Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Regierung auf rechtlichen Abwegen

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020

Die AfD-Bundestagsfraktion hatte bereits Ende Juni 2020 die Bundesregierung aufgefordert, den zweiten Nachtragshaushalt 2020 wegen Rechts-, vor allem aber Verfassungswidrigkeit zurückzuziehen (Drucksache 19/20739), wie auch der haushaltspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion Peter Boehringer in der Haushaltsdebatte deutlich gemacht hatte. In weiten Teilen werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken nun in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das der Justiziar der Fraktion, Stephan Brandner, in Auftrag gegeben hatte, bestätigt.

Dazu Peter Boehringer:

„Der Bundesfinanzminister nutzte rechtsmissbräuchlich die Ausnahmeregelung des Art 115 (2) Satz 6 GG für die Aufstellung eines komplett schuldenfinanzierten Nachtragshaushalts weit über die sonst zulässige Grenze der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse hinaus. Die mit dem Nachtragshaushalt finanzierten Maßnahmen stehen vielfach nicht in Zusammenhang mit der ins Feld geführten Corona-Notlage. Im Haushalt und in verschiedenen ‚Sondervermögen‘ werden kreditfinanziert milliardenschwere Rücklagen gebildet.

Das ist nicht nur ökonomisch absurd, sondern auch haushaltsrechtlich unzulässig: Auf diese Weise werden das Jährlichkeitsprinzip (Art. 110 Abs. 2, Paragraph 4 BHO) sowie das Gebot der Haushaltswahrheit (Paragraph 13 BHO) verletzt. Gleichzeitig verwendet die Bundesregierung im Haushaltsgesetz 2020 nicht die sogenannte ‚Asylrücklage‘ für Corona-Mehrausgaben (48 Milliarden Euro), was ebenfalls haushalts- und verfassungsrechtlich zwingend geboten gewesen wäre. All dies bestätigt nun das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes – und wir sehen sogar noch weitere rechtlich bedenkliche Punkte. Letztlich schafft sich die Bundesregierung hier unter Corona-Vorwand eine freie, parlamentarisch nun nicht mehr kontrollierbare Verfügungsreserve für das Wahljahr 2021 in Höhe von Dutzenden Milliarden Euro.“

Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, ergänzt:

„Wieder einmal befinden sich die Bundesregierung und die schwarzroten Abgeordneten, die sie stützen, auf verfassungsrechtlichen Abwegen. Das sieht nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages so – auch der Bundesrechnungshof hat bereits deutliche Kritik am Regierungsgebaren geäußert. Und wieder einmal muss und wird die AfD-Bundestagsfraktion dafür sorgen, dass es nicht zu weiteren Verfassungsbrüchen der Merkelregierung, deren Markenzeichen jahrelange Rechts- und Verfassungsbrüche sind, kommt. Wir prüfen kurzfristig die Aussichten einer Organ- und Normenkontrollklage und hoffen dabei sehr auf die Unterstützung weiterer rechtsstaatsbejahender Oppositionsabgeordneter. Fest steht jedoch: einmal mehr ist die AfD die Hüterin der Verfassung.“




Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!

Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!

Peter Boehringer: Grundgesetzänderung Art 87a und Bundeswehr-Sondervermögen 100 Mrd Euro

Union, SPD, FDP und Grüne haben seit Jahrzehnten regiert. Das Ergebnis ist, dass die Bundeswehr nur noch bedingt einsatzbereit ist.
20 Jahre Nichtstun also der Altparteien, 20 Jahre Investitionsstau bei der Bundeswehr. Die AfD hatte das schon seit Jahren kritisiert.
Und nun stellen Sie sich heute hin und wollen in einem parlamentarischen Schweinsgalopp über eine präzedenzlose GG-Änderung Geld bereitstellen.

Die vorgelegten Gesetze zur Ausrüstung der Bundeswehr sind in der materiellen ABSICHT begrüßenswert.
Doch DIESER Weg über eine Grundgesetzänderung ist der falsche!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL hineinschreibt und ohne Not einen NEBENhaushalt begründet!
So etwas MACHT man nicht, völlig ungeachtet des Ziels.

