Infektionsschutzgesetz gegen Bürgerrechte?!
Wer Freiheit für “Sicherheit” aufgibt, wird beides verlieren!
Stellungnahme Peter Boehringer zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Berlin, 6.11.2020)
Der Entwurf der Regierungsfraktionen CDU-CSU-SPD eines “Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wurde heute in Erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem neuen §28a Infektionsschutzgesetz werden nun erstmals und entgegen den monatelangen Beteuerungen der Regierung seit der ersten Ausrufung der Corona-Notlage eine ganze Reihe von Grundrechtseinschränkungen illegitim legitimiert.
Zur Vorgeschichte: Die AfD-Fraktion war schon seit Frühjahr 2020 parlamentarisch aktiv gegen die Ausrufung der sogenannten „Epidemischen (Not)Lage von nationaler Tragweite“ und damit gegen die umfangreichen finanziellen und (bürger)rechtlichen Zumutungen der Bundesregierung gegen das eigene Volk vorgegangen! Wir haben inzwischen mehrfach über parlamentarische Anträge versucht, diesen Notlagenzustand endlich zu beenden. Zudem haben wir auch noch eine Normenkontrollklage dazu initiiert. Vergleiche dazu diese Übersicht: https://www.pboehringer.de/afd-beantragt-heute-zum-dritten-mal-zustand-der-epidemischen-notlage-endlich-beenden/
Der nun heute fast überfallartig in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (DS-Nr. 19/23944) ist erst seit drei Tagen publik und wurde trotzdem schon heute am 6.11. in den Bundestag in erster Lesung beraten.
Kampf für die Bürgerrechte am 6. November 2020 im Bundestag
Ich sehe ganz erhebliche, bislang undenkbare und völlig unverhältnismäßige Bürgerrechts-Einschränkungen und Verletzungen bürgerlicher Freiheiten im Namen der epidemiologischen „Sicherheit“:
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Maskenpflicht), Recht auf körperliche Unversehrtheit; u.U. sogar Körperverletzung (Maskenpflicht bei Kindern und Vorerkrankten), Reisefreiheit (indirekt über Immunitätsregister / Quarantäne für Reiserückkehrer, Übernachtungsverbote in Hotels, ‚digitale Einreiseanmeldungen‘ und ‚Impfdokumentationen‘), Freizügigkeitsrechte (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen. Quarantänepflichten, angeordnete Abstandsgebote), Recht auf Privatsphäre und Unverletzlichkeit der Wohnung, Versammlungsfreiheit (Veranstaltungsverbote, Absagen von Kultur- und Freizeit- und Sportveranstaltungen), Eigentumsrechte und Freiheit der Berufsausübung (faktische Berufsverbote in x Branchen vom Tourismus über Kunstausübung bis zur Gastronomie; zudem Zerstörung von Wertschöpfungsketten und damit Umsätzen und Existenzen durch Auflagen von der Autoindustrie bis zur Maschinen- und Zulieferindustrie), usw.!
Zudem ist auch der „Corona-bedingte“ Einsatz von Soldaten im Inneren OHNE Verteidigungsfall oder Ausnahmezustand (etwa wegen einer Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) u.E. verfassungswidrig.
Das bewährte bisherige Infektionsschutzgesetz sah NIE eine Quarantäne von GESUNDEN Menschen vor. Ebensowenig belastende Maßnahmen gegen die große Mehrheit der Bürger. Gerade diese Mehrheit sollte GESCHÜTZT werden vor unbilligen Härten, die durch die Infektion einer winzigen Minderheit ausging! Das uralte und bewährte Gesetz sah immer nur vor, Risikogruppen zu schützen sowie Ansteckende zu beobachten und ggf. zu isolieren! Es verpflichtet sogar den Staat gleich in §1 explizit dazu, die EIGENVERANTWORTUNG der Bürger gegen Ansteckung zu fördern! Denn generell gehören Infektionen zum allgemeinen Lebensrisiko der Menschen – bei Grippe ebenso wie bei Masern oder Corona. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte dies klar – zuletzt mit Beschluss vom 19. Mai 2020.
