Corona und AfD: Ein offener Brief an einen kritischen Internet-Kommentator

Corona und AfD: Ein offener Brief von Peter Boehringer

Corona und AfD: Ein offener Brief an einen kritischen Internet-Kommentator

Eine nachdenkliche Analyse des selbstgerechten Verhaltens auch der Alternativen Medien , von Peter Boehringer, 12.4.2020

 

Von: Peter Boehringer ; Sonntag, 12. April 2020 07:57
An: xyz (als Antwort auf Ihren Internet-Kommentar)
Betreff: Das Verhalten der AfD bei Corona-Entscheidungen

Ach xyz. Sie sind wieder mal voll in Ihrem Recht. Und haben keinerlei Bereitschaft, auch mal zuzuhören oder meine Infovideos und -texte zK zu nehmen. Sie bekommen aber natürlich eine ordentliche Antwort, zumal Sie hier bei der schwierigen (!) Thematik Corona ja nicht als EINZIGER Vorwürfe gegen (ausgerechnet…) die AfD erheben: Journalist zyx ist in der Tat auch so ein jahrzehntelanger „Virenspezialist“ mit „besonders viel Einfühlungsvermögen“ für schwierige Entscheidungssituationen im BT über (wie behauptet wurde) Leben oder Tod für Hunderttausende…  HEUTE , da die Corona-Beurteilung inzwischen leicht ist und es langsam (seit wenigen Tagen) belegbar bzw wahrscheinlich ist, dass die Mortalitätsraten relativ harmlos sind, haben es alle immer schon besser gewusst. Das ist ungerecht und selbstgerecht.

Also nachfolgend noch einmal die Chronologie dieser unsäglichen Corona-Sache, die jedenfalls mich (Sie und zyx und all die Selbstgerechten und Hellseher da draußen nicht, ich weiß) im ersten Quartal 2020 auf dem falschen Fuß bzw unvorbereitet getroffen hatte.

  1. Corona hatte ich bis Januar 2020 nicht ernsthaft auf meinem Radar: weder als reale Gefahr noch als fake-Instrument der Eliten zur Durchsetzung von totalitären und geldsozialistischen Maßnahmen. Es war einfach SO nicht absehbar damals.
    => Wer heute in den alternativen Medien (AM) etwas anderes behauptet, lügt. 
  2. Es war bis Februar 2020 noch weit weg – auch in den MSM und an der Börse und in der Regierung und in der Politik war bis Ende Feb keinerlei Gefahr erkennbar bzw wurde alles runtergespielt. Ausgerechnet im Hardcore-Söder-Land Bayern sogar noch bis Mitte März (die Kommunalwahlen in BY am 15.3. fanden noch ganz normal statt).
    => Wer heute in den AM etwas anderes behauptet, lügt. Eher noch hatten die AM das Virus damals noch als GEFÄHRLICHER (!) eingestuft als die offizielle Spahn-Politik! Auch dadurch wurde meine Wahrnehmung eher in die ANDERE Richtung („ist gefährlich“) konditioniert, denn normalerweise hat das Netz eine gute Nase. 
  3. Erst Ende Februar drehte sich der Wind: Die offizielle Regierungspolitik wurde Corona-sensibel – auch angesichts der Bilder von Wuhan und Italien.
    => Wer heute in den AM behauptet, dass er DAMALS SCHON „Hoax“ geschrieen hätte, lügt zu 99%.
    => Damals die EINZIGE Ausnahme war Dr Wodarg, der jedenfalls mir damals noch unbekannt war. Es gab damals praktisch noch keine (!) anderen Stimmen – auch nicht in den heute ach-so-besserwisserischen Alternativen Medien!
     
