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AfD gegen Impfpflicht durch die Hintertür / gegen “Immunitätsausweis”
Zusammenfassung von Peter Boehringer, AfD, Stand 2.5.2020

Wegen unendlich vieler Zuschriften zum Thema „Impfpflicht durch die Hintertür“ / Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zu einer extrem heiklen Änderung des Infektionsschutz-Gesetzes vom 29.4. hier ein Tätigkeits- und Positionierungsbericht von mir / der AfD:

Wir (und NUR wir) bzw ich hatten das Thema schon lange VOR dem 29.4. auf dem Radar! Auch wenn es im Mainstream wie immer totgeschwiegen wurde. Man beachte hierzu bitte die FB-Debatte hier https://www.facebook.com/photo.php?fbid=2687480771488985&set=a.1577233879180352&type=3 und auch hier https://www.facebook.com/peter.boringer.7/posts/2690858541151208

Zudem diese glasklare  Positionierung von mir schon von April 2020:
„Impfen ausschließlich freiwillig!“

https://www.pboehringer.de/mein-versprechen-zu-impfungen/

Zu den sehr aktuellen Planungen der BuReg und aller anderen Altparteien (außer den Linken) für ein Online-IMPFREGISTER, ohne Negativeinträge darin gegen gewisse Krankheiten (durch Impfung oder überstandene Krankheit) man gewisse Grundrechte verlieren kann, nachfolgend diese Einschätzung von mir sowie ein Text der AfD im Bundestag (bayerische Landesgruppe), der exakt diese Planung schon VOR deren Bekanntwerden antizipiert hatte und sich dagegen ausgesprochen hat! Siehe unten Link – darin im Text ganz unten:

https://www.afdbayern.de/csu-soeder-und-die-freien-waehler-verbreiten-angst-und-schrecken  30.4.2020

„Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert, daher lehnen wir Immunitätsausweise, Corona-Apps oder ähnliche Register und Kennzeichnungen von Personen ab. Auch Zwangsimpfungen lehnen wir entschieden ab, Lockerungen dürfen nicht von Impfungen abhängig gemacht werden.“

Weiterer Kommentar Peter Boehringer zum Thema:

… Nochmals zu diesem wichtigen und schon kommende Woche im Bundestag zu behandelnden Thema „Immunitätsausweis“ (Do 7.5, Top 16a erste Gesetzeslesung im BT ; Anhörung im Gesundheitsausschuss am 11.5.; zweite Lesung wohl schon 14.5.; 15.5. dann im Bundesrat!):

Man kann es drehen wie man will: Es IST eine Impfpflicht durch die Hintertür! Aus dem Grundsatz “Jeder ist unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils” / “In dubio pro reo” wollen die BuReg (von der ja diese “Formulierungshilfe” bzw dieser Kabinettsentwurf kommt) und einige Altparteien die Umkehrung machen: “Jeder ist schuldig bzw gefährlich ungeimpft bis zum Beweis des Gegenteils … jeder kann als ‚Krankheitsverdächtiger‘ gelten und muss ohne Beweis der Nichtansteckungsfähigkeit (nur per Immunitäts- / Impfnachweis möglich) darum potenziell ‘Schutzmaßnahmen’ bzw Grundrechtseinschränkungen gegen sich ertragen.”.

=> Im Gesetzesentwurf der CDU/CSU/SPD-Koalition (heute noch getarnt als “Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des DBT einzubringenden Gesetzesentwurf”, weil man noch andere Fraktionen dafür gewinnen will) , Artikel 28 neu, soll das so kodifiziert werden. WELCHE Rechte genau man unter welchen Umständen und mit welchem Status (zB „Krankheitsverdächtiger“…) verliert, ist recht offen. Der entsprechende Art 28 neu des Gesetzesentwurfs ist gefährlich schwammig formuliert. Unten nochmals der genaue Wortlaut dieses superheiklen §. Man beachte bei Interesse im Link auch den §22, der die genauen Inhalte der künftig verpflichtenden Impfdokumentation enthält.