Ganz im Gegensatz dazu verschweigt aber die Bundesregierung das (außer für über 80-Jährige relativ geringe) statistische Risiko durch Covid-19. Bis heute gibt es in Deutschland keinerlei Übersterblichkeit – und damit nach allen Regeln des logischen Denkens auch keine „Pandemie“. Absolut, d.h. ohne Inbezugsetzung zur Anzahl der Tests festgelegte und damit statistisch und medizinisch begründungsfreie „Inzidenz“-Schwellenwerte von 50 oder gar nur 35 pro 100.000 Bürger sind politische Willkür – und in keiner Weise epidemiologisch über einen Schutzgedanken begründbar.
Zudem sind über den allseits verwendeten PCR-Test keine Infektionen nachweisbar. Ein positiver Test sagt nichts darüber aus, ob der Getestete infektiös oder gar krank und ansteckend ist. Dies wird aber im Gesetzentwurf suggeriert und alles fälschlich gleichgesetzt. Der PCR-Test ist nicht klinisch validiert, in medizinischen Kreisen heftig umstritten und nicht zur Diagnostik von Covid geeignet!
Die von der Regierung befohlenen, für das ganze Volk und die Volkswirtschaft gravierenden bis existenziell schädlichen Corona-Maßnahmen sind vor dem Hintergrund der völlig unzureichenden bzw fehlenden juristischen und epidemiologischen Grundlagen ein Skandal!
Der vorliegende Gesetzentwurf macht die Lage um nichts besser: Es gibt nach wie vor im §5 und auch im neu gefassten §36 InfSchG keinerlei objektiven Kriterien für die Ausrufung einer „Epidemischen [Not]Lage von nationaler Tragweite“, was den Bestimmtheitsgrundsatz allen gesetzlichen Handelns verletzt (Art. 80 GG). Der [Not]Lagen-Begriff war erst im Frühjahr definitionsfrei erfunden und in den völlig neu gefassten §5 InfSchG eingebracht und dann auch sofort diese Lage per einfachem Parlamentsbeschluss willkürlich festgestellt worden. Die AfD-Fraktion hatte dies schon damals kritisiert und seit Frühjahr 2020 inzwischen drei Mal die Rücknahme dieser herbeidefinierten Notlage gefordert! Auch im heute erstmals beratenen Gesetzesentwurf fehlt erneut jede Legaldefinition der Notlage! Ebenso wenig findet man klare gesundheitliche Begründungen für den Einsatz der gesetzgeberischen Ermächtigungen. Stattdessen arbeitet man im Entwurf einfach nur mit BEISPIELEN, was handwerklich schlecht und gesetzgeberisch ungenügend ist! Eine Maskenpflicht etwa ist GENERELL schwer begründbar – eine Tragevorgabe unter freiem Himmel mangels jedweder Wirkung geradezu absurd.
Zwischenfazit: Die Verfassungswidrigkeit vieler bisher zumeist auf dem Verordnungsweg über die Länder durchgesetzten Corona-Maßnahmen bleibt auch mit dem heute vorgestellten Gesetz bestehen. Die Maßnahmen werden nun aber künftig nur noch vor Bundesverfassungsgericht angreifbar sein; nicht mehr vor einfachen Verwaltungsgerichten. Genau das ist der Hauptzweck des neuen Bundesgesetzes, denn Verwaltungsgerichte hatten in den vergangenen Wochen über 60-mal (!) Corona-Maßnahmen der Länder kassiert. Diese Nichtigkeit durchzusetzen, wird den betroffenen Menschen künftig ganz erheblich erschwert sein. Die Mühlen des BVerfG mahlen leider nur sehr langsam: die horrenden Folgen für Bürgerrechte, unternehmerische Existenzen und Staatsfinanzen werden nach Jahren bis zu klaren Urteilen aber dann irreversibel und massenhaft eingetreten sein!