  4. Erst ab Ende März gab es im BT dann (handstreichartige) Gesetzesvorschläge, die ich um 23 Uhr am Vorabend (24.3.) meiner Reden im BT (25.3.) dazu bekommen habe! Natürlich kritikwürdig – aber ALLES wurde damals mit nationalem (und internationalem) Gesundheitsnotstand und extremer Dringlichkeit („sonst Zehntausende Tote“) begründet. Die von der BuReg beantragten Maßnahmen waren zT auch nachvollziehbar und richtig: Aufrüstung des Intensiv-Gesundheitssystems, Schutzanzüge, Masken für Ärzte usw. sowie allererste, im Prinzip noch KLEINE Finanzhilfen für sofort existenziell durch den Shutdown bedrohte Unternehmen.
    => Auch DAMALS NOCH (!) gab es in den AM wenig Stimmen, die sagten „Alles Hoax – diese Gelder sollten nicht genehmigt werden“. Die AfD hat sich TROTZDEM und obwohl wir eine nationale Partei mit einem Sinn für nationalen Notstand sind, ALS EINZIGE enthalten – alle anderen Parteien haben blind zugestimmt! Auch das würdigen die heutigen Besserwisser im Netz alle nicht. Die AfD hat auf MEIN Betreiben auch als EINZIGE Partei schon damals die ZENTRALE UND EXTREM WICHTIGE Forderung nach strenger BEFRISTUNG aller Maßnahmen gestellt!
    https://www.pboehringer.de/nur-afd-will-corona-gesetze-streng-auf-vier-wochen-befristen
    => Die AM haben damals dann über Nacht von 0 auf 100 gedreht und das Ende aller Bürgerrechte behauptet, was DAMALS (!) aber noch nicht korrekt war. Befristet auf die von uns geforderten maximal vier Wochen wäre nicht viel passiert – außer einigen Milliarden Schaden zugegebenermaßen – aber das war NICHT der Fokus der Kritik der AM. Die BÜRGER- und FREIHEITSRECHTE waren DAUERHAFT (!) durch das Paket im BT vom 25.3. noch gar nicht tangiert. Das Netz war der Entwicklung wie immer um mindestens vier Wochen voraus – das ist lobenswert (ich war früher als Publizist oft Jahre voraus) – aber so wie alarmistisch behauptet WAR unsere Entscheidungssituation im BT am 25.3.2020 eben noch nicht!
    => Die AM behaupte(te)n im Netz permanent Dinge, die DAMALS (und bis heute 12.4.) einfach nicht wahr waren und sind! BEFRISTET wäre die Einschränkung der Freizügigkeitsrechte unschön – aber die Welt ginge nicht unter davon. Es wurde im März auch kein GG angetastet – alles geschah im Rahmen jahrzehntealter Rechtslage. Bei BEFRISTUNG der Gesetze hätte übrigens sogar die bis dato völlig unbekannte Juristin Bahner zumindest praktisch (wenn auch nicht juristisch) UNRECHT mit ihren Kassandra-Rufen und ihrer Sorge um den Rechtsstaat (den ich übrigens seit 20 Jahren öffentlich in Gefahr sehe und der permanent scheibchenweise abgeschafft wurde– wo war da eigentlich Frau Bahners?). Ja, juristisch hat sie wohl recht, dass das Infektionsschutzgesetz die aktuellen Maßnahmen so nicht hergibt. Dazu mussten wir uns aber erstens mal einlesen (das dauert – zumal wir es gegen das Shutdown-Getrommel der MSM tun mussten) – und zudem wäre wie gesagt bei BEFRISTUNG auf vier Wochen der Shutdown für 90-99% der Menschen akzeptabel gewesen (offiziell sind es tats noch immer 80%!) – wenn es denn wie behauptet etwas gegen die Seuche brächte und wenn er nach vier Wochen endet und keine dauerhaften (!) Einschränkungen der Bürgerrechte zurückblieben!
    => Das Netz beklagt Dinge, die noch nicht eingetreten sind. Aber als MdB muss man eben auf in Gesetzesvorschlagsform VORLIEGENDE Zumutungen reagieren. Ein entscheidender Unterschied. Die ENTSCHEIDENDEN Zumutungen im BT KOMMEN erst noch! Das Netz verlangt hier zu viel / zu früh und ist ungerecht gegen uns, denn wir haben uns noch gar nicht etwa gegen GG-Änderungen oder gegen das 1,5 Billionen Paket der EU-Maßnahmen verhalten können! Ich selbst habe allerdings bereits das NEIN meiner Partei dazu herbeigeführt, das wird AfD-seitig im BT auch so kommen!!!  https://www.pboehringer.de/eu-gesteuerte-corona-programme-sind-unbillig-und-illegal/ . Ebenso unser NEIN zur totalen Bewegungsüberwachung, die die BuReg unbedingt noch durchsetzen will!! https://www.pboehringer.de/ich-werde-niemals-der-totalen-bewegungsueberwachung-zustimmen/ Aber das interessiert die heute (!) so (besser)wissenden zyx’s ja nicht in ihrer Rage gegen die AfD, die fast schon das Hasslevel der Mainstreammedien erreicht hat und das der Altparteien, obwohl doch DIESE den aktuellen Putsch gegen Bürgerrechte und deutsches Vermögen unter dem Corona-Vorwand durchziehen! 
