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Hysterische Corona-Maßnahmen reißen schon jetzt Loch in Staatsfinanzen

Mit AfD-Anträgen wäre das nicht passiert

Die Bundesregierung hat gestern die Ergebnisse der außerplanmäßigen Steuerschätzung bekannt gegeben. Demnach gehen die Steuereinnahmen des Bundes in diesem Jahr um 16,3 % zurück. Für 2021 wird ein Anstieg um 7,2 % erwartet. Die Bundesregierung geht bei ihren Projektionen davon aus, dass sich die Wirtschaft 2021 nahezu vollständig erholt und real um 4,4 Prozent wächst.

Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, kommentiert wie folgt:

„Die vorgelegte Steuerschätzung ist äußerst optimistisch. Das Szenario einer V-förmigen-Erholung ist höchst unwahrscheinlich und wird umso unwahrscheinlicher, je länger die Corona-Einschränkungen bestehen bleiben. Realistisch muss man eher davon ausgehen, dass sich im kommenden Jahr das ganze Ausmaß der Corona-Politik in Form von Arbeitslosen und Firmenpleiten zeigen wird.

In jedem Fall kann das Ausmaß der Corona-Schäden nur dadurch begrenzt werden, dass die Bundesregierung ihre verfehlte Corona-Politik beendet. Statt auf Angst und Panikmache zu setzen, muss die Regierung auf Aufklärung und mündige Bürger setzen. Eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche insbesondere bei einer Überfüllung von Krankenhäusern zu rechtfertigen wäre, lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist vor allem aktuell in keiner Weise gegeben.“

Die AfD-Fraktion war die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die seit Beginn der Corona-Krise im März die regelmäßige Überprüfung der Corona-Maßnahmen sowie ab dem 6. Mai deren sofortige Beendigung gefordert hat.

Eine Übersicht der Anträge im Bundestag finden Sie hier.

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4 Comments

  1. Jürgen Jensch sagt:

    In §5 IfSg heißt es:
    “Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen.”

    Demgemäß muss es sehr wohl benennbare Kritereien als “Voraussetzungen für eine Feststellung (der epidemischen Lage von nationaler Tragweite)” gegeben haben.
    Laut RKI liegen diese Voraussetzungen aber nicht mehr vor.
    Der Deutsche Bundestag “hebt (…) wieder auf” – nicht “kann aufheben”, sondern “muss aufheben”. Wie kann es gemäß dieser Formulierung juristischen Spielraum geben?

  2. Peter Meyer sagt:

    Auch wenn die Sisyphos Arbeit endlos wirkt, bitte unbedingt weitermachen.

  3. Jürgen Jensch sagt:

    Sehr geehrter Herr Böringer,
    aus welchen Gründen blieb denn Ihr dreifacher Antrag auf “Aufhebung der epidemi-schen Lage von nationaler Tragweite gem. § 5 InfSchutzG” (zuletzt in diesem Monat) erfolglos? Daran gibt es doch nach aktueller Faktenlage des RKI nicht mehr die geringsten Zweifel.

    • Peter Boehringer sagt:

      Das stimmt. Der dritte Versuch kommt im Lauf des September. Aber die anderen Parteien meinen aber alle unisono und ohne weitere Begründung (die ja wie Sie zurecht sagen, aus den aktuellen Daten nicht mehr leistbar wäre) dass die epidemische Notlage weiterhin besteht… Und da sich der BT mit der Mehrheit all dieser PArteien und gegen unsere Stimmen im Frühjahr ein verändertes InfSchG OHNE DEFINITION VON KRITERIEN gegeben hat für diesen Zustand der “epidemischen Notlage”, bleibt der Willkür Tür und Tor geöffnet. Der Wiss. Dienst meint dabei noch ganz nonchalant, dass das Gesetz so gerichtsfest sei…

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