Haushalt 21 verfassungswidrig und irreführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen einzig sinnvolles Konjunkturprogramm

Bundeshaushalt 2021: unseriös und verfassungswidrig

Haushalt 2021 verfassungswidrig und nicht zielführend: Beendigung der Corona-Maßnahmen das einzig sinnvolle Konjunkturprogramm

Bundesfinanzminister Scholz hat heute den Kabinettentwurf zum Haushalt vorgestellt. Einem Haushaltsvolumen von 413,4 Milliarden Euro stehen neue Schulden in Höhe von 96,2 Milliarden Euro gegenüber.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, sieht die Rechtmäßigkeit des Haushaltsentwurfs kritisch:

„Wir haben angesichts der angestrebten Neuverschuldung erhebliche Zweifel, ob dieser Haushalt verfassungskonform ist. Es geht nicht an, dass der Finanzminister über das Maß der Schuldenbremse hinaus Schulden aufnimmt und gleichzeitig eine ‚Rücklage‘ für bessere Zeiten vorhält. Rücklagen sind gerade für schlechte Zeiten gemacht. Das Grundgesetz wird auf diese Weise umgangen.“

Auch die Aufstellung des Haushalts wird von Peter Boehringer hinterfragt:

„Nach wie vor geht die Bundesregierung von einer V-förmigen Erholung der Wirtschaft aus. Dies ist aber gerade aufgrund der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht zu erwarten. In jedem Fall wird das Konjunkturprogramm kaum zur Erholung beitragen, da oft überhaupt nicht die Kapazitäten vorliegen, um angedachte Investitionen auch umzusetzen. Das zwingend erforderliche und deutlich kostengünstigere Konjunkturprogramm wäre die sofortige Aufhebung aller Corona-Beschränkungen.“




Missbrauch des Grundgesetzes zum uferlosen Schuldenmachen

Boehringer im Bundestag 11.2.2021

Missbrauch des Grundgesetzes zum uferlosen Schuldenmachen

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 11.2.2021: Debatte zur Normenkontrollklage der AfD gegen den Corona-Schuldenhaushalt 2021 (7 Min)

Rechtsverstöße werden nicht dadurch geheilt, dass man sie nur wenige Monate später NOCHMALS begeht. Im nunmehr DRITTEN Haushalt reißt die Koalition auch 2021 die Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Grundgesetz und rechtfertigt dies mit einer Notsituation.
Das Covid19-Problem kann aber per Definition nicht über JAHRE anhalten.

Darum müssen wir heute ERNEUT einen Antrag auf Rechtsnormen-Kontrolle einbringen.

Die in unserem Antrag angeführten Fragen schreien nach rechtlicher Klärung! Gerichte müssen gelegentlich auch MEHRHEITSvoten eines Parlaments prüfen, wenn dieses seine Befugnisse missbraucht, was wir in der Klageschrift ausführlich begründen!

Um die absehbaren aber FALSCHEN Vorwürfe der Nachredner vorwegzunehmen:
Das Begehren einer Klärung der Verfassungskonformität ist ein völlig rechtsstaatlicher Vorgang und ein demokratisches Minderheitenrecht.
Und doch hörten wir bei vergleichbaren Normenkontroll-Anträgen der AfD hier vor zwei Wochen und auch schon 2020 Sätze wie „Sie bekommen keine Mehrheit“ – etwa vom SPD-Kollegen Franke.

Nun, das ist die Arroganz der Macht: Mit dieser Einstellung spricht man der Opposition jedes WERBEN um eine Mehrheit oder auch nur um ein 25%-Quorum gemäß Art 93 Grundgesetz ab!
Das ist parlamentarisch bedenklich.
Wenn es danach ginge, wie groß die Chancen auf eine MEHRHEIT sind, dann dürfte die Opposition nach Ansicht der Koalition offenbar keinerlei ANTRÄGE mehr stellen.