  5. Parallel dazu tauchten (mit der einen Ausnahme Dr Wodarg) ERST AB MÄRZ die ganzen alternativen Gesundheits-Gurus auf, die langsam auch meine Wahrnehmung von Corona verändert haben. Schiffmann, Bhakdi, andere. Die waren ab Ende März auch sehr überzeugend – aber es dauerte gegen die Mainstream-Bilder von Italien und NYC, gegen die HANDLUNGEN fast aller Staaten der Welt und gegen die permanente „Corona-ist-supergefährlich“-Rhetorik der MSM und des RKI eben ein wenig, bis wir davon beeindruckt waren – auch ich. Mea culpa, dass wir drei Wochen benötigt haben, um die uns bis dato wenig bekannten epidemiologischen Details zu sortieren und zu lernen…  Und den für mich entscheidenden Beweis, dass wir es eben DOCH NICHT mit einer Killerseuche mit 5-15% Todesrate zu tun haben, sondern mit einer schweren Grippe mit 0,4%, lieferte erst vor wenigen Tagen Anfang April der Feldtest von Heinsberg!
    => Wer in den AM etwas anderes behauptet, dh wer schon im Februar öffentlich behauptet haben will, „alles Hoax / Fake – ist völlig harmlos“, der lügt. Dazu fordere ich Belege (Ausnahme Wodarg, der hatte wohl von Anfang an recht – aber er war lange eine Einzelstimme)!
    => Die heutigen Besserwisser fordern von der AfD  im Lichte des HEUTIGEN (erst seit wenigen Tagen verfügbaren) Wissens die Weltweisheit schon im Januar ein! Wir konnten diese aber nicht ex ante bzw prä factum im Februar oder März schon haben!!! Uns wurde gesagt (und die heutigen Besserwisser haben damals NICHT widersprochen!), dass Corona supergefährlich ist. Vor dieser Situation betrachtet, war unser Befristungsantrag extrem mutig und die Enthaltung (als einzige im BT) ebenso! Ja, aus heutiger Sicht hätte ich damals wohl mit NEIN gestimmt.
    => Wir HABEN als AfD-Fraktion in einer Sondersitzung am 7.4. nun aber bereits die Weichen für alle kommenden „Nein“ gestellt – auch das EXKLUSIV unter allen anderen Parteien!
    => Zudem: Erstens ist damals noch gar nicht viel passiert am 25.3. im BT (die entscheidenden Abstimmungen kommen alle erst noch) und zweitens musste am 25.3. jeder auf Basis seines Wissens und Gewissens (bei dem Volksgesundheit eine große Rolle spielt) entscheiden – zumal als Verantwortungsträger bei Entscheidungen über angeblich Leben oder Tod von hunderttausenden Menschen!
    => Hier liegt ein Unterschied zwischen Schwätzern und (guten) Spekulanten im Netz einerseits – und andererseits den Entscheidungsträgern oder zumindest Abstimmern (auch) der Opposition.
    => Wir waren alle keine Spezialisten in Massenepidemiologie. Darauf wurden wir nicht ausgebildet. Und ich behaupte, selbst jetzt noch ist die Lage nicht ganz so eindeutig harmlos wie das Netz tut – auch wenn ich inzwischen (seit dem Ergebnis des Feldtests von Heinsberg vom 8.4.) an „relativ harmlos“ glaube. Das Netz hat besser spekuliert als wir – aber es hatte den LUXUS, spekulieren zu dürfen – was wir im BT eben nicht durften! Solange die Gefahr mit 5+% Mortalitätsrate bei extremer Ansteckungsgefahr von Corona (Letztere ist Fakt) im Raum stand/steht, damit potenziell eine Million Tote in D; und solange das Gegenteil von uns nicht belegt werden konnte, mussten wir uns verhalten, wie wir es eben getan haben. Die Enthaltung bei gleichzeitiger Befristungsforderung war auch durchaus mutig und bemerkenswert – obwohl das Netz das nicht honoriert! Und ja, nochmals: ex post hätte ich NEIN gesagt! Geändert hätte es nichts – wir hatten 13% der Stimmen im BT. Und zudem wirkte formell unsere Enthaltung wie ein „Nein“, denn die Kanzlermehrheit (die bei der entscheidenden Abstimmung gemäß 115 GG gebracht werden musste), erforderte 355 JA-Stimmen. WIR haben dazu nicht beigetragen!

