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15 Comments
Unglaublich, dass sowas überhaupt diskutiert werden muss. Das ist die Form von Marxismus, vor der wir alle Angst haben sollten. Ein schleichender Prozess der am Ende im “kurzen Prozess” endet, was für ein jämmerliches Ende der Demokratie.
Dankeschön für Ihr Engagement Herr Böhringer! 👍👍👍
Sie sind einer der wenigen aufrechten. Das wird bestimmt nicht vergessen werden, vielen Dank für ihren Einsatz!
Ich stimme gegen das Bevölkerungsschutzgesetz:jeder ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich, keiner Mutter / keinem Vater wird durch gesetzliche Anordnungen die Fürsorgepflicht für ihr Kind/ ihre Kinder entzogen- das ist widernatürlich und abartig , egal wie alt das Kind ist ,
Jeder soll mit Respakt aller seine Meinung Kundtun, dahin reisen wo‘s gefällt und sprachlich oder schriftlich unterschiedliche Meldungen/Meinungen konsumieren, um sich ein eigenes , selbständiges Bild zu machen.
Mit Vertrauen, Toleranz , Akzeptanz und Respekt können wir alle in Frieden leben …. alles andere gab es schon : Brot und Spiele, das 3. Reich , die DDR = warum gibt es das alles nicht mehr = weil es Widernatürlich , unmenschlich und unsozial ist !!!!!
Ich möchte mich Herrn Michaelis anschließen.
In ähnlicher Form wie beim Arzneimittelproduktgesetz (214 Seiten) zur Angleichung an EU 745
werden auch im vorliegenden 3. Versuch der Verknüpfung personengebundener Gesundheitsdaten
mit freiheitlichen Einschränkungen in logistischer Analogie zu common-pass an Arroganz grenzende
Oberflächlichkeiten deutlich und dies ist freundlich formuliert…
…in §28a werden im Absatz zur MNB-Verpflichtung “wissenschaftliche Studien” angesprochen.
In der dazugehörigen Klammer werden keinerlei Studien benannt, sondern als Quelle 1: die bekannte
RKI-Seite auf der im Wesentlichen die Unfunktionalität von MNB beschrieben wird und Quelle 2: eine
Seite der WHO mit allgemeinen Hygiene Floskeln. Diese finden sich auch auf dem zweiten Textlink
zum Bundesinstitut für Arzneimittel auf der Seite des RKI wieder … Dort heißt zu MNB “…
Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese
sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende
Schutzwirkung nachgewiesen wurde….” Der zweite Link auf der RKI Seite ist wiederum der WHO
ähnlichen allgemeinen Hygienehinweise zu verstehen – als Bürgerinformation deklariert, doch im
Grunde Intelligenz beschämend.
Wo sind also die Quellen für wissenschaftliche Studien in einem derart wichtigen Gesetzesentwurf?
Die indirekte Impfpflicht (vgl. §36) konterkarierend wird im Positionspapier von StIKo, Ethikrat uvm
vor allem auf Selbstbestimmung gesetzt “Den Ausgangspunkt bildet die Selbstbestimmung (‚Autonomie‘)
jedes Einzelnen. Impfungen setzen prinzipiell eine aufgeklärte, freiwillige Zustimmung voraus.(..)
Insofern käme eine bereichsspezifische Impfpflicht im Kontext von Impfstoffen gegen COVID-19 insbesondere
erst dann in Betracht, wenn eine zeitlich ausreichende Beobachtung der Wirkweise des Impfstoffs stattgefunden hat.
Zugleich ist der ethische Grundsatz der Nichtschädigung bzw. des Integritätsschutzes berührt.(…)”
“
Ich habe noch vor der ersten Lesung eine E-Mail an die Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises (sowohl das Direktmandat als auch über die Landeslisten eingezogene Kandidaten) gesendet und meine tiefe Besorgnis zur InfSchG Novelle und die aus meiner Sicht nicht mehr mit demokratischen, rechtsstaatlichen aber auch evidenzbasierten Prinzipien vereinbarten Änderungen zum Ausdruck gebracht.
Eine Antwort erhielt ich von keinem.
