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Energiepreis-Notsituation wegen CO2-Religion

Rede Peter Boehringer im Bundestag, 15.12.2023: Dritte Lesung Nachtragshaushalt 2023

Frau Präsidentin: Man muss das Wahre immer wiederholen – sagte Goethe schon vor 200 Jahren. Weil auch der Irrtum immer wieder gepredigt wird. Und darum muss man auch in der heutigen abschließenden Lesung nochmals zusammenfassen, warum der Haushalt ‘23 weiterhin schlicht verfassungswidrig ist und bleibt:

Die Regierung erklärt heute nachträglich eine Notsituation: Eine solche hatte aber 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt: Sie selbst hatten sie ‘22 für beendet erklärt!

Ihre Begründungen sind dabei abwegig: Eine Energiepreis-Krise gibt es zwar leider – aber sie entzieht sich sicher NICHT der Kontrolle des Staates – ganz im Gegenteil ist Ihre unverantwortliche Energiepolitik sogar der Hauptgrund dafür!
Sie wollen hier heute ernsthaft eine Notsituation wegen hoher Energiepreise feststellen, während Sie am gleichen Tag –also heute– beschließen lassen, Energie ab dem 1. Januar über die CO2-Bepreisung massiv weiter zu verteuern! Das ist grotesk!

Und auch die 1,6 Milliarden für die Ahrtalflut 2021 begründen 2023 keine „die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigende“ und „unkontrollierbare“ Notsituation, wie es das Grundgesetz verlangt! Es gab damals nur ein völlig unkontrolliertes Flutmanagement. Malu Dreyers SPD-Management!

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Schulden im Kernhaushalt und in Sondervermögen als Einheit zu betrachten sind! Alle Schulden sind Schulden, egal wo sie aufgenommen werden. Doch nach wie vor setzen Sie diese simple Vorgabe des Gerichts nicht um: Sie behalten die in Karlsruhe kassierte Buchungsregel noch immer teilweise bei! Der Finanzminister will sich so die Voraussetzungen schaffen, die Schuldenbremse auch 2024 zu umgehen.
Die Berechnung der tatsächlichen Neuverschuldung ‘23 ist damit ebenfalls unvollständig: Nur zwei Sondervermögen werden von Ihnen berücksichtigt – zahlreiche andere fehlen und damit ein Volumen von 14,3 Milliarden. Die echte Neuverschuldung liegt mit 85 Mrd. Euro deutlich höher als Sie zugeben. Die Schulden-grenze des GG wird 2023 nun um 240% überschritten.

Sparanstrengungen haben Sie in KEINER Weise unternommen. Damit kommen Sie nicht einmal Ihrer Pflicht zur Schadenminimierung nach.

Doch schauen wir noch voraus: Sie werden nun 2024 entgegen Ihrer Show für die Medien erneut die Notsituation erklären: wahrscheinlich sogar wieder rückwirkend. Doch so genau verraten Sie das auch 14 Tage vor 2024 noch nicht.

Und schon wieder mit der Ahrtal-Begründung: Die Ahrtal-Beträge haben aber auch 2024 nicht die Dimension, die staatliche Finanzlage erheblich zu beeinträchtigen.

2024 wird das fünfte Jahr des finanziellen Notregierens sein! Das Grundgesetz wird inzwischen dauerhaft umgangen! Die Regierung bettelt sogar schon vorab bei der Union, bloß nicht zu klagen, denn sie WEISS um die Rechtswidrigkeit Ihres Tuns. Das ist vorsätzlicher Verfassungsbruch mit vollem Unrechtswissen! Wo bloß ist Herr Haldenwang, wenn der Verfassungsschutz wirklich gebraucht würde?

Zunächst aber muss nun der Haushalt ‘23 dringend in Karlsruhe überprüft werden. Darum, Herr Merz: In Ihren Entschließungsantrag haben Sie ja gestern nun fast dasselbe geschrieben wie wir vor einer Woche. Wir stimmen Ihrem Antrag darum zu. Sie können das auch: Stimmen Sie unserem Antrag – und damit einer Normenkontrollklage zu! Hier muss eine verantwortungsvolle Opposition an einem Strang ziehen.

 

[Es gilt das gesprochene Wort]

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