FAZIT: Schreibt die BuReg an – und die Mainstream-Medien. Und klagt uns an, keine Kristallkugel zur Gefährlichkeit von Corona gehabt zu haben! Aber hier sind auch viele alternative Medienschreiber hochgradig ungerecht gegen die AfD. Man wünscht euch doch mal, in eine solche Entscheidungssituation real zu kommen. Vielleicht aber sollte man es Deutschland denn doch lieber nicht wünschen…

Kommentieren Sie bitte erst wieder, wenn Sie alles gelesen und darüber nachgedacht haben. Die kommenden Zumutungen der Regierung und der WHO gegen unsere Vermögen und gegen unsere Freiheiten werden unser gemeinsames Kämpfen ohne Selbstgerechtigkeit erfordern! Wir brauchen einander – der Gegner (der Wahrheit) steht bei den Altparteien und Massenmedien! Danke, Ihr PB




Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

Unlösbare Aufgabe für die EZB

Bundesverfassungsgericht stellt EZB vor unlösbare Aufgabe

Nach fast fünf Jahren Prozessdauer hat das Bundesverfassungsgericht heute geurteilt, dass die EZB-Anleihekaufprogramme weitgehend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Peter Boehringer, Euro-Kritiker der ersten Stunde und Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt hierzu:

„Dies ist ein wichtiges Urteil. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der AfD, wonach die EZB seit Jahren kompetenzüberschreitend, verfassungswidrig und unvereinbar mit EU-Vertragsrecht handelt. Gleichzeitig rügt das Gericht die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Beschlüsse des EZB-Rats auf ihre Rechtstreue hin zu überprüfen, nicht nachgekommen sind. Damit ist höchstrichterlich bestätigt, was die AfD seit jeher in Bezug auf die Eurorettung argumentiert – und dass die Bundesregierung längst dagegen hätte angehen müssen.“

Laut Bundesverfassungsgericht ist es der Bundesbank fortan untersagt, sich weiter an den Anleihekaufprogrammen der EZB zu beteiligen. Sie muss diese sogar rückabwickeln, wenn der EZB-Rat nicht binnen drei Monaten nachvollziehbar darlegt, dass seine Programme verhältnismäßig sind.

