Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Der Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig, die Kritik des Rechnungshofs zu zaghaft

Berlin, 30. November 2022. Der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Koalition in einem Interview vorgeworfen, die wahre Haushaltslage zu verschleiern und die Schuldenbremse zu unterlaufen. Die tatsächliche Neuverschuldung sei mit 107 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie die ausgewiesene Neuverschuldung von 45,6 Milliarden Euro.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Es ist in der Sache richtig, dass der Präsident des Bundesrechnungshofs die Bundesregierung für das Unterlaufen der Schuldenbremse kritisiert. Dennoch ist diese Kritik zu zaghaft und kommt auch zu spät. Der verfassungswidrige Haushalt 2023 wurde vor genau einer Woche verabschiedet.
Die genannte Zahl von 107 Milliarden Euro ist zudem nicht nachvollziehbar. De facto beträgt die Nettokreditaufnahme im kommenden Jahr 190 Milliarden Euro – unter Einbeziehung der Sondervermögen. Der Haushalt 2023 ist demnach glasklar verfassungswidrig, wie übrigens fast alle Haushaltsgesetze seit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020, als die unselige Praxis der kreditfinanzierten Rücklagen noch von der alten Bundesregierung eingeführt wurde.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Plenarwoche einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Gründe der Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2023 darlegt und eine Normenkontrolle durch das Verfassungsgericht fordert (Bundestagsdrucksache 20/4575).  Dieser Antrag erreichte jedoch nicht das nötige 25-Prozent-Quorum. Die übrigen Oppositionsfraktionen scheinen demnach kein Interesse daran zu haben, diese nun auch vom Rechnungshof gerügte Praxis überprüfen zu lassen. Einmal mehr zeigt sich also der Unterschied zwischen echter und scheinbarer Opposition.“

Bundestagsdrucksache 20/4575: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004575.pdf

https://www.afd.de/peter-boehringer-der-bundeshaushalt-2023-ist-verfassungswidrig-die-kritik-des-rechnungshofs-zu-zaghaft




Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren

Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren

In Karlsruhe findet heute die mündliche Verhandlung zum 2. Nachtragshaushalt 2021 statt. Damals hatte Christian Lindner 60 Milliarden Euro, die in der Corona-Krise als Kredite zur Pandemiebekämpfung genehmigt waren, aber letztlich nicht gebraucht wurden, in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds verschoben. AfD und Union halten dieses Vorgehen für unzulässig.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Das Verfahren in Karlsruhe zum 2. Nachtragshaushalt 2021 hat eine übergeordnete Bedeutung für die Zukunft der Schuldenbremse. Das Verfassungsgericht hat vorliegend die vermutlich letzte Chance, die Schuldenbremse zu retten, nachdem diese in den letzten Jahren systematisch umgangen wurde. Insbesondere der Trick, Kreditermächtigungen auf Vorrat in irgendwelchen Sondervermögen zu parken und sie dann nicht mehr auf die offizielle Neuverschuldung anzurechnen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Jährlichkeitsprinzip dar und führt dazu, dass die Schuldenbremse auf Jahre hinaus leerläuft. Das Gericht ist aufgefordert, diese verfassungswidrige Praxis zu beenden. Die Bundesregierung sollte diese 60 Milliarden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verplanen.

Auch wenn die AfD-Fraktion die Unions-Klage zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 inhaltlich unterstützt, darf das Ausmaß an Heuchelei, das die Union in diesem Zusammenhang an den Tag legt, nicht übersehen werden. Kreditfinanzierte Rücklagenbildung und Zweckentfremdung von Corona-Notlagekrediten verstoßen offensichtlich gegen grundgesetzlich normierte Haushaltsprinzipien, doch hat die unionsgeführte Koalition im zweiten Nachtragshaushalt 2020 sowie im Haushalt 2021 exakt dieselben Manöver vorgenommen. Damals hatte die AfD-Fraktion als einzige Fraktion versucht, dieses Vorgehen durch ein Normenkontrollverfahren zu stoppen (Drucksachen 19/22926 und 19/26549). Kein Abgeordneter der anderen Fraktionen wollte sich seinerzeit diesen Anträgen anschließen. Es bleibt zu hoffen, dass das Eintreten der Union für die Schuldenbremse auch dann noch Bestand hat, wenn sie je wieder in Regierungsverantwortung kommen sollte.“

 

Peter Boehringer: Das Verfassungsgericht ist aufgefordert, die Schuldenbremse zu reinstallieren




Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

Zahlreiche Presseberichte der letzten Tage haben auf das Risiko einer möglicherweise notwendigen Rekapitalisierung der Bundesbank durch den Steuerzahler hingewiesen. Grundlage für diese Presseberichte war ein Bericht des Bundesrechnungshofs vom März, der auf die Verlustrisiken der Bundesbank hinwies.

