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Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Anlass: Festakt „75 Jahre Verfassungskonvent Herrenchiemsee“

Peter Boehringer, Herrenchiemsee, 10. August 2023

Ein Wort zum Grundgesetz von 1948/49

Heute für mich eine gerne wahrgenommene Pflichtveranstaltung als Bundestags-Abgeordneter ebenso wie als Bundesvorstand der Rechtsstaatspartei „Alternative für Deutschland“: Der Festakt anlässlich des 75. Jahrestags des Verfassungskonvents Herrenchiemsee von August 1948, dessen Vorarbeiten dann am 8. Mai 1949 schließlich zur westdeutschen Staatsgründung mit dem Grundgesetz als Rechtsrahmen führten.

Nachdem die Westalliierten im Frühjahr 1948 die Gründung der späteren Bundesrepublik Deutschland beschlossen und im Juli 1948 die Ministerpräsidenten der (West-)Länder zu dieser Gründung ermächtigt hatten, erarbeiteten dann ab dem 10. August 1948 in Bayern etwa 30 Staatsrechtler und einige Politiker im Auftrag der Bundesländer die westdeutsche Verfassung. Der Abschlussbericht des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee enthielt neben einigen grundsätzlichen Erwägungen zum künftigen Staatsgebilde auch einen vollständigen Verfassungstext mit 149 Artikeln. Dieser Entwurf wurde dann über den „Parlamentarischen Rat“ bis 1949 zum „Grundgesetz“ fertiggestellt.

Bevor nun wieder 1000 Zuschriften zum Terminus „Verfassung“ bzw. „Grundgesetz“ kommen: Die Lage, in der die deutschen Juristen und Politiker damals waren, umschrieb historisch und aktuell immer noch lesenswert Carlo Schmid (SPD) in seiner berühmten Rede vor dem Parlamentarischen Rat dann am 8. September 1948. Dass Carlo Schmid für seine freiheitlich-nationalstaatlichen Feststellungen heute sofort aus der SPD flöge und für einzelne staatsrechtliche Sätze unter Umständen sogar angeklagt würde, ist durchaus bemerkenswert, tut heute hier aber nichts zur Sache.

Persönlich bin ich Pragmatiker: Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen. Doch noch immer ist es ein sehr GUTES Grundgesetz, das wir seit 1990 selbstredend trotz einiger Mankos (die wir ALLESAMT kennen – das schon prophylaktisch an Zuschreiber aus gewissen Ecken) auch als gesamtdeutsche Verfassung anerkennen. Einige „Modernisierungen“ seit 1949 waren zwar eher unnötig bis schädlich und wären bei Volksabstimmungen dazu sicher nicht durchgegangen. Trotzdem ist auch das heutige Grundgesetz speziell in den Artikeln 1-20 ein auf individuellen Bürgerrechten aufbauendes tolles Rechtswerk. Lediglich einige sehr „moderne“, „bunte“ und zum Teil parteipolitisch geprägte Verfassungsrichter legen die Artikel des GG ab und an „kreativ“, viel zu weitgehend oder auch dem politischen Zeitgeist gehorchend zum Teil bedenklich aus, was bei einigen „progressiv-kollektivistisch-unkonkret“ formulierten „Gummi“-Artikeln wie etwa Art. 20a von 2002 leider viel zu einfach ist. Was aber weder die Schuld der Verfasser des GG von 1948/49 noch des BVerfG in toto ist. Eine Verfassung kann niemals ALLES regeln. Es sind oftmals eher Richterrecht und „das Nähere regelnde“ EINFACHgesetze, die den nationalen, individuell-liberalen freiheitlichen Geist von 1948/49 heute ab und zu verdecken und manchmal geradezu grotesk ins Gegenteil verkehren. LINKE Plan- und Kollektivideologie beginnt unterhalb der Verfassungsebene alles was RECHT(S) ist leider zunehmend zu bedrängen…

Hier saß Carlo Schmid (Namensschild ganz links), gemeinsam mit weiteren Delegierten zum Verfassungskonvent

Das Grundgesetz selbst als unsere gesamtdeutsche Verfassung ist [ebenso natürlich wie jedes andere Recht] vollumfänglich zu respektieren. Oder in den Worten von Carlo Schmid: „Eine Verfassung ist die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.“

In diesem Sinne darf und muss man die Festlegungen von 1948 heute zum Jahrestag auch in einem Festakt feiern!