Auch die Antragsformel „der BT begrüßt“ ist völlig normal – bereits mehrfach bestätigt durch das zuständige Parlamentsreferat. Dieses immer wieder ins Lächerliche zu ziehen, ist nur Beleg für den mangelnden Willen der Altparteien, sich INHALTLICH mit den Argumenten unserer Klageschrift auseinanderzusetzen:

1. Die Regierung will 180 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die gemäß Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme wird somit um 164 Milliarden Euro überschritten. Alleine schon der HÖHE nach ist diese Überschreitung nicht gerechtfertigt, da der Bund auch 2021 die ASYLrücklage nicht nutzt.
Man KANN aber nicht ZUGLEICH Rücklagen haben u. Notkredite aufnehmen; so verlangt es das Wirtschaftlichkeitsgebot gem. Art. 114 GG und § 7 BHO.

2. Ich sagte hier im September 2020: „Herr Scholz wird die Schuldenmittel 2020 gar nicht ausgeben KÖNNEN. Es war auch gar nie GEPLANT, weil man das Geld für das Wahljahr 2021 vorhalten will.
Und genau so KAM es dann auch. Das aber war RECHTSMISSBRÄUCHLICH: Kreditfinanzierte Rücklagenbildung über mehrere Jahre ist verboten.
Und Ähnliches passiert im Haushalt 2021, indem Rücklagen sogar nochmals VERSTÄRKT werden.
Ein Verstoß gegen das Jährlichkeitsgebot nach Art. 110 GG und § 4 BHO.

3. GESPART wird im Haushalt an keiner Stelle. Und viele der Programme stehen gar nicht in VERANLASSUNGS-Zusammenhang mit Corona.
Dies wäre aber natürlich VORAUSSETZUNG für die Inanspruchnahme der AUSNAHME-Verschuldensregel des Grundgesetzes!
Eine durch eine NOTSITUATION begründete Schuldenaufnahme darf nicht zur Umsetzung für eine Politik genutzt werden, die OHNEHIN und UNABHÄNGIG von der Notsituation verfolgt werden soll.

4. Eine GESUNDHEITLICHE Notlage ist weiterhin nicht gegeben. Zu KEINEM Zeitpunkt gab es eine Überlastung des Gesundheitssystems.
Die Sterblichkeitsrate lag in Deutschland 2020 entgegen der gegensätzlichen Propaganda NICHT über dem Erwartungswert.
Das von der Koalition seit Monaten vorgetragene Narrativ, wonach nur entschiedenes staatliches Handeln zur Begrenzung der Krankheitsfälle geführt hat, ist weiterhin VÖLLIG UNBELEGT!
Ganz im Gegenteil hat erst die seit April anhaltende STAATLICHE Überreaktion die größte Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte herbeigeführt.
Der Eintritt der WIRTSCHAFTLICHEN Not war im DRITTEN Corona-Haushalt des Bundes damit ganz sicher NICHT mehr der Kontrolle des Staates entzogen.
Auch DIESE Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Schulden-Sonderregel ist daher 2021 NICHT mehr gegeben!

Der WAHRE Grund der Schuldenorgie ist dieser: Nur so kann Minister Scholz die Lockdown-Folgen noch bis zur Bundestagswahl abfedern.
Das Grundgesetz wird missbraucht zum uferlosen Schuldenmachen!

Es steht nun sogar zu befürchten, dass Sie die Notlage DAUERHAFT machen:
Bis 2022 und vermutlich sogar darüber hinaus.
Genau dieses hat das KANZLERAMT gefordert. Und auch wenn es sofort dementiert wurde – der Kanzleramtsminister war einfach nur EHRLICH:

„Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren nicht einzuhalten.“
Er hatte damit leider recht! Nur mit SPAREN wäre die Schuldenbremse einhaltbar. Und vor allem nur bei sofortigem Ende des Lockdowns!

Da man das aber CDU-seitig beides nicht WILL, fordert Herr Braun dann –aus seiner Sicht logisch– eine Grundgesetz-Änderung: Er will die Schuldenbremse ganz aus dem Grundgesetz streichen und damit jede Haushalts-Solidität dauerhaft abschaffen.

