Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages teilt verfassungsrechtliche Bedenken der AfD-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2020



[Es gilt das gesprochene Wort]


Persönlich bin ich Pragmatiker: Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen. Doch noch immer ist es ein sehr GUTES Grundgesetz, das wir seit 1990 selbstredend trotz einiger Mankos (die wir ALLESAMT kennen – das schon prophylaktisch an Zuschreiber aus gewissen Ecken) auch als gesamtdeutsche Verfassung anerkennen. Einige „Modernisierungen“ seit 1949 waren zwar eher unnötig bis schädlich und wären bei Volksabstimmungen dazu sicher nicht durchgegangen. Trotzdem ist auch das heutige Grundgesetz speziell in den Artikeln 1-20 ein auf individuellen Bürgerrechten aufbauendes tolles Rechtswerk. Lediglich einige sehr „moderne“, „bunte“ und zum Teil parteipolitisch geprägte Verfassungsrichter legen die Artikel des GG ab und an „kreativ“, viel zu weitgehend oder auch dem politischen Zeitgeist gehorchend zum Teil bedenklich aus, was bei einigen „progressiv-kollektivistisch-unkonkret“ formulierten „Gummi“-Artikeln wie etwa Art. 20a von 2002 leider viel zu einfach ist. Was aber weder die Schuld der Verfasser des GG von 1948/49 noch des BVerfG in toto ist. Eine Verfassung kann niemals ALLES regeln. Es sind oftmals eher Richterrecht und „das Nähere regelnde“ EINFACHgesetze, die den nationalen, individuell-liberalen freiheitlichen Geist von 1948/49 heute ab und zu verdecken und manchmal geradezu grotesk ins Gegenteil verkehren. LINKE Plan- und Kollektivideologie beginnt unterhalb der Verfassungsebene alles was RECHT(S) ist leider zunehmend zu bedrängen…
Hier saß Carlo Schmid (Namensschild ganz links), gemeinsam mit weiteren Delegierten zum Verfassungskonvent
An alle „einschlägig bekannten“ Zuschreiber: Ja, Sie sehen die oben schon angedeuteten Mankos als ganz fürchterlich wichtig an: angeblich fehlende freie Selbstbestimmung und Souveränität des deutschen Volks 1948, das GG als alliiertes Fremddiktat von 1948; angeblich fehlendes/unvollständiges Staatsgebiet im GG 1948; fehlender Friedensvertrag 1948; angeblich falsche Begrifflichkeit bzw. angeblich falsche Rangstellung des GG als „Verfassung“; 1949 keine Volksabstimmung zum GG; und so weiter und so fort. Bitte alle Zuschriften in diese Richtung gleich in Ablage „P“: Sie sind zumindest auf meinen vielen Seiten und Foren und Kommentarspalten seit Jahrzehnten alle (!) bekannt, ausdiskutiert, gewogen und für zu leicht oder irrelevant befunden.

[Es gilt das gesprochene Wort]