Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.
Dazu Peter Boehringer:
„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.
Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“
Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:
„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“
Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten
Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zu entgleiten
Berlin, 26. April 2022. Das Bundeskabinett plant, den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 am morgigen Mittwoch zu beschließen. Die Neuverschuldung soll demnach um knapp 40 Milliarden Euro auf 138,9 Milliarden ansteigen. Rechnet man außerdem das neue Sondervermögen Bundeswehr hinzu, belaufen sich die Kreditermächtigungen für das Jahr 2022 auf 238,9 Milliarden Euro.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, kommentiert dies wie folgt:
„Dem Finanzminister drohen die Finanzen des Bundes zunehmend zu entgleiten. Die Schuldenmacherei der Vorgängerregierung wird auch unter einem FDP-Finanzminister unvermindert fortgesetzt – und erreicht Rekordniveau. Der Vorbehalt, die zusätzlichen Milliarden seien dabei allein auf die Ukraine-Krise zurückzuführen, trägt außerdem nicht. Vielmehr werden in dem neuen Ergänzungspaket auch Dinge untergebracht, die etwa die mittlerweile völlig anachronistische Coronapolitik fortschreiben oder Anreize zur Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel bieten. All das hat nichts mit der Ukraine zu tun, sondern wird rein opportunistisch umgesetzt, da ohnehin gerade einmal wieder neue Schulden gemacht werden sollen. Von einer wirklichen Priorisierung, wie sie in den Zeiten der Konsolidierung nötig wäre, sieht man nichts.
Weil der Finanzminister außerdem weiß, dass er die Schuldenbremse entgegen seinen vielfachen Bekundungen effektiv auch 2023 nicht wird einhalten können, baut er vor. Die Regierung schafft immer weitere Sondervermögen, deren künftige Schulden seit der handstreichartigen Umstellung des Berechnungsschemas oder mittels Grundgesetzänderung nicht mehr in die Schuldenbremse eingerechnet werden. Dass diese Sondervermögen zunehmend zweckentfremdet werden, sei es wenn der Energie- und Klimafonds (EKF) plötzlich die Digitalisierung vorantreibt oder das Sondervermögen Bundeswehr die Aufrüstung fremder Staaten finanziert, ist dabei vermutlich beabsichtigt. Mit der zunehmenden Aufschuldung, gerade auch in den sogenannten Sondervermögen, verringert sich die Aussagekraft des eigentlichen Bundeshaushalts, und eine Rückkehr zu stabilitätsorientierter Finanzpolitik wird immer unwahrscheinlicher – selbst wenn die Schuldenbremse auf dem Papier irgendwann wieder eingehalten werden sollte.“
Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?
Grundgesetz-Änderung für Bundeswehr-Investitionen?
Rede Peter Boehringer im Bundestag, 27.4.2022 zum Bundeswehr-Sondervermögens-Gesetz (100 Mrd Euro, Änd. Art 87a GG) (4 Min)
Frau Präsidentin, wir beraten heute einen heiklen Gesetzentwurf. Der zwar in der materiellen ABSICHT begrüßenswert ist –Auflösung eines langjährigen Investitionsstaus bei der Bundeswehr–, der aber HAUSHALTSrechtlich und auch VERFASSUNGSrechtlich bedenklich ist.
Zunächst: Wir sind GRUNDSÄTZLICH gegen Sondervermögen, weil sie die reguläre, transparente Entscheidungsfindung des Bundestags über den Haushalt beeinträchtigen. Und nun gar noch eine Absicherung über eine GG-Änderung! DIESES Sondervermögen wird so nicht nur –Zitat des Finanzministers– „NEBEN der Schuldenbremse stehen“: Es steht faktisch sogar neben dem HAUSHALT!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL ins Grundgesetz schreibt und so ohne Not einen illegitimen Nebenhaushalt begründet!So etwas MACHT man nicht – völlig UNGEACHTET des Ziels „ordentliche Ausrüstung der Bundeswehr“, was die AfD seit JAHREN recht EINSAM fordert.
Ausgerechnet eine LINKE Regierung will hier etwas tun, das wir zuletzt vor 130 Jahren gesehen haben: Unter BISMARCK wurde der Militäretat für mehrere Jahre festgeschrieben – das sogenannte „Septennat“-System. Und ausgerechnet die AMPEL will nun in ÄHNLICHER Weise die demokratische Kontrolle einschränken…
Die Bundeswehr-Mittel gehören REGULÄR ohne Einführung eines Sondervermögens im KERNhaushalt eingestellt.
Und es ist doch ohnehin gar keine FRAGE: Die Mehrheit für diese Investitionen, wie WIR sie schon seit JAHREN fordern, wäre hier im Haus problemlos gesichert: Es gäbe dafür auf lange Jahre über 80% Zustimmung! Sie BRÄUCHTEN keine Grundgesetz-Änderung!
Lassen Sie uns also ehrlich sein: Diese Konstruktion dient ausschließlich der Umgehung der SCHULDENBREMSE: Das Sondervermögen bekommt sogar eine EIGENE Kreditaufnahme-Möglichkeit. OHNE festgelegte Tilgungsfristen und ohne Anrechnung auf die verfassungsrechtlichen Schuldenobergrenzen.