Nicht mehr in DIESER Legislatur – aber dann eben in der NÄCHSTEN, wenn sich problemlos eine Mehrheit gegen jede Finanzseriosität finden wird: die GANZ große Koalition der Schuldenfans von Dunkelrot über Rot, Grün bis Schwarz!

Spannend wird es zuvor noch beim Eckpunkte-Entwurf zum Haushalt ‘22: OFFIZIELL will die Regierung 2022 zur Schuldenbremse zurückkehren.
Doch aus dem Finanzministerium klingt es bereits ANDERS:

Die Union sei mit den Braun´schen Ansichten gegen die Schuldenbremse „endlich in der Realität angekommen“. Der Testballon ist zwar zunächst einmal geplatzt. Inzwischen sagt sogar Herr Braun SELBST nun in einem spektakulären Ansichtenwechsel:

Ich liebe die Schuldenbremse“ – etwa so glaubhaft wie Erich Mielke 1989…

Jenseits allen Staatsschauspiels mit Stabilitätsheuchelei sind sich die vereinigten Blockparteien sehr einig:

Es regiert sich viel besser auf Pump. Doch Schulden sind die Steuern von morgen!

Vermutlich wird man mit diesem Schauspiel noch die Bundestagswahl erreichen. DANACH wird es Insolvenzen u. Massenarbeitslosigkeit hageln – auch schulden-finanzierte Dauersubventionen werden das dann nicht mehr verhindern können!

Darum müssen wir nun eine Linie einziehen – es ist verfassungsrechtlich und ökonomisch geboten: Falls die Kollegen das ANDERS sehen, fordere ich Sie als gute Rechtsstaatler auf: bringen Sie bitte den Casus zur Klärung nach Karlsruhe. Unsere Antrags-Begründung IST identisch mit der Klageschrift. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher sind, dann haben Sie dort ja nichts zu verlieren.

 

 




Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Die Schuldenbremse ist das nächste Opfer der Lockdownpolitik

Der Bundesminister der Finanzen stellt heute im Haushaltsausschuss den Nachtragshaushalt 2021 sowie das Eckpunktepapier für die Haushalte der kommenden Jahre vor.

Dieses wird von Peter Boehringer, dem Haushaltspolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt kommentiert:

„Die geplante Corona-Neuverschuldung des Bundes summiert sich nunmehr auf unvorstellbare 450 Milliarden Euro. Nicht nur in diesem, auch im nächsten Jahr soll die Schuldenbremse ausgesetzt bleiben. Auf die Union ist in diesem Zusammenhang kein Verlass mehr. Sie hat dieser Verschuldungsorgie nichts mehr entgegenzusetzen und opfert ihr letztes Stabilitätsbekenntnis einer fehlgeleiteten Lockdown-Politik.

Allein in diesem Jahr will Olaf Scholz 240 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, 2022 sollen es weitere 81,5 Milliarden sein, 2020 waren es 130 Milliarden. Damit macht der Bund in drei Corona-Jahren mehr Schulden als in den letzten zwei Jahrzehnten zusammen.

Zu befürchten steht, dass dieser Dammbruch einen Paradigmenwechsel darstellt und Deutschland nie wieder zu einer Stabilitätskultur zurückfindet. Von dieser Stabilitätskultur hängt unser Wohlstand ab, doch diesen scheint man im Kanzleramt entbehren zu können.

Die sogenannte Asylrücklage des Bundes bleibt bei all dem weiter unangetastet, obgleich es sich bei den geplanten Krediten um Notfallkredite gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 handelt. Hierin liegt ein Verfassungsbruch, der dritte bzw. vierte in Folge. Wie nennt man eigentlich einen Staat, in dem der Ausnahmezustand zum Normalzustand wird?“




ERSATZ-UPLOAD des KLARTEXT-VIDEOS (147) vom 5.7.21

ERSATZ-UPLOAD des KLARTEXT-VIDEOS (147) vom 5.7.21

Mein KT-Video vom 5.7.21 enthielt offenbar ZU viel Wahrheit. Es wurde nach 14.000 Abrufen in nur acht Stunden von YT gelöscht. Bitte verbreiten Sie diesen Ersatz-Upload-Link, danke! Und bitte fleißig teilen, selbstredend verstößt es nicht gegen GESETZE, sondern nur gegen willkürlich zensierende YT-AGBs:
https://www.frei3.de/article/1aa56bbc-8622-4c11-a360-b340dfc4c53e