Vor diesem Hintergrund war es schon frech, als Gesundheitsminister Spahn ernsthaft in der heutigen Debatte im Bundestag feststellte, der Umgang mit der Pandemie sei eine „Charakterfrage“. Wenn überhaupt, dann wohl eine des GESETZGEBERS. Und die Koalitionsfraktionen haben diesen Test mit dem vorliegenden, vorsätzlich verfassungswidrigen Entwurf nicht bestanden!
Unbegründbare Verbote und unverhältnismäßige Sanktionen entziehen jedem Gesetz seine Akzeptanz – mittelfristig wird so u.a. Misstrauen ggü. seit über 100 Jahren bewährten Impfungen gesät, was das neue Gesetz faktisch sogar kontraproduktiv macht!
Massenhaft zurückgestellte Herz- und Krebs-Operationen sowie Vorsorge-Untersuchungen werden statistisch sicher absehbar mehr Opfer fordern als jemals kausal durch Covid verursacht werden könnten.
Es ist paradox, wenn FDP-Chef Lindner heute im Bundestag die „nachträgliche Legitimierung der Verordnungsmaßnahmen“ der Länder durch den Bundesgesetzgeber kritisiert, obwohl genau dieses seit Wochen die (einzige und Haupt-)Forderung der FDP war. Die FDP hatte sich nämlich bislang und auch heute NICHT gegen die Maßnahmen SELBST ausgesprochen. Einzig eine BEFRISTUNG der Maßnahmen forderte Lindner heute ein – ich selbst hatte dies bereits am 25. MÄRZ (!) im Bundestag nicht nur gefordert, sondern auch BEANTRAGT. Die FDP dagegen hielt es heute nicht für nötig, auch nur einen einzigen Antrag gegen den Gesetzentwurf zu stellen. Die AfD stellte HEUTE gleich ZWEI entgegen und kommt in Summe seit März 2020 inzwischen alleine nur im Bundestag auf über 35 Gegenanträge gegen den anhaltenden Corona-Amoklauf der Regierung – sowohl gegen den anhaltenden Notlagen-Zustand als auch gegen dessen bürgerrechtliche und inzwischen billionenschweren finanziellen Folgen! > Übersicht.
In der heutigen Parlamentsdebatte wurde seitens der Union zum Teil an der Sache vorbei polemisiert und verdreht, dass sich die Balken bogen: Sowohl Minister Spahn als auch sein Unionskollege Nüßlein dramatisierten die Zahlen der Intensivbelegungen. Dabei erwähnten sie mit keinem Wort, dass Intensivstationen fast IMMER mit 50 bis 70% belegt sind (derzeit ca. 70%) und dass derzeit sogar nach OFFIZIELLEN Angaben gerade einmal 10% der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind. Wohlgemerkt oft mit solchen, die neben einer völlig ANDEREN gravierenden Krankheit eben AUCH noch positiv auf Corona getestet sind – aber eben auch OHNE diese Viren auf der Intensiv-Station lägen! Es ist eine absurde – aber doch reale und fast schon kriminelle Praxis, dass JEDER PCR-positive Patient als „COVID“-Intensivpatient geführt wird. Ebenso wie jeder multimorbid Verstorbene, der gemäß dem schlechten PCR-Test beim Tod vielleicht AUCH noch Corona-Viren im Blut hatte, tatsächlich in statistischer Vernebelung als „Corona-Toter“ geführt wird, was die Statistik sehr stark aufbläht bzw. verfälscht. Nüßlein meinte dazu nur, auf die Kausalität – also auf die Todesursache – „komme es nicht an“…! Und übrigens sei auch die Parlamentsbeteiligungsfrage „nur eine Scheindebatte“. Wow: SOLCHE Leute stimmen über bedeutsame Gesetze für unser Land ab…
Mit diesem Gesetz werden „Schutz“-Maßnahmen aufgelistet und damit gesetzlich verankert, deren Wirkung bisher immer noch nicht nachgewiesen ist und / oder die unverhältnismäßig in die persönlichen und unternehmerischen Freiheiten eingreifen. Das Grundgesetz dürfte aus meiner Sicht niemals derartig dem IfSG untergeordnet werden.