Schon seit 2020 setzt die Regierung die Schuldenbremse immer wieder „ausnahmsweise“ aus und nutzt die Mittel auch noch zweckentfremdet. Das ist permanenter Rechtsbruch, was außer der AfD aber offenbar niemanden stört.
Und auch HEUTE ist WIEDER eine Zweckentfremdung der Mittel angelegt, denn diese dürfen nach dem Gesetzentwurf mit dem Namen „BUNDESWEHR-Sondervermögensgesetz“ leider NICHT nur zugunsten der BUNDESWEHR, sondern auch für die Aufrüstung von nicht näher definierten „Partnerstaaten“ ausgegeben werden.
All das ist überflüssig und intransparent. Der Kernhaushalt spiegelt so zunehmend nur noch einen TEIL der Wirklichkeit.
Die Sozialisten im Haus werden das begrüßen. Denn natürlich regiert es sich mit verschleierten und ausgelagerten Schulden viel einfacher – so machen Sie es ja auch schon beim Klimafonds, beim ESM und bei den EU-Schuldenprogrammen.
Wegen der Kausalkette von der Schuldenmonetisierung der EZB zu hoher Inflation ist dies aber fatal. Wir HABEN bereits asoziale 7% Teuerung.
Die Waffen, die dann ab frühestens Sommer aus dem Sondervermögen finanziert werden, WERDEN den Ausgang des Ukraine-Kriegs nicht mehr beeinflussen, da sie erst in JAHREN bereitstehen werden.
Der Ukraine-Krieg dient zwar als ANLASS für ein Umsteuern bei der seit JAHREN vernachlässigten Ausstattung der Bundeswehr. Diese NOTWENDIGKEIT ist jedoch uralt und KEINE Kriegsfolge.
Wer etwas ANDERES behauptet und eben DOCH einen Bezug zur Ukraine herstellt, der liegt nicht nur HAUSHALTERISCH falsch. Sondern er sollte auch erklären, dass man die jahrzehntealte deutsche Staatsdoktrin aufgeben will, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern.
DAS aber wäre dann für Deutschland nicht nur ein HAUSHALTERISCH falscher, sondern zugleich ein hoch GEFÄHRLICHER Weg!
Peter Boehringer: Grundgesetzänderung Art 87a und Bundeswehr-Sondervermögen 100 Mrd Euro
Union, SPD, FDP und Grüne haben seit Jahrzehnten regiert. Das Ergebnis ist, dass die Bundeswehr nur noch bedingt einsatzbereit ist. 20 Jahre Nichtstun also der Altparteien, 20 Jahre Investitionsstau bei der Bundeswehr. Die AfD hatte das schon seit Jahren kritisiert.
Und nun stellen Sie sich heute hin und wollen in einem parlamentarischen Schweinsgalopp über eine präzedenzlose GG-Änderung Geld bereitstellen.
Die vorgelegten Gesetze zur Ausrüstung der Bundeswehr sind in der materiellen ABSICHT begrüßenswert. Doch DIESER Weg über eine Grundgesetzänderung ist der falsche!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL hineinschreibt und ohne Not einen NEBENhaushalt begründet!So etwas MACHT man nicht, völlig ungeachtet des Ziels.
Ganz explizit in Richtung Medien: Es ist einfach NICHT KORREKT, dass die 100 Milliarden für die Bundeswehr-Projekte nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich wären!
Warum auch? VOR Februar 2022 wäre NIE jemand auch nur auf die IDEE einer solchen Konstruktion gekommen. Sie ist materiell und gesetzgeberisch zur Zielerreichung schlicht ÜBERFLÜSSIG!
Das Sondervermögen soll im Art 87a Grundgesetz abgesichert werden; eine eigene Kreditermächtigung bekommen; und von der Schuldenbremse ausgenommen sein. So etwas ist im Haushalt völlig ohne Beispiel – seit 1949!
Es GIBT heute bereits 15 Sondervermögen im Bundeshaushalt. Kein EINZIGES davon wurde im Grundgesetz verankert!
Diese Grundgesetz-Änderung wäre haushalts- und verfassungsrechtlich ein DAMMBRUCH. Künftig wäre damit der Weg frei für analoge Sonderschulden-Konstrukte für BELIEBIGE ANDERE Ausgabewünsche.
Z.B. wäre ein 200-Mrd-Euro-„KLIMA-Sondervermögen“ außerhalb des regulären Haushalts denkbar.
Damit wäre kein einheitlicher Haushalt ohne dauerhaft über das Grundgesetz fixierte Nebenhaushaltspositionen mehr aufstellbar.
Absurde Ironie am Rande: Sozialpolitik etwa könnte künftig WEITERHIN der Schuldenbremse UNTERLIEGEN, diverse IDEOLOGIEpositionen aber NICHT…
Die heutige GG-Änderung braucht die Koalition NUR, um die Schuldenbremse zu umgehen! Das ist der EINZIGE Grund. In unserem ÄA haben wir mehrere Alternativwege zum 100-Milliarden-Ziel aufgezeigt: OHNE Vergewaltigung der Verfassung.