Dazu stellt Peter Boehringer fest: „Mit der Forderung nach Darlegung von Verhältnismäßigkeit stellt das Verfassungsgericht den EZB-Rat vor eine unlösbare Aufgabe. Der Ankauf von Staatsanleihen dient offensichtlich wirtschafts- und fiskalpolitischen Zielen. Das Mandat der EZB ist aber auf reine Geldpolitik beschränkt. Jeder Versuch, hier noch eine Begründung für die Anleihekäufe nachzuliefern, ist zum Scheitern verurteilt.“

Mit Blick auf die Reichweite des Urteils sagt Boehringer: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass es eine fortlaufende Rechtsbeugung auch durch den Europäischen Gerichtshof nicht hinnimmt. Damit stärkt das Gericht auf begrüßenswerte Weise die Nationalstaaten in ihrem Verhältnis zur EU. Dennoch haben es die Richter vermieden, den offensichtlichen Verstoß der Anleihekäufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung auch explizit festzustellen und zu rügen. Die AfD fordert auf Basis dieses Urteils nunmehr:

  1. Die Beendigung und Rückabwicklung der Anleihekäufe aus dem PSPP-Programm (2015 bis 2020), zu denen keinesfalls eine Begründung der damaligen Verhältnismäßigkeit nachgeliefert werden kann.
  2. Die Beendigung auch des neuen Anleihekaufprogramms der EZB (PEPP) aus demselben Grund.
  3. Eine eindeutigere Formulierung des Artikels 123 AEUV zum Verbot der monetären Staatsfinanzierung, um hier die Auslegungsspielräume zu begrenzen.“



7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Peter Boehringer im Bundestag 14.05.2020

7 Gründe gegen die Plünderung Deutschlands

Die Bundesregierung bringt heute schon wieder eine neue Milliardenmaßnahme der EU in den Bundestag, ein Pandemic-Crisis-Instrument über 240 Milliarden Euro. Man hat es ja! Die deutsche Bonität gibt diese Kredite für Euro-Südland noch immer her. Doch vieles wird dem deutschen Steuerbürger bzw. -bürgen dabei wieder einmal nicht gesagt.

Zunächst einmal zum Thema Solidität; der Minister hat es eben ja auch betont. Diese Solidität, die hier ex ante von allen südeuropäischen Staaten angenommen wird, ist ein politischer Befehl. Es ist ein Befehl! Minister Scholz und die EU wissen heute schon mehr, als die Märkte zu diesen Ländern in drei Jahren wissen werden. Das ist schon eine Leistung, echte Hybris. Aber gut.

  • Erstens: Kredite an wirtschaftlich ANGEBLICH noch „solide“ Staaten widersprechen der Gründungsbehauptung des ESM, wonach die Staatengemeinschaft lediglich in NOTsituationen einspringt.      Zwar IST eine Notsituation für den Euro TATSÄCHLICH gegeben. Und zwar PERMANENT seit 2010, denn die Finanzkrise der Euro-Südzone war seitdem ja nie gelöst. CORONA ist heute nur der ANLASS, um ein WEITERES Transfervehikel für deutsches Geld einzuführen!

  • Zweitens: Die akute Corona-Phase ist beendet! Am Montag dieser Woche gab es in ganz Berlin noch ZWEI gemeldete Neuinfektionen. Und nein – die Seuche wurde NICHT durch den verfügten Stillstand des Landes beendet! Als der Shutdown Ende März befohlen wurde, WAR das Virus in Deutschland bereits fast am Ende seiner saisonalen Ausbreitung!
    Wir wissen das inzwischen SICHER, auch wenn die Bundesregierung uns diese Informationen z.T. bis heute vorenthält:
    Der Repro-Faktor von Corona liegt seit März konstant im ungefährlichen Bereich. Inzwischen entsteht ein größerer MEDIZINISCHER Schaden durch die Corona-Shutdown-Maßnahmen als durch Corona SELBST! Verschobene OPs werden Tausende Opfer fordern, fehlende Bewegung und Sozialkontakte ebenso.
    Nur EIN Zitat aus dem – nun, nennen wir es „Non Paper“ der Krisen-Abteilung des Innenministeriums: „Die Corona-Gefahr ist offenkundig NICHT größer als die vieler anderer Viren!“. Herr Seehofer FEUERTE den Verfasser solcher Wahrheit einfach. Getreu dem Idi Amin Prinzip der Meinungs-freiheit: „Ja, ich gewähre Freiheit der Rede – aber keine Freiheit NACH der Rede“.
    Der Shutdown müsste schon seit SECHS Wochen beendet sein. Der volkswirtschaftliche Schaden Deutschlands alleine nur durch diese UNNÖTIGE Verzögerung liegt bereits jetzt bei über 200 Milliarden Euro!