Auch die nun folgende, nur zweiwöchige parlamentarische Beratung in den Ausschüssen wird DIESEN schlechten und potenziell totalitären Gesetzentwurf nicht mehr retten und verfassungskonform machen! Ich selbst und die AfD-Fraktion werden auch weiterhin die Bürgerrechte gegen deren Abschaffung unter dem Vorwand einer „nie dagewesenen epidemischen Gefahr“ verteidigen! Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird am Ende beides verlieren!
Die AfD fordert, den Blick auf den Schutz der Personen zu richten, die wirklich gefährdet sind. Das bedeutet im Umkehrschluss, nicht ein ganzes Land in den Ruin zu treiben.
Wegen einer Krankheit, deren Verlaufsschwere oder Mortalitätsrate nicht gefährlicher ist als die von häufig wiederkehrenden Influenzaausbrüchen, können massive Einschränkungen von Grundrechten nicht gerechtfertigt sein. Die Verhältnismäßigkeit der bestehenden und der geplanten Maßnahmen zur COVID-19-Erkrankung ist nicht gegeben. Die Auswirkungen eines „Lockdown“ stehen mit den dadurch verursachten Schäden bezüglich Rechtsstaatlichkeit, Gesundheitsversorgung und Wirtschaftsleben in keinem zu rechtfertigendem Verhältnis.
Post Scriptum: Aus den Hunderten von Bürgerzuschriften, die mich heute erreichten, möchte ich abschließend noch DREI zitieren – und mich vorbehaltlos mit diesen drei Zuschreiberinnen solidarisieren:
„Die Versuche der Regierung, aus dem aktuellen angeblichen Ausnahmezustand einen Normalzustand herzustellen, sind unübersehbar. Es drohen chinesische Verhältnisse mit Totalüberwachung. Mit Begriffen wie ‚Impfdokumentation‘ oder ‚digitaler Einreiseanmeldung‘ werden gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, dass per Verordnung der Bus-/Bahn-/ und Flugverkehr eingeschränkt werden kann und die Betreiber verpflichtet werden können, personenbezogene Daten der Reisenden weitergeben zu müssen! Derartig drastische Einschränkungen hören sich für mich wie eine ‚Grenzschließung durch die Hintertür‘ an, die dann womöglich noch zum Dauerzustand wird, wenn der Gesundheitsminister erst einmal ermächtigt ist und beschließt, die Maßnahmen auf andere Krankheiten auszuweiten…“
„Es wird von deutschen offiziellen Regierungsorganen zur flächendeckenden Denunzierung von Mitbürgern aufgerufen und diese anonym auf offiziellen staatlichen Internetseiten ermöglicht. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland einen solchen Zustand, eine ‚neue Normalität‘ weder wünscht noch akzeptiert, und der übrige Rest der Bevölkerung auch nicht, wenn er massenmedial in die Lage versetzt würde, ohne Angst- und Panikberichterstattung den tatsächlichen Fakten ins Auge zu schauen.“
„Ich selbst arbeite im medizinischen Bereich und sehe wie die Maßnahmen bis heute viele Menschen schwer beeinträchtigen. Einen echten Schutz der Risikogruppe unterstütze ich, denn für diese Menschen ist nicht nur Covid-19 gefährlich, sie sind auch von Noroviren oder MRSA sehr hart getroffen. Es wäre dringend notwendig, wenn in diesen Sektor mehr investiert würde anstatt die Menschen eines ganzen Landes unverhältnismäßig einzuschränken. Wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen, dann ist das definitiv kein ‚Schutz‘, sondern eine Kriegserklärung an die Bevölkerung. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung als Volksvertreter bewusst. Handeln Sie nach bestem Wissen und Gewissen!“
=> Wir werden dieses Gesetz und damit die Verstetigung und Scheinlegalisierung eines nicht legitimierbaren Ausnahmezustands ablehnen. Versprochen!
Berlin, 6. November 2020, Peter Boehringer