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AfD-Fraktion wird beim BVerfG Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP erheben

Die AfD-Bundestags-Fraktion hat beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des sogenannten “Pandemic Emergency Purchase Programme” der Europäischen Zentralbank zu erheben. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekauf-Programms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Die EZB-Gelddruckerei soll gestoppt werden

Fraktionsbeschluss zur Klage gegen PEPP

“Das ‘PEPP’-Programm hat (derzeit) ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen nach nur sieben Wochen Laufzeit bereits mehr als 250 Milliarden verausgabt sind. Die EZB hat sich bei PEPP entgegen den bisherigen Anleihekaufprogrammen weder die Einhaltung einer Obergrenze bzgl. der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt. Deutschland haftet für einen (Teil-)Ausfall dieser Anleihen mit ca. 26 Prozent – in der Notfall-Praxis eher mit 40 Prozent!

Die AfD-Fraktion wird in sog. ‘Prozessstandschaft’ für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung (sowie auch der Bundestag selbst) es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell bzw. rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Der Deutsche Bundestag ist durch die verbotene monetäre Staatsfinanzierung (durch PEPP) in seiner
haushaltspolitischen Gesamtverantwortung und somit in einem seiner wichtigsten Rechte beeinträchtigt.

Die Budgethoheit ist wesentlicher Teil der Souveränität des vom Bundestag vertretenen deutschen Volkes (Art. 20 und 38 GG). Mit der Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen deren Missachtung durch den ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des BVerfG, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.

Ich weise explizit darauf hin, dass das PEPP auch UNABHÄNGIG vom aktuellen Urteil des BVerfG zu Anleihekäufen der EZB eindeutig mehrere vom Gericht schon vor Jahren aufgestellten Kriterien für verbotene monetäre Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV erfüllt. Im Urteil von Mai 2020 wurden diese Kriterien vom Gericht lediglich noch einmal sehr scharf und objektiv messbar dargelegt. Unsere Klage basiert darum NICHT primär auf dem neuen Urteil, sondern ergibt sich aus der eindeutig vertrags- und verfassungswidrigen Programmausgestaltung des neuen PEPP-Programms.

Ich freue mich, dass der Prozessvertreter der Fraktion Professor Karl Albrecht Schachtschneider sein wird, der seit 1993 maßgeblich an fast allen wichtigen Prozessen um Einführung, Ausweitung, Kompetenzerweiterung und ‘Rettung’ von Euro und EU mitgewirkt hat.”

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4 Comments

  1. Matthau sagt:

    Lieber Herr Boehringer, kann denn die AfD keinen Misstrauensantrag gegen die Regierung Merkel und sie als Person stellen? Da gab es schon geringere Anlässe in der Vergangenheit!
    Hier wurde und wird massiv dem Land geschadet, die Grundrechte ausser Kraft gesetzt und rechtswidrige Geldtransfers gemacht. Das sind doch Gründe genug!!

    Mut zur Regierungsübernahme!

  2. Sperdin-During sagt:

    Mein Dank gilt der AFD Fraktion, Herrn Peter Boehringer und Hern Professor Karl Albrecht Schachtschneider. Es wird Zeit, dass den gesetzwidrigen Machenschaften der EZB,EU und der
    Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben wird. Es darf nicht sein, dass über den Kopf des deutschen Volkes hinweg regiert wird. Bin zutiefst berührt und dankbar.

  3. Gunnar WITZMANN sagt:

    Und wieder einmal muss das BVerfG zur Korrektur fehlerhafter und gesetzeswidriger Entscheidungen der Bundesregierung angerufen werden.
    Dabei hatte das BVerfG schon die Politik gerügt, daß das Gericht nicht zu dem Zweck eines Reparaturbetriebes besteht.

  4. Dirk Cramer sagt:

    Wir sind nicht abhängig von der EU, so wie es den Bürgern ständig eingeredet wird. Deutsche Produkte sind wegen ihrer Qualität gefragt seit Bestehen der BRD. Die Produkte waren teurer wegen der harten D-Mark, wurden dennoch gekauft. Der EURO hat nur Schaden angerichtet. Hohe Arbeitslosigkeit in den Südländern mit entsprechenden Folgen. Auch Wut gegenüber den Deutschen, die besserwisserisch Vorschriften machen, um die Länder zum Sparen zu zwingen. Ausgerechnet Deutschland, unter dem sie gelitten haben. Keine schöne Sache.

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