Ganz explizit in Richtung Medien: Es ist einfach NICHT KORREKT, dass die 100 Milliarden für die Bundeswehr-Projekte nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich wären!
Warum auch? VOR Februar 2022 wäre NIE jemand auch nur auf die IDEE einer solchen Konstruktion gekommen. Sie ist materiell und gesetzgeberisch zur Zielerreichung schlicht ÜBERFLÜSSIG!

Das Sondervermögen soll im Art 87a Grundgesetz abgesichert werden; eine eigene Kreditermächtigung bekommen; und von der Schuldenbremse ausgenommen sein. So etwas ist im Haushalt völlig ohne Beispiel – seit 1949!
Es GIBT heute bereits 15 Sondervermögen im Bundeshaushalt.
Kein EINZIGES davon wurde im Grundgesetz verankert!

Diese Grundgesetz-Änderung wäre haushalts- und verfassungsrechtlich ein DAMMBRUCH. Künftig wäre damit der Weg frei für analoge Sonderschulden-Konstrukte für BELIEBIGE ANDERE Ausgabewünsche.
Z.B. wäre ein 200-Mrd-Euro-„KLIMA-Sondervermögen“ außerhalb des regulären Haushalts denkbar.
Damit wäre kein einheitlicher Haushalt ohne dauerhaft über das Grundgesetz fixierte Nebenhaushaltspositionen mehr aufstellbar.

Absurde Ironie am Rande: Sozialpolitik etwa könnte künftig WEITERHIN der Schuldenbremse UNTERLIEGEN, diverse IDEOLOGIEpositionen aber NICHT…

Die heutige GG-Änderung braucht die Koalition NUR, um die Schuldenbremse zu umgehen! Das ist der EINZIGE Grund.    In unserem ÄA haben wir mehrere Alternativwege zum 100-Milliarden-Ziel aufgezeigt: OHNE Vergewaltigung der Verfassung.

Die zusätzlichen Bundeswehr-Mittel von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre, die Sie heute beschließen wollen, gehören ganz einfach REGULÄR im KERNhaushalt eingestellt. Alleine nur im ‘22er-Etat hatten wir als AfD Einsparmöglichkeiten von über 160 Milliarden Euro aufgezeigt!
Man muss einfach mal ANFANGEN, an Klima- und Transformations-Ideologie zu sparen, dann geht das auch.

GANZ übel noch: Die Altfraktionen planen ernsthaft, die AfD von der parlamentarischen Kontrolle der 100 Milliarden dauerhaft fernzuhalten! Das ist kein schlechter Witz. Der Gesetzentwurf sieht statt eines proportional besetzten Kontrollgremiums einen WAHLMODUS einzelner genehmer Personen vor.
Wir KENNEN solche „Wahlen“ bestens von vielen Wahlgängen mit Nichtwahl eines AfD-Vizepräsidentenkandidaten, unserer Ausschuss-Vorsitz-Kandidaten und diverser weiterer Gremien des Bundestags. In über 100 Wahlanläufen wurden Vertreter der AfD nicht gewählt und nach dem vorliegenden Gesetzeswortlaut würde bzw. WIRD genau das auch bei DIESEM wichtigen Kontrollgremium geschehen.
Der entsprechende Paragraph ist damit ein demokratischer Skandal! Wir sollen an der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte gehindert werden! So beerdigt man die parlamentarische Demokratie.

Fazit: Überflüssig und SO nicht zustimmungsfähig: Es BRAUCHT keine Grundgesetz-Änderung, um der Bundeswehr ihre Investitions­gelder zu geben! Wir zeigen in unserem Antrag, wie die Bundeswehr auch OHNE diesen Verfassungsmissbrauch einsatzfähig ausgerüstet werden kann!