  • Drittens: Corona stellt einen SYMMETRISCHEN Schock dar – für alle Länder der EU gleich. Das Virus KANN darum keine ASYMMETRISCHEN Geldtransfers zu Lasten Deutschlands begründen!
    Und trotz des nominal HOHEN Volumens wäre ECCL noch nicht einmal ein besonders WICHTIGER Topf: Die EZB-Programme werden viel WICHTIGER sein: 1,5 Billionen und mehr. Aber man will offenbar nicht die GESAMTE  EU-Rettung über die EZB machen, da DEREN Anti-Corona-Programm die vom Bundesverfassungsgericht ja dummerweise eben erst definierten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung ganz klar ERFÜLLT.

  • Viertens: ECCL steht in direkter Haushalts-Konkurrenz zu NATIONALEN Corona-Wirtschafts-Programmen, die wir LEIDER in gewaltigem Umfang benötigen werden, um die völlig UNNÖTIGEN Wirtschaftsschäden in Deutschland zu kompensieren: 20 bis 30 Milliarden Euro pro Woche des anhaltenden Stillstands!
    Just HEUTE kam die neue Steuerschätzung heraus. Es fehlen bereits JETZT –nach nur 6 Wochen Corona-Stillstand– über 120 Mrd. Euro in der Staatskasse!
    Sogar OHNE EU-Corona-Programme ist ein WEITERER deutscher Nachtragshaushalt auf Pump damit bereits heute SICHER absehbar.
    Die AfD spricht sich in dieser Konfliktsituation um Mittel ganz klar für die Rettung der DEUTSCHEN Arbeitnehmer und Unternehmen aus – und lehnt ALLE Hilfsansätze über EUropäische Institutionen ab!
    Aus diesem Grunde werden wir natürlich auch den Entschließungsantrag der FDP ablehnen, der unverständlicherweise EBENFALLS NOCH MEHR dt. Gelder über den Umweg EU nach ganz EUropa außer Deutschland transferieren will.

    Fünftens: ECCL stellt ein fast BEDINGUNGSFREIES Kreditprogramm dar: Der ESM verlangt keinerlei Nachweise der VERWENDUNG der Gelder. Die Mittel dürfen etwa auch zu nur sehr VAGE definierten Zwecken der „VORSORGE“ verwendet werden.
    Das ist ein weiter Begriff: GESUNDHEITLICHE Vorsorgemaßnahmen können damit ebenso gemeint sein wie allgemeine HAUSHALTSvorsorge von Griechenland, Frankreich oder Spanien.

  • Sechstens: PCSI verlangt im Gegensatz zu ALLEN bisherigen ESM-Programmen KEINERLEI strukturelle Anpassungen von den Nehmerländern. Auch das widerspricht völlig den Forderungen und Versprechungen des originären ESM-Vertrags, der (ich erinnere daran) heute im Wortlaut NICHT verändert wird!
    Der im FDP-Antrag naiv-optimistisch von den Nehmerländern verlangte „jahrelange Primärüberschuss“ ist darum niemals zu erreichen. Ohne wirtschaftliche Strukturanpassungen KÖNNEN die Euro-Südländer niemals nachhaltige Primärüberschüsse erzielen.
    Letztlich haben sie diese Chance erst wieder, wenn sie das seit 1999 unselige Euro-Korsett abstreifen und so ihren Realwirtschaften endlich wieder Wettbewerbsfähigkeit verleihen!
    Das ist der tabuisierte rosarote Elefant im Raum: JEDER weiß um ihn – aber keiner spricht diese UR-sache der Euro-Krise an, die lange vor Corona existiert hat – und die kein ECCL-Programm lösen kann!