Eine öffentliche Äußerung, die der Novelle kritisch gegenübersteht oder einen Überzeugungsversuch gab es von keinem.
Eines ist klar. Ich werde meine Möglichkeiten in Gesprächen mit Familie, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Kollegen und alle mir zugänglichen Netzwerke nutzen, dass kein Abgeordneter, der in diesem Fall nicht mit einen deutlichen NEIN votiert, sich in der nächsten Legislaturperiode noch Volksvertreter nennen darf.
Ich hoffe, dass das Parlament die Exekutive klar zu Verstand bringt. Ansonsten unsere Judikative.
Ansonsten der Souverän.
Gott sei Dank gibt es in diesem Zirkusladen Berlin noch Menschen, die Ihre Arbeit ernst nehmen. Vielen Dank dafür Herr Boehringer. Wahrscheinlich sehen auch einige aus der Regierung die Diskrepanz und mangelnde Evidenz, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen. Doch wer wird sich über den Fraktionszwang erheben? Aus Ihrer eigenen Furcht heraus, 70 Jahre SPD und CDU sind genug. Diese beiden Parteien gehören abgeschafft.
Auch wenn ein Anstieg der „Positiven“ zu verzeichnen ist, liegt die Erklärung wohl eher in der Statistik der Grippe Erkrankten und Verstorbenen. Billigend nimmt man das sichere „Aus“ zahlreicher Existenzen in Kauf und dies ist anscheinend genau ihr Ziel. Immer weiter, bis der „Great Reset“ unausweichlich ist, ohne auch nur ein kleines bisschen an Jene zu denken, die dabei alles verlieren werden, aber sehr wohl in dem Wissen, dass er ihre (Altparteienpolitdarsteller) Ärsche retten würde.
Rein faktisch betrachtet lässt sich doch recht einfach feststellen, dass es keine ernsthaft bedrohliche epidemische Situation gibt.
Nun müsste doch einmal der Frage nachgegangen werden, wozu dieser wahrlich phantastische Zahlenzauber und die darauf beruhenden, teils grotesken Maßnahmen, denn dienen sollen.
Sehr geehrter Herr Böhringer,
ab Seite 23 des Entwurfes ist eindeutig zu erkennen, dass vom RKI und Paul-Ehrlich-Institut mit häufigen und schweren Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen zu rechnen sein wird.
Zu Doppelbuchstabe aa
“Die bevorstehenden Zulassungen neuartiger Impfstoffe zum Schutz vor COVID-19 machen
eine Ergänzung von § 13 Absatz 5 IfSG erforderlich. Die von den Kassenärztlichen
Vereinigungen nach § 13 Absatz 5 Satz 1 IfSG an das RKI im Rahmen der Impfsurveillance
zu meldenden Versorgungsdaten von gesetzlich krankenversicherten Personen
sind auch für die Zwecke der im Zuständigkeitsbereich des Paul-Ehrlich-Instituts liegenden
Pharmakovigilanz von Impfstoffen von großer Bedeutung. Mithilfe der zusätzlichen
pseudonymisierten Gesundheitsinformationen können die Häufigkeit, Schwere und der
Langzeitverlauf von Impfkomplikationen besser beurteilt werden. Darüber hinaus kann mit
den Daten untersucht werden, ob gesundheitliche Schädigungen bzw. Erkrankungen bei
geimpften Personen in einem zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen häufiger vorkommen
als bei ungeimpften Personen.
§ 6 Absatz 1 Nummer 3 IfSG regelt bereits die Meldeverpflichtung eines Verdachts einer
Impfkomplikation. Allerdings zeigen die seit Inkrafttreten des IfSG vom Paul-Ehrlich-Institut
erhobenen Daten, dass nicht alle Impfkomplikationen erkannt bzw. gemeldet werden
und von einer Untererhebung auszugehen ist. Das Paul-Ehrlich-Institut war bislang darauf
angewiesen, für langfristige, vergleichende Pharmakovigilanz-Untersuchungen im Einzelfall
Gesundheitsdaten auf der Grundlage von § 75 SGB X von den Krankenkassen oder
von der Europäischen Arzneimittel-Agentur zu erwerben. Eine regelhafte aktive Pharmakovigilanz
wie dies in den USA oder in anderen Staaten der EU seit langem Standard ist,
war nur eingeschränkt möglich. Die Begrenzung der auf Einzelfallmeldungen basierenden
Überwachung der Arzneimittelsicherheit (passiven Surveillance) soll deshalb mithilfe der
pseudonymisierten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgeglichen werden.