Peter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der AfD, kommentiert:

„Die AfD hat seit vielen Jahren vor einer möglichen Schieflage der Bundesbank gewarnt. Dennoch sind die aktuell in der Presse geäußerten Befürchtungen, dass die Bundesbank demnächst mit negativem Eigenkapital dasteht, etwas übersteigert. Solange kein Land aus dem Euro austritt und solange die Bundesbank keine Neubewertung ihrer Anleihebestände vornimmt, dürften sich mögliche Verluste in Grenzen halten. Denn den verzinslichen Einlagen auf der Passivseite stehen auf der Aktivseite immerhin auch die Targetforderungen im Umfang von 1,1 Billionen Euro gegenüber, die aktuell mit vier Prozent verzinst werden. Etwaige dennoch auftretende Verluste aus dem operativen Geschäft können bis auf Weiteres noch durch Auflösung von Rückstellungen oder im Extremfall durch Verlustvorträge abgedeckt werden.

Das heißt allerdings nicht, dass mit der Geldpolitik alles zum Besten steht. Dass wir überhaupt über eigenkapitalgefährdende Verluste der Bundesbank sprechen müssen, ist eine Konsequenz der völlig verfehlten Geldpolitik der letzten Jahre. Hätte die EZB nicht in nie dagewesener Weise Geld in die Märkte gepumpt, müsste die Bundesbank auch nicht die Überschussliquidität der Banken verzinsen, wodurch nun die Belastungen entstehen. Bereits jetzt ist ein Vertrauensverlust in die Stabilität der Bundesbank eingetreten, wie die Presselage belegt. Wieder einmal leidet außerdem der Steuerzahler, wenn die Bundesbank nun keine Gewinne mehr ausschütten kann. Ferner ist es rechtlich äußerst fragwürdig, dass die Bundesbank im Gegensatz zu Geschäftsbanken keine Neubewertungen ihrer Anleihebestände vornimmt. Denn dies ist nur zu rechtfertigen, wenn sie die gekauften Anleihen bis zur Endfälligkeit hält, was laut Verfassungsgericht allerdings untersagt ist.

Mit der AfD hätte es diese Verwerfungen im Geldsystem nie gegeben. Der Euro ist und bleibt eine währungstheoretische Fehlkonstruktion und hätte nie gerettet werden dürfen. Niemals hätten die Zinsen auf null gedrückt werden dürfen und niemals hätte man in diesem Maße Geld drucken dürfen. Im Zuge dieser Politik hat sich die Öffentlichkeit auch an den permanenten Rechtsbruch durch die Zentralbanken gewöhnt. Der Bundestag und die Bundesregierung wären gehalten, dem entgegenzutreten. Dieser Integrationsverantwortung werden aktuell jedoch weder Bundestag noch Bundesregierung gerecht.“

Peter Boehringer: Presseberichte sind Beleg für Vertrauensverlust in die Bundesbank

 

 




Ein Hauch von Weimar

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 28.11.2023: Generaldebatte zur Haushaltskrise 2023/24

Frau Präsidentin: Wir erleben historische Wochen. Die Rechts-brüche und Fehlentscheidungen von Jahren kulminieren in einer Haushaltskrise, hinter der sich eine tiefgehende Regierungs- und Vernunftkrise verbirgt.

Die Schlussfolgerungen des Kanzlers aus einem zwingenden Urteil des Verfassungsgerichts sind abwegig u. unlogisch: Die Regierung kann nicht rückwirkend für 2023 die Fortdauer einer „unkontrollierbaren Notsituation“ behaupten, nachdem sie selbst diese 2022 für beendet erklärt hatte.

