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AfD im Bundestag reicht Organklage gegen Staatsfinanzierung der EZB ein

Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.

Der Haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:

Organklage der AfD im Deutschen Bundestag

„Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen. Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.

Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen. Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.

Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“

Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.

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Hier das Erläuterungsvideo (9 Minuten) zu unserer Verfassungsklage gegen das EZB-„Corona“-Programm „PEPP“ (1,35 Billionen Euro):
Boehringer / Schachtschneider: „Organklage gegen das EZB-PEPP-Programm ist nun eingereicht – Boehringer von unterwegs (3)“

https://youtu.be/CSxCmt6v4ak  👈

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6 Comments

  1. Bernhard Hönl sagt:

    Mir scheint, bei der AfD ist nur noch der Peter Boehringer aktiv. Danke Herr Boehringer!

  2. Adalbert Kuhn sagt:

    Mich würde interessieren, ob sich auch die Kanzlei Peter Gauweiler der Klage anschließt; schließlich war er es, der vom BVerfG kürzlich in großen Teilen Recht bekommen hat. Ich habe ihm jedenfalls dazu geraten.

  3. Thomas G. Olk sagt:

    Ausnahmsweise bin ich mit einer Aussage IM Merkels einverstanden und zitiere: RESPEKT – für den Mut und die Konsequenz der AfD.
    Vielleicht folgt als nächster Schritt eine Klage gegen IM Merkel wegen Verletzung ihres Diensteides. In diesem hatte sie beeidet Schaden vom
    deutschen Volke abzuwenden. Sätestens seit 2015 aber führt sie Deutschland ins Verderben, spaltet die Gesellschaft, regiert gegen das
    GG, islamisiert unsere Gesellschaft und bricht bindende Zusagen unseren wichtigsten Verbündeten gegenüber. Dort aber ist man wehrhaft und
    kennt keine Skrupel unserer Wirtschaft zu schaden – IM Merkel seis gedankt. Wann endlich endet dieser M-Albtraum und IMM wird zur Verantwortung
    gezogen ?!

  4. Milena Moreno sagt:

    Eine hervorragende und notwendige Aktion. Es fragt sich nur, wie frei das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen noch ist, sind doch nach Parteienproporz nur noch Systemlinge in diesem wichtigen Gremium.

  5. Super dass die AfD diese Klage eingereicht hat, denn die anderen Parteien verstehen anscheinend nicht die Tragweite oder sind etwa zu dumm dies zu erkennen!

  6. Michael Fraunhofer sagt:

    Bravo! Endlich! Wird auch langsam Zeit wieder richtig Oppositionspolitik zu machen!

    Bitte weiter so!

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