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Boehringer zur Grundgesetzänderung Art 87a im Bundestag am 3.6.2022

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Keine Vergewaltigung des Grundgesetzes!

Peter Boehringer: Grundgesetzänderung Art 87a und Bundeswehr-Sondervermögen 100 Mrd Euro

Union, SPD, FDP und Grüne haben seit Jahrzehnten regiert. Das Ergebnis ist, dass die Bundeswehr nur noch bedingt einsatzbereit ist.
20 Jahre Nichtstun also der Altparteien, 20 Jahre Investitionsstau bei der Bundeswehr. Die AfD hatte das schon seit Jahren kritisiert.
Und nun stellen Sie sich heute hin und wollen in einem parlamentarischen Schweinsgalopp über eine präzedenzlose GG-Änderung Geld bereitstellen.

Die vorgelegten Gesetze zur Ausrüstung der Bundeswehr sind in der materiellen ABSICHT begrüßenswert.
Doch DIESER Weg über eine Grundgesetzänderung ist der falsche!
Die Verfassung wird MISSBRAUCHT, wenn man eine konkrete BUDGETZAHL hineinschreibt und ohne Not einen NEBENhaushalt begründet!
So etwas MACHT man nicht, völlig ungeachtet des Ziels.

Ganz explizit in Richtung Medien: Es ist einfach NICHT KORREKT, dass die 100 Milliarden für die Bundeswehr-Projekte nur mit einer Änderung des Grundgesetzes möglich wären!
Warum auch? VOR Februar 2022 wäre NIE jemand auch nur auf die IDEE einer solchen Konstruktion gekommen. Sie ist materiell und gesetzgeberisch zur Zielerreichung schlicht ÜBERFLÜSSIG!

Das Sondervermögen soll im Art 87a Grundgesetz abgesichert werden; eine eigene Kreditermächtigung bekommen; und von der Schuldenbremse ausgenommen sein. So etwas ist im Haushalt völlig ohne Beispiel – seit 1949!
Es GIBT heute bereits 15 Sondervermögen im Bundeshaushalt.
Kein EINZIGES davon wurde im Grundgesetz verankert!

Diese Grundgesetz-Änderung wäre haushalts- und verfassungsrechtlich ein DAMMBRUCH. Künftig wäre damit der Weg frei für analoge Sonderschulden-Konstrukte für BELIEBIGE ANDERE Ausgabewünsche.
Z.B. wäre ein 200-Mrd-Euro-„KLIMA-Sondervermögen“ außerhalb des regulären Haushalts denkbar.
Damit wäre kein einheitlicher Haushalt ohne dauerhaft über das Grundgesetz fixierte Nebenhaushaltspositionen mehr aufstellbar.

Absurde Ironie am Rande: Sozialpolitik etwa könnte künftig WEITERHIN der Schuldenbremse UNTERLIEGEN, diverse IDEOLOGIEpositionen aber NICHT…

Die heutige GG-Änderung braucht die Koalition NUR, um die Schuldenbremse zu umgehen! Das ist der EINZIGE Grund.    In unserem ÄA haben wir mehrere Alternativwege zum 100-Milliarden-Ziel aufgezeigt: OHNE Vergewaltigung der Verfassung.

Die zusätzlichen Bundeswehr-Mittel von etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr über fünf Jahre, die Sie heute beschließen wollen, gehören ganz einfach REGULÄR im KERNhaushalt eingestellt. Alleine nur im ‘22er-Etat hatten wir als AfD Einsparmöglichkeiten von über 160 Milliarden Euro aufgezeigt!
Man muss einfach mal ANFANGEN, an Klima- und Transformations-Ideologie zu sparen, dann geht das auch.

GANZ übel noch: Die Altfraktionen planen ernsthaft, die AfD von der parlamentarischen Kontrolle der 100 Milliarden dauerhaft fernzuhalten! Das ist kein schlechter Witz. Der Gesetzentwurf sieht statt eines proportional besetzten Kontrollgremiums einen WAHLMODUS einzelner genehmer Personen vor.
Wir KENNEN solche „Wahlen“ bestens von vielen Wahlgängen mit Nichtwahl eines AfD-Vizepräsidentenkandidaten, unserer Ausschuss-Vorsitz-Kandidaten und diverser weiterer Gremien des Bundestags. In über 100 Wahlanläufen wurden Vertreter der AfD nicht gewählt und nach dem vorliegenden Gesetzeswortlaut würde bzw. WIRD genau das auch bei DIESEM wichtigen Kontrollgremium geschehen.
Der entsprechende Paragraph ist damit ein demokratischer Skandal! Wir sollen an der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Kontrollrechte gehindert werden! So beerdigt man die parlamentarische Demokratie.

Fazit: Überflüssig und SO nicht zustimmungsfähig: Es BRAUCHT keine Grundgesetz-Änderung, um der Bundeswehr ihre Investitions­gelder zu geben! Wir zeigen in unserem Antrag, wie die Bundeswehr auch OHNE diesen Verfassungsmissbrauch einsatzfähig ausgerüstet werden kann!

[Es gilt das gesprochene Wort]

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