  • Siebtens und letztens muss man noch daran erinnern, WARUM eigentlich 2012 der ESM überhaupt etabliert wurde: Angeblich waren die Euro-Südländer damals „nicht mehr kapitalmarktfähig“. Inzwischen HABEN sie trotz Corona und trotz Dauerrezession dank EZB  EINDEUTIG wieder „Zugang zum Kapitalmarkt“ – sogar zu echten TRAUMkonditionen von aktuell 0,5 bis 2% Jahreszins!

Und es kommt noch besser: Aufgrund der Voodoo-Ökonomie der EZB-Nullzinspolitik wären alle Euro-Südländer heute in der Lage, die ESM-Kredite am regulären Kapitalmarkt mit nur minimalen Zusatzkosten umzuschulden. Damit ist der EINZIGE Grund entfallen, weswegen der ESM 2012 gegründet wurde!  

Der ESM KANN somit aufgelöst werden! Wir haben genau das heute auch beantragt. Es GEHT – die EZB-Zinsplanwirtschaft macht das Wunder möglich. Bringen Sie den deutschen Steuerzahler aus der Haftung!

Die Transferprogramme von deutschem Geld und deutscher Bonität an internationale Gläubigerbanken Südeuropas waren schon VOR Corona illegal und grundfalsch. Sie werden keinesfalls DURCH Corona legitimer und sinnvoller!




Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt

Rede vor dem deutschen Bundestag zu PEPP

Wie die EZB in acht Wochen 200 Milliarden durchbringt

Peter Boehringer im Bundestag, 28.5.2020 (10 Uhr): Debatte zum AfD-Antrag „PEPP-Anleihekäufe der EZB sofort beenden“

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen,

Vor drei Wochen sprachen wir hier über das Urteil des Verfassungsgerichts zu EZB-Tätigkeiten. Damals hatte die EZB über ihr völlig neues Pandemie-Anleihekaufprogramm etwa 100 Mrd Euro ausgegeben – und dabei weit überproportional riskante Anleihen des EUropäischen Südens gekauft.

Heute, 15 Handelstage später, sind es bereits knapp 200 Mrd Euro.

Alleine nur während dieser EINstündigen Debatte gibt die EZB über PEPP eine halbe Milliarde Euro aus!
Das laufende Programm von über 750 Mrd EUR wird im Herbst ausinvestiert sein. Eventuell auch FRÜHER, denn die EZB hat bereits für den JUNI eine BESCHLEUNIGUNG angekündigt.
Und auch bereits eine AUSWEITUNG in den Billionenbereich.
Die sicheren Abschreibungen darauf sind neue deutsche Schulden und Steuern von morgen!

Räumen wir mit einigen Mythen auf:

  • Das Urteil sagt nichts über monetäre Staatsfinanzierung!

Doch, genau das tut es, gleich im Leitsatz 7 und auf vielen Seiten danach werden vom Gericht sieben Kriterien für monetäre Staatsfinanzierung dekliniert. PEPP erfüllt mindestens DREI davon – wie am Montag die Sachverständigenanhörung gezeigt hat.

EIN Sachverständiger –wohlgemerkt ein von LINKS bestellter– sprach es  völlig eindeutig aus: Natürlich ist PEPP monetäre Staatsfinanzierung!“. Und damit eben rechtswidrig!

Auch das Bundestags-eigene EU-Grundsatz-Referat stellt fest, PEPP beachte „nicht die Kriterien des BVG für die Grenzen der monetären Staatsfinanzierung“.