[Es gilt das gesprochene Wort]




Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Bericht des Rechnungshofs geht nicht weit genug – Haushalt 2023 ist nicht ungenau, sondern verfassungswidrig

Berlin, 2. September 2022. Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss die Darstellungen im Haushaltsentwurf 2023 deutlich kritisiert. Die echte Nettokreditaufnahme des Bundes läge 2023 viermal so hoch wie ausgewiesen. Hintergrund dafür ist insbesondere die mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeführte Buchungssystematik bei der Berechnung der Schuldengrenze, welche die Kreditaufnahme in den Sondervermögen von der Berechnung ausschließt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:

„Mit der seit diesem Jahr angewendeten Buchungssystematik werden nicht nur die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verletzt, sondern auch die Maßgaben des Art. 115 Abs. 2 S. 5 GG, welcher eine Bereinigung um finanzielle Transaktionen bei der Berechnung der Schuldenbremse vorschreibt. Diese Bereinigung entfällt, wenn die Kreditaufnahme in den Sondervermögen nicht berücksichtigt wird. Die AfD-Fraktion hat hierzu bereits im Januar ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben, welches diese Sichtweise letztlich stützt (WD 4 – 3000 – 011/22).

Die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bundeshaushalts kann erst nach dessen Verabschiedung im Wege eines Normenkontrollverfahrens erfolgen. Hierfür ist ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Ich fordere die Abgeordneten des Bundestags heute schon auf, die neue Praxis der Schuldenberechnung gerichtlich prüfen zu lassen, um in dieser Frage Rechtssicherheit zu schaffen.

Bereits am 1. Juli 2022 habe ich im Übrigen per Pressemitteilung auf die Unstimmigkeiten im Haushaltsentwurf 2023 hingewiesen. Damals schrieb ich:

‚Die echte Nettokreditaufnahme liegt viel höher als sie ausgewiesen ist. Insbesondere die Ausgaben in den Sondervermögen sind in weitem Umfang schuldenfinanziert. Die Umgehung der Schuldenbremse, die im Haushalt 2023 nun erstmals ganz offensichtlich zutage tritt, bedeutet schleichenden Tod der Schuldenbremse.‘

Damals war das den wenigsten Zeitungen keine Meldung wert, heute findet sich das Thema auf der Titelseite der Welt. Die AfD-Fraktion begrüßt allerdings, wenn der Bundesrechnungshof zu einem ähnlichen Ergebnis kommt.“




Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Anlass: Festakt „75 Jahre Verfassungskonvent Herrenchiemsee“

Peter Boehringer, Herrenchiemsee, 10. August 2023

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Heute für mich eine gerne wahrgenommene Pflichtveranstaltung als Bundestags-Abgeordneter ebenso wie als Bundesvorstand der Rechtsstaatspartei „Alternative für Deutschland“: Der Festakt anlässlich des 75. Jahrestags des Verfassungskonvents Herrenchiemsee von August 1948, dessen Vorarbeiten dann am 8. Mai 1949 schließlich zur westdeutschen Staatsgründung mit dem Grundgesetz als Rechtsrahmen führten.

Nachdem die Westalliierten im Frühjahr 1948 die Gründung der späteren Bundesrepublik Deutschland beschlossen und im Juli 1948 die Ministerpräsidenten der (West-)Länder zu dieser Gründung ermächtigt hatten, erarbeiteten dann ab dem 10. August 1948 in Bayern etwa 30 Staatsrechtler und einige Politiker im Auftrag der Bundesländer die westdeutsche Verfassung. Der Abschlussbericht des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee enthielt neben einigen grundsätzlichen Erwägungen zum künftigen Staatsgebilde auch einen vollständigen Verfassungstext mit 149 Artikeln. Dieser Entwurf wurde dann über den „Parlamentarischen Rat“ bis 1949 zum „Grundgesetz“ fertiggestellt.

Bevor nun wieder 1000 Zuschriften zum Terminus „Verfassung“ bzw. „Grundgesetz“ kommen: Die Lage, in der die deutschen Juristen und Politiker damals waren, umschrieb historisch und aktuell immer noch lesenswert Carlo Schmid (SPD) in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat dann am 8. September 1948. Dass Carlo Schmid für seine freiheitlich-nationalstaatlichen Feststellungen heute sofort aus der SPD flöge und für einzelne staatsrechtliche Sätze unter Umständen sogar angeklagt würde, ist durchaus bemerkenswert, tut heute hier aber nichts zur Sache.