An alle „einschlägig bekannten“ Zuschreiber: Ja, Sie sehen die oben schon angedeuteten Mankos als ganz fürchterlich wichtig an: angeblich fehlende freie Selbstbestimmung und Souveränität des deutschen Volks 1948, das GG als alliiertes Fremddiktat von 1948; angeblich fehlendes/unvollständiges Staatsgebiet im GG 1948; fehlender Friedensvertrag 1948; angeblich falsche Begrifflichkeit bzw. angeblich falsche Rangstellung des GG als „Verfassung“; 1949 keine Volksabstimmung zum GG; und so weiter und so fort. Bitte alle Zuschriften in diese Richtung gleich in Ablage „P“: Sie sind zumindest auf meinen vielen Seiten und Foren und Kommentarspalten seit Jahrzehnten alle (!) bekannt, ausdiskutiert, gewogen und für zu leicht oder irrelevant befunden.

75 Jahre Verfassungskonvent, Festakt Herrenchiemsee

Mein Fazit: Respektieren und wertschätzen wir das Grundgesetz – was legitime Kritik an einzelnen Urteilen wegen Falschauslegung des GG im Einzelfall nicht ausschließt. Andere Nationen haben auch keine bessere, freiheitlichere Verfassung. Der Wortlaut des GG von 1949 war der einer sehr guten Verfassung. Es liegt an uns, dem Souverän, was innerhalb des Rechtsrahmens des GG aus unserer Gesellschaft gemacht werden kann. Wichtiger als das ohnehin unmögliche Heilen einzelner historischer Probleme von 1948/49 ist darum die Gegenwart: Der Souverän NIMMT sich seine Souveränität im Rahmen des Rechts. Das umfasst auch das WAHLrecht. Souveränität erlangt ein Volk, das diejenigen Parteien an die Regierung wählt, die noch an einen souveränen Nationalstaat glauben und dafür kämpfen. In Deutschland gibt es davon nur noch eine einzige.

 

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4 Comments

  1. Norbert sagt:

    Putschisten aller Länder vereinigt Euch!

    Natürlich lebt es sich an den Futtertrögen der Republik entspannter, wenn man hier und da das ein oder andere unterschlägt oder einfach nicht erwähnt und sich, ganz pragmatisch, mit dem Offenkundigen begnügt.

    Nun hat es sich immer als nützlich und geboten erwiesen eigene Meinungen in juristischen und kommerziellen Mitteilungen stets, gut und eindeutig zu begründen – sowohl um Mißverständnissen vorzubeugen oder diese Auszuräumen, Beweise in gültiger Form zu präsentieren, seine Professionalität zu dokumentieren und auch zukünftige Arbeit auf Grund von zuvor mangelnder Genauigkeit sich selbst zu ersparen.

    Hiervon kann der Betrachter in Ihrem Schreiben nichts erkennen.

    Die Beweise der manipulativen, wenn auch dilettantischen Natur Ihres schriftlichen Elaborates durch die von Ihnen genutzten Stilmittel und Formulierungen werden hier erbracht. Sie schreiben:
    „Oder in den Worten von Carlo Schmid: „Eine Verfassung ist die Grundnorm des Staates.“
    Wenn auch falsch zitiert, Originalzitat: „Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates.“ Carlo Schmid bezog sich auf die vorangestellte rhetorische Frage, Zitat Anfang: „Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.“ Zitat Ende.

    Natürlich hätte der Verfasser auch folgende Zitate in Betracht ziehen können:

    „Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben?“ oder

    „Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten.“ oder

    „Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.“ oder oder oder …, aber nein angeblich ausdiskutiert, aber, nicht behoben. Fragen Sie mal Herrn Prof. Dr. Foschepoth emeritierter Professor für Zeitgeschichte.

    Weiter schreiben Sie:
    „Wäre das Grundgesetz seit 1949 nicht über 60-mal umgeschrieben oder erweitert worden, so wäre es heute eine der weltbesten Verfassungen.“
    Eine Lüge wird nicht dadurch richtiger, daß man sie nur oft genug wiederholt, das Grundgesetz ist keine Verfassung (siehe Artikel 146 GG)!

    Und nein, im Artikel 38 GG wurde nicht herumgepfuscht, dort steht unmißverständlich:

    „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

    Dort steht nicht, daß Parteisoldaten /Kapos über Listenplätze mittelbar in den Bundestag gewählt werden, sondern unmittelbar und nur unmittelbar, und auch nur, wenn er laut Artikel 116 GG die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, und nein der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“.

    Es bestehen also erhebliche Rechtszweifel an der Legitimität und Legalität der Gesetzgebung sowie an den Gesetzgebern des Bundes und dies stets wiederholt seit den zweiten Bundestagswahlen der BRD.

    Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVG) stellte unmissverständlich die institutionelle Staatskrise durch seine Entscheidung mit den Aktenzeichen 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11 vom 25.07.2012 fest in welcher es die Ungesetzlichkeit (nicht Grundgesetz konform), als Illegitimität, des bisherigen Normengebers des Bundes, also die Ungesetzlichkeit der jeweiligen Bundestage und somit auch die Ungesetzlichkeit der jeweiligen Bundesregierungen und deren Handlungen, Entscheidungen und Gesetzgebungen erkannte. Das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT und dessen o. a. Entscheidung benennt das Wahlgesetz als verfassungswidrig; und somit auch folgerichtig deren Konstituierung, Anwendung und weitere Handlungen, Entscheidungen und weitere Konsequenzen daraus. Folgerichtig sind alle Bundesgesetze oder als Bundesgesetze angebotene Geschäftsvorschläge und -empfehlungen, nicht Grundgesetz konform, verfassungswidrig und nicht legitimiert.

    Jede Bundestagswahl ist bis heute zum Teil in einem Verhältniswahlrecht, basierend auf Listen, erfolgt; dies ist ein klarer, direkter und eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahlen gemäß GG – auch analog zur Begründung der Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit wie in der Entscheidung des BVGs (siehe vorheriger Punkt dieser Aufzählung) höchstrichterlich dargelegt. Der kritische Betrachter nimmt an, daß dieses auch nicht anders auf Grund der Eindeutigkeit der Tatsachen gesehen werden kann.

    Eine Akzeptanz und auch die bloße, ggf. auch nur stillschweigende Tolerierung dieser Tatsachen ist ein Vorschubleisten der so genannten normativen Kraft des Faktischen, oder in einfachen Worten die Provozierung einer Diktatur oder eines neuen Hitler-Deutschlands.

    Bekannt, ausdiskutiert, zu leicht oder irrelevant?

    § 31 BVerfGG, Abs. 1 sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt, Zitat Anfang: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Zitat Ende. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzeskraft.

    Fazit:
    Egal wie schön sie sich ihr Besatzungskonstrukt saufen, demnächst auch rauchen wollen, es bleibt ein Unrechtsstaatsfragment unter Besatzungsvorbehalt siehe hierzu auch Artikel 120, 133, 139 Ihres GG.
    Nach allem was der geneigte Leser von Ihnen lesen und von Ihren Handlungen und auch Nichthandlungen erfahren durfte zeugt von einer profunden juristischen Armut und Inkompetenz, welche sich für einen angeblichen Mandatsträger, gleich aus welchem Fachbereich oder aus welcher Nation dieser stammt, nicht geziemt und war bisher auch nur den sogenannten Altparteien vorbehalten.

    Auch Ihre manipulative Art ist belegt und nur schwerlich durch Dilettantismus und Ignoranz zu rechtfertigen sein.

    Wer nur die halbe Wahrheit schreibt, ist ein ganzer Lügner; an Ihren Taten werdet ihr sie erkennen.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  2. Sven sagt:

    Auch wenn ich in Ablage “P” lande:
    Das GG hat einige “tolle” Formulierungen, z.B. ALLE dürfen…, das VOLK darf…, die BÜRGER dürfen…, alle MENSCHEN dürfen…
    Was ist WÜRDE…, alles sehr schwammig mit ein wenig religiöser Untermalung.
    Es wird bei alledem übersehen, daß wir (Wähler und Steuerzahler) uns vorwiegend an GESETZE zu halten haben!
    Das GG bzw. die VERFASSUNG ist der ARBEITSAUFTRAG des SOUVERÄNS an die gewählten POLITIKER!!!
    Die diesen Auftrag, ohne den Souverän zu fragen, schon viele male geändert haben…

  3. Sehr ausgewogen in der sachlichen Berichterstattung und dem emotionalen Engagement. Das tut gut in dem femokratischen Linkskonzert, dem unsere Ohren heute ausgesetzt sind. Wir werden verspottet als alte weisse Männer. Dürfen wir etwas gegen die linken Tussis sagen, die mit ihrem Klimawahn Deutschland bewusst kaputt machen wollen? In der Steinzeit gab es keinen CO2 Ausstoß aber auch keine Feministinnen wie Olaf.

  4. Ursula Wenzel-Lyding sagt:

    Ihre Worte, geschrieben und auch gesprochen in der Videobotschaft, gehen mir zu Herzen. Ich spüre deutlich wie aufrichtig Sie unser Land lieben und unser Grundgesetz schätzen und schützen wollen. Sie sind ein Ehrenmann und ein hoch kompetenter Politiker, der die Wahrheit pflegt und die Lüge und List verabscheut. Das mag ich so sehr an Ihnen! Viel Kraft für die Zukunft und aufrichtigen Dank für Ihr politisches Wirken.

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