
Nun belegt: Faesers VS bricht Recht
2. Mai 2025
+++++
A B M A H N U N G
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir kommen zurück auf die bekannte Auseinandersetzung der politischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) Bundesverband und Ihnen, dem Bundesamt für Ver fassungsschutz. Grund unseres Schreibens ist der Umstand, dass Sie am 02.05.2025 öffentlich bekanntgegeben haben, dass Sie unsere Mandantin nun als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft haben. Sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands sind offensichtlich rechtswidrig. Gleiches gilt für Ihre abermaligen Indiskretionen, da Medien bereits etwa die Anzahl der Seiten Ihres „Gutachtens“ kennen oder hieraus sogar zitieren. Zur Vermeidung eines (weiteren) Gerichtsverfahrens geben wir Ihnen daher hiermit die Möglichkeit zur außergerichtlichen Bereinigung dieser Angelegenheit. Im Einzelnen: …
[48 Seiten Begründung und Anlagen]
https://www.pboehringer.de/wp-content/uploads/2025/05/2025_05_02_Kanzlei_Hoecker_i_A_des_AfD_Bundesverbands_Abmahnung_.pdf
Views: 26