Persönlich bin ich Pragmatiker: Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen. Doch noch immer ist es ein sehr GUTES Grundgesetz, das wir seit 1990 selbstredend trotz einiger Mankos (die wir ALLESAMT kennen – das schon prophylaktisch an Zuschreiber aus gewissen Ecken) auch als gesamtdeutsche Verfassung anerkennen. Einige „Modernisierungen“ seit 1949 waren zwar eher unnötig bis schädlich und wären bei Volksabstimmungen dazu sicher nicht durchgegangen. Trotzdem ist auch das heutige Grundgesetz speziell in den Artikeln 1-20 ein auf individuellen Bürgerrechten aufbauendes tolles Rechtswerk. Lediglich einige sehr „moderne“, „bunte“ und zum Teil parteipolitisch geprägte Verfassungsrichter legen die Artikel des GG ab und an „kreativ“, viel zu weitgehend oder auch dem politischen Zeitgeist gehorchend zum Teil bedenklich aus, was bei einigen „progressiv-kollektivistisch-unkonkret“ formulierten „Gummi“-Artikeln wie etwa Art. 20a von 2002 leider viel zu einfach ist. Was aber weder die Schuld der Verfasser des GG von 1948/49 noch des BVerfG in toto ist. Eine Verfassung kann niemals ALLES regeln. Es sind oftmals eher Richterrecht und „das Nähere regelnde“ EINFACHgesetze, die den nationalen, individuell-liberalen freiheitlichen Geist von 1948/49 heute ab und zu verdecken und manchmal geradezu grotesk ins Gegenteil verkehren. LINKE Plan- und Kollektivideologie beginnt unterhalb der Verfassungsebene alles was RECHT(S) ist leider zunehmend zu bedrängen…

Hier saß Carlo Schmid (Namensschild ganz links), gemeinsam mit weiteren Delegierten zum Verfassungskonvent

Das Grundgesetz selbst als unsere gesamtdeutsche Verfassung ist [ebenso natürlich wie jedes andere Recht] vollumfänglich zu respektieren. Oder in den Worten von Carlo Schmid: „Eine Verfassung ist die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.“

In diesem Sinne darf und muss man die Festlegungen von 1948 heute zum Jahrestag auch in einem Festakt feiern!

An alle „einschlägig bekannten“ Zuschreiber: Ja, Sie sehen die oben schon angedeuteten Mankos als ganz fürchterlich wichtig an: angeblich fehlende freie Selbstbestimmung und Souveränität des deutschen Volks 1948, das GG als alliiertes Fremddiktat von 1948; angeblich fehlendes/unvollständiges Staatsgebiet im GG 1948; fehlender Friedensvertrag 1948; angeblich falsche Begrifflichkeit bzw. angeblich falsche Rangstellung des GG als „Verfassung“; 1949 keine Volksabstimmung zum GG; und so weiter und so fort. Bitte alle Zuschriften in diese Richtung gleich in Ablage „P“: Sie sind zumindest auf meinen vielen Seiten und Foren und Kommentarspalten seit Jahrzehnten alle (!) bekannt, ausdiskutiert, gewogen und für zu leicht oder irrelevant befunden.

75 Jahre Verfassungskonvent, Festakt Herrenchiemsee

Mein Fazit: Respektieren und wertschätzen wir das Grundgesetz – was legitime Kritik an einzelnen Urteilen wegen Falschauslegung des GG im Einzelfall nicht ausschließt. Andere Nationen haben auch keine bessere, freiheitlichere Verfassung. Der Wortlaut des GG von 1949 war der einer sehr guten Verfassung. Es liegt an uns, dem Souverän, was innerhalb des Rechtsrahmens des GG aus unserer Gesellschaft gemacht werden kann. Wichtiger als das ohnehin unmögliche Heilen einzelner historischer Probleme von 1948/49 ist darum die Gegenwart: Der Souverän NIMMT sich seine Souveränität im Rahmen des Rechts. Das umfasst auch das WAHLrecht. Souveränität erlangt ein Volk, das diejenigen Parteien an die Regierung wählt, die noch an einen souveränen Nationalstaat glauben und dafür kämpfen. In Deutschland gibt es davon nur noch eine einzige.

