsfinanzierung verbietet. Besonders problematisch ist die mit den EU-Anleihen verbundene Gemeinschaftshaftung. Um die Tilgung der EU-Darlehen zu finanzieren, sollen in Zukunft alle EU-Staaten erhöhte Umlagen zahlen. Für den Fall, dass einzelne Staaten ihren Pflichten nicht nachkommen, was bei der Schuldenlast vieler Staaten naheliegt, kann die EU ausfallende Umlagen bei den anderen Staaten – etwa Deutschland – ersatzweise einfordern. Eine solche Regelung verstößt daher offensichtlich gegen Artikel 125 AEUV, der eine wechselseitige Haftung der EU-Staaten untereinander untersagt. Beide Regeln des EU-Rechts, die hier gebrochen werden, sind maßgeblich dafür, dass seinerzeit die heutigen EU-Verträge zustande gekommen sind.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.




Bundesverfassungsgericht stoppt vorerst die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses

Boehringer / Glaser: Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses vorerst gestoppt – AfD-Fraktion begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts angeordnet, dass das Gesetz über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf (Hängebeschluss).

Peter Boehringer und Albrecht Glaser, Koordinatoren für die diesbezügliche Organklage der AfD-Bundestagsfraktion, kommentieren wie folgt:

„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des BVerfG ausdrücklich. Er war angesichts der materiellen und grundsätzlichen Bedeutung des Themas sowie der in Aussicht gestellten Klagen richtig und wichtig. Das Verfassungsgericht hat damit – wie von uns gestern im Deutschen Bundestag gefordert – verhindert, dass der Bundespräsident den rechtlich hochbedenklichen und materiell folgenreichen Eigenmittelbeschluss ratifizieren kann und vor Einreichung der Klagen irreversible Fakten für Deutschland schaffen kann. Die AfD-Fraktion stellt dennoch wie geplant einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Karlsruhe. Prozessvertreter ist der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider.“