Die zusätzlichen Bundeswehr-Mittel von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre, die Sie heute beschließen wollen, gehören ganz einfach REGULÄR im KERNhaushalt eingestellt. Alleine nur im ‘22er-Etat hatten wir als AfD Einsparmöglichkeiten von über 160 Milliarden Euro aufgezeigt! Man muss einfach mal ANFANGEN, an Klima- und Transformations-Ideologie zu sparen, dann geht das auch.
GANZ übel noch: Die Altfraktionen planen ernsthaft, die AfD von der parlamentarischen Kontrolle der 100 Milliarden dauerhaft fernzuhalten! Das ist kein schlechter Witz. Der Gesetzentwurf sieht statt eines proportional besetzten Kontrollgremiums einen WAHLMODUS einzelner genehmer Personen vor. Wir KENNEN solche „Wahlen“ bestens von vielen Wahlgängen mit Nichtwahl eines AfD-Vizepräsidentenkandidaten, unserer Ausschuss-Vorsitz-Kandidaten und diverser weiterer Gremien des Bundestags. In über 100 Wahlanläufen wurden Vertreter der AfD nicht gewählt und nach dem vorliegenden Gesetzeswortlaut würde bzw. WIRD genau das auch bei DIESEM wichtigen Kontrollgremium geschehen. Der entsprechende Paragraph ist damit ein demokratischer Skandal! Wir sollen an der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte gehindert werden! So beerdigt man die parlamentarische Demokratie.
Fazit: Überflüssig und SO nicht zustimmungsfähig: Es BRAUCHT keine Grundgesetz-Änderung, um der Bundeswehr ihre Investitionsgelder zu geben! Wir zeigen in unserem Antrag, wie die Bundeswehr auch OHNE diesen Verfassungsmissbrauch einsatzfähig ausgerüstet werden kann!
[Es gilt das gesprochene Wort]
Die Entlastungen im Haushalt 2023 sind marginal und die Schuldenbremse stirbt einen langsamen Tod
Die Entlastungen im Haushalt 2023 sind marginal und die Schuldenbremse stirbt einen langsamen Tod
Berlin, 1. Juli 2022. Bundesfinanzminister Lindner hat heute den Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 vorgestellt. Das Haushaltsvolumen sinkt 2023 um 40 Milliarden auf dann 445 Milliarden Euro. Formal soll die Schuldenbremse dabei eingehalten werden.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert den Regierungsentwurf wie folgt:
„Für eine wirkliche Konsolidierung sowie dringend erforderliche Steuerentlastungen bedürfte es weit mutigerer Entscheidungen als sie hier vorgesehen sind. Die vorgesehenen Steuerentlastungen von 12,7 Milliarden Euro in den Jahren 2023 bis 2026 entsprechen gerade einmal 3,16 Euro pro Person und Monat. Dies ist angesichts der hohen Inflationsraten ein schlechter Scherz. Nach wie vor besteht in diesem Haushalt ein gigantisches Einsparpotenzial, welches die Koalition jedoch aus ideologischen Gründen zu heben sich weigert.
Zudem sind die Risiken im Haushalt hoch: Gasnotstand, allgemeine Teuerung, Defizite in der Krankenversicherung, Kriegsfolgen – all diese Dinge werden vermutlich stärker auf den Haushalt durchschlagen als das bisher eingeplant ist. Auch vor diesem Hintergrund müsste bei einigen Kostenpositionen grundlegend hinterfragt werden, ob man sie sich leisten will. Allein vier Milliarden Euro werden für den Klimaschutz im Ausland aufgewendet.
Riesige Kostenblöcke im Haushalt dienen einzig dazu, Probleme zu lösen, die die Politik selbst geschaffen hat – dies betrifft insbesondere die gesamte Energiepolitik. Die drohende Energiekrise in Deutschland ist politisch herbeigeführt, durch die Energiewende, den Atomausstieg, und schließlich durch die gänzlich widersinnige Sanktionspolitik gegen Russland. Es gilt diese Politik auf allen Ebenen zu revidieren. Das würde auch den Haushalt und die Steuerzahler spürbar entlasten.“
Zur Frage, inwiefern die Schuldenbremse im kommenden Jahr eingehalten wird, sagt Peter Boehringer weiter:
„Es kommt immer darauf an, wie man rechnet. Die Ampelkoalition rechnet sehr kreativ und hat bereits vorgesorgt, indem eine Ausnahmeregelung nach der anderen eingeführt wurde, um die tatsächliche Schuldenaufnahme zu verschleiern. Die echte Nettokreditaufnahme liegt viel höher als sie ausgewiesen ist. Insbesondere die Ausgaben in den Sondervermögen sind in weitem Umfang schuldenfinanziert. Dies ist gleichbedeutend mit einer Umgehung der Schuldenbremse und tritt im Haushalt 2023 nun erstmals offensichtlich zutage. Die Schuldenbremse stirbt einen langsamen Tod. Ein FDP-Minister setzt somit das Ziel der Linken und Grünen ins Werk.“