 




AfD muss Union zum Jagen tragen

AfD muss Union zum Jagen tragen 

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 1.12.2023: Erste Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Sehen wir uns die Fakten zum vorgelegten Entwurf an: Erstens: Der Haushalt ‘23 ist weiterhin rechtswidrig. Zum einen, weil die Regierung trotz des Urteils kaum Einsparungen vorgenommen hat. Zum anderen, weil auch der nun beabsichtigte dreiste Trick einer Rückwirkenden Erklärung einer Notsituation rechtlich nichts heilen kann: Eine Notsituation hatte 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt; ja, der Finanzminister hatte sie selbst für beendet erklärt.

Der Entwurf ‘23 ist und bleibt somit verfassungswidrig!
Zweitens: Wir sind nun schon vier Jahre lang finanziell notregiert worden! Weder GroKo noch Ampel wollten seit 2020 „normal“ wirtschaften mit den Mitteln, die Steuerbürger mühsam erarbeiten und an den Staat abführen. Wir erleben einen politischen Notstand fehlenden Sparwillens. Sie machen weiter ungehemmt grün-ideologische CO2- und Immigrationspolitik sowie teure Kriegs-Politik im Ausland. Sie verletzen dabei nicht nur Leitplanken der Rationalität, des nationalen Interesses und der Moral, sondern auch die finanziellen Vorgaben d. Verfassung!
Drittens: Die Verschuldung ‘23 ist nun dreimal so hoch wie nach Grundgesetz zulässig. Sie selbst rechnen 71 Milliarden Euro vor. Doch selbst DIESE Zahl ist noch getrickst: Sie setzen das Urteil des Verfassungsgerichts noch immer nicht ganz um: Die Schuldenaufnahme im KTF und in anderen Sondervermögen lassen Sie weiterhin außen vor. Komplett gerechnet steht der Haushalt ‘23 bei etwa 90 Milliarden Neuverschuldung – oder etwa 350 Prozent des Zulässigen!

Zudem lassen Sie heute –30 Tage vor 2024– den Bundestag und die Bürger noch immer im Unklaren, wann und wie Deutschland einen gültigen Staatshaushalt ’24 bekommen wird.

Rufen Sie per Silvesterabend nahtlos gleich erneut eine Notsituation aus? Wie werden Sie sie DIESMAL begründen? Corona, Sturmfluten, Gaza, die Ukraine, ein plötzlicher CO2-Hitzeschock, oder unbeherrschbare Energiekrisen stehen zur Auswahl. Oder erklären Sie gleich das Grundgesetz selbst zur „unkontrollierbaren Notsituation“? Das Handelsblatt berichtet heute sogar von Ihrem „Notlage light“-Plan – es ist nur noch grotesk verfassungsfern! 

Sicher ist, dass die uns zur Abstimmung zugemutete rückwirkende Notsituation 23 in jedem Fall verfassungswidrig sein wird. Umso bedenklicher ist es, wenn nun aus der CDU Stimmen kommen, man wolle diesmal nicht dagegen klagen. Warum eigentlich, Herr Merz? Sehen Sie sich schon als Kanzler einer neuen GroKo, die dann SELBST uferlos Schulden machen will? Nach dem Motto „CDU-Schulden sind gute Schulden“?! Oder sitzen Ihnen Ihre Ministerpräsidenten Günther, Wegner, Kretschmer, Haseloff und Wüst im Nacken?! Jene Recken der einstigen Stabilitätspartei Ludwig Ehrhards, die heute ebenso gerne im finanziellen Notstand regieren wie die Ampel im Bund…
Herr Günther ist in Schleswig-Holstein ja schon vorgeprescht und hat gleich für zwei Jahre die Notsituation ausgerufen.
Und Haseloff will die Schuldenbremse sogar ganz abschaffen – in bester Gesellschaft mit SPD, Grünen und LINKEN!
Herr Merz: Ihre Aussage von Dienstag, CDU-Entscheidungen würden im Bundestag und nicht in Bundesländern getroffen, muss dringend bewiesen werden. Wir geben Ihnen die Gelegenheit dazu schon im Dezember: Stimmen Sie dann unserer erneuten Aufforderung zur Normenkontrollklage endlich zu! Es ist unser vierter Versuch seit 2021. 2024 wird es dann der fünfte und letzte sein. Warum der „letzte“? Weil wir ab 2025 hier dann die für die Klage erforderlichen 25 Prozent der Mandate selbst haben werden.

[Es gilt das gesprochene Wort]