Man durfte gespannt sein, ob diesmal über eine Energienotlage begründet werden würde. Oder über Kriege im Ausland?
Oder erneut aufflammendes Corona-Wüten? Die unmittelbar bevorstehende Erdüberhitzung? Oder vielleicht eine Sturmflut, wie sie vorige Woche in Schleswig-Holstein als Notstands-Begründung bereits für 2024 herhalten musste…?
gestern Abend kam nun die Auflösung: Der Krieg von Februar 2022 und sogar die Ahrtalflut von 2021 sind die Schuldigen an der Not 2023.
All das entdecken Sie direkt nach dem Urteil ganz plötzlich im November ’23 rückwirkend zum Januar?! Auf welch peinlichem Niveau sollen wir denn noch getäuscht werden?

DIESE Begründung dem Bundestag zur Abstimmung zuzumuten, wird gleich der NÄCHSTE Verfassungsbruch sein: Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation im Sinne des Artikels 115 Grundgesetz! Man heilt keinen Verfassungsbruch durch einen weiteren, Herr Bundeskanzler!

Sie haben als Kanzler in einer Ihrer ersten Amtshandlungen zusammen mit dem neuen Finanzminister Lindner den absurden Nachtragshaushalt ’21 dann 2022 beschlossen – und darin auch schon die eindeutig verfassungswidrige Buchungssystematik.

Die illegalen Kredite der Sondervermögen über viele Milliarden Euro sollten die Spardose sein zur Umsetzung der Gesellschafts-verändernden rotgrüngelben Ziele.
Die gesamte Politik der CO2-hysterischen Energievorgaben, der Masseneinwanderung, der woken Gesellschafts-Transformation, der Industriefeindlichkeit, der milliardenteuren Corona-Lockdowns, und der Waffengeschenke ins Ausland wäre ohne diese Gelder nicht denkbar gewesen. Leider hat Ihnen das Verfassungsgericht erst jetzt die finanzielle Geschäftsgrundlage entzogen: Dutzende Milliarden zu spät.

Deutschland wird nun schon seit VIER Jahren finanziell notregiert. Es weht ein Hauch von Weimar: Dort wurde ab 1930 notregiert – meist gestützt auf Notverordnungen. Seit 2020 werden von GroKo und Ampel nun durchgängig „Notsituationen“ erklärt! Die Schuldenbremse wird so geschreddert – das Grundgesetz anhaltend umgangen!    

Die Grünen-Chefin Lang fordert sogar schon die dauerhafte Aussetzung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse über einen permanenten Notstand: Zitat: „Wir werden auch für die nächsten Jahre die Aussetzung diskutieren müssen, das ist die Debatte, die jetzt ansteht.“

Die Ampel steht vor dem politischen, moralischen und finanziellen Bankrott! Verfassungskonform kann das Land nur noch mit einem grundlegenden Kurswechsel regiert werden.
Die selbsternannte demokratische Mitte hat mit mindestens drei Haushalten an der Verfassung vorbeiregiert!
Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn bräuchte? 

Man kann sich nicht dauerhaft aus einer Krise drucken. Man kann die jahrzehntealten Lebenslügen der Politik aller Altparteien nicht dauerhaft mit Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich es hier im Bundestag schon am Tag der Ausrufung der ersten Notlage im März 2020 sagte.

Herr Scholz: Ihre von Anfang an ungedeckten, vorsätzlich illegal ausgestellten Schecks haben die deutsche Misere sogar verschlimmert. Wäre dieses Geld nicht ausgegeben worden, stünde Deutschland heute nicht nur finanziell, sondern umfassend besser da!     

Und sie alle haben seit Kohl´schen Scheckbuch-Zeiten mitgemacht!

Die AfD ist bereit, den Schutt wegzuräumen. Aber erst dann, wenn Sie die Fehlentscheidungen einräumen und den Weg für einen Neuanfang freimachen: für eine endlich wieder rational-national geführte Regierung!

Dann besteht trotz der horrenden Schäden durch seit acht Jahren aufgegebene Grenzen und durch Billionen an zinstragender Verschuldung, die noch Haushalte bis 2070 belasten wird, die Chance auf eine Rettung Deutschlands.
Doch zunächst braucht es Ihren Abgang als läuternde Katharsis, die ja in der klassischen Tragödie die Voraussetzung zur Heilung ist.

[Es gilt das gesprochene Wort]