Diese zusätzliche Datenbasis ist besonders wichtig bei der Einführung neuartiger Impfstoffe
in den deutschen Markt sowie bei Veröffentlichung neuer Impfempfehlungen, da es
bei diesen noch an breiten Erfahrungswerten fehlt.”
Wer übernimmt die Verantwortung für die vielen zu erwartenden Folgeschäden oder Todesfälle?
Wir sind keine Versuchskaninchen.
Frau Merkel hat in Davos 2020 in ihrer Rede gesagt, dass die Bevölkerungszahl DRAMATISCH gestiegen ist,
sie sagte nicht DRASTISCH, sondern DRAMATISCH. Sicherlich vertritt sie den Standpunkt von Bill Gates und
stimmt einer Bevölkerungsreduzierung zu. Dass passt genau zu diesem Gesetzentwurf.
Ich möchte Sie Herr Böhringer, eindringlich bitten, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um dieses Gesetz zu stoppen.
Kann man gegen den neuen Gesetzentwurf nicht eine Sammelklage einreichen?
Man kann eine Petition unterschreiben. Hier: http://citizengo.org/de/pt/183319-dringend-umfassende-aushebelung-unserer-grundrechte-stoppen?utm_source=wa&utm_medium=social&utm_campaign=DE-2020-11-06-Local-PT-EP-183319-Stop_elimination_of_basic_rights-.01_AA_Launch&utm_content=tyflow
Hygiene-Diktatur! Herzlichen Glückwunsch an uns alle, die wir untätig sind.
Und die Einheitsparteien Deutschlands entmachten sich selbst. Traurig.
LIeber Ralf, dann werde doch tätig!!
An dem oben verlinkten 38 seitigen Dokument sieht man, dass das Parlament -wie wahrscheinlich bei vielen Gesetzen- organisatorisch gar nicht in der Lage ist so etwas zu diskutieren. Schäuble hat heute 60 Minuten dafür angesetzt, es hätten 60 Stunden sein müssen. Es folgte das, was man seit Jahrzehnten sieht – die Exekutive regiert, es bleibt nur der Raum für Fundamentalopposition und auch nur dann, wenn sich die Fraktionen einig sind.
Auch wenn die letzten 3 Jahre der Bundestag durch AfD Abgordnete wieder Zuschauer gewonnen hat – ich prognostiziere, dass nach Durchwinken dieses Gesetzes das Volk -ceterus paribus- sein Interesse vom Parlament wieder abwenden wird. Ein Erfolg für den regierenden Parteienblock, da Ideologen gar keinen offenen Meinungsbildungsprozess benötigen.
Je mehr man sieht, dass der offene Meinungsbildungsprozess in Institutionen -eine Voraussetzung dafür, die Demokratie nicht zu verachten – gescheitert ist, desto mehr kommt die Systemfrage auf den Tisch.
Noch nie waren so viele Menschen in Fragen des Infektionsschutzes politisiert und interessiert, aber die Exekutive schafft es durch Ihre Drucksachen-Sprache und propagandistischen Medienblock selbst in dieser Situation den Zugang zu dem Wesen und Wirkungen eines geplanten Gesetzes so schwierig als möglich zu machen.
Es gibt eine verblüffende Parallele zu den heutigen Vorgängen in den USA. Plötzlich entdeckt das ganze Volk, dass scheinbar in den Bundesstaaten völlig lächerliche Wahlgesetze ebenso durchgewunken wurden und dass diese zum ungezügelten Betrug einladen. Auch dort kratzt das an den Fundamenten des Landes und lässt zweifeln, ob die Demokratie ihren eigentlichen Zweck – nämlich die Befriedung des Volkes im Inneren, erfüllt.