Weitere Mythen:

  • Nationale Institutionen dürfen nicht in das Primat der EUropäischen eingreifen“ oder

  • Das Urteil ist nicht auf PEPP anwendbar“ oder

  • Die EZB ist unabhängig und darf nach Art 130 AEUV keine Weisungen entgegennehmen“.

All das ist widerlegbar: EU-Recht steht nicht GRUNDSÄTZLICH über nationalem Recht. Einen Vorrang KANN es nicht geben, wenn EU-Organe die ihnen von den Mitgliedsstaaten des STAATENBUNDS EU zugewiesenen Kompetenzen überschreiten. Genau diese Überschreitung ist im PSPP-Urteil festgestellt – und das gilt für PEPP erst RECHT.
Auch der Wissenschaftliche Dienst stellt zutreffend fest, die Befassungspflicht des Bundestags beschränke „sich nicht auf PSPP“, sondern umfasse „sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im ESZB“.

Die UNABHÄNGIGKEIT der Zentralbank besteht selbstverständlich EBENFALLS nur im Rahmen der Kompetenzen, die die EU-Verträge der EZB zuweisen. Und bei PEPP sind diese eindeutig überschritten!

Unser Antrag ist bewusst an die BUNDESBANK gerichtet als unserer DEUTSCHEN Anteilseignerin der EZB. Artikel 130 AEUV verbietet nur der REGIERUNG, direkt auf die Zentralbank einzuwirken.
Der BUNDESTAG dagegen darf das sehr wohl.
Zudem beantragen wir hier ja keine WEISUNG durch den Bundestag, sondern wir FORDERN die Bundesbank AUF. DIESES Recht HAT der Bundestag in jedem Fall! Gemäß Urteil MÜSSEN wir sogar tätig werden – zur (Zitat aus dem Urteil) “Wiederherstellung vertragskonformer Zustände”!

PEPP LÄUFT bereits auf Hochtouren: In nur 8 WOCHEN wurden darüber Anleihen über 200 Milliarden Euro gekauft! 5 Mrd. an jedem Handelstag!

Wenn wir nun JAHRE warten, bis schließlich das SICHERE Urteil des BVG zur Verfassungswidrigkeit von PEPP kommen wird, dann wird Deutschland ein hoher Billionenschaden entstanden sein!

Selbstredend IST damit das Haushaltsrecht des Bundestags gemäß Art 110 GG und damit unsere Souveränität berührt. Wir haben nicht nur die GERICHTLICHE Vorgabe, dies zu verhindern, sondern vor allem die ökonomische und haushaltsgesetzliche Pflicht!

Nach Presse-Meldungen von gestern plant die EZB inzwischen bereits eine Umsetzung ihrer Anleiheprogramme OHNE die Bundesbank!
Frau Lagarde erkennt offenbar endlich die deutsche Rechtslage.
Sie, liebe Kollegen, sollten sie nun AUCH erkennen.

Besprochener Antrag, “Rechtskonforme Zustände herstellen – PEPP-Anleihekäufe sofort beenden”: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/195/1919516.pdf




Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Notlage beenden

Ergebnis der namentlichen Abstimmung im Bundestag vom 2. Juli 2020 zum AfD-Antrag: ‚Epidemische Notsituation und Corona-Einschränkungen unverzüglich beenden – Nachtragshaushalt zurückziehen‘

Auszug:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • die epidemische Notlage gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes unverzüglich zu beenden;

  • die allgemeinen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unverzüglich zu beenden;

  • der Bevölkerung in Bezug auf COVID-19 die Angst zu nehmen und sie realistisch über die geringe Bedrohungslage zu informieren;

  • den vorgelegten Nachtragshaushalt auf Drucksache 19/20000 sowie das zugehörige Begleitgesetz auf Drucksache 19/20057 zurückzunehmen;

  • Mehrausgaben, die teilweise auch aufgrund früherer Fehlentscheidungen unumgänglich geworden sind, durch die Auflösung der Asylrücklage zu finanzieren.

Quelle: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/207/1920739.pdf