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Berlin, 6. November 2024. Die AfD-Bundestagsfraktion hat aus aktuellem Anlass beschlossen, dass sie drei Büroräume pro Abgeordnetem auch künftig für ausreichend und angemessen erachtet. Sie lehnt damit Planungen der anderen Fraktionen ab, die der Umsetzung des sogenannten „Vier-Raum-Konzepts“ dienen.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Im September 2024 hat die Bundestags-Verwaltung unter Präsidentin Bas mit Zustimmung der Altfraktionen das grundsätzlich –und besonders in Zeiten leerer Kassen– verfehlte ‚Vier-Raum-Konzept‘ wiederbelebt. Dies, obwohl der Bundestag nach der beschlossenen Wahlrechtsreform ab dem kommenden Jahr schrumpfen statt wachsen wird. Die Vier-Raum-Planung würde dagegen ab der kommenden Wahlperiode zu einem Raum-Mehrbedarf führen, der zwei bis drei großen Verwaltungsgebäuden in Berlin-Mitte entspricht. Die erforderlichen großen Neubaumaßnahmen würden den Bundeshaushalt milliardenschwer belasten, was auch durch möglicherweise verringerte Mietkosten auf Jahrzehnte hinaus nicht zu kompensieren wäre. Drei Räume für jedes Abgeordnetenbüro samt Mitarbeitern sind ausreichend, eine Erhöhung um 33 Prozent weder erklärbar noch zeitgemäß.“
Der parlamentarische Geschäftsführer und Vertreter der AfD-Fraktion in der Bau- und Raumkommission des Bundestags, Götz Frömming, erklärt:
„Die Bundestagsverwaltung hat im September 2024 erstmals eine integrierte Liegenschafts- und Bauprogrammplanung vorgelegt. Danach soll der Raumbedarf des Bundestags von aktuell etwa 6300 Büroräumen bei derzeit 730 MdB auf etwa 7000 Räume bei künftig 630 MdB um fast 700 Büros anwachsen. Maßgeblich hierfür ist vor allem die ab dem kommenden Jahr geplante Umsetzung des aus guten Gründen seit zehn Jahren nicht gelebten ‚Vier-Raum-Konzepts‘. Die AfD-Fraktion wird künftig im Gegensatz zu den anderen Fraktionen Baumaßnahmen ablehnen, die der Umsetzung dieses Konzepts dienen.“
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