=> Die AfD möchte für die zweite Lesung am 14.5. eine namentliche Abstimmung dazu beantragen, so wie es sie im Nov 2019 im BT auch zur (damals noch eingeschränkten) Masern”impfplicht” getan hatte. Mit beeindruckendem Ergebnis: NUR die AfD war damals gegen dieses Gesetz! https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=636

Man beachte, dass durch die o.g. Beweislastumkehr entgegen der bisherigen Regelung die vom InfSchG schon IMMER vorgesehenen Zwangsmaßnahmen (v.a. Quarantäne von Kranken / Infizierten und Infektionsverdächtigen) nun völlig unbillig auf praktisch JEDEN ausgedehnt werden können, denn jeder „kann sich ja nun entlasten / als nicht infiziert bzw ansteckend ausweisen, weil es ja die Impfkarte gibt“…

Wichtige PM der Bundes-AfD vom 2.5. zu diesem Thema.
https://www.afd.de/stephan-brandner-ein-klares-nein-zu-zwangsimpfung-immunitaetsausweis-und-bespitzelung/ , daraus
„Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen, oder darauf zu verzichten.“

Fazit:

  1. Es geht nicht GENERELL gegen das “Impfen gegen gefährliche Krankheiten”
  2. Es geht nur gegen einen ALLGEMEINEN , auch INDIREKTEN, Impfzwang durch den Staat: Das hat auch nichts mit bestehenden Impfpflicht-Vorschriften von Unternehmen (zB für Handelsreisende in exotische Länder) oder für Soldaten zu tun: Diese HABEN eine Wahl – indem sie einen anderen Job ergreifen – sie lassen sich mithin FREIWILLIG impfen – unsere Rede!
  3. Zudem muss man differenzieren: Es gibt heute ÜBERFLÜSSIGE und medizinisch nicht sinnvolle (jedenfalls nicht für ALLE) Impfungen gegen permanent mutierenden Viren. Etwa Grippe oder Corona! Hierzu muss man sich ein wenig einlesen. Impfzwänge gab es auch vor 1975 NUR gegen “stabile”, nicht ständig mutierende Krankheitserreger. Das seit 50-100 Jahren für Kleinkinder eben bekannte Programm von Typhus über Keuchhusten, Polio, Tetanus, Diphterie. DIESE Impfungen sind aber derart überzeugend für die ganz große Mehrheit der Menschen, dass der Staat seit 1975 eben KEINE Impfpflicht dagegen verfügen musste. Sie halten jahrelang vor, rotten diese Krankheiten fast aus – und darum lassen es 95+% der Menschen FREIWILLIG machen! Herdenimmunität erreicht. Keinerlei Grund also für den Staat, etwas zu ändern!Die AfD ist nicht generell gegen jegliches Impfen , aber apodiktisch (!) für Freiwilligkeit. in jedem Fall ist die BuReg sowohl bei einer Impfpflicht als auch bei diesem unsäglichen Gesundheitsausweis in der knallharten Beweispflicht, dass das medizinisch IRGENDETWAS bringt! und wie sie sogar selbst zugibt (SZ Artikel), kann sie diesen Beleg nicht erbringen. TROTZDEM hat das Kabinett eine Art “Vorratsgesetz” “für den Fall, dass es was bringt” auf den Weg gebracht. Man weiß genau, dass man den aktuellen Paniklevel zur längst widerlegten Supergefährlichkeit von Corona nie wird erbringen können. Darum muss das nun als Vorratsgesetz zeitnah durch den BT – erste Maihälfte.

******************

Gesetzestexte / Änderungsentwürfe zum Selbstprüfen:

Hier der Link zum InfSchG (bisherige Fassung), v.a. §28(1):

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28.html :
„Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) , § 28 Schutzmaßnahmen

(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten.
Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen.
Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.
[=> Anm PB: HIER soll dann die untenstehende Neuerung eingefügt werden]
Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

Und hier der einschlägige Absatz im ÄNDERUNGSGESETZ zum InfSchG, der kommende Woche im BT in erster Lesung sein wird (7.5., dann 14.5. zweite Lesung):
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf
§ 28 [InfSchG wird wie folgt geändert:  a) [Nach] Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

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11 Comments

  1. Harald Münzhardt sagt:

    Behauptete Ansteckung Gesunder – Maske gemäß AOK irrelevant (!):
    „…. Für eine gesunde Person ist es jedoch nicht nachgewiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung signifikant verringert“
    https://www.aok.de/bw-gesundnah/frage/ansicht/schutzmaske-gegen-corona
    Stand März 2020

  2. Roland Förster sagt:

    Ich hoffe, Herr Böhringer, dass die Abstimmung im sogen. Parlament namentlich erfolgt. Dann werden wir nach Überwindung dieser Diktatur die Verantwortlichen vor Gericht stellen, falls das Gesetz in Kraft tritt. Es ist Verfassungsbruch pur!

