Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen

Ortstermin beim BVerfG zur Finanzierung politischer Stiftungen

Bundesverfassungsgericht

Heute zehnstündiger Ortstermin beim BVerfG zur mündlichen Verhandlung betreffend die u.E. viel zu hohe und zugleich skandalös durchgeführte Finanzierung der politischen Stiftungen. Hier werden von allen anderen Parteien außer der AfD seit Jahren rechtliche, demokratische und parlamentarische Grundregeln schlicht missachtet. Abgeordnete mit großem Interessenkonflikt schwingen sich dabei im Bundestag zu Verfassungsrichtern auf.

Man wird sehen, wie der Tag verlaufen wird. Ein Urteil wird es heute noch nicht geben.

 

 

 

 

25. Oktober 2022

Bundesverfassungsgericht, angerufen zu Stiftungsgeldern

+++Pressemitteilung+++
„… Die AfD fordert seit Jahren eine massive Herabsetzung der zu hohen staatlichen Förderung der politischen Stiftungen. Wir verlangen aber aus sehr klaren verfassungsrechtlichen Gründen für die DES einen gleichberechtigten Zugang zum dann stark verkleinerten Budget. … Seit 2022 maßen sich die beteiligten Abgeordneten gar noch eine Richterrolle an und urteilen ohne jede faktische Grundlage, welche Stiftungen verfassungskonform seien (genau die ihrer sechs Parteien) und welche nicht (alle anderen)! Dieses Aufschwingen von Parteipolitikern zu Richtern in eigener Sache stellt selbstredend einen Interessenkonflikt sowie einen rechtlichen Skandal dar. Das BVerG sollte heute diese Vorgänge würdigen: Hier sind das Recht sowie demokratisch-parlamentarische Selbstverständlichkeiten ausgesetzt; mithin die FDGO.“

Ganze Pressemitteilung:

https://www.afd.de/stiftungsverfahren-beim-bundesverfassungsgericht-endlich-verfassungsrechtliche-chancengleichheit-statt-abgeordnete-mit-richterallueren

 

 




Dreistes Lehrstück für Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft

Dreistes Lehrstück für Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 13.10.2023: Stiftungsfinanzierungsgesetz, Erste Lesung

Frau Präsidentin: Die Budgets der parteinahen Stiftungen sind mit 700 Millionen Euro extrem hoch. Die AfD hat schon 2019 ein Stiftungsgesetz eingebracht und darin eine Absenkung um 70% gefordert, was für die durchaus wichtige Bildungsarbeit der Stiftungen noch immer völlig ausreichend wäre.

Wir könnten also seit vier Jahren ein Stiftungsgesetz haben!      
Doch erst die Klage der AfD vor dem Bundesverfassungs­gericht beendete im Februar ‘23 endlich die jahrzehntelangen Kungeleien aller Altparteien und ihrer Stiftungen.

30 Jahre lang hat eine Hinterzimmergruppe jedes Jahr bis zu 700 Millionen Euro vollkommen intransparent unter sich aufgeteilt!
Seit 2022 dann gar über einen eklatant verfassungswidrigen „Haushaltsvermerk“, mit dem Sie alle sich tatsächlich angemaßt haben, hier nicht nur Gesetzgeber, sondern auch noch Richter über die angeblich fehlende Verfassungskonformität von Stiftungen zu spielen!

Und nun heute ihr Gesetzentwurf: Ein dreistes Lehrstück für Machtmissbrauch und Vetternwirtschaft.      

Schon formal mit der Vorgabe der drei Legislaturperioden in Folge, die die tragende Partei im Bundestag sein muss, denn das Urteil von Februar regelt glasklar, dass es nicht einmal einer Legislatur bedarf! Und für die Stiftungen von FDP u. Linken schaffen Sie sogar noch eine völlig willkürliche Ausnahme von Ihrer neuen Regel. Sie verhöhnen das Verfassungsgericht!

Im neuen Gesetz urteilt nun der Bundestag, nur den sechs Stiftungen der sechs Altparteien einen FDGO-Persilschein zu erteilen und zunächst nur diese als förderfähig anzuerkennen!
Mehr Dreistigkeit geht kaum.      

Nach Paragraph 2 sollen Regierungsstellen wie Faesers Innenministerium und Haldenwangs Verfassungsschutz, was ja letzten Endes dasselbe ist, Richter über politische Konkurrenten sein: Schon ein willkürlich erklärter „Verdachtsfall“ kann Stiftungen ausschließen. Das widerspricht sogar den Vorgaben Ihres eigenen BMI-Gutachtens, in dem wörtlich steht „Das Bundesamt für Verfassungsschutz [hat] keine über das Sammeln von Information hinausgehenden Befugnisse“…

Der Gesetzestext mit einer Vielzahl schwammiger Begriffe wie etwa „Gesamtschau“ läuft darauf hinaus, neue Stiftungen über willkürlich auslegbare Förderkriterien von jeder Mittelvergabe auszuschließen.

Das Ganze ist passgenau nur gegen eine Stiftung formuliert: Die gesamte Presse hat es so verstanden: Im September schrieb die WELT: „Den Eindruck, eine ‚Lex AfD‘ zu schaffen, will man unbedingt vermeiden“. Dieses Vorhaben ist krachend gescheitert: Die grüne taz titelt jetzt im Indikativ und mit sicherer Prognose: „AfD-Stiftung bleibt aufm Trockenen“.
Wir erleben heute hier den Versuch, die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen. Dies ist ein Tiefpunkt für den deutschen Rechtsstaat.

Das Gesetz wurde von hinten her geschrieben mit dem einzigen vorgegebenen Ziel, genau eine Stiftung außen vor zu halten.

Die Erasmus-Stiftung der AfD ist seit ihrer Gründung 2017 in keinerlei Weise gegen die FDGO aktiv geworden noch behauptet das irgendjemand. Ganz im Gegenteil! Trotzdem wird ihr absehbar mit der „Begründung“ dieses neuen Gesetzestextes schon in sechs Wochen bei der Haushaltsverabschiedung ‘24 auch im achten Jahr ihrer untadeligen Existenz jegliche staatliche Förderung vorenthalten werden! Sie können diese Prognose durch ganz einfaches, rechtskonformes Verhalten widerlegen. Ich bin aber bereit zu JEDER Wette, dass diese Budgetposition sich NICHT im Haushalt ‘24 finden wird.

Wer von Ihnen wettet dagegen?

[Es gilt das gesprochene Wort]