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Immer mehr hysterische Corona-Behauptungen als Märchen und Mythen entlarvt
Lügen, Mythen, Märchen: Corona-Skeptiker hatten RECHT
– FDP sagt Aktuelle Stunde im Bundestag zur Schuldenbremse ab
– Mindestens zehn Corona-Mythen nun offiziell widerlegt
– PCR-Test ist zu unspezifisch u. nicht für polit. Maßn. geeignet
– Zu hohe CT- bzw. Replik.werte machen PCR-Test unbrauchbar
– Intensivbettenüberlastung war herbeigeredet und -gerechnet
– Schweigen der Ärzte u. Krankenh. wurde mit Steuergeld erkauft
– Lockdowns hatten keinen pos. Effekt aufs Infektionsgeschehen
– Alternative Corona-Behandlungsmethoden mit positiver Wirkung
– Corona führte nicht zu Übersterblichkeit ggü langjährigem Schnitt
– Impfung hat kaum einen Effekt auf den Rückgang der Fallzahlen
– Corona-Finanzmittel vorsätzlich sachfremd verwendet
– WHO-Wahrheit zensiert: „Derzeit keine Kinder impfen“
– Deutschland wurde vorsätzlich in die Corona-Krise geführt

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Mein bislang noch ganz freier Telegram-Kanal mit Möglichkeit zum ABO: https://t.me/pboehringer




Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten

Peter Boehringer Haushaltspolitischer Sprecher

Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten

Berlin, 26. April 2022. Das Bundeskabinett plant, den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 am morgigen Mittwoch zu beschließen. Die Neuverschuldung soll demnach um knapp 40 Milliarden Euro auf 138,9 Milliarden ansteigen. Rechnet man außerdem das neue Sondervermögen Bundeswehr hinzu, belaufen sich die Kreditermächtigungen für das Jahr 2022 auf 238,9 Milliarden Euro.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:

„Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zunehmend zu entgleiten. Die Schuldenmacherei der Vorgängerregierung wird auch unter einem FDP-Finanzminister unvermindert fortgesetzt – und erreicht Rekordniveau. Der Vorbehalt, die zusätzlichen Milliarden seien dabei allein auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, trägt außerdem nicht. Vielmehr werden in dem neuen Ergänzungspaket auch Dinge untergebracht, die etwa die mittlerweile völlig anachronistische Coronapolitik fortschreiben oder Anreize zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel bieten. All das hat nichts mit der Ukraine zu tun, sondern wird rein opportunistisch umgesetzt, da ohnehin gerade einmal wieder neue Schulden gemacht werden sollen. Von einer wirklichen Priorisierung, wie sie in den Zeiten der Konsolidierung nötig wäre, sieht man nichts.

Weil der Finanzminister außerdem weiß, dass er die Schuldenbremse entgegen seinen vielfachen Bekundungen effektiv auch 2023 nicht wird einhalten können, baut er vor. Die Regierung schafft immer weitere Sondervermögen, deren künftige Schulden seit der handstreichartigen Umstellung des Berechnungsschemas oder mittels Grundgesetzänderung nicht mehr in die Schuldenbremse eingerechnet werden. Dass diese Sondervermögen zunehmend zweckentfremdet werden, sei es wenn der Energie- und Klimafonds (EKF) plötzlich die Digitalisierung vorantreibt oder das Sondervermögen Bundeswehr die Aufrüstung fremder Staaten finanziert, ist dabei vermutlich beabsichtigt. Mit der zunehmenden Aufschuldung, gerade auch in den sogenannten Sondervermögen, verringert sich die Aussagekraft des eigentlichen Bundeshaushalts, und eine Rückkehr zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik wird immer unwahrscheinlicher – selbst wenn die Schuldenbremse auf dem Papier irgendwann wieder eingehalten werden sollte.“