    Herzlichst
    Roland Förster, Zwickau

  3. Delion Delos sagt:

    Das ist ja alles nur noch GRUSELIG. Ich soll mein Leben in die Hände von Leuten geben, denen ich nicht einmal von 12 bis Mittag traue? Liebe AfD, lieber Herr Böhringer, bitte seien Sie sehr, sehr kreativ, um noch weitere Verbündete GEGEN diesen Gesetzentwurf zu finden, denn allein wird es die AfD nicht schaffen. Bitte springen Sie über sämtliche Schatten, die sich Ihnen mit Sicherheit entgegen stellen werden.. in dieser Frage haben wir doch die gleiche Position wie die Linke… also versuchen Sie, das Ziel gemeinsam mit den Linken und mit denen aus den anderen Parteien zu erreichen, denn hier hört der Spaß ganz eindeutig auf. WER sind denn diese Gestalten, dass sie über MEIN Leben bestimmen wollen? Die Grundrechte sind etwas, was für sehr viele Menschen der EINZIGE Besitz ist. Und DAS sollen sie auch noch hergeben? Nur weil sie nicht das tun, was eine dann gerade im Amt befindliche Regierung (derzeit ist es ein Regime) will?? Da sind doch der Willkür Tür und Tor geöffnet. GEHT’S noch?

  4. Weiler Franz sagt:

    Ich kann nur hoffen,dass die AfD dieses Vorhaben zu Fall bringt,denn ich werde mich gegen jeden zur Wehr setzen der versucht mir Schaden zuzufügen.Die Diktatoren werden ,und da bin ich mir ziemlich sicher,genau so enden wie Diktatoren üblicherweise enden.Niemand wird sie schützen wenn die Menschen merken,was mit ihnen geschieht.

  5. rAndy sagt:

    1) Medizinisch/technisch haben solchen ‘Experten’ ihre Glaubwuerdikeit verspielt
    2) Ich weiss nicht wessen Brot der ‘Gesetzgeber’ isst, der haelt sich aber erst recht auf Gesetze nicht. Da ist jeglichen rechtlichen Aufwand nichtig (ausser schlechte Werbung fuer die Obrigkeiten)
    Schlussfolgerung: Zwangsimpfung nur ueber meine Leiche (wenn sowieso durch Todspritze auf der Weise enden soll)

    Jedenfalls vielen vielen Dank fuer Ihre Muehe Herr Boehringer!

  6. Peter boehringer sagt:

    AfD wird als einzige Partei (neben evtl der Linken) gegen das Gesetz stimmen.

    • Delion Delos sagt:

      Das reicht nicht. Sind denn in den anderen Fraktionen ALLE dafür?? Gibt es keine, die dagegen stimmen würden? Das wäre ja unfassbar.

  7. Ki Se sagt:

    Ich weigere mich geimpft zu werden und bestehe auf freiwilligem Impfen.

  8. Hartenberger sagt:

    Hallo Herr Boehringer, wie wird sich die AFD im BT am 07. 5 und14. 5. zu der Einführung der Impflicht stellen? Ich sehe meine Grundrechte massiv einigeschränkt. Mein Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre durch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr gegeben. Wird mittlerweile die Demokratie in Deutschland aufgelöst? Ich offe das die AFD auch andere Opositiondparteien gegen dieses Inkrafttreten gewinnen kann.

    MFg
    Andreas

  9. Cornelia Traut sagt:

    Ich bin gegen eine Impfpflicht aus folgenden Gründen: 1. Ist der Impfstoff nicht getestet und die Folgen nicht absehbar und 2. Verstößt dies gegen das Grundgesetz, Recht auf körperliche Unversehrtheit.

  10. Martina Pech sagt:

    Danksehr, sehr verehrter Herr Böhringer für das Öffnen der Augen. Bitte, bitte versuchen Sie alles, die Rechtwerdung dieses Gesetzentwurf in der Form zu verhindern! Klären Sie die Bevölkerung auf, was die Anwendung dieses Gesetzes, sollte es so verabschiedet werden, in der Praxis für Jeden von uns in Zukunft bedeutet: Eine Einteilung der Menschen in krank oder gesund, in gefährlich oder ungefährlich, in widerständisch oder duckmäuserisch, in wertvoll oder unwert! Ja, ich finde so drastisch muss man das kommunizieren. Wir hatten eine Zeit in Deutschland, da mussten bestimmte Menschen sich einen gelben Stern an die Kleidung nähen und wurden durch diese Brandmarkung von der Gesellschaft zuerst ausgeschlossen, dann ausgestoßen und zuletzt …, na das wissen wir alle. Es gab auch noch andere Kennzeichnungen in Form von farbigen Dreiecken. Ich will nicht, dass nur in Ansätzen so eine Diktatur auch nur wieder aufkeimt. Ich will Einigkeit und Recht und Freiheit für das Deutsche Vaterland und keine Spaltung!
    Meinen Beitrag werde ich leisten, indem ich mit meinen bescheidenen, mir zur Verfügung stehenden, Mitteln Ihren Beitrag in den sozialen Netzwerken teilen werde.
    Hochachtungsvoll
    Martina